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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1900
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- Erscheinungsdatum
- 29.09.1900
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- Deutsch
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227, 29. September 1900. Nichtamtlicher Teil. 7299 Pvst-Zeitung« des Hans Jacob Kleinhans, die voraussichtlich 1639 den Titel: »Kaiserlich Privilegirte Postzeitung« an- nahm. Ob die von Professor Stieda im »Archiv für Ge schichte des Deutschen Buchhandels« XIX, S. 66, erwähnte Zeitung aus dem Jahre 1640 »Neive Wöchentliche Ham burger Zeitungen, Was sich hin und wieder im H. Römischen Reich, Königreichen, Fürstenthümcrn und allerhand Orten begeben und zugctragcn hat. X.nno NV0XI-«, die auch von dem Postmeister herausgcgeben sein soll, eine Fortsetzung der »Postzeitung« gewesen, läßt sich nicht erweisen. Die Aus führungen Stiedas in betreff der ältesten Hamburger Zei tungen sind entsprechend zu erweitern. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Zum 9 Uhr-Ladenschluß. — lieber den 9 Uhr-Ladenschluß und andere Bestimmungen der Novelle zur Gewerbeordnung haben die Minister siir Handel und Gewerbe und des Innern eine Aus führungs-Verordnung erlassen, über die die »Kölnische Zeitung" folgendes mitteilt: Zur Abstimmung über Anträge auf den noch frühzeitigeren, den 8 Uhr-Ladenschluß sind thunlichst alle Inhaber von offenen Verkaufsstellen hcranzuziehcn, die Waren der in Frage kommenden Art führen, auch wenn sic daneben noch andere Waren fcilhalten. Ebenso wie der Gewerbebetrieb im Umherziehen in der Zeit verboten ist, wo die Läden allgemein oder für einen bestimmten Geschäftszweig geschlossen sein müssen, sollen auch die Automaten verschlossen sein, die als offene Verkaufsstellen im Sinne des Ge setzes betrachtet werden, soweit sie sich nicht in Schank- und Gast wirtschaften befinden und die aus ihnen zu entnehmenden Waren mengen nur zum augenblicklichen Gebrauche bestimmt sein können. Von der Ermächtigung, für jährlich höchstens dreißig Tage die Vorschriften des K 139 o des Gesetzes über die den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in offenen Verkaufsstellen und den dazu gehörenden Schreibstuben (Kontoren) und Lagerräumen zu ge währende Mindestruhczeit und Mittagspause außer Anwendung zu setzen, haben die Ortspolizeibehördcn nur nach Maßgabe des örtlichen Bedürfnisses Gebrauch zu machen. Dabei ist davon aus zugehen, daß das Höchstmaß der dreißig Tage nur ausnahmsweise erforderlich sein wird, da nach den angcstclltcn Erhebungen bereits gegenwärtig in der Mehrzahl der offenen Verkaufsstellen ein schließlich der Weihnachtszeit ein erweiterter Geschäftsverkehr an weniger als dreißig Tagen im Jahre stattfindct. In Frage kommen namentlich die Tage vor dem Weihnachtsfestc, vor den übrigen großen Festen und in der Zeit der Messen und Märkte. Lediglich deshalb, weil an einzelnen Tagen, insbesondere an Markttagen, die Gewährung einer ein- und einhalbstündigen Mittagspause, an die ihre Hauptmahlzeit außerhalb des die Ver kaufsstelle enthaltenden Gebäudes einnehmenden Angestellten mit Schwierigkeit verknüpft ist, wird eine Ausnahme von