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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1900
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- Deutsch
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8236 Nichtamtlicher Teil. 250, 26. Oktober 1900. schlagen, die im Hinblick auf die Exportziffern in der Gegenwart manchem zu hoch erscheinen. Letzteren gegenüber inuß darauf hin- gemicsen werden, daß auf dem Gebiete des Exports sich schon jetzt ein Umschwung vollzieht, und daß vielfache Anzeichen vorliegen, die eine wciterqchende Entwickelung zu unqunsten Deutschlands vorausschen lassen. Zeitungspreis-Erhöhung. — Die Zeitungsverleger von Oberbaden haben am 19. d. M. in Radolfzell einstimmig beschlossen, infolge des erhöhten Papierpreises und PostzeitunHstarifes vom I. Januar 1901 ab den Abonncmentspreis ihrer Blätter den ört lichen Berhältnissen entsprechend zu erhöhen. China im Kolportagcroman. — In lustiger Weise unterzieht -Das Litterarische Echo» (Berlin, Fontane L Co.) die jenige Kolportagelitteratur einer kritischen Würdigung, die auf dem Boden der chinesischen Zeitereignisse erwachsen ist. -China,- so heißt es da, -hat trotz seiner Greuelthaten die grausame Rache nicht verdient, gleich in vier Schauerromanen angegriffen zu wer den.» Schaudernd liest der friedliche Deutsche die Verheißungen des einen Prospektes, als da sind: -grausige Verbrechen, schreckliche Orgien, fanatische Horden, Marterungen, Entmenschthcit der Chi nesen, entfesselte Wut eines rasenden Volkes, rasende Schar Fa natiker, bestialische Wut der gelben Unholde, Menschcnschlächterei- re. Nicht weniger reizvolle Schilderungen versprechen die drei anderen. Auch an der unerläßlichen -holdseligen Jungfrau- wird es, zur Betonung des Gegensätzlichen, in keinem dieser Werke fehlen. Nach alledem werden unsere kundigen Leser nicht im Zweifel darüber sein, was für wertvolle Bereicherungen der deutschen Litteratur in Aussicht stehen. Aus der Bibliothek des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. — Der Bibliothek sind in der letzten Zeit von ver schiedenen Seiten sehr erfreuliche Zuwendungen geworden. Die Verlagsbuchhandlung Wilhelm Engclmann in Leipzig hat außer einer Reihe von älteren Katalogen eine Anzahl von älteren Werken bibliographischen Inhalts, die der Bibliothek noch fehlten, gestiftet, ferner einige Kunsthandbüchcr, die bei der hoffentlich in nicht zu ferner Zeit vorzunehmenden Bearbeitung der Blattsamm- lungcn von Nutzen sein werden. — Herr vr. C. Haendckc in Dresden, dem die Bibliothek schon für manche Gaben verpflichtet ist, hat eine Reihe von