6958 Künftig erscheinende Bücher. AL 217, 18. September I960 * * Z) * 6011111118810118-V srls-A' von 0. 6. Uvillkolä 8vbuv in VI68Ü6U. 0. 3. ö66L'86li6 V6rIa.F8dno1i1i3,iiä1uii^ 08^8.1' LseL ill Mll6d6L. In den nächsten Wochen gelangt zur Versendung: ßolmeiltm zum Kürgerlichen GkWuch bearbeitet von Holder, Lchollmeyer, O. Fischer, Ernst Heiimann, Arthur Schmidt, Habicht, Alfred Schnitze. Zweiter Band, zweite Lieferung, enthaltend Lcholtmriier, Recht der Schuldverstältnisse 88 361—432. Unis? äor krosso boüuäot siod nnä lrommt Lnäo äiosos Monats .jlstlocu mir uul Verl an 2ur Vorsonännx: keseMsidsiills llglstelliinx stM illtSM kLII- M LmiststeiillMlW äss 12 Bogen. Geh. 3 ^ 50 -Z. Mit dieser Lieferung, die nur fest gegeben wird, gelangt zugleich der in sich selbständige „Allgemeine Teil des Rechts der Schuldverhältnisse" als Band II, erste Hälfte zum Abschluß. Wir geben dazu eine separate Einband decke aus. Band II, erste Hälfte, enthaltend den „Allgemeinen Teil des Rechts der Schuldverhältnisse" von Prof. Fr. Schollmeyer-Berlin (geh. 8 50 <Z, geb. 10 V«! 50 ^), dürfte wohl geeignet sein, dem Werke neue Abnehmer zuzuführen. Wir ersuchen Sie daher, Band II, erste Hälfte den Gerichten und Juristen Ihres Wirkungs kreises vorzulegen, die auf das Gesamtwcrk noch nicht abonniert sind, und stellen Ihnen zu diesem Zweck gern Exemplare in Kommission zur Verfügung. Die festen Kontinuationen gelangen geheftet und gebunden unverlangt zur Versendung. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich nach dem neuesten Stande. XSiMLielib Sseiim. Textausgabe mit Anmerkungen von Valor Ullvirkmix äos ü. 8Lck8i8kd6il MMtliilimMM Lorausxoxoboii von äsm k. 8ile!i8i86!iM DMvi-jlW l>68 IlHMll. tiiiniii(l/u:»uxijg8t«8 Heft: 8tuät DriMtzii I. I'vLL Orsscleus Lireligu. Di. Julius v. Staudinger. — Siebente ergänzte Auflage. 1900. — 17 Bogen Taschenformat. Roter Leinwandband 1 Die 7. Auflage von Staudingers Strafgesetzbuch berücksichtigt die Strafgesetzbuch novelle vom 22. Juni 1900 (I,ox Usirms) und trägt auch im übrigen sämtlichen Ver änderungen der Strafgesetzgebung bis auf den heutigen Tag Rechnung, insbesondere also auch den Strafbestimmungen des neuen Fleischbeschaugcsetzes und des Seuchengesetzes. Infolge der Üsx llsiiwg hat sich alle Welt vor kurzem mit dem Strafgesetzbuch beschäftigt; die neue Ausgabe von' Staudingers beliebter Textausgabe kommt also gerade zur rechten Zeit. — Besonders absatzfähig wird die neue Auflage von Staudingers StGB, vom 1. Oktober an werden bei den Militärs, die sich für ihren Dienst als Gerichtsherren bei den militärischen Unter gerichten auch mit dem bürgerlichen Strafgesetzbuch werden vertraut machen müsse n. ------ Gegen bar mit 33 V,»/» und 9/8, 57/50, 115/100. ------ 301 8oiton xr. 8°. mit 205 Iliusti nlionon, 144 inesimi- liittzn llitilio» im Toxt mul 9 I!oi- In^eu, «invou 8 in IiiedtOruoIi, in osedioit 10 ^ orä., 7 50 netto. Strafirchtsnormeu des Staildgerichts. Lin Hilfsmittel zur Rechtsfindung für Offiziere unter Berücksichtigung des Militärftrafgesetzbuchs und des Reichsstrasgesetzbuchs von Mr bitten xn vsrlnnxon, leönnon ndor L vonä. nur mässix liolsrn. K. Endres, k. b. Rcgimentsauditeur. Drssägn, im Lsptomdsr 1900. 6. 6. Utzjvdttlü L 8ödv6. ^ * Ca. 7 Bogen. Kart. ca. 1 80 -H. Giebt desselben Verfassers früher erschienene Schrift „Das Standgericht der M.Str.GO." eine übersichtliche und leicht verständliche Darstellung der für das Standgericht geltenden strafprozessualen Normen, wie sie die am 1. Oktober 1900 in Kraft tretende Militärstrafgerichtsordnung festsetzt, so will die neue Schrift unter dem Titel „Strafrechtsnormen des Standgerichts" eine Ueb erficht über die wichtigsten strafrechtlichen Grundsätze geben. Es dürfte auf der Hand liegen, daß diese neue Schrift des Herrn Auditeur Endres einem praktischen Bedürfnisse Rechnung trägt, das sich bei allen Herren Offizieren, die von, 1. Oktober 1900 an berufen sind, als Gerichtsherren