Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1878
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18780624
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187806245
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18780624
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1878
- Monat1878-06
- Tag1878-06-24
- Monat1878-06
- Jahr1878
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2460 Nichtamtlicher Theil. 14t, 24. Hum. Etablissement entbunden sind. Die Frage, ob von 1807 — 1817 buchhändlerische Geschäfte von neuem entstanden, hat sich auf Grund actenmäßiger Nachrichten nicht beantworten lassen, bei der Lage der Dinge in Magdeburg ist es aber höchst unwahrscheinlich, daß Jemand zu einer solchen Unternehmung Muth gehabt haben wird; sicherlich wäre wenigstens der Erfolg ausgeblieben, sonst würden wir darum wissen. Erst im Jahre 1817 wurde durch v. Schütz eine neue Buchhandlung begründet, die 1818 von Ferdinand Robach aus Berlin übernommen wurde, dessen Namen sie von da ab trug. 1836 ging sie an Eugen Fabricius über, wechselte seitdem mehrfach den Besitzer und die Firma und besteht gegenwär tig als Louis Schäfer's Buchhandlung unter Leitung von Albert Rüdiger. Da unsere Absicht sich darauf beschränkt, die außerhalb der Erinnerung der jetzt lebenden Generation liegenden Verhältnisse des hiesigen Buchhandels vorzusühren, so dürfen wir unsere Auf gabe gegenüber dem Leserkreise dieser Zeitung als erfüllt ansehen, nachdem wir noch die im Jahre 1840 von Emil Baensch gegrün dete Buchhandlung als viertälteste der heute noch bestehenden er wähnt haben. Nach Ausweis des Schulischen Adreßbuches für den deutschen Buchhandel bestehen z. Z. in Magdeburg acht Sortiments-, neun reine Verlags- und drei Colportagebuchhandlungen. Zur Reform des Sortimentsbuchhandels. VI.») Wenn ich es unternehme, mich auch an dieser Stelle über die Reform des Sortimentsbuchhandels auszusprechen, so geschieht es, weil ich glaube, vor einer ernsthaften Erwägung des von Hrn. Kla- sing vorgeschlagenen sogen. „Staatsanwalts" warnen zu sollen. Ich möchte zunächst überhaupt einen Jeden bitten, der das Wohl des Sortimentsbuchhandels im Auge hat, nicht mit Reform- Vorschlägen an die Oeffentlichkeit zu treten, welche geeignet sind, den jetzt lebhaft in Fluß gerathenen Kampf gegen die Schleuderei zu dämmen und abzulenken. Vergegenwärtige sich ein Jeder, daß der Sortimentsbuchhandel nur dann lebensfähig erhalten werden kann, wenn die Schleuderei ausgemerzt wird. Um dies Ziel zu erreichen, hüte man sich aber, Vorschläge zu machen, welche von vornherein den Todeskeim in sich tragen. Ein Oberausseher, ein „Staatsanwalt" des Buchhandels würde eine halt- und machtlose Institution sein, ein Titel ohne Machtbesugniß, ähnlich dem Reichseisenbahnamt gegenüber den Eisenbahnverwaltungen. Der „Staatsanwalt" soll „Ausschreitungen überwachen und friedlich zu beseitigen suchen". — Höhnend würde derselbe abgewiesen werden, und wollte er den Fall vor die Oeffentlichkeit ziehen, so dürste er leicht seinem „Staatsanwalt" verfallen, da er mit dem Stras- gesetzbuche in Collision gerathen müßte. Der Schleuderei ist weder auf friedlichem Wege noch durch den Pranger beizukommen. Firmen, die mit dreister Stirn sich gegen den Gesammtbuchhandel wenden, die noch kürzlich zum Hohne des selben mit Sophismen ein rücksichtsloses Gebaren, das den Interessen aller Anderen entgegen ist, zu vertheidigen suchen, Firmen zumal, die die letzten Fäden einer Collegialität zerrissen haben und nur dem eigenen Bortheile zum Nachtheil Anderer unter der Gunst von Institutionen dienen, welche den Interessen der Gesammtheit dienen sollen, solchen Firmen ist nicht anders beizukommen, als durch Ausübung seines Hausrechts: also „H i n a u s m i t d e n S ch l e u - derern aus dem Buchhandel!" Das ist aber nur zu erzielen, wenn zunächst eine Einigung in der Rabattsrage herbeigesührt wird, wie ich es kürzlich ausführlich in einer Beilage zu meinem Börsenblatte dargelegt habe. Alle an deren Fragen müssen so lange zurücktreten, bis diese Frage endgültig von den Sortimentern unter Gutheißung des Börsenvereins- Vorstandes erledigt ist. Ich kann mich der Ansicht des Hrn. Klasing durchaus nicht an schließen , daß man von dem Vorstande des Börsenvereins die Er greifung der Initiative in einer die höchsten Interessen des Gesammt- buchhandels betreffenden Frage nicht verlangen könne. Im Gegen- theil, man muß doch von jedem Vorstande erwarten, daß er die Interessen seiner Gesellschaft wahrnimmt; er ist doch nicht nur ge wählt, um mit trügerischem Scheine in der Oeffentlichkeit zu glänzen! Der Vorstand des Börsenvereins, deß bin ich gewiß, wird die ihm von Hrn. Klasing unterbreitete Meinung von sich ablehnen. Wir zählen gewiß Männer in demselben, welchen ein warmes Herz für die Interessen des Gesammtbuchhandels schlägt; haben sie dies noch nicht beweisen können, so bietet sich ihnen hier die beste Gelegen heit dazu. Der Buchhandel darf somit erwarten, daß der Börsenvereins- Vorstand sich demnächst mit der Rabattsrage beschäftigt. Ist diese Frage geregelt, so muß in Gemeinschaft mit dem „V erein d er Buch - händler in Leipzig" — der den Schleuderern die Verkehrs anstalten zu schließen hätte — und mit den Verlegern erklärt werden' Wir wollen mit einem Schleuderer sernerhin nichts mehr zu thun haben! A. Bolm. Miscellcn. ZurBeantwortung der„Anfrage" in Nr. 138d.Bl. — „Aus welche Art und Weise kann man nach auswärts gesandte un verlangte Sendungen einklagen?" Antwort: Senden Sie eine Voll macht, welche den Ueberbringer derselben zur Empfangnahme der in Rede stehenden Bücher autorisirt, an das Postamt Ihres Schuld ners. Fügen Sie dieser Vollmacht die Bitte an den Vorsteher des Postamts bei, er möge Ihnen die Gesälligkeit erweisen, einen seiner Unterbeamten oder sonst einen zuverlässigen Menschen am Platze mit dieser Vollmacht zu Ihrem Schuldner zu senden, die Bücher in Empfang zu nehmen, und Ihnen dieselben auf Ihre Kosten zu übersenden. Diesem Briefe legen Sie einige Marken als Entgelt für den von Ihnen erbetenen Boten bei. — Die Folge dieses Schrittes wird sein, daß Sie entweder die Bücher zurückbekommen oder eine Erklärung, daß der betreffende Schuldner die Herausgabe der Bücher verweigert. Mit diesem letzter» Zeugniß in der Hand können Sie dann bei dem zuständigen Gerichte auf Herausgabe der Bücher in unversehrtem Zustande, nicht aus Zahlung klagen. — Zu bemerken ist noch, daß die Postbeamten, wie oben an gedeutet, zu derlei Diensten durchaus keine Verpflichtung haben. Wenn der Postbeamte ablehnt, werden Sie an dem betreffenden Orte vielleicht irgend eine sonstige Verbindung haben, durch die Sic das Gleiche erreichen können. Eine Verpflichtung zur Zahlung liegt nicht vor, dieselbe kann unter besonderen Umständen eintreten; diese Umstände sind jedoch so mannigfaltig, daß sie generaliter nicht be- urtheilt werden können. Breslau. k. U. Personalnachrichtcn. Herrn AlphonsDürr hier ist vom König von Sachsen das Ritterkreuz 1. Cl. vom Albrechtsorden verliehen worden. Herr I. Rothschild in Paris wurde in besonderer An erkennung der prachtvollen Ausstattung des in seinem Verlage er schienenen Werkes von Charles Unarte über Venedig vom König von Italien zum Ritter des italienischen Kronenordens ernannt. ») V. S. Nr. LSS.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder