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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.09.1900
- Sprache
- Deutsch
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S944 Nichtamtlicher Teil. 217, 18. September ISOo. jetzt chronisch ist, über die Gebühr Arbeit und Mühe, Schaden und Verdruß haben. Auch hierin hoffen wir lange schon auf Besserung. Aber nichts ist so beständig wie — der Wechsel!» — Im Anschluß an den letzten Punkt des Berichtes nimmt Herr Otto Kafemann-Danzig das Wort, indem er auf die gleichen Bestrebungen des Deutschen Buchdruckervereins hinweist, der in seiner diesjährigen, durch die Gutenbergfeier verherrlichten Hauptversammlung in Mainz sich der Stellung nahme des Buchhändler-Börsenvereins in Angelegenheit der deutschen Rechtschreibung vollständig anschließt. Der Buch druckerverein befürwortet außerdem, behufs Gewährleistung einer einheitlichen Schreibung und logischen Fortentwickelung unserer Sprache, die Errichtung eines deutschen Reich s- sprachamtes, dem wohl in dieser Beziehung eine ähnliche Thätigkeit, wie die der ^.eaäömis krauyaiss in Frankreich ist, zufallen würde. Wir können nur aus vollem Herzen die Ausführung dieses Planes wünschen, und gewiß wird der Buchhandel es als seine Ehrenpflicht für sich in Anspruch nehmen, an dem Zustandekommen dieses schönen Werkes Mitwirken zu dürfen. b) Bericht des Herrn Heinrich: -Meine Herren! Ich wollte mir noch gestatten, kurz über die Verhandlungen der Delegiertcnversammlung der Kreisver- einc und zwar über den wichtigsten Gegenstand, die Rabattfragc, zu berichten. Es sollte ein Mittel gefunden werden, jeden Buch händler im Reiche zu zwingen, den Ladenpreis der Bücher ein zuhalten und nur ausnahmsweise einen Rabatt von 5 Prozent zu gewähren. Die Agitation für diese Bestrebung hatte der Verbands vorstand ausgenommen. Er fand nicht zu unterschätzende Kampf genossen an einigen größeren Berliner Firmen, die zu der llebcrzeugung gelangt waren, daß der Rabatt von 10 Prozent ihre Existenz gefährde, und die ebenso wie die Provinzbuch händler den gleichen Feind, die Großsortimenter in Berlin und Leipzig, haben, die nur bestehen können durch die Ge währung eines Rabatts von 10 Prozent und darüber für Lieferungen in der eigenen Stadt und nach der Provinz. Im Laufe der erregt geführten Debatte gab es recht lebhafte Aus einandersetzungen. Die Vertreter des Börsenvcreins-Vorstandes versicherten, daß sie gegen jeden Uebertreter der Satzungen un erbittlich Vorgehen würden; man hätte schon lange im Vorstände des Börsenvereins wirksame Mittel und Wege erwogen, man sei aber behindert worden durch die Agitation des Verbandes. Es wurde die Bitte ausgesprochen, Vertrauen zum Vorstande des Börsenvereins zu haben und diesem das Weitere in der Sache zu überlassen. Die Meinungen platzten aufeinander, bis endlich der Vorschlag Annahme fand, die Agitation dem Börsenverein zu überlassen, da man ja diese wieder aufnehmen könnte, wenn ein greifbares Resultat durch den Börsenvcrein nicht erreicht würde. Das Erfreuliche an der ganzen Verhandlung war das Gefühl: es bricht sich doch allmählich in allen Kreisen des Buch handels, auch in Berlin und Leipzig, die llebcrzeugung Bahn, daß die Einhaltung des Ladenpreises nicht allein eine geschäftliche Notwendigkeit für den Bestand des Buchhandels (in seiner jetzigen Gestalt, die man doch erhalten will), sondern noch viel mehr eine Ehrensache sei. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, was auch Herr Or. Ruprecht in Göttingen in seiner Kantaterede hervorhob: -Das Buch ist eine ganz besondere Ware«; und die durch die Gewerbefreiheit entfesselte Freigabe seines Vertriebes ohne jede Schranke würde nicht allein eine ganze Reihe volkswirtschaftlicher Nachteile zur Folge haben, sondern auch der Fortentwickelung des deutschen Schrifttums unheilbare Wunden schlagen.« — Die Provinzbuchhändler können nun doch mit einiger Hoffnung in die Zukunft blicken. Es wird besser weiden; man wird uns helfen, weil man uns braucht. 7. Auf Vorschlag des Herrn Fischer wird Herr Hugo Pollakorosky in Königsberg zum Abgeordneten für die Kantate-Versammlungen 1901 in Leipzig gewählt, falls der Vorstand nicht etwa von der Entsendung eines solchen gänzlich Abstand nehmen sollte. 8. Der von den Herren A. Bertling und Gustav Horn in Danzig gestellte Antrag, ein Rundschreiben an das Publikum betreffend Kundenskonto auszugeben, wird angesichts der hoff nungsvolleren Geschäftslage bis ans weiteres zurückgezogen. Hiermit endeten die Verhandlungen der Hauptversamm lung, die uns dieses Mal länger als gewöhnlich beschäftigt haben. Die nächsten Tage, die dem Vergnügen gewidmet waren, führten sämtliche Teilnehmer nach den schönsten Punkten der kassubischen Schweiz, dann nach Danzig, Hela und Zoppot. Die Fahrt von Danzig nach Hela über Sec wird manchem eine denkwürdige Erinnerung sein. Der Vorstand des Kreisvereins Ost- und Westpreutzischer Buchhändler. Hermann Fischer. A. Bertling. Eugen Heinrich. Emil Wiebe. Hugo Pollakowsky. Gustav Horn. Max Bergens. Kleine Mitteilungen. Post. Kolonial-Briefmarken. — Infolge vieler Gesuche, die an die Reichspostverwaltung gelangt sind, daß die in den deutschen Kolonieen und bei den deutschen Postanstalten im Aus lande zur Verwendung gelangenden besonderen Postwertzeichen dem Publikum durch Verkauf bei inländischen Postanstalten zu gänglich gemacht werden möchten, soll am 1. Januar 1901 beim Postamte 19 in Berlin 8V. (Beuthstraße) eine besondere Verkaufs stelle für die deutschen Kolonialbricfmarken eröffnet werden. Zeitungspreis-Erhöhung. — Die -Staatsbürgerzeitung sieht sich infolge der erhöhten Papier- und anderen Materialpreise gezivungen, den Abonnementspreis zu erhöhen, und zwar bei der Bestellung durch Berliner Spediteure von 1 25 bzw. 1 ./6 40 H monatlich auf 1 45 bzw. 1 60 H. Der Abonnementspreis bei der Post erhöht sich von 3 60 ^ auf 4 pro Quartal. Deutscher Juristentag (vgl. Nr. 214 d. Bl.). — Der XXV. deutsche Juristentag in Bamberg, der am 13. d. M. geschlossen worden ist, hat, außer den hier schon gemeldeten, noch folgende Beschlüsse gefaßt, die den Buchhandel nahe berühren, zum Teil sogar von einschneidender Bedeutung für ihn sind: 1. Die Frage: Soll der Verleger berechtigt sein, das Verlagsrecht ohne Genehmigung des Urhebers an Dritte zu übertragen? wurde durch die Abteilung für Urheber-, Verlags- und Strafrecht wie folgt beantwortet: -Die Uebertragung des Verlagsrechtes durch den Verleger an einen Dritten kann nicht ohne Einwilligung des Verfassers erfolgen. Der Verfasser ist zur Erteilung der Einwilligung verpflichtet, es sei denn, daß sie ihm mit Rücksicht auf die Umstände des Falles, insbesondere den Ruf und die Vermögens- Verhältnisse des Erwerbers, nicht zugemutet werden kann. Eine Abänderung dieser Bestimmungen ist ungültig, auch wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.« 2. Dieselbe Abteilung beantwortete die Frage: -Empfiehlt es sich, die strafrechtliche Verfolgung der Verletzung des Urheberrechtes nach dem Vorbilde des österreichischen Ge setzes vom 26. Dezember 1895 (H 5l) auf wissentliche Ein griffe einzuschränken?« nach dem Anträge vr. Ostcrrieths-Berlin, wie folgt: -Es empfiehlt sich nicht, die strafrechtliche Verfolgung nach dein Vorbilde der österreichischen Gesetzgebung auf die Fälle der vorsätzlichen Verletzung des Urheberrechts zu beschränken.« Zum Streik der Buchbindergehilfen. — Aus Berliner Fachkreisen wird uns geschrieben: Der Streik der Buch bindergehilfen hat größere Dimensionen angenommen, als ur sprünglich zu erwarten war. Es ist weniger der Lohn, als viel mehr die Macht, um die gestritten wird, und der Streit spitzt sich immer mehr zu der Frage zu: sollen in Zukunft die Gehilfen die Bestimmenden in der Werkstatt sein, oder der Arbeitgeber, der dem ganzen Betriebe vorsteht, der in rastloser Thätigkeit Aufträge für die Werkstatt sammelt, der sein Kapital und seine Intelligenz ein setzt, damit Maschinen und Hände stets volle Beschäftigung haben? Endigt dieser Streik mit einem vollen Siege der Arbeiter, dann fällt der Arbeitgeber vollkommen der Gnade oder Ungnade der Arbeiter anheim; er hat so gut wie nichts mehr in seinem Betriebe zu sagen. Die Forderungen, die an die Prinzipale gestellt worden sind: Freigabe des ersten Mai; Bestimmung der Gehilfen, ob Männer oder Mädchen an den einzelnen Maschinen zu beschäftigen sind; Verpflichtung, Frauen oder Mädchen nicht zu Arbeiten zu ver wenden, die sie seit langen Jahren verrichtet haben und die ihren Fähigkeiten mehr entsprechen als denen der männlichen Arbeiter; unbedingte Vorschrift, daß Arbeiter nur durch die Arbeitsnach weise der Gehilfenschaft angenommen werden müssen und die gut funktionierenden Arbeitsnachweise der Prinzipale beseitigt werden; Festsetzung der Gehilfen, ob die Betriebe nach Stundenlohn oder
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