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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1900
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- Deutsch
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225, 27. September 1900. 7235 Nichtamtlicher Teil. — Sprcchsaal. Postabonncments auf reichsdeutsche Zeitungen in Oesterreich. — Infolge von Verhandlungen des österreichischen Handelsministeriums mit dem Deutschen Reiche rverden vom 1. Januar 1901 ab in Oesterreich Postabonncments auf reichs deutsche Zeitungen nur unter denselben Bedingungen angenommen werden, wie im Verkehr mit dem übrigen Auslande. Das zur Zeit noch bestehende Mißverhältnis, wonach in einigen Fällen reichsdeutsche Zeitschriften in Oesterreich geringeren Gebühren unterliegen als im Deutschen Reiche, wird damit beseitigt sein. Verbotene Aufführung. — Mit der Beurteilung des Auf führungsverbots eines Lustspiels hatte sich in diesen Tagen das Königliche Preußische Oberverwaltungsgericht zu beschäftigen. Es handelte sich um ein Stück von R. Jaffe: -Der Außenseiter-, das der Direktor des Lessingtheatcrs in Berlin, Neumann-Hofer, bei der Polizei eingcreicht hatte. Die Polizei verbot die Auf führung, und eine Beschwerde des Dichters und des Theatcr- dircktors beim Oberpräsidenten hatten keinen Erfolg. Beide be schatten nun den Weg der Klage beim Obcrverroaltungsgericht. In der Verhandlung trat Rechtsanwalt Fuchs lebhaft für die Frei gabe des Stückes ein und betonte, der Dichter beabsichtige, ein Zerr bild der Sport- und Lebewelt zu entwerfen, wie es im Prozeß gegen die Harmlosen zu Tage getreten sei; es liege ihm fern, die Aristokratie überhaupt schildern zu wollen. Für das Publikum, das das Lessingtheater zu besuchen pflege, sei eine Gefahr infolge der Aufführung des Stückes auf keinen Fall zu besorgen. Der Ober präsident, der durch Regierungsrat Dumrath vertreten war, machte geltend, es handele sich bei dem Lustspiel -Der Außenseiter- keines wegs um eine Schilderung der Sport- und Lebewelt, wo gute Sitten und Manieren laxen Moralanschauungen gewichen seien, sondern um eine Zeichnung der nach Ansicht des Verfassers besten Gesellschaft, wie schon ein Blick in das Personcnvcrzeichnis des Stückes zeige. Diese Gesellschaft sei nach Schilderung des Verfassers zwar äußerlich anständig und wahre den Schein der Vornehmheit, sei aber innerlich durchweg unsittlich,' alle Glieder huldigten dem in dem Stücke ausgesprochenen Satze: -es nur nicht zum Skandal kommen zu lassen-. Der Held des Stückes werde in diese un moralische Gesellschaft verschlagen, wo seine Umgangssorm und Lebensanschauung so sehr gegen seine Umgebung abstächen, daß man ihn den -Außenseiter- nenne. Gerade in. der Schilderung des Gegensatzes zwischen der adligen Gesellschaft und dem bürger lichen Leutnant liege das Anstößige. Es fehle dem Stück an allem, ivas das Oberverwaltungsgericht in der Entscheidung über das Stück -Uso ^.wank- von Maurice Donnay verlangte, damit der artige Stücke genehmungsfähig werden können, nämlich eine in dem Stück selbst liegende, ganz augenfällige Kennzeichnung der geschilderten Zustände als unsittlich und mißbilligenswert. Das Oberverwaltungsgericht beschloß, das Urteil erst später zu ver künden. Personalnachrichten. Jubiläum. — Eine wcitergchende Aufmerksamkeit wird die Buchhandlungsgehilfenschast im allgemeinen und diejenige Berlins Spre im besonderen einer Feier zuwendcn, die Herr Emil Kupfer in Berlin in den nächsten Tagen begehen wird. Dieser wackere Kämpe für die Interessen des Jungbuchhandcls sieht am 1. Oktober d. I. auf eine vollendete 25jährige Mit arbeiterschaft in der dortigen Firma A. Asher L Co. zurück, und weite Kreise des Buchhandels werden sich gewiß gern den Glück wünschen und Kundgebungen anschließen, die ihm aus seiner Um gebung zu diesem Ehrentage zugedacht sind. Kupfer gehört zu den seßhaften Jüngern des Buchhandels. Bald nach seiner bei F. A. Brockhaus in Leipzig vollendeten Lehr zeit begab er sich nach Wien, um mehrere Jahre hindurch der Firma Moritz Perles seine Dienste zu. widmen. Dieser Stellung folgte dann die jetzige langjährige und ersprießliche Berliner Wirk samkeit, die dem Jubilar auch eine Lebensgefährtin brachte und Berlin zu seiner zweiten Heimat werden ließ. In Wien und Berlin, wahrscheinlich auch schon vorher in Leipzig, bekundete Herr Kupfer ein lebhaftes Interesse sowohl für das VcreinSleben im besten Sinne, als auch für den Ausbau des -Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Berbandes-, in dessen Aufgaben er förmlich aufzugehen schien, wie für