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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-10-29
- Erscheinungsdatum
- 29.10.1900
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- Deutsch
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8318 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 252 29. Oktober 1900. alte Schweizer Marken, die in Berlin mehrfach als Speziali täten gesammelt werden. So kaufte ein Berliner Sammler die Waad 4 as. aus dem Jahre 1849 für 380 die Doppel genf aus dem Jahre 1843 auf Brief für 360 ^ und die 4 Rappen von 1843 auf ganzem Brief für 231 Die Baseler Taube erzielte dagegen nur 76 weil neuerdings mehrere dieser sonst sehr seltenen Marke in den Handel gekommen sind. Die Schweden gingen zumeist nach Stockholm, in Deutsch land blieb von wertvolleren Exemplaren nur ein Fehldruck von 1872, für den 261 gezahlt wurden. Das Höchstgebot bei den spanischen Marken war 375 >6. Für die rote 3 Pf.-Sachsen zahlte ein Schwede 70 für die grüne ^ Groschen-Oldenburg aus 1859 ein Herr aus Wiesbaden 120 V6. Die drei Rußland-Levante aus 1863 erzielten zusammen 231 Unter den außereuropäischen Marken erreichte das Höchstgebot von 1000 die 5 C.-Stadtpost- marke von Brattleboro in den Vereinigten Staaten, eine 1845 emittierte Marke, die bisher in keiner Sammlung Deutschlands sich befand. Zwei St. Vincent, die 5 Schilling von 1880 und die 4 P. auf 1 Schilling aus 1881, gingen für 200 und 190 nach London. Eine 10 Schilling-Swasiland fand für 130 ^ einen Lieb haber in England. Memoiren des Fürsten Hohenlohe. — Ueber persönliche Aufzeichnungen aus dem Leben und Wirken des soeben von seinem hohen Amte zurückgctretenen bisherigen Reichskanzlers bemerkt die Kreuzzeitung: «Es ist bekannt, daß Fürst Hohenlohe über sein politisches Leben Aufzeichnungen gemacht hat und eine kostbare Sammlung von Korrespondenzen zur Zeitgeschichte besitzt. Es wäre ein großes neues Verdienst, oas er sich durch Veröffentlichung wenigstens eines Teiles dieser historisch gewordenen Materialien erwerben würde. Man kann heute bereits mit Fug und Recht sagen, daß, was vor das Jahr 1890 fällt, bereits Geschichte geworden ist, und es ist längst erkannt worden, daß posthume Veröffent lichungen, wie etwa die Denkwürdigkeiten von Hardenberg, Metternich oder Talleyrand, durch die ganz willkürliche Be stimmung, daß erst ein halbes Säkulum vor der Veröffentlichung hingehen müsse, unbeschreiblich an Wert verlieren. In dem einen wie in dem anderen Falle waren die so sorgfältig verborgenen Geheimnisse längst enthüllt, und dieser Prozeß des Ausklärens wird in Zukunft noch viel rascher vor sich gehen.- Ein Mathematikbuch als Amulet. — Professor vr. E. Hammer-Stuttgart erzählt im -Globus- folgendes Vorkommnis: Ein Angehöriger des ersten Fremdenrcgiments wurde vor einiger Zeit in einem algerischen Araberdorfe folgendermaßen ange redet: «Lvta, wo, tsolu'i'IIi sllr'tab ollracla,?» (Willst du dieses Buch kaufen?), wobei ihm der Araber etwas in einen Fetzen schwarzes Tuch Eingewickcltes vors Gesicht hielt. Als der Gegenstand ausgewickelt wurde, entpuppte er sich als ein Teil des -Lehrbuches der Trigonometrie- von Professor Hammer. Auf die Frage, was der Preis sei, erfolgte die Antwort: 25 Francs! Der Araber verriet dann im Laufe der Unterhaltung, daß er sein Besitztum seinem Bruder verdanke, der es in Marrakesch gekauft habe, und daß die Blätter des Buches — ohne Zweifel wegen der höchst mystischen Figuren — in weitem Umkreise als sehr wirksame Amulette gegen allerhand Krankheiten und Dämonen angesehen und, in kleine Kapseln eingeschlossen, um den Hals getragen werden. Einzelne Teile des Buches seien sogar im Sudan zu sehr hohen Preisen verkauft worden. Wer mag in Marokko dieses -kostbare- Buch verloren haben? Verlagsrecht. — In Nr. 20 der Zeitschrift -Das Recht», Rundschau für den deutschen Juristenstand, vom 25. Oktober (Han nover, Helwingsche Verlagsbuchhandlung) setzt der bekannte Schrift steller Geheime Justizrat Kammergerichtsrat Ernst Wichert seine in Nr. 16/17 desselben Blattes begonnene Kritik des Gesetzent wurfes über das deutsche Verlagsrecht fort. Er bespricht in diesem Abschnitt das Recht der Beiträge zu Sammelwerken, ferner die §8 13, 14, 17, 27, 28, 32, 39. Weltausstellung zu Paris. — Die Leitung der Welt ausstellung beschloß im Einverständnisse mit der Regierung eine Verlängerung von sechs Tagen. Statt am 5. November wird die Ausstellung nun erst am 11. November abends geschlossen werden. Von diesen sechs Tagen wird an einem der Eintritt völlig frei sein, und zwar bei vollständiger Beleuchtung wie an den so genannten Gala-Abenden. Die ausländischen Generalkommissare haben ihre Zustimmung zu der Verlängerung gegeben. Eine Chaucer-Ausstellung. — Aus Anlaß der fünf hundertsten Wiederkehr des Todestages von Geofsrey Chaucer (25. Oktober 1400) ist im Britischen Museum zu London eine kleine Ausstellung seiner Werke veranstaltet worden. ^ In vier Schaukästen sind Handschriften, gedruckte Erstausgaben (Caxton, Pynson, Wynkyn de Morde) und spätere Drucke ausgestellt. Die erste Gesamtausgabe der Werke Chaucers stammt aus dem Jahre 1526 und ist von Pynson gedruckt. Ladenschluß-Stunde. — Die Ausnahmen vom Neunuhr- Ladenschluß sind für Berlin für die beiden letzten Monate dieses Jahres vom Polizei-Präsidium, wie folgt, festgesetzt worden: über 9 Uhr abends hinaus dürfen die Geschäfte offen gehalten werden im November: am 3., 10., 17. und 24; im Dezember: am 1., 8., 13., 14., 15., 17. bis 22. einschließlich und am 31. Annahme an hoher Stelle. — Cron, -Glaubensbekenntnis und höheres Studium« wurde vom Verleger, Herrn Alfred Wolfs in Heidelberg, Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog Friedrich von Baden überreicht. Mittelst Kabinettsschreibens vom 10. Oktober wurde dem Verleger die Annahme des Buches an höchster Stelle durch folgende Worte bestätigt: -Seine Königliche Hoheit haben diese Schrift gern entgegen genommen und uns gnädigst beauftragt, dem Herrn Einsender höchstihren verbindlichsten Dank dafür auszusprechen. (Gez.) von Babo.° Ein verschwundenes Bild (vgl. Börsenblatt Nr. 248). — Der Fürst Chigi in Rom, der ein Gemälde von dem Präraffaeliten Sandro Botticelli ins Ausland verkauft hat, wurde verurteilt, den Erlös dafür, 315 000 Frcs., an den italienischen Staat zurück zuerstatten. Reformationsfest. — Wir machen wiederholt darauf aufnicrksam, daß in Sachsen das Reformationsfest (Mittwoch, 31. Oktober) als hoher kirchlicher Festtag gefeiert wird und daß die Geschäfte an diesem Tage geschlossen bleiben. Für den geschäft lichen Verkehr mit Leipzig empfiehlt sich rechtzeitige Beachtung dieses Festtages. Personalnachrichten. Ernst von Wildenbruch. — Der Dichter Ernst von Wilden bruch ist aus seiner amtlichen Thätigkeit im Auswärtigen Amte aus Gesundheitsrücksichten ausgeschieden. Aus diesem Anlaß ist ihm von Seiner Majestät dem Kaiser und König der Kronenordcn II. Klasse verliehen worden. Wildenbruch war seit dem Jahre 1877 in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes als ständiger Hilfsarbeiter thätig, erhielt im Jahre 1889 den Titel Legationsrat und 1897 den eines Geheimen Legationsrates. Gestorben: am 22. Oktober nach kurzem Krankenlager in Christiania Herr Jacob Dybwad junior, seit 1882 neben seinem Bruder Bertram Chef der geachteten Buchhandlungsfirma Jacob Dybwad. Der Verewigte war ebenso liebenswürdig als Mensch, wie tüchtig als Geschäftsmann. Für Deutschland, wo er mehrere Jahre zu seiner Ausbildung geweilt hatte (u. a. längere Zeit in der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig) hatte er leb hafte Sympathieen. (Sprechsaal.) Eintragung von Verlagssigneten als Warenzeichen. Vielfach begegnet man der Ansicht,'daß die längere oder- kürzere Benutzung eines Vcrlagssignets ein bestimmtes Anrecht aus dieses gewähre, so daß eine Anmeldung zur Zeichenrolle nicht unbedingt nötig sei. Das ist ein großer Irrtum, denn der Wort laut des Warenzeichen-Gesetzes läßt darüber keinen Zweifel, wie auch durch reichsgerichtliche Entscheidung bereits festgestellt ist, daß nicht die Benutzung, sondern nur die Eintragung eines Zeichens ein Zeichenrecht verleiht, so daß also ohne Eintragung in die Zeichenrolle kein Zeichenrecht besteht. Wie mir von sachkundiger Seite versichert wird, soll der Fall gar nicht selten sein, daß Firmen die weitere Benutzung jahrelang geführter Warenzeichen einstellen müssen, weil ein anderer die von ihnen unterlassene Anmeldung für sich vorgenommcn und dadurch sogar ein gesetzliches Verbietungsrecht erwirkt hat. Hierdurch können unter Umständen ganz erhebliche Vorräte an Drucksachen, Stempeln u. s. w. gänzlich entwertet werden, so daß allen Be teiligten nur dringend empfohlen werden kann, das ihnen lieb und wert gewordene Warenzeichen, zu denen unzweifelhaft auch Vcrlagssigncte gehören, durch Eintragung in die Zeichenrolle recht zeitig zu schützen. IV.
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