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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1900
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- Deutsch
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7090 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 221, 22. September 1900. Innern einbcrichtet werden. Ferner sollen Gutachten über zoll- nnd steuerpolitische Fragen die das Interesse größerer Kreise von Gewerbetreibenden berühren, nach wie vor nur an die sächsischen Regierungsbehörden erstattet werden. (Lpzgr. Ztg.) Kein Zoll auf Bücher. — Es ist hier schon mitgeteilt morden (vgl. Nr. 214 d. BI.), daß die österreichischen Buchdrucker sehr entschieden die in den Zeitungen irrtümlich verbreitete Be schuldigung eines Verlangens nach Bücher-Einfuhrzoll zurückweisen. Die -Oesterreichisch-ungarische Buchdrucker-Zeitung» beschäftigt sich in ihrer Nummer 37 ebenfalls mit dieser Nachricht und weist das Verlangen eines Schutzzolles auf Bücher mit gleicher Ent schiedenheit zurück. Ihren Ausführungen entnimmt die Oester- rcichisch-ungarische Buchhändler-Correspondenz folgende Stellen: -Aus welcher Quelle diese Nachricht entsprungen ist, hat uns nicht zu beschäftigen; es ist vielmehr die apodiktische Form, in der sie auftrat. Ganz bestimmt wird hier von einer Forderung gesprochen, die nie gestellt wurde, aber auch an und für sich von einer krassen Ver kennung der Sachlage zeugen würde. Die Buchdrucker waren es nicht, von denen der Vorscylag ausging, eine internationale In dustrie mit gegenseitigen Grenzwällen zu umgeben; sie sind daher auch nicht den seinerzeitigen diesbezüglichen Bestrebungen der Papierfabrikanten beigetreten. Das Buch oder die Zeitschrift sind ja doch im engeren, aber auch weiteren Sinne keine eigentliche Ware.» — -In Bezug auf ihre qualitativen Leistungen bedürfen die österreichischen Buchdrucker auch dieses Mittels nicht, das nur als eine neue Jntelligenzsteuer anzusehen wäre. Denn in ihren Reihen wirken heute Firmen, die den Vergleich mit deutschen Druckhäusern gewiß nicht zu scheuen brauchen. Aber an genommen, das Verlangen nach einem Schutzzoll auf Bücher wäre wirklich von seiten einer Anzahl österreichischer Buch drucker gestellt worden, müßte diesen Männern nicht die Be fürchtung aufgedämmerr sein, daß man nach Gewährung ihres Wunsches von der Gegenseite mit Repressalien hervortreten werde?» — -Daß Oesterreichs Druckindustrie durch die deutsche Einfuhr hie und da recht empfindlich beeinträchtigt wird, haben wir durch Ziffern hinreichend bewiesen, und hieraus ging wohl unzweideutig hervor, daß sie teilweise des staatlichen Schutzes bedürfte. Dieser Schutz darf sich aber nicht aus litterarische und wissenschaftliche Erzeugnisse erstrecken. Einer solchen Erwartung Raum zu geben, wäre ein sinnloses Begehren. Der öster reichische Buchhandel und mit ihm der heimische Buchdruck würde nach Verwirklichung eines solchen Wunsches von dem Centrum des Buchhandels, als welches doch immerhin Deutschland erscheint, gänzlich ausgeschlossen werden. Sollte sich ln den heimischen Buch- bruckern daS Verlangen nach einem Schutzzoll regen, so müßte sich derselbe nur auf jene Drucksabrikate erstrecken, mit denen das In land schon lange überschwemmt wirb, die keineswegs der Litteratur und Wissenschaft dienen, auch nicht als Kunstwerke gelten können. Unter billigeren Bedingungen produzierend, fahnden deutsche Firmen sehr häufig nach inländischen Aufträgen, wie dies seit einigen Jahren auch von ungarischen Offizinen geschieht. In diesem Punkte die heimische Druckindustrie zu schützen, kann billiger- wetse aber von der Regierung gefordert werden.- Das Ende des Buchbinderstreiks. (Vgl. Nr. 219, 220.) — Die Bedingungen, unter denen in den Leipziger Verhandlungen am 18. d. M. eine Einigung zwischen den Prinzipalen und Gehilfen der Buchbinder zu stände gekommen ist, werden, wie folgt, ange geben: 1. Die effektive Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 9 Stunden. (Bisher 9'/, Gründen einfchl. Frühstücks- und Vesper pause.) 2. a) Der Mindcststundenlohn beträgt für ausgclernte Gehilfen nach dreijähriger Lehrzeit in den ersten Jahren 36 nach vier jähriger Lehrzeit im ersten Jahre 39 -ff. Alle anderen Gehilfen er halten 44 Mindeststundenlohn oder 3 96 ->) Tagelohn. b) Alle Gehilfen, die jetzt schon diesen Lohn oder einen höheren erhalten, erfahren einen Lohnzuschlag von 5>7g. o) Lernende Arbeiterinnen erhalten im ersten Halbjahre 14 »), >m zweiten 17 -H Stundcnlohn, geübte Falzerinnen rc. 22 geübte Mafchincnarbeiterinnen, Goldausträgeruinen rc. 27 vj Stundenlohn. 