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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.09.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-09-06
- Erscheinungsdatum
- 06.09.1878
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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3462 Amtlicher Theil. Hk 20?, K. September. College» als ihren Vertreter abordneten, in Zürich statt. Das Ergcbniß derselben war folgendes: ack l. Die Hauptpunkte der Aarauer Convention, welche sichtlich unter loyalem Entgegenkommen sowohl seitens des Herrn Krüger als der Kollegen in Aarau zu Stande gekommen war, sind: a. Herr Krüger liefert sämmtliche noch vorhandene Kataloge, mit Inbegriff der bereits adressirt und gestempelt auf der Post liegenden Exemplare Herrn Wirz zu Händen des Vereins ab. d. Dagegen übernimmt der Verein die Kosten für Satz, Druck und Papier des Katalogs, o. Das Uebcreinkommen ist der Vorsteherschast zur Genehmigung vorzulegen. Obwohl die Uebernahme der Kosten dem Verein eine erhebliche Ausgabe aufgelegt, überwog doch die Rücksicht, daß durch die Be seitigung des Katalogs von den College« eine reiche Anzahl von Unzuträglichkeiten abgehalten wurde. Die Uebercinkunst wurde gut geheißen, Herr Krüger unter die Mitglieder ausgenommen, dagegen ihm auferlegt, infolge des bereits versandten Katalogs eingehende Aufträge nur zu den vollen Ladenpreisen auszusühren. ack 2. Die auswärtigen Anerbietungen stiegen unter Berech nung der Mark in 1 Fr. 25 Ct., regelmäßigen Ansichts sendungen und Francolieserung bis auf 20gh Rabatt; von unserer Seite mußte also etwas geschehen. Hin gegen konnte in Frage kommen, ob durch eine Reduktion der Mark in 1 Fr. 25 Ct.^>der durch einen erhöhten Rabatt geholfen werden sollte. Elfteres wurde von der Versammlung einstimmig abgelehnt, hingegen — unter Zustimmung der beiden Zürcher College» — beschlossen: Den Buchhandlungen in Zürich wird gestattet, sich unter Mit theilung an den Vorstand darüber zu einigen, welchen Rabatt sie den Bibliotheken und Gesellschaften geben wollen; doch dürfen sie folgende Grenzen nicht überschreiten: Bei Bedarf von 600— 800 Fr. 6 U, 800—1000 „ 8 Yb, 1000 und mehr 10 U. Dieser Rabatt kann von den Zürcher Handlungen auch Privat personen gegeben werden, bei denen die Jahresrechnung obige Sum men erreicht. Sollten sich in andern Städten ähnliche Vorkommnisse ein stellen, so ist es Sache der betreffenden Mitglieder, sich innerhalb der gegebenen Grenzen zu einigen, jedoch nur unter Geneh migung des Vorstandes. Als im Frühjahr dieses Jahres der Welt-Post-Congreß sich in Paris versammelte, benutzten die College« der romanischen Schweiz die günstige Gelegenheit, sich an den Bundesrath mit dem Gesuche zu wenden, er möchte seinen Abgeordneten an den Congreß dahin instruiren, daß er sich für Eröhung der Gewichtsgrenze für Kreuz bandsendungen von einem Kilogramm auf deren mindestens zwei verwende. Die Kollegen ließen auch ihren Präsidenten auf in direktem Wege bitten, er möchte ihr Gesuch seinerseits durch eine Eingabe an den Bundesrath unterstützen. Obwohl die deutschen Schweizer bei dieser Angelegenheit weitwenigerbetheiligt erscheinen, und obgleich die fragliche Petition Ihrem Vorsitzenden dem Wort laute nach nicht zur Kenntniß gebracht wurde, glaubte er doch dem Gesuche entsprechen zu sollen. Auch diese Sache hatte Eile, weshalb wirvonnns aus handelten,zum Theilohne Vorwissen der Vorstands mitglieder, welche uns deshalb entschuldigen wollen. Mit Schreiben vom 21. Mai erwiderte das schweizer. Post departement, daß der Congreß nach dem Vorschlag der Schweiz das Maximalgewicht für Drucksachen und Geschäftspapiere auf 2 Kilo gramm erhöht habe — natürlich die Genehmigung der bctheiligten Staaten Vorbehalten. Wir nehmen dankbar Notiz von dieser Erleichterung, deren sich mit der Zeit jeder von uns erfreuen mag, und wünschen nur, daß sie auch wirklich zur Ausführung gelange. Nachdem die Einladung des Deutschen Sortimentervereins zu einem Sortimentertag in Eisenach in Nr. 111 und 115 des Börsen blattes erschienen war, machte sich der Wunsch geltend, daß aus der Schweiz mehrere College» die Versammlung besuchen möchten. Ihre resp. Vorsteherschaft schloß sich dem Wunsche an, wenn sie sich auch in ihrer Majorität nicht zu einer Abordnung von Seiten des Vor standes entschließen wollte. Es kostete Mühe, nur einen College» zu finden, der sich der Ausgabe unterziehen wollte; endlich aber entschloß sich Herr Wild dazu, was ich ihm hiermit in Ihrem Namen bestens verdanke. Sie sind bereits von seinem Bericht in Kenntniß gesetzt, wes halb der Sprechende sich darüber nicht weiter zu verbreiten hat und damit auch seine — vielleicht schon allzulange Berichterstartung schließt." Es erfolgt hieraus die Behandlung der für die heutige Ver sammlung angesetzten Traktanden. 1. Bericht von Herrn Wild-Wirth (Orell, Füßli L Co.) über die Verhandlungen am Deutschen Sortimentcrtage in Eisenach. Herr Wild hatte, einem Wunsche der Basler, Berner, St. Galler und Zürcher College« folgend, als Vertreter des schweiz. Sortimentsbuchhandels jenen Verhandlungen beigewohnt, und bereits am Vorabend einer Versammlung der Kollegen eingehend und anschaulich darüber Bericht erstattet. Er reserirt daher heute unter Zustimmung der Anwesenden nur kurz, indem er ein ernstes Bild der Zustände entrollt, unter welchen der Sortimentshandel Deutschlands in den letzten Jahren sein Dasein fristen muß, und welche in ihren Conseguenzen unabänderlich zum völligen Ruin der reinen Sortimentsgeschäfte führen müssen. — Je näher an Leipzig und Berlin, um so fühlbarer macht sich die von diesen Städten aus systematisch und umfassend betriebene Concurrenz geltend, welche durch unsinnige Rabattofferten ans Publicum die festen Be stellungen der regelmäßigen Bücherkäuser (Schulen, Institute, Bibliotheken, Vereine, Fachgelehrte u. s. w.) mit Erfolg an sich zu ziehen sucht. — Dem Sortimenter der Provinz bleiben nur noch die kleinen und diejenigen Kunden, welche genöthigt sind, langen Credit beanspruchen zu müssen. Die guteKundfchaft, welche prompt zahlen kann und größeren Bedarf hat, geht ihm verloren, sofern er nicht ebensolche Preise, wie die Leipziger, bewilligen kann oder will. Es sind dies aber Preise, bei welchen ei» Sortimenter nicht bestehen kann, der eben nicht nur feste Bestellungen auszusühren, sondern auch für den Vertrieb der Novitäten der Verleger namhafte Opfer an Geld, Zeit und Arbeitskraft zu bringen hat, und der für feinen Gesammtverkehr mit den bedeutenden Leipziger Commissionsjpesen belastet ist. Die in Eisenach gefaßten Beschlüsse gehen in der Hauptsache (Usancen-Codex, Staatsanwalt, Casscler Anträge re.) dahin: 1. den wirksamen Schutz der allgemeinen Interessen des deut schen Buchhandels dem Börsenverein anheim zu geben, welcher zu diesem Zwecke durch das Mittel einer Statuten revision mit den nöthigen Kompetenzen und Organen auszu statten sein wird; 2. die Vortheile der Organisation des Buchhandels (Leipzigs Bestellanstalt, Börse, Börsenblatt u. s. w.) hinfort nur den Mitgliedern des Börfenvereins zu gute kommen zu lassen, darum die Mitgliedschaft des Börsenvereins obligatorisch zu
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