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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.09.1900
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- Erscheinungsdatum
- 14.09.1900
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- Deutsch
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6840 Nichtamtlicher Teil. ^8 214, 14. September 1900. von einem etwa 1 g schweren Stück Papier auf einer empfindlichen, Hundertstelgramm anzeigenden Wage. Harzleimung stellt man auf einfache Weise dadurch fest, daß man das Papier unter vorsichtigem Erwärmen über heißem Wasser mit Alkohol auszieht und nach Entfernung des Papiers und teil weisem Verdampfen des Alkohols den alkoholischen Auszug in ein Glas mit Wasser gießt. Bei Entstehung einer milchigen Trübung ist man berechtigt, auf Harzleim zu schließen. Auch durch Betropfen mit Aether ist ein allerdings nicht in allen Fällen sicherer Anhalt zu gewinnen. Bei Harzleimung entsteht meist an Stelle des Randes der Tropfen ein durchscheinender Ring durch das an dieser Stelle beim Verdunsten des Aethers sich ansammelnde von diesem gelöste Harz. Ist zum Leimen ein Stärkezusatz benutzt worden, so ist dieser leicht durch Bestreichen mit Jodlösung — soviel sich in Wasser löst — zu erkennen. Diese bringt eine intensiv blaue Färbung hervor, wobei die einzelnen Körnchen als kleine blauschwarze Punkte hervortreten. Um Tierleim nachzuweisen, muß man ein Stück des Papiers mit Wasser auskochen, das Wasser nach Herausnehmen des Papiers bis aus ein geringes Quantum verdampfen und dann eine Lösung von Tannin zusetzen, die bei Gegenwart von Tierleim mit diesem einen flockigen Niederschlag von gerbsaurem Leim bildet. Für die Festigkeitsprüfungen sind zur Ermittelung der Reiß länge und Dehnung Zerreißapparate notwendig, die im Prinzip Wagen darstellen mit Einspannvorrichtungen für einen Streifen des zu prüfenden Papiers, einer Einrichtung zur stetigen Ver mehrung der Zugbelastung und zum Ablesen der Dehnung und der Belastung, bei der der Streifen riß, des Reißgewichts, das zur Berechnung der Reißlänge nach einer Formel dient, die außerdem nur noch das Gewicht der Flächeneinheit zu wissen ver langt. Leicht ausführbar für jedermann ist die Bestimmung des Widerstandes gegen Zerknittern und Reiben, der nach der Anzahl der Reibungen beurteilt wird, die ein zuerst zusammengeknittertes und dann zwischen den Händen geriebenes Stück Papier aushält. Ungefähr je zehn Reibungen hin und her entsprechen einer der in Tabelle II der amtlichen Vorschriften unterschiedenen sieben Widerstandsklassen. Die Leimfestigkeit prüft man durch Beschreiben mit verschieden scharfen Tinten, nach deren Eintrocknen man beobachtet, wie tief die Striche eingcdrungen, oder ob sie etwa bis zur Rückseite durch geschlagen sind. Oder man tropft auf die eine Seite eine Reihe Tropfen einer Eisenchloridlösung von 15 Prozent, die man nach Einwirkung von ein, zwei, drei bis zehn Minuten durch Fließ papier abloscht, und streicht dann mit einem in eine wässerige Tanninlösung (1 Prozent) getauchten Baumwollbausch an der Stelle, wo sich die Eisenchloridtropfen befinden, über die Rückseite des Blattes. Wo die Eisenchloridlösung das Papier durchdrungen hat, tritt ein schwarzer Fleck auf. Je länger die Eisenchlorid- tropsen auf dem Papier gestanden haben, ohne daß die Reaktion erfolgte, einen um so höheren Grad von Leimfestigkeit besitzt das Papier. Quadratmetergewicht und Dicke werden mit Hilfe besonderer Wagen und Dickenmaße bestimmt. Zu genaueren Prüfungen wird man sich einer Prüfungsanstalt für Papier bedienen. Kleine Mitteilungen. Deutscher Juristentag. — Der XXV. deutsche Juristentag wurde am 11. d. M. in Bamberg eröffnet. Es wurden drei Ab teilungen gebildet: 1. für bürgerliches Recht und Rechtsstudium, 2. für Urheber-, Verlags- und Strafrecht, 3. für Prozeß- und Kompetenzrecht. In der zweiten Abteilung wurde über das Recht an Veröffentlichung von Briefen verhandelt. Es wurde be schlossen, den Absätzen 2 und 3 von 8 44 des im Juli 1899 ver öffentlichten Gesetzenwurfs, betreffend das Urheberrecht, möge fol gende Fassung gegeben werden: -Das Gleiche gilt, wenn jemand vorsätzlich solche Prioat- briefe, die noch nicht erlaubterweise veröffentlicht sind, wörtlich oder dem Inhalt nach unbefugt öffentlich mitteilt. Unbefugt ist eine Mitteilung, die ohne Einwilligung des Verfassers, bezw. Absenders und des Eigentümers der Schrift erfolgt. Nach dem Tode des Verfassers haben an seiner Stelle, soweit er nicht be sondere Bestimmungen getroffen hat, dessen Erben über die Ein willigung zu befinden. Dieselbe ist nicht als gegeben zu be trachten, sobald nur ein Erbe widerspricht. -Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 finden keine An wendung, soweit die Mitteilung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgt oder soweit die gesetzlich festgelegten Fristen abgelaufen sind.» — Die dritte Abteilung beschäftigte sich mit der Frage: Wie ist im Strafprozeß der Gerichtsstand der begangenen That bezüglich der Vergehen der Presse zu regeln? An der Debatte beteiligten sich der Berichterstatter, Oberlandesgerichtspräsident Geheimer Ober- Justizrat Hamm-Köln, Oberreichsanwalt vr. Olshausen-Leipzig, Reichstagsabgeordneter Rechtsanwalt Beckh-Nürnberg, Rechts anwalt Simon-Berlin, Geheimer Oberjustizrat Vierhaus vom Reichsjustizamt. Die Anträge des Berichterstatters Hamm-Köln wurden angenommen. Sie lauten: 1. Begründet der Inhalt einer im Inlands erschienenen Druckschrift den Thatbestand einer strafbaren Handlung, so ist für deren Verfolgung im Wege der öffentlichen Strafklage das jenige Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Druckschrift erschienen ist. 2. Das gilt nicht, sofern es sich um eine weitere selbständige Verbreitung der Druckschrift handelt. Alte und neue Rechtschreibung. — Die Kreuzzeitung hat sich als Scherz folgenden Bescheid einer Regierungs-Behörde auf eine von ihrem Rat vorgenommene Schulrevision schicken lassen: ». . . . Die Fertigkeit in der Rechtschreibung genügt noch nicht; die Kinder der ersten Abtheilung schreiben das Wort »Abtheilung- fälschlich mit -h»; viele Kinder waren nicht darüber orientirt, daß -orientieren- wie alle Wörter mit dieser Endung -ie- geschrieben werden muß; andere Schüler begingen den Jrrthum zu schreiben -Jrrthum- statt »Irrtum». Ferner mußte es unserem Schulrath auffallen, daß das Wort -Rat- durch ein angehängtes »h» verunziert wurde. Bei der Nachmittags fort gesetzten Prüfung wußten mehrere Kinder nicht, daß das adverbiell gebrauchte -nachmittag- klein geschrieben wird; des weiteren war es ein wenig günstiges Ergebnis; der Prüfung, daß fast sämmt- liche Schüler -Ergebnis- mit -ß- und »sämmtlich» mit zwei -m- schrieben. Auch wäre es nach den bestehenden Regeln correcter, das Wort -korrekt- mit zweimaligem -k» zu schreiben.» Deutscher Vuchgewerbeverein. — Für kurze Zeit sind in dem Ecksaale des Deutschen Buchgewerbemuseums im Buch gewerbehause zu Leipzig dänische Bucheinbände von Ankar Kyster, dänische Umschläge und Accidenzarbeiten, Vorsatzpapiere von F. Peltzer (Düren) und Celluloidklischees von Carl Lorch (Leipzig) ausgestellt. Ganz besondere Beachtung verdienen die farbenfrohen, fein abgestimmten dänischen Werke. Buchbinder-Streik. — Wie in Berlin, Leipzig und Stutt gart, so sind auch in München die Buchbindergehilfen in den all gemeinen Arbeitsaussland eingetreten. Zoll auf Bücher. — Die -Oesterreichisch - ungarische Buch händler - Correspondenz- teilt folgendes mit: -Durch eine Reihe von deutschen und österreichischen Zeitungen ging kürzlich die Meldung, daß der Reichsverband österreichischer Buchdruckerei besitzer um einen Zoll auf Bücher petitioniert habe. Wie uns nun von kompetentester Seite versichert wird, entspricht diese Nach richt in keinerlei Weise den Thatsachen. Der Reichsverband war allerdings der, hauptsächlich von den Papierfabrikanten angeregten Idee eines Zolles auf Bücher näher getreten, doch hat er diese Forderung, wie dies übrigens auch bei der in der Handels- und Gewerbekammer in Wien stattgehabten Enquote zum Ausdruck kam, fallen gelassen.» Widmungsannahme eines Buches durch Kaiser Wil helm II. — Seine Majestät der Deutsche Kaiser geruhte die Wid mung des großen von ihm selbst weitgehend geförderten Berichts werkes: Wissenschaftliche Luftfahrten, ausgeführt vom Deutschen Verein zur Förderung der Luftschiffahrt in Berlin, herausgegeben von Richard Aßmann und Arthur Berson, huldvollst anzunehmen. Das Werk ist in drei Bänden soeben bei Friedr. Vieweg L Sohn in Braunschweig erschienen. Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schrift steller. — Die Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schrift steller (Sitz: München, Max Josef-Str. 1) hatte Ende Februar d. I. einen Vermögensstand von 502000 >6. Personalnachrichten. Gestorben: am 7. September Herr Carl Even in Metz, der frühere Teilhaber der Buchhandlung und Buchdruckerei Gebrüder Even, die jetzt unter geänderter Firma im alleinigen Besitz seines Bruders, des Herrn Paul Even, sind. Die Straßburger Post sagt über den Verstorbenen: Aus dem Großherzogtum Luxemburg stammend, hatte der Verstorbene, der ein Alter von nur achtundfünfzig Jahren erreichte, in seiner Jugend dem Studium der Rechte sich gewidmet und namentlich an der Universität zu Heidelberg diesen Studien obgelegen. In dem Verstorbenen verliert die Metzer Gesellschaft einen Mann von hochherziger Gesinnung, festem Charakter und großer Herzensgüte, geschätzt von Eingeborenen und Eingewanderten.
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