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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1900
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- 1900-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1900
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- Deutsch
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6874 Nichtamtlicher Teil. 215, 15. September 1900. Nichtamtlicher Teil. Der Nusstand der Buchbinder in Leipzig, Berlin und Stuttgart. Vom Verbände deutscher Buchbindereibesitzer wird uns geschrieben: Am 8. September ist in sämtlichen Buchbinderei-Be trieben von Leipzig, Berlin und Stuttgart die Arbeit eingestellt worden, nachdem alle Versuche, die Gehilfenschaft zu einer Verständigung über einen neu zu schaffenden Tarif zu bewegen, erfolglos geblieben sind. Damit wird natur gemäß das Buchbinderei-Gewerbe auf das empfindlichste be rührt und mit ihm der deutsche Buchhandel; auch eine ganze Reihe industrieller Kreise und Abnehmer wird in Mitleiden schaft gezogen. Bei kühler, objektiver Erwägung der ganzen Sachlage wird zunächst das eine klar, daß es sich bei diesem Ausstande der Buchbinder nicht allein um die Erfüllung gewisser, ver änderter Lohnforderungen handelt, sondern um die Gewährung eines unmittelbaren Einflusses der Buchbinder-Gehilfenschaft auf die Betriebseinrichtungen und Arbeitsbedingungen inner halb der Betriebe. Es ist aus den Versammlungen der Buch binder-Gehilfenschaft bereits durchgedrungen, daß die Lohn frage vollständig in den Hintergrund getreten ist. Es ist auch in den Versammlungen klar ausgesprochen worden, daß die Arbeiter nicht eher ruhen wollen, als bis »ihr gutes Recht«, das der Einwirkung auf die Betriebseinrichtungen und Arbeitsbedingungen, von den Prinzipalen aner kannt sei. Einem solchen Eingriffe in ihre Rechte mußten die Inhaber der Buchbinderei-Betriebe selbstverständlich ohne weiteres mit jener energischen Abwehr begegnen, die zu dem allgemeinen Ausstande der Buchbinder-Gehilfenschaft ge führt hat. Die Entwickelung des ganzen Vorganges, durch das der Stillstand aller Buchbindereien in Leipzig, Berlin und Stuttgart herbeigeführt worden ist, läßt sich auf drei Jahre zurück verfolgen. Schon damals machte sich, gleich wie heute, eine Bewegung innerhalb der Gehilfenschaft geltend, die mit gewissen Lohnnormen brechen wollte und auch bereits damals einen Einfluß auf die Betriebseinrichtungen erkennen ließ. Trotzdem führte die Bewegung zu einem von den Prinzipalen und Gehilfen gemeinsam ausgeführten Tarif, der in allen maßgebenden Betrieben Leipzigs, Berlins und Stuttgarts ein geführt werden sollte. Zur Einführung dieses Tarifes kam es indes nur in den größeren Betrieben Leipzigs, besonders in denjenigen Betrieben, in denen die Organisation der Arbeitnehmer genügend starke Vertretung hatte. In einigen Betrieben und besonders in solchen, wo die Buchbinderei als Nebenbranche betrieben wird, fand der Tarif wenig oder gar keinen Eingang. Im Frühjahr 1900 nun setzte sich die Prinzipal-Kom mission mit der Gehilfen-Kommission in Verbindung, und es wurde die Revision des Tarifs beschlossen, worauf die Prinzipal-Kommisston mit Umarbeitung, bezw. Revision des Tarifs begann und diese bereits ziemlich zu Ende geführt hatte, als ein von den Gehilfen revidierter Tarif in die Hände der Prinzipal-Kommisston gelangte. Aus diesem Tarife war zu ersehen, daß die Gehilfen-Kommission eine wesent liche Preissteigerung der Accordlöhne vorgenommen hatte. Es wurde hierauf in einer gemeinschaftlichen Tarifsitzung den Gehilfen mitgeteilt, daß die Prinzipalkommission der artige Erhöhungen nicht berücksichtigen könnte und daß eine Beratung des Tarifs ohne das maßgebende Vorwort, sowie genaue Feststellung der Formate nicht möglich sei. Die Erfahrungen, die man seit Bestehen des alten Tarifs gemacht hatte, lehrten zunächst, daß die Formatskala für eine Reihe -von Arbeiten zur richtigen Abschätzung der Lohnsätze selbst nicht zutreffend und daß diese Skala selbst wegen ungewöhnlich großer Sprünge in der Lohnskala reformbedürftig sei. Die Umänderung und Umarbeitung des alten Tarifs auf dieser neuen Grundlage kann nach dem übereinstimmenden, fachmännischen Urteile der Arbeitgeber allein dazu führen, einen Tarif zu schaffen, der die Möglich keit einer gerechten Verteilung der Arbeitslöhne sowohl, als auch einer Einführung in allen maßgebenden Betrieben Deutschlands in sich trägt. Im übrigen galt für die Prinzi pale von vornherein der Grundsatz, niemals Kleinigkeiten in Lohnsätzen zu einem Differenzpunkte zu erheben. Sie gingen vielmehr bei der Aufstellung eines Tarifs von der humanen Anschauung aus, bei Einsetzung der Lohnstaffeln mehr aus gleichend zu verfahren und im Grundprinzip eine Zulage, nicht aber einen Abzug zu befürworten. Die Prinzipal-Tarif-Kommission kam also in jeder Beziehung mit ihren Vorschlägen den Forderungen der Gehilfenschaft entgegen. Es wäre auch niemals über die Tarifpositionen und über die im Tarife angeführten Accord- sütze zu einem Streite gekommen, wenn nicht die Arbeit nehmer in den, von diesen aufgestellten allgemeinen Be stimmungen, die als Einleitung und Ausführungsbestim mungen zum Tarife gelten sollen, Ansprüche erhoben hätten, die, wie eingangs erwähnt, weit über die Rechte der Arbeiter hinausgingen. Es wird ferner den Arbeitgebern der Vorwurf gemacht, sie hätten die Tarifarbeiten hinausgeschoben, und wenn der Tarif bis zum 31. August fertiggestellt gewesen wäre, wäre es nicht zum Bruch gekommen. Dies ist nicht zutreffend. Der Tarif ist rechtzeitig fertiggestellt gewesen. Die Prinzipale haben indes die Drucklegung nicht beeilt, um Gelegenheit zn haben, jede einzelne Position nochmals genau und gewissen haft im Verein mit dem Verbände der Arbeitnehmer zu prüfen, wozu die Prinzipale auch vom Verbands-Vorsitzenden der Gehilfen mit Brief vom 31. Juli (wovon Abschrift in der Anlage folgt) aufgefordert waren. Aus dem Briefe geht hervor, daß die Arbeitnehmer eine Besprechung des Tarifs im Laufe des Monats September wünschten. Eine Verständigung über den ganzen Tarif hätte vor Ablauf August ohne weiteres erfolgen können, wem: die Arbeitnehmer nicht beharrlich ihre in den allgemeinen Be stimmungen festgesetzten Forderungen aufrechterhalten hätten. Die allgemeinen Bestimmungen sind in einer am 3. Sep tember d. I. stattgefundenen kombinierten Sitzung der Ber liner, Leipziger und Stuttgarter Arbeitgeber und Arbeit nehmer besprochen worden, und nach sechsstündiger Beratung mußten die Arbeitgeber die Verhandlungen abbrechen, da die Arbeitnehmer fortdauernd auf dem Standpunkte blieben: »Wir wollen uns wohl mit Ihnen verständigen; aber nach geben wollen wir nicht.« So z. B. ging man von der beabsichtigten Erhöhung des Minimal-Stundenlohnes von 38 auf 45 das sind ca. 19 Prozent, nicht ab. Auch forderten die Arbeiter eine Erhöhung der zur Zeit bestehenden Stundenlöhue, gleichviel ob sie 50, 60 oder 70 H betrugen, um 10 Prozent. Sie verlangten ferner Verkürzung der Arbeitszeit vom 1. Oktober 1901 ab und abermalige entsprechende Erhöhung der Minimal- und Stundenlöhne. Sie verlangten einen Zuschlag von 50 Prozent für Ueberzeitarbeit am Montag und Sonnabend. Sie gaben Vorschriften über die Mädchen arbeiten, das heißt: sie führten in ihren Bestimmungen die-
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