3. Für Ueberstundenarbeit treten folgende Zuschläge ein: a) Gehilfen: erste Stunde 10 >H, zweite Stunde 15 H, dritte und folgende Stunden 20 H; b) Arbeiterinnen: erste Stunde 5 H, zweite Stunde 8-H, dritte und folgende Stunden 10 H. Bei mehr als Ifififtündiger Ueberstundenarbeitszeit ist eine viertelstündige Pause zu gewähren und mit zu bezahlen; das Gleiche gilt für Sonnlagsarbeit. 4. Die Verkürzung der Arbeitszeit darf im ganzen Jahre nur 160 Stunden, am einzelnen Tage höchstens 2'/, Stunden dauern. 5. Mit dem 15. Oktober I960 tritt ein neuer Tarif für Accord- arbeiten in Kraft, der von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam zu beraten und aufzustellcn ist. Ueber streitige Punkte entscheidet das Tarifamt deutscher Buchdrucker. Bis zum Inkraft treten des Tarifs behält der bisherige Tarif seine Geltung. 6. Die vorstehenden Vereinbarungen gelten bis zum 31. August 1903. Sie behalten von da ab stets für ein ferneres Jahr Giltigkeit, wenn sie nicht sechs Monate vorher gekündigt werden. Ferner ist folgendes vereinbart worden: Die von den Prinzi palen aufgestellte vierundzwanzigstufige Skala für die Formate der Einbände ist von den Gehilsenvertretern anerkannt worden. Die Gehilfenforderung, betreffend Festlegung der Mädchenarbeit, wird fallen gelassen. Die Prinzipale verpflichten sich, alle Aus ständigen wieder in ihre alten Werkstätten einzustellen und keinerlei Maßregelungen vorzunehmen. Goldene Fünfmarkstücke. — Vom 1. Oktober ab gelten die goldenen Fünfmarkstücke nicht mehr als gesetzliches Zahlungs mittel. Außer den mit der Einlösung betrauten Kassen ist nach dem 30. September d. I. kein Geschäftsmann mehr verpflichtet, goldene Fünfmarkstücke in Zahlung zu nehmen. Dagegen nehmen die Rcichskasscn sie bis zum 30. September 1901 in Zahlung oder tauschen sie gegen andere Reichsmünzen um. Plan einer Handelshochschule in Mainz. — In der hessischen Zweiten Ständekammer ist von den Abgeordneten Molthan, Iir. Frenay, vr. Schmitt und Schlenger folgende Inter pellation eingebracht worden: -Die Unterzeichneten richten hiermit an die großherzogliche Regierung folgende Anfrage: Ist die groß- herzogliche Regierung willens, demnächst der Gründung einer Handelshochschule in Hessen näher zu treten? Wird die groß herzogliche Regierung für den Fall der Errichtung einer solchen Handelshochschule als Sitz derselben Mainz, die bedeutendste Handelsstadt des Landes, wählen? Verbot in Oesterreich. — Die Verbreitung des, wie gemeldet, in Deutschland beschlagnahmten Buches: -Meine Beziehungen zu Kaiser Wilhelm II.-, von W. C. Elisabeth, geschiedenen Gräfin von Wedel-Berard, Zürich, Verlag von Caesar Schmidt, ist durch Urteil des k. k. Landesgerichts Wien auch in Oesterreich verboten worden, nachdem erkannt worden ist, daß sein Inhalt das Ver brechen nach tzß 63, 64 des Strafgesetzes (Majestätsbeleidigung) begründe. Aktiengesellschaft Kunstanstalt und Druckereien Kauf beuren. — Die Aktionäre werden zu einer außerordentlichen Generalversammlung auf den 15. Oktober d. I., vormittags 10 Uhr, in den Sitzungssaal der Fabrik in Kaufbcureu eingeladen. Tages ordnung: 1. Statutenänderungen: 8 1 Acndcrung der Firma und Errichtung einer Zweigniederlassung; 818 Aenderung der Firmen zeichnung des Vorstandes; 8 '31 Aenderung der Abschreibungen. 2. Antrag auf Erhöhung des Schuldverschreibung-Kapitals. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Doutsoüs Lpraobs uvä llitsratur. XunstZosobiollto. ^.uslänckisobo lutsratur. Xatalog Xc>. 120 clss autiquarisollsn BüobsrlaAsrs von U. Lambsrg in (lrsiksrvalcl. 8". 78 8. 2493 Xrn. Uolrsollvittprobon sto. clor Xzäograpbisebon Anstalt null «los 8slb8tvsrlags vou liioliarä äsrioüs in UsipriA. 10 öilclsr, geäruoüt von 0. 6rumbaoll in UsipriA. Vsrrsiebnis clsr im Vorla^o von Oarl Uarllolcl in Nallo a/8, srsobisnsnon VV orics aus clsn 6obiotsn clsr ^.UASnlisillrnncls, Ualnsotbsrapio uncl U^ärotllsrapio, l?ra.usnksillrunclo unä 6o- burtsllilkg, blassu-, Obron-, Nuncl- unä. HiUs-LranlUrgitou, klsrvsn- unä Osistsslcrauübsiton, tlssunäireitstoobnilr sto. 8". 8 8. (Sprechsaal.) Warnung! Es ist heute zu meiner Kenntnis gelangt, daß auf gefälschte Verlangzettel mit meiner Firma Bücher teils fest, teils var von den Herren Verlegern bestellt werden. Die Verlangzettel sind, wie ich scstgestellt habe, dadurch kennt lich, daß die 1 der Jahreszahl 1900 fehlt und der Druck eiu ganz mangelhafter ist. Ich möchte besonders die Herren Verleger in Berlin bitten, a, cond. oder fest verlangte Bücher nur dann den Boten zu über geben, falls dieselben, nue bisher, das Beibuch vorzeigen, andern falls ich Zahlung ablehncn muß. Polizeiliche Recherchen sind bereits im Gange. Berlin bl. 24, Friedrich-Str. 131 o. 20. September 1900. Märkische Buchhandlung Eugen Beer.
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