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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1900
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- 18.09.1900
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- Deutsch
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217. 18. September I960. Nichtamtlicher Teil. 6945 nach Stück arbeiten lassen; Bezahlung aller gesetzlichen Feier tage und Abkürzung der neunstündigen Arbeitszeit am Sonnabend und Montag. Daß die Prinzipale solche Bedingungen nicht cingehen können, liegt klar auf der Hand. Dagegen haben sie sich bereit erklärt, die Löhne um 5 Prozent zu erhöhen und haben für Akkordarbeiten einen Tarif ausgearbeitet, der für die Arbeiter wesentlich vorteil hafter ist, als der alte, und durch eine neue Formatcinteilung gerechter wirkt als der alte Tarif. Diese Bereitwilligkeit muß den Prinzipalen hoch angerechnet werden, denn schon jetzt sind die Buchbindergehilfen die in der graphischen Branche am höchsten bezahlten Arbeiter. Der Lohnliste einer hiesigen Großbuchbinderei entnehmen wir, daß die Arbeiter folgenden Verdienst bei neunstündiger Arbeits zeit haben: 1. Presser 50—65 ^ pro Woche 2. Pappenschneider 45 „ „ „ 3. Bücherbeschneider 56 „ „ „ 4. Vorrichter 36—39 „ „ „ 5. Marmorierer 44 „ „ „ 6. Hefterinnen 25—30 „ „ „ 7. Arbeiterinnen, Falzerinnen u. s. w. . 18—28 „ „ „ Derjenige, der nur eine Ahnung von Arbeiterlöhnen hat, wird zugebcn müssen, daß diese Löhne glänzend sind, daß es Ver wunderung erregen muß, bei solchen Löhnen zu streiken. Man vergleiche nur mit diesen Löhnen die geringen Einkünfte, die viele studierte Leute, Beamte und Offiziere haben! Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Lruslcsa-slisn und Lsstgsdiobts, vsrtsilt wäbrsnd äsr ordsntliollsv lOroisvsrsins-Vsrsawwluvg dss Luolllrändlsr-Vsrbavdgs »lOrsis blordsn» in Hamburg, 8.—10. 8sxtsmbsr 1900. a) Tagssoränung und Lsstxrograwm. b) Latiron und Episteln von dsr Uordisslrsn IVasssrkavts. Osn Isilnobwsrv dsr Xrsis Xordsn-Vsrsawwluvg in Hamburg am 9. Lsptsmbsr 1900 gs^vidmst. 8". 28 8. o) Lüvk Lsstgsdiolcks. Lortsgnslss ovsr akd. Lssrsr 1. H. IVintbsrs, duvslsr Ollristsssus, dustitsraad 0. N. Llsrslsbs m. Ll.s. sktsrladts gods og vslbon- ditionsrsds llogsamlingsr, bsstaasnds ak: tsologisbs, jurisdislis (8oüous Lorordvivgsr og Ilssivgs LovsamUng, Llsins Lovsaw- ling, juridisir UgssLr-ikt, Ilgsslrrikt kor Lstsvwssn, lkspbolte, XlüIIsr og Nadvig ksalrogistsr), wststislrs saavsl danslcs som krommsds, grwslrs og lativslrs lkorkatksrs i Original og Ovsr- SWttolss, llistorislrs sosrlig nordislrs, samt naturvidsnslcabsligs Vwrlrsr sts. 8". 124 8. 2412 u. 800 Hrn. Xulction am 25. 8sx- tswbsr u. kolgsnds Tags in üopsnbagsn. Xukträgs übsrnimmt das 8Irandinavisb Xuliguariat in Loxsnbagsn. Ls Oroik d'Xutsur. Organs msnsusl du Lursau international ds l'IInion xour 1a xrotsotion dss osuvrss littsrairss st artistiguss (Lsrns). XIII. annss. Ho. 9. 15 8sxtömbrs 1900. 8ommairs: kartis oküoislls: Oonverrkions partrcuWi-es: Lsxagns. Leerst roz'al dsolarant sn vigusur la Oonvsution ds Nontsvidso dans Iss raxxorts avse la köpubligus du Laragua^ (du 28 mai 1900). — Itaiis. Lsorst dsolarant sn vigusur la Oonvsution ds Nontsvidso dans Iss rapxorts avso la kspubligus du Laraguaz' (du 20 juillst 1900). Lartis non oküoislls: Mitcke« La statistigus intsrnationals dss osuvrss intsl- Isotusllss: Xllswagns, Lslgigus (X suivrs). Oorrespondance.' Lsttrs ds Itussis (XI. l?ilsnco): Iw mouvsment dss idsss au sujst du droit ds traduotion. Xrgumsntation pour et oontrs la rsoonnaissanos ds os droit st sn kavsur ds l'sntrss dans l'IInion dg Lsrns. lins oxinion originale sur l'Union, son avonir st lss oonosssions, gu'slls dsvra kairs aux xaz-s non unionistss. durrsprudeiws.' Italis. Oontrska^on ds obromolitbograpbiss alls- mandss. Osuvrss d'art. Listinotion sntrs l'csnvrs d'art st I'csuvrs apxliguss ä I'objst industrisl. ()usstion ds l'aooomplisss- msnt dss kormalitös. Oonditions impossss ä l'öditsur unionists xour etablir sa gualite. lutsrpretation dss artiolss 2, 4 st 11 ds la Oonvsution ds Lsrns. IVoitvettes diverse«.' Orands-Lrstagns. La rsvision ds la lsgislation oonosrnant 1s droit d'autsur. dlibiivArax/tie.' Lublioations nouvsllss. Preisausschreiben. — Das Bibliographische Institut in Leipzig erließ ein Preisausschreiben auf Entwürfe für Einbände zu Meyers Klassikerausgabcn (über 150 Bände). Verlangt werden a) farbige Zeichnungen eines Buchrückens und des Vorsatzpapiers für Halblcderband, b) ebensolche eines Buchrückens, des vorderen pirbrniinbleKziaster Iabremia ! und Hinteren Buchdeckels und des Vorsatzpapiers für Ganzleinen band. Größe: 18,7 om hoch, 12 om breit, Rücken durchschnittlich 2,5 om stark. Der Einband soll den Charakter eines Bibliothek bandes tragen. Preise zu a) 1. Preis 250 2. Preis 200 3. Preis 150 ^ 4. Preis 100 — zu b) 1. Preis 300 ^,- 2. Preis 250 3. Preis 200 4. Preis 150 Ein zweites Preisausschreiben verlangt einen dem modernen Geschmackc angepaßtcn Einbandentwurf zu Meyers Konversations lexikon. Es wird die farbige Zeichnung des Buchrückens eines Halb lederbandes in dunklem Leder und des Vorsatzpapiers verlangt. Auch hierfür sind vier Preise ausgesetzt, und zwar zu 300, 250, 200 und 150 Letzter Annahmetag für beide Bewerbungen ist der 15. Oktober. Das Preisgericht bilden die Herren Lr. Kautzsch vom Buchgewerbcmuseum zu Leipzig, Lr. Jessen vom Kunstgewerbe museum zu Berlin, Eugen Grimm in Firma H. Sperling in Leipzig, Arndt Meyer in Firma Bibliographisches Institut in Leipzig. Pers onalnach richten. Ehrendoktorat für Marie von Ebner-Eschenbach. — Den vielen und glänzenden Ehrungen der Dichterin Freifrau Marie von Ebner-Eschenbach gesellt sich als eine der glän zendsten die nachfolgende Kundgebung, die der österreichische Unter richtsminister Lr. R. von Härtel an die Gefeierte zu ihrem siebzigsten Geburtstag gerichtet hat: -Wenn Euer Hochwohlgeboren morgen Ihren siebzigsten Geburtstag feiern, so ist dies nicht ein enges Familienfest, es ist ein Festtag, den unser ganzes Vater land freudig mitbegeht. Gilt es doch eine Frau zu feiern, die durch ihre zahlreichen, gemüt- und geistvollen Schriften, durch ihre poesiereichen Erzählungen nicht nur in Oesterreich, sondern weit über dessen Grenzen hinaus die Bewunderung und Verehrung der weitesten Kreise gewonnen hat. Gestatten Sie daher, hoch verehrte Baronin, daß auch ich mich an diesem Tage der un gezählten Schar Ihrer Bewunderer anschließe, indem ich Ihnen meinen herzlichen Glückwunsch darbringe und der Hoffnung Aus druck verleihe, daß Sie, gnädigste Arau, noch eine lange Reihe von Jahren in gleicher geistiger und körperlicher Frische und in gleicher Schaffenskraft und Freudigkeit unserem Vaterlande erhalten bleiben mögen. Unter die große Zahl jener, welche diesen Tag zum Anlasse nehmen wollten, um Ihnen zu huldigen, gehört auch die philosophische Fakultät der Wiener Xlina watsr, dsr ja auch ich einst anzugehören die Ehre hatte. Eingedenk seiner- alten Tradition, das wahre und große Verdienst jederzeit zu ehren, hat das Professorenkollegium dieser Fakultät einstimmig die Verleihung des Ehrendoktorates der Philosophie an Euer Hochwohlgcboren beantragt. Sie sind, hochverehrte Baronin, die erste Frau, der dieser akademische Ehrentitel zu Teil wurde, und es war mir daher eine ganz besondere Genugthuung, die Ge nehmigung des Fakultätsbeschlusses allerhöchsten Ortes befürworten zu können. Indem ich Sie bitte, auch zu dieser schönen und seltenen Auszeichnung meinen innigsten Glückwunsch entgegen nehmen zu wollen, verharre ich mit dem Ausdrucke unwandel barer Hochachtung und Verehrung Eurer Hochwohlgeboren er gebenster Hartei-. (S p r e ch s a a l.) Pflichtexemplare in Preußen. Antwort auf die Rechtsfrage im Börsenblatt Nr. 214. Die Universitätsbibliothek der Provinz des jetzigen Verlegers hat keinen Anspruch auf die Pflichtexemplare. Hat der frühere Besitzer des Verlages die Pflichtexemplare der Universitätsbibliothek seiner Provinz geliefert, so ist damit dem Gesetze genügt; eine Abgabe doppelt zu leisten, ist niemand verpflichtet. Liegt aber etwa der — unwahrscheinliche — Fall vor, daß der ursprüngliche Verleger an die Universitätsbibliothek in der Provinz seiner Ge- schästsniederlassung Pflichtexemplare nicht abgegeben hat, so könnte wohl diese Bibliothek von dem Rechtsnachfolger die nachträgliche Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung beanspruchen, nicht aber hat die Universitätsbibliothek der Provinz des neuen Verlegers dieses Recht. Keinenfalls aber ist die Verlagshandlung verpflichtet, Vcrlags- artikel, die älter als vier Jahre sind, nachträglich als Pflicht exemplare zu liefern, da nach vier Jahren Verjährung eintritt. Johannes Franke sagt in seinem Werke -Die Abgabe der Pflicht exemplare von Druckerzeugnissen- (Sammlung bibliothekwisscn- schaftlicher Arbeiten, Heft Ul, Berlin 1889) Seite 132 über diesen Punkt folgendes: -Die Verjährung. Da besondere gesetzliche Vorschriften hierüber nicht erlassen sind, so wird dieselbe durch die allgemein über die Verjährung von öffentlichen Abgaben getroffenen Bestimmungen geregelt. Diese tritt nach den ZK 8 und 14 des Gesetzes über die Verjährungsfristen vom 18. Juni 1840 in vier Jahren ein.- 9.31
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