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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.09.1900
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- Deutsch
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2. Hamburg, den 14. September 1900. An den Vorsitzenden der Allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhandlungs-Gehilfen in Berlin. Geehrter Herr! Ihr hiesiger Vertrauensmann, Herr R. Lohmann, hat, anläßlich des Gesuches einer Lehrlingsstelle im Börsenblatte, an einen Pfarrer in einen vier Seiten langen Warnungsbrief gerichtet, der mir ausgehändigt worden ist.*) Darauf habe ich an Herrn R. Lohmann geschrieben und gebe Ihnen durch anliegende Abschrift Kenntnis davon. Herr Lohmann inag meinetwegen seinem Pessimismus Ausdruck geben, wie er will, obschon ich es für taktlos und zudringlich halte, jemand unaufgefordert seinen Rat aufzuzwingcn. Wenn er aber dabei so unwahre und schmach volle Behauptungen aufstellt, wie die in der Anlage gekenn zeichnete, so werde ich, wie ich ihm auch schrieb, nicht dazu schweigen. Ich gebe Ihnen Kenntnis von der Sache, mit der Bitte, Herrn Lohnrann seines Amtes als Vertrauensmann zu ent heben, dann würde ich schweigen. Andernfalls müßte ich annehmen, daß Sie das Verfahren des Herrn L. billigen, und würde daraus dann meine Schlußfolgerungen zu ziehen wissen. Hochachtungsvoll (gez.) Justus Pape. 3. Hamburg, 16. September 1900. Herrn Justus Pape, Hamburg. Im Besitz Ihres Geehrten v. 14. a. or. teile ich Ihnen er gebenst mit, daß ich den Inhalt meines Brieses v. 17. Aug.u. er. an Herrn Pfarrer in voll und ganz vertrete und Ihrem weiteren Vorgehen mit Interesse ent gegensehe, hoffend, daß daraus ein fröhlicher und nicht ver geblicher Preßkrieg entstehen möge. Gestützt auf meine und die Erfahrungen anderer Herren Kollegen werde ich einen weitgehenden Beweis für meine Behauptungen antreten. Für Uebersendung einer Kopie meines Briefes v. 17.8.»,. or. an Herrn Pfarrer wäre ich Ihnen dankbar, weil ich damals keine Kopie nahm, nicht ahnend, daß der Brief be stimmt sein sollte, anderen Händen übergeben zu werden. In der Erwartung der Erfüllung meiner Bitte zeichne Hochachtungsvoll (gez.) R. Lohmann, Hamburg IV, Reeperbahn 46 III. *) Die Redaktion des Börsenblattes ist von Herrn Pape zum Abdruck des ganzen Wortlautes des Lohmannschen Brieses er mächtigt. Die Veröffentlichung erfolgt hiermit, weil sie uns zum Verständnis des oben mitgeteilten Briefwechsels dienlich und zur Abwehr der den Buchhandel untergrabenden Bestrebungen des un- gerufenen Ratgebers unerläßlich scheint. (Red.) Der Brief lautet: »Hamburg, 17. August 1900. »Herrn Pfarrer Hochehrwürden. -Sehr geehrter Herr! -Verzeihen Sie mir, wenn ich diese Zeilen an Sie richte, ohne Ihnen bekannt zu sein. -Ich las Ihr Inserat im Börsenblatt des Deutschen Buch handels, durch welches Sie eine Lehrstelle für einen Gymnasial- Obersekundaner suchen. -Ich nehme an, daß Sie den Beruf des Buchhändlers nur von der Glanzseite kennen, während Ihnen die wirtschaftliche Notlage des Standes nicht bekannt sein dürfte. Sie darauf auf merksam zu machen, gestatte ich mir hierdurch. -Nehmen wir einen in gutem Geschäft gelernten jungen Gehilfen, der in seiner Lehrzeit redlich und treu gearbeitet hat, so wird derselbe als erstes Gehilfen-Gehalt vielleicht 75 oder 80 ./ü beziehen. Später mehr. Ein Gehalt von 100—110 pro Monat ist schon nicht zu verachten, weil ein höheres Gehalt von 120 bis 150 die wenigsten Buchhandlungen zu zahlen im stände sind. -Dazu kommt, daß Lebensstellungen im Buchhandel zu den Seltenheiten gehören. -An ein späteres Ilmsatteln vom Buchhändler-Beruf zu einer anderen Branche ist dadurch erschwert, (sie! Red.) weil ein in einer reinen Buchhandlung gelernter junger Mann nicht ge nügend kaufmännisch ausgebildct wird. Im Buchhandel aber 4. Berlin, 20. September 1900. Herrn Justus Pape Hamburg. Sehr geehrter Herr! Wir kommen heute auf Ihr gef. Schreiben vom 14. d. M. zurück und erwidern Ihnen höfl., daß nach H 23 unserer Satzungen die -Allgemeine Vereinigung» nach außen hin vom Central-Vorstand vertreten wird. Ein Vorsitzender der Landcsvereinigung ist mithin nicht befugt, in dieser seiner Eigenschaft Kundgebungen nach außen hin zu veranstalten. In dem vorliegenden Falle hat Herr Lohmann ohne unseren Auftrag gehandelt, und ohne unsere Billigung vorher ein geholt zu haben. Wir können daher nur annehmen, und Herr Lohmann hat es uns in einem gleichzeitig mit den. Ihrigen eingetroffenen Schreiben ausdrücklich versichert, daß er den fraglichen Brief lediglich als Privatmann ge schrieben hat. Und auf die Privatkorrespondenzen unserer Landesvorsitzcnden können wir nicht gut einen Einfluß aus üben, was Sie wohl selbst als berechtigt anerkennen werden. Auf jeden Fall werden wir Herrn Lohmann bitten, in Zu kunft bei seinen Privatkorrespondcnzen alles zu vermeide», was irgendwie den Anschein erwecken könnte, als seien sie ini Aufträge oder mit Genehmigung des Centralvorstandcs, resp. der -Allgenieinen Vereinigung» überhaupt geschrieben. Herr Lohmann wird übrigens, wie er uns bereits vor Eintreffen Ihres geschätzten Schreibens mitteilte, am 22. d. M. sein Amt als Landesvorsitzendcr niederlegen, weil er Hamburg verl ßt. M.t vorzüglicher Hochachtung! Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen. Für den Centralvorstand W. Heidinger, G. Oncken, I. Vorsitzender. Schriftführer. Zu dem Schreiben des Vorstandes der Vereinigung bemerke ich, daß Herr Lohmann nicht als Privatperson geschrieben, sondern sich als Vertrauensmann der Vereinigung besonders unter zeichnet hat. Im übrigen ist das Schreiben sehr diplomatisch gehalten. Der Vorstand sagt zwar, daß Herr Lohmann vorher seine Billigung nicht eingeholt habe, vermeidet es aber vorsichtig, seine entschiedene Mißbilligung der von mir beanstandeten Aeußerung auszusprechen. Da man wohl annehmen darf, daß Herr Lohmann den Brief an den Pfarrer .... nicht einzeln geschrieben, sondern wahrscheinlich derartige Briefe regelmäßig abgesandt hat, so scheint es mir doch nötig zu sein, daß gegen die unwahre Behauptung und die unbefugte Anmaßung des Herrn Lohmann Verwahrung eingelegt wird. Da aber der Vorstand der Vereinigung nicht zu einer ent schiedenen Mißbilligung gekommen ist, sondern sich nur in einer subtilen Unterscheidung zwischen Privatkorrespondenz und amtlicher Aeußerung ergeht, so ist es doch wohl nötig, gegenüber den Bestrebungen der Vereinigung aufmerksam zu sein und ihnen gegebenen Falles ernstlich entgcgenzutreten. Sonst könnte doch der gute Ruf des Buchhandels geschädigt werden. Hamburg, 21. September 1900. Justus Pape. sich selbständig zu machen, ohne ein großes Vermögen zu besitzen, wäre eine Thorheit bei den heutigen Verhältnissen. — Dieses sind die Aussichten bei normalem Lehrgang. Aber wieviel Buchhandlungen giebt es, die die Ausbildung ihrer Lehrlinge ernst nehmen? Leider sind cs nur ganz verschwindend wenige. — Und wenn die Grundlage fehlt, was soll dann später werden? Der betreffende junge Mann bekommt keine guten Stellungen, und bald wird die wirtschaftlich schlechte Lage auch bei dem jenigen das Ideal des Buchhandels verdrängen, der mit be sonderem Eifer diesen Beruf ergriff. -Wenn man es kurz bezeichnen will, was der Buchhandel ist, so kann man ihn ein -glänzendes Elend- nennen. -Mit dieser Auffassung stehe ich nicht allein, sondern viele, viele andere auch noch. Es ist auch in keiner Weise eine zu pessimistische Auffassung. — Es ist leider Wahrheit. »Nochmals bitte ich um Entschuldigung, daß ich mir er laubte, Sie darauf hinzuweisen. Es thut mir aber leid, wenn ich ein solches Inserat wie das Ihrige lese. -In der angenehmen Hoffnung aber, Ihnen einen Dienst erwiesen zu haben, bin ich zu jeder weiteren Auskunft gern bereit und zeichne Hochachtungsvoll R. Lohmann, z. Zt. Vors. d. L.-Ver. Norden d. Allg. Ver. Deutscher Buchh.-Geh. Hamburg IV. Reeperbahn 46III. - 954'
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