alles andere, was dem Wohle des Jungbuchhandels zu dienen geeignet war. Schon der -Buchfink- in Wien zählte Herrn Kupfer zu seinen eifrigsten Mitgliedern; aber unendlich mehr schuldet ihm der -Krebs- in Berlin, der seine Anerkennung und Dankbarkeit auch durch viele Beweise, zuletzt durch Verleihung der Ehrenmitglied schaft, zum Ausdruck gebracht hat. Volle fünfundzwanzig Jahre gehört Emil Kupfer dem -Krebs- als Mitglied an und in dieser langen Zeit hat er in den ver schiedensten Aemtern für ihn in nie ermüdender Thätigkeit nach allen Richtungen hin gewirkt. Sein Name ist mit der Entwicke lung dieses Vereins eng verbunden und wird in dessen Geschichte unvergänglich sein. Herr Kupfer ist auch der Mitbegründer der -Stellenvermittelung des Krebs-, die als erstes derartiges Unter nehmen im Jahre 1880 ins Leben trat und als deren Organi sator und langjähriger Leiter er sich bedeutende Ver dienste um die gesamte Gehilfenschaft, nicht nur Berlins, er worben hat. Für die Bestrebungen des Allgemeinen Deutschen Buchhand- lungSgehilfen-Verbandcs entfaltete Herr Kupfer bei den verschie densten Gelegenheiten eine erfolgreiche Thätigkeit in Rede und Schrift; als Vertrauensmann des Kreises Brandenburg waltete er bis zu seinem im Jahre 1897 aus Gesundheitsrücksichten er folgten Rücktritt. Diejenigen in erster Linie, die mit ihm an gleicher Stelle wirkten, bewundern noch heute an ihm die erstaun liche Arbeitskraft, Schaffens- und Opferfreudigst, die der Jubilar ^u jeder Zeit an den Tag gelegt hat. Daß er auch seinen Chefs immer ein wertvoller Mitarbeiter gewesen ist, finden wir in der schon vor langer Zeit erfolgten Prokura-Erteilung bestätigt. Möge der Jubilar, in Gemeinschaft mit seiner Gattin, den bevorstehenden Ehrentag gesund und fröhlich begehen, möge dieser Tag ihn hoffnungs- und freudevoll hinübergeleiten in eine weitere lange, mit reichem Segen erfüllte Zukunft. Dies ist der Wunsch ungezählter Berufsgenossen. aal. Nachträglicher Ausgleich einer irrtümlichen Preisberechnung. (Vgl. Börsenblatt Nr. 214.) II. Eine Verpflichtung zur Nachzahlung kann meines Erachtens für den Abonnenten nicht vorliegen. Der Lieferung eines Journals an einen Abonnenten liegt rechtlich ein Liescrungsvertrag zu Grunde, der sich immer nur auf einen Jahrgang des Journals erstreckt. Wenn auch der Buch händler für gewöhnlich den neuen Jahrgang des Journals ohne besondere neue Bestellung an seinen Abonnenten weiterliefert, so hat dieser doch das Recht, die Annahme des neuen Jahrgangs zu verweigern, auch wenn er ihn vorher nicht förmlich abbestellt hat. Nun wird ein solcher Liescrungsvertrag auf Grund besonderer Merkmale, wie Erscheinungsform, Preis, Umfang des Journals, Ausstattung u. s. w., geschlossen. Eine Aenderung dieser Merk male berechtigt den Abonnenten zur sofortigen Aufhebung des Vertrags, ja unter Umständen zur Rückgabe des bereits Empfan genen unter Geltendmachung des Anspruchs auf Zurückzahlung des Betrages. Die Aenderung des Preises ist aber eines der wichtigsten Momente in dem Verhältnisse des Vertrages, und unter allen Umständen hätte dem Abonnenten vor Eintritt in das Abonnement des neuen Jahrgangs erst Mitteilung von dieser Preiserhöhung gemacht werden und ihm die Möglich keit gegeben werden müssen, auf Grund des neuen Merkmals einen neuen Lieferungsvertrag einzugehen, oder aber das Journal ab- zubcstellcn. Ist dies vom Sortimenter aus Versehen unterlassen worden, so bildet lediglich der bisherige, auf Grund des alten Preises geschlossene Vertrag die rechtliche Grundlage, und dem Abonnenten kann eine Nachzahlung — noch dazu auf mehrere Jahrgänge — nicht zugemutet werden. Dies würde ja auch einen Zwang zum Abonnement bedeuten, und von der Ausübung eines solchen Zwanges weiß das Recht nichts. —j— »Bücher gratis?« (Vgl. Nr. 221 d. Bl.) II. Die Anregung in Nr. 221 d. Bl., der Börsenverein möge ein Rundschreiben für seine Mitglieder Herstellen, wodurch Bitten um Bücherschenkung gleichlautende Ablehnung erfahren, scheint mir ein praktischer, leicht und billig durchführbarer. Vorschlag zu sein. Möge er bald Verwirklichung finden! Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß auch dem immer schlimmer werdenden Treiben mit Rezensionsexemplaren etwas Einhalt geboten werden könnte, wenn die Verleger einheitlich — unter der Autorität des Börsenvereins, andernfalls des Verleger vereins — Vorgehen könnten. Damit würde dem Verlag wie Sortiment ein Dienst erwiesen; nur das -moderne Antiquariat- dürfte der Geschädigte sein. Berlin. L. 8. 970'
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