den gesetz lichen Vorschriften in der Regel nicht zuzulassen sein. Die Ge schäftsinhaber können sich in diesen Fällen dadurch helfen, daß sie den Angestellten für diese Tage im Geschäftsgebäude Mittags kost gewähren. Die Zulassung der erweiterten Vcschäftigungszeit kann sowohl allgemein wie für einzelne Geschäftszweige, nicht aber für be stimmte einzelne Geschäfte erfolgen. Die Ortspolizeibehörden haben für die Tage, an denen alljährlich regelmäßig ein gesteigerter Geschäftsverkehr und ein Bedürfnis nach Nebenbeschäftigung statt findet, die Regelung im voraus zu treffen. Hierbei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß auch für die größeren Städte nicht schon alle dreißig vom Gesetz für eine erweiterte Beschäftigung der An gestellten zugelassenen Tage durch die Festsetzung erschöpft werden, sondern ein Teil dieser Tage für unvorhergesehene Fälle auf- gcspart bleibt. Vor der Festsetzung sind geeignete Vertretungen von Geschäftsinhabern und Gehilfen zu hören. Von der den Ortspolizcibchörden erteilten Ermächtigung, den gesetzlichen Ladenschluß für offene Verkaufsstellen an jährlich höchstens vierzig Tagen bis spätestens 10 Uhr abends hinaus zuschieben, ist nur für solche Orte, für die der Regierungspräsident keine Bestimmung getroffen hat, und nur insoweit Gebrauch zu machen, als nach Lage der örtlichen Verhältnisse die Zeit bis 9 Uhr abends an einzelnen Tagen zur Befriedigung des kaufenden Publi kums, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebens mitteln, nicht ausreicht. In Frage kommen vornehmlich die Tage vor dem Weihnachtsfeste und — insbesondere für Gemeinden mit stärkerer Arbciterbeoölkerung — die Sonnabende. Bei der Zulassung der Ausnahmen ist darauf hinzuwirken, daß sich das Publikum all mählich daran gewöhnt, seine Einkäufe regelmäßig in der Zeit bis 9 Uhr abends zu bewirken. Die Zahl der Tage, an denen ein späterer Ladenschluß bis 10 Uhr abends gestattet wird, ist daher mit der Zeit zu beschränken. Die Ortspolizeibehördcn haben die jenigen Tage, an welchen nach dem örtlichen Bedürfnisse ein späterer Ladenschluß zugclassen wird, soweit thunlich, im voraus sestzusctzcn und hierbei Bedacht darauf zu nehmen, daß ein Teil der gesetzlich gestatteten vierzig Tage für unvorhergesehene Fälle auf gespart bleibt. Falsches Geld. — Aus Braunschweig ergeht folgende War nung, die wir der Leipziger Zeitung entnehmen: In letzter Zeit sind wiederholt Nachbildungen der neuen Reichskassenscheine zu fünfzig Mark vorgekommen, die sich von den echten Scheinen wie folgt unterscheiden: Die Falschstücke sind durch sorgfältige Feder zeichnung in etwas dunklerer, mehr bläulicher und in Wasser lös licher Farbe hergcstellt. Die echten Scheine zeigen dagegen eine grünlichere Färbung. Der bei den echten Scheinen aus der Vorder seite innerhalb der Umrahmung befindliche olio-bräunliche Schutz druck ist bei dem Falschstück durch eine leichte gelbliche Tönung ersetzt. Statt des Guillochc-Unterdrucks auf der Rückseite zeigt das Falschstück eine grüne Tönung des Papiers. Die Wilcox-Fasern sind durch bunte Strichelchen angedcutet. — Es befinden sich ferner auch falsche Fünfmarkstiicke mit dem Münzzeichen X und der Jahres zahl 1898 im Verkehr. Wiener Musik-Vcrlagshaus. — Die Oesterreichische Musik- Verlags- und Sortimcnts-Akrien-Gesellschaft -Wiener Musik-Ver- lagshaus» (vormals F. Rörich) hält am 30. d. M., um 10 Uhr vormittags, im Stistcrzimmer des kaufmännischen Vereinshauses, Wien I, Johannesgasse 4, eine außerordentliche Generalversamm lung ab. Auf der Tagesordnung steht die Beschlußfassung über die Erhöhung des Aktienkapitals von 300000 Kronen auf 500000 Kronen, ferner prinzipielle Beschlußfassungen über die Er richtung einer Fachschule für Musikalienhandlungs-Ge hilfen, über die Gründung eines Pensionsfonds und einer Krankenkasse für Komponisten und Tonkünstler und über die Gründung eines Vereins zur Errichtung einer Volksoper in Wien. Plakat-Preisausschreiben. — Das Preisausschreiben für einen Plakatcntwurf, das der geschäftssührende Ausschuß der -Internationalen Ausstellung für Feuerschutz- und Feucrrcttungs- wescn Berlin 1901- veröffentlichte, hat in den Künstlerkreisen leb haftes Interesse gefunden. Infolge der lantgewordenen Wünsche ist die Einlicfcrungsfrist bis zum 1. November verlängert worden. Dem Preisgericht gehören außer den Mitgliedern des aeschäfts- führcnden Ausschusses, unter denen sich auch der Präsident der Königlichen Akademie der Künste, Geheime Regicrungsrat Professor Ende befindet, die Maler Professor Ludwig Dettmann, Professor E. Docplcr d. I., Professor Hans Fechner, Hermann R. C. Hirzel, Professor Jul. Jacob und Franz Jüttner, sowie der Bildhauer Professor Walter Schott an. Die näheren Bedingungen des Preis ausschreibens werden den Interessenten durch die Geschäftsstelle der -Internationalen Ausstellung für Feuerschutz und Fcuer- rcttungswesen Berlin 1901-, Lindenstraße 41, auf Verlangen kostenfrei zugcsandt. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: datalvAus sonor bovAstbslanArijlro vor/.amslinA boobon on banä- sobrikton ovor dssobisäonis sn plaatsbosobrijvinA, Xanä- on volbsnbunäs, donoaloAis, boraläiob sn numieinatisb sn ssno eollsotis KsnninAon on Nuntsn: akbomstiA uit äs naiatsnsebap äor dsoron l'rok. De. 3. X. IVisnng, 11 r. 4>r. 3. X. drotbs, 3lllt. Nr. 1'. äs 3ovAS, Xapt. 3. 0. 1'. öouman sn anäsrsn, vaara» äo publiolcs vorlcoopinA rat Asbouäsn evoräon äon 18on Oetobor 1900 on volAsnäo äsAgn äoor 3. ll. Lsijors to lltrsoüt. 8". 104 8. 3561 Xrn. 8praebvis8Sv8ebait. Xnticzu.-Xats.loA Xo. 21 von 3aeob I) > rn - boselr's LuobbanälunA unä Xnticzuariat (Xäuarä öoz'or) in IVion. 8°. 56 8. 1531 Xrn. Neue Einbände der Leipziger Buchbinderei-Aktien gesellschaft vormals Gustav Fritzsche in Leipzig. 8°. Blatt 95 u. 96. Xatbolisebs IlntgrbaltunAS-Inttsratur u. guASnäsobriktsn; Xatbo- lisebs VbsoloAio, kkilosopkis, dssobiobts, Lrsäigton: — Xatbo- lisebo IbooloAio in polnisobsr 8praobg; — Oräsne-, Xlostsr- nnä 8slrtsn-cvossn; — Lrotostantisobo ll'bsoloAis, li.okorinat.iou, Xskor- niatorsn. — Xntiezu.-Xats.loA Xo. 160 von tVilbslrn 3aoob- 8vbn L da. in Lroslau. 8". 54 8, Xollr-Xors (1. Volbstüinliobo OiebtunA; 2. 8priebevörtor, llatsol, Nunäartsn, Xamouleunäs: 3. Xlms.ns.eb, Xalsnäer, Nunäarton: 4. 8ittsn unä Lräuebs). — Xotici -XstaloA Xo. 32 von N L II. 8ebspsr, Xnticzuariat in Hannover. 8". 50 8. 1406 Xrn. 978'
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