Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1900
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19001101
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190011015
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19001101
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1900
- Monat1900-11
- Tag1900-11-01
- Monat1900-11
- Jahr1900
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Versuchsanstalt in Wien hätten zu der Ueberzeugung geführt, daß dem Steinpapier durch mindestens dreißig bis vierzig Jahre die Eigenschaft der vollen llmdrucksähigkeit erhalten bleiben werde. Es werde dadurch möglich, das Aufbewahren der lithographischen Steine zu ersparen. An den sehr beifällig aufgenommenen Vor trag knüpfte sich eine Vorführung der Verwendung von Stein papier auf der lithographischen Presse. Geschäftsjubiläum. — Die hochangesehene herzogliche Hof- Buch-, Knust- und Musikalienhandlung BrücknerL Renner in Meiningen, die am 1. November 1850 von Theodor Brückner und Manfred Renner auf der Grundlage der früheren Keffelring- schen Hofbuchhandlung in Meiningen gegründet worden ist, darf am heutigen Tage auf glücklich vollendete fünfzig Jahre ihres Bestehens znrückblicken. Leider erleben die beiden Gründer diesen Ehrentag ihres Hauses nicht mehr; Theodor Brückner starb schon 1863, Manfred Renner 1887. Das Geschäft ist seitdem im Besitz des Herrn Hans Renner und der Frau Paula Knauf, geb. Renner, denen wir zum heutigen Gedenktage unsere aufrichtigen Wünsche auszusprcchen uns erlauben. Ausstellungspreis. — Das im Verlage von Zeller L Schmidt (vormals C. Rupfer) in Stuttgart erschienene illustrierte Kochbuch von Fellger-Zäch ist auf der internationalen Kochkunst ausstellung in Frankfurt a/M. mit der goldenen Medaille nebst Ehrendiplom ausgezeichnet worden. Dasselbe Buch ist in diesem Jahre auf den Ausstellungen zu Pforzheim, Straßburg i/C. und Ulm a/D. prämiiert worden. Bußtag. — Auf den Bußtag, der am Mittwoch den 21. November sowohl in Sachsen als auch in Preußen und den übrigen Staaten Nord- und Mitteldeutschlands (mit Ausnahme von Mecklenburg) gefeiert wird, sei zur Verhütung von Slörungen im Geschäftsverkehr schon jetzt aufmerksam gemacht. Sprechsaal Verkaufen oder verschenken? Es ist eine vielfach beklagte Thatsache, daß der Buchhandel so oft um Geschenke angegangen wird. Oft auch wird im Börsen blatte davor gewarnt, solchen Ersuchen leicht Gehör zu leihen. Man hat mit Fug und Recht darauf hingewiesen, daß durch frei gebige Gewährung von Büchergeschenken im Publikum immer mehr der Glaube genährt würde, daß Bücher einen Geldwert eigentlich nicht hätten. Besonders Lehrer pflegen hohe Anforderungen an die resp. Verleger von Schulbüchern u. dergl. um geschenksweise Ueberlassung von Büchern zu stellen. Die Freiexemplare, die auf diese Weise ein Verleger wegzugeben hat, machen unter Um ständen einen namhaften Teil der Auflage aus. Bei der aus Konkurrenzsorgen entsprungenen Fügsamkeit des Verlagsbuch handels gegenüber solchen Anforderungen kann man sich schließlich nicht mehr wundern, daß die Lehrer sich daran gewöhnt haben, ihr Handwerkszeug für den Unterricht gratis zu erhalten. Um so mehr wunderten wir uns, als wir kürzlich erfuhren, daß eine Verlagsbuchhandlung zwei ihrer Verlagsartikel den ge samten Lehrern aller höheren Lehranstalten halb geschenkt an- geboten hatte. Die G. Langenscheidtsche Verlagsbuchhand lung in Berlin hat in einem Rundschreiben, datiert September 1900, die Schulausgaben ihrer französischen und englischen Wörter bücher von Sachs-Villatte und Muret-Sanders so angeboten, daß sie bei Abnahme beider Wörterbücher eines gratis, bei Abnahme nur eines Wörterbuches immer noch einen Teil gratis giebt. Mit anderen Worten: sie bietet ihre Wörterbücher der ge samten Lehrerschaft mit fünfzig Prozent bei direktem Bezüge an! Allerdings ist das Angebot als Ausnahmeofferte bis 31. Oktober d. I. und nur giltig für je ein Exemplar bezeichnet und wird damit begründet, den Lehrern Gelegenheit zu geben, die neuen Auflagen der Wörterbücher kennen zu lernen, um sie dann den Schülern zu empfehlen. Aber diese Äusnahmeoffcrte ist nicht auf die betreffenden Fachlehrer beschränkt geblieben, sondern diese werden, unter Hinweis darauf, daß eine Subskriptionsliste in den Lehrerzimmern durch die resp. Herren Direktoren ausgelegt werden würde, besonders gebeten, ihre Kollegen auf die günstige Gelegenheit aufmerksam zu machen. Außerdem bemerkt die um sichtige Verlagshandlung noch in einer Fußnote, daß der elegante Halbfranzband die Wörterbücher zu Geschenkswerken sehr geeignet mache. Kein Wunder also, daß schon zwei Tage nach Auflage der Subskriptionsliste in der Realschule einer benachbarten Stadt elf Lehrer subskribiert hatten! Um den Thatbestand vollständig zu geben, müssen wir noch bemerken, daß ungefähr gleichzeitig ein Vertreter der Firma Ham burg aufsuchte, um die Sortimenter für den Vertrieb zu ermun tern, wobei er, wie wir hören, teilweise ganz ansehnliche Aufträge eingeheimst habe. Das Angebot an die Lehrer wurde erst später bekannt. Beiläufig erwähnen wir dann noch, daß dieselbe Firma über ihre bekannten Unterrichtsbriefe einer hiesigen Zeitung Pro spekte beigelegt hatte, auf denen von einem Bezüge durch den Sortimentsbuchhandel überhaupt keine Rede war, sondern die beigefügte Bestellkarte war an die Verlagsbuchhandlung selbst adressiert. Wir sehen davon ab, uns als Sortimenter über diese Maß nahmen der Langenscheidtschen Verlagsbuchhandlung besonders zu beschweren oder gar an dieser Stelle den Vorwurf der Schleuderet zu erheben. Wir meinen, hier handelt es sich um eine Sache, die den gesamten Verlagsbuchhandel ebenso angeht, vornehmlich aber die Verleger von ähnlichen Schul- und Unterrichtswerken. Wir wollen die Sache zunächst auch nicht kommentieren, dagegen jedoch die Fragen aufwcrfen: Wohin soll es führen, wenn das durch die Langen scheidtsche Verlagsbuchhandlung gegebene Beispiel weitere Nachahmung findet? Können die Verlegervereine, bezw. die Verleger- kammer Schritte thun, um das zu verhindern? Wieweit ist der Börsenvereinsvorstand kompetent, einzuschreiten? Der bekannte Verleger-Paragraph erlaubt doch nur die Ab gabe von Partieen an Behörden, Bibliotheken u. s. w., nicht aber die Abgabe eines Exemplars an tausend einzelne Lehrer! Hamburg, den 15. Oktober 1900. Hamburg-Altonaer Buchhändler-Verein. Erwiderung. Wir verzichten darauf, zu den Bemerkungen von allgemeinem Interesse, die sich am Anfang und Schluß des vom Hamburg- Altonaer Buchhändler-Vereine eingesandtcn Schreibens finden, Stellung zu nehmen. Soweit sich der Artikel mit unserer Firma beschäftigt, vermissen wir vor allen Dingen eine objektive Behand lung des Gegenstandes, die unseren Ansichten Gerechtigkeit wider fahren läßt, namentlich aber die Erwägung des Umstandes, was uns wohl zur Abgabe unserer Offerte veranlaßt haben könnte. Nachdem wir das Sachs-Villattesche Schulwörterbuch neu be bearbeitet und um 500 Seiten vermehrt, nachdem wir ferner das Schwesterwerk für Englisch neu geschaffen und wie bei allen unseren Verlagswcrken die peinlichste Sorgfalt auf die Her stellung, die weit über eine Viertel Million Mark erforderte, verwendet hatten, waren wir uns bewußt, Werke geschaffen zu haben, die den höchsten Anforderungen genügen mußten. Und nun sandten wir, wie üblich, das Rundschreiben für Buch händler hinaus (5000 über Leipzig und 2500 direkt noch einmal an bessere Firmen), in dem wir die Schulwörterbücher von Sachs-Villatte und Muret-Sanders mit 50 Prozent und 7/6 gemischt anbieten, inserierten außerdem in allen wichtigeren buch händlerischen Fachblättern; aber der erwartete Erfolg blieb gänzlich aus! (Hamburg sandte drei Bestellungen!) Infolgedessen mußten wir selbst, wenn auch unter schweren Opfern, den Vertrieb in die Hand nehmen. Vorerst galt es, einerseits das Sortiment für unsere Wörterbücher zu erwärmen, anderseits uns aber einen festen Stamm von Interessenten zu verpflichten, der für uns auf Jahre hinaus durch seine Empfehlung wirken würde. Das eine geschieht durch das persönliche Aufsuchen der Herren Sortimenter durch unseren Vertreter, das andere durch Bekanntmachcn und Verbreitung unserer Werke in Lehrerkreisen. Nach allgemein geübtem Brauche hätte es uns freigestanden, Hunderte von Freiexemplaren zu gewähren, um die Empfehlung der Lehrerschaft zu erlangen. Da mit vollen Freiexemplaren an Lehrer nach unseren Erfahrungen häufig Mißbrauch getrieben wird, so geben wir solche niemals. Wenn wir dagegen Lehrern, die in für uns bisher verschlossen gebliebenen Gebieten wirken, sogenannte halbe Freiexemplare (innerhalb einer nur bis zum 31. d. M. bemessenen, von uns streng eingehaltenen Frist) behufs Prüfung hinsichtlich eventueller Einführung zur Verfügung stellen (wohl verstanden nur unsere beiden Schulwörterbücher), so ist das doch wohl weniger sündhaft als das sonst übliche Versenden voller Freiexemplare. Wenn wir endlich in dem bezüglichen Anschreiben ausdrücklich hervorheben, daß die teilweisen Gratisexemplare nur für den an- edeuteten Zweck von uns geliefert werden, jeder bestellende ehrer daher nur zum Bezüge je eines Exemplares berechtigt ist, und daß jeder etwaige Mehrbedarf nur durch eine Sortiments- buchhandlung zu den gewöhnlichen Bedingungen zu beziehen 1123*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder