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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1900
- Strukturtyp
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- 1900-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1900
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- Deutsch
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jenigen Arbeiten auf, die von Mädchen und Hilfspersonal ausgeführt werden dürfen, verbieten somit für die Zukunft die Herstellung einer ganzen Reihe von Arbeiten durch Arbeiterinnen, die solche schon seit Jahren ausführen, oder sie verlangen sonst dieselben Lohnsätze wie für Gehilfen. Die Arbeitnehmer verlangten einen Zuschlag von 5 Prozent auf die bisher gezahlten Accordlöhne. Obgleich sie in ihrer letzten Tarifvorlage eine Erhöhung nur für einzelne Arbeiten beantragten, erscheinen sie plötzlich mit einer durchgängigen Tariferhöhung, und was das Weitgehendste ist, die neuen Abmachungen sollen nur auf ein Jahr gelten, so daß die Arbeitgeber mit aller Bestimmtheit auf eine Wiederholung der Lohnkämpfe und Streitigkeiten im Herbste des nächsten Jahres rechnen müssen. Die Arbeitgeber mußten schon wegen dieses letzten Punktes energisch Stellung zu den Forderungen der Arbeit nehmer nehmen und sind dem angekündigten Streik durch die von ihnen ergriffene Aussperrmaßregel zuvor gekommen, in der Hoffnung, daß während der achttägigen Kündigungsfrist noch eine Verständigung mit einem großen Teile des Personals zu erzielen sein würde und daß sich durch diese Maßnahme der Arbeitgeber doch ein großer Teil der Arbeiter von der Teilnahme an der beschlossenen Arbeits niederlegung ausschließen würde. Es ist eine bekannte und vielfach erörterte Thatsache, daß der Arbeitsverdienst der in Buchbindereien beschäftigten Arbeiter im Vergleich zu den Lohnsätzen in anderen Branchen durchaus nicht aufbesserungsbedürftig ist, daß vielmehr die Buchbinder die höchsten Löhne von allen gewerblichen und industriellen Arbeitern beziehen. Viele Arbeiter, die sich jetzt gezwungen der Bewegung anschließen müssen, haben ihren Arbeitgebern unumwunden zugestanden, daß sie mit ihrem Arbeitsverdienst und den Arbeitsbedingungen nach jeder Richtung hin zufrieden seien. Der Konflikt ist ausgebrochen, nicht durch eine Notlage der Arbeiter geschaffen, sondern herbeigeführt durch ungerechtfertigte, die Dispositionsfreiheit der Prinzipale lahmlegende Forderungen. Das ist der Kern punkt des Ausstandes. Anlage. Abschrift des Briefes des Vorsitzenden des Deutschen Buchbinder-Verbandes, Hern A. Dietrich, an den Verband Deutscher Buchbinderei-Besitzer, zu Händen des Herrn Alfred Sperling, Leipzig. «Stuttgart, den 31. Juli j1900j. -Sehr geehrter Herr! Sie werden bereits Kenntnis haben von den Verhandlungen des an Ostern d. I. in Berlin stattgefundenen Verbandstages des Verbandes der in der Buchbinderei re. be schäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands über den Tagesordnungspunkt »Tarifliche Vereinbarungen im Gewerbe« und somit wissen, daß der Verbandstag in einer einstimmig angenommenen Resolution nach vorhergegangener gründlicher Aussprache erklärt hat, daß er es für eine unbedingte Notwendig keit hält, einen allgemein giltigen Tarif für alle bei der Stück arbeit in Betracht kommenden Städte unseres Berufes zur Durch führung zu bringen. -Mit dieser Erklärung ist unzweideutig zum Ausdruck ge bracht, daß die organisierten Arbeiter und Arbeiterinnen im Buchbindergewerbe Deutschlands bereit sind, mit den Herren Vuchbindereibesitzern tarifliche Vereinbarungen zu treffen, um einerseits stabilere Verhältnisse in den Lohnfestsetzungen herbei zuführen, andererseits die für Arbeitgeber, wie Arbeitnehmer gleich ungünstig wirkenden Unterbietungen bei Uebernahme von Auf trägen immer mehr einzuschränken und mit der Zeit ganz un möglich zu machen. -Da die Bestrebungen für Schaffung eines allgemein giltigen Tarifs im Buchbindergewerbe Deutschlands — ähnlich wie im Buchdruckgewerbe — von gleichem Interesse für Arbeitgeber, wie Arbeitnehmer sind und Tariffestsetzungen auch nur durch beiderseitige Vereinbarung ermöglicht werden können, so erlaubt sich der Unter zeichnete die höfliche Anfrage an Sie zu richten, ob Sie nicht ge neigt wären, beim Vorstande des Verbandes Deutscher Buchbinderei besitzer eine Beratung dieses Gegenstandes zu veranlassen. -Es liegt uns sehr viel daran, möglichst bald zu wissen, welche Stellung der Verband Deutscher Buchbindereibesitzer zur Schaffung und Einführung eines einheitlichen Tarifs für ganz Deutschland einnimmt, denn wir betrachten die beiden Verbände als die Organe, welche allein befugt zur Tariffestsetzung für ganz Deutschland sind und welche auch die nötige Autorität besitzen, Vereinbarungen allgemein zur Durchführung zu bringen. -Für den Fall, daß zunächst der Vorstand Ihres Verbandes allgemein geltende tarifliche Abmachungen für gut und wünschens wert findet und zu gemeinsamen Tarifberatungen die Hand bieten will, würden wir empfehlen, beiderseitig Kommissionen aufzu stellen, die in gemeinsame Sitzungen zwecks Tarifberatungen zu sammentreten. Es könnte die Konferenz der beiderseitigen Ver treter vielleicht in Leipzig noch im Laufe des Monats September tagen und auf Grund einer nach dem Leipziger Tarif verbesserten Vorlage, die wir bereits besitzen, beraten, und so könnte auf diesem Wege es in nicht allzu langer Zeit zu friedlichen, beiden Teilen nützlichen Vereinbarungen gebracht werden. -Ihrer gef. Antwort entgegensehend, zeichnet mit Hochachtung für den Vorstand des Deutschen Buchbinder-Verbands (gez.) A. Dietrich, I. Vorsitzender. - Kleine Mitteilungen. Geschäftsjubiläum. — Am heutigen Tage darf die hoch angesehene Buchhandlungsfirma H. Bcchhold in Frankfurt a/M. auf glücklich vollendete fünfzig Jahre ihres Bestehens zurück blicken. Am 15. September 1850 eröffnet« Herr H. Bechhold nach Beendigung der Lehre und einer kurzen Gehtlfenzeit in noch jugendlichem Alter in seiner Vaterstadt Frankfurt a/M. eine Buch- und Antiquariatshandlung, die sich schnell einen guten und treuen Kundenkreis erwarb und auch im Verlage Erfolg hatte. Von letzterem fand besonders die in etwa fünfzig Bänden erschienene Libliotbsqus äss alassiqrws travqaw beifällige Aufnahme. Später kam neben anderen Werken auch eine Reihe von Werken über Taubstummenwesen und Taubstummenunterricht hinzu, die den bekannten Taubstummenlehrer Johs. Vatter zum Verfasser haben und an ihrem Teil an der Milderung des Loses der Taub stummen mitgewirkt haben. Nach zweiundvierzigjährigem erfolg reichen Wirken trat Herr H. Bechhold im Jahre 1892 das Sorti ment und Antiquariat ohne die Firma an Herrn Ernst Neumann ab. Von diesem kam es 1896 an Herrn Karl Scheller, der somit am heutigen Tage gleichfalls auf ein fünfzigjähriges Bestehen seines Geschäfts zurückblicken darf. Den Verlag übernahm im Jahre 1893 der Sohn des Begründers, Herr Or. I. Heinrich Bechhold, der einige Jahre zuvor seine naturwissenschaftlichen und chemischen Studien beendet hatte und den Verlag durch eine Reihe von wissenschaftlichen Werken, auch durch einen erläuternden -Musikführer- bereicherte. An den -Musikführer«, der in wenigen Jahren auf 150 Nummern angewachsen war, hatte er eine Reihe musikwissenschaftlicher Werke ungegliedert, und dieser in sich abgeschlossene Verlagszweig hatte schnell einen so bedeutenden Um fang erreicht, daß Herr Or. Bechhold ihn 1899 an Herrn I. Schmitt in Stuttgart verkaufte, der auf dieser Grundlage eine neue Firma gründete. Im Jahre 1897 gründete Herr vr. Bechhold eine neue Zeitschrift -Die Umschau«, die eine Uebersicht über die Fortschritte in Wissenschaft, Technik, Kunst und Litleratur bietet, und deren Herausgabe der Herr Verleger unter Mitwirkung tüch tiger Fachmänner selbst besorgt. — Den geehrten Herren Jubilaren sprechen wir zum heutigen Ehrentage ihres Hauses unsere auf richtigen Glückwünsche aus. Vom Reichsgericht. Aktstudien. (Nachdruck verboten.) — Wegen Verbreitung unzüchtiger Bilder ist vom Landgericht Altona am 16. März d. I. der Kunsthändler H. zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt worden. Er betreibt als Geschäftsführer das seiner Frau gehörende Verkaufsgeschäft -Kunstanstalt H » und hatte eine größere Anzahl Akt-Photographieen nackter weiblicher Körper in Verkehr gebracht. Vier von diesen Aufnahmen sind nach der Annahme des Gerichts in hohem Grade geeignet, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in gröblicher Weise zu verletzen und die Phantasie des Beschauers nach dieser Richtung hin anzu regen. Diese Feststellung wurde getroffen in der Erwägung, daß den Bildern jeder selbständige ästhetische, künstlerische Wert fehle. Das Bewußtsein des Angeklagten hiervon wurde aus dem Um stande gefolgert, daß die Bilder mit einem Zettel beklebt waren, auf dem die Worte: -Privat! Bitte nicht weiter zu geben!» standen. Auch kam in Betracht, daß der Angeklagte seinen Abnehmern erst von der zweiten Bestellung an -humorvolle, derb pikante, ver führerische, reizende, herrliche- Bilder und -besonders raffinierte Kollektionen« in Aussicht stellte.— Die Revision des Angeklag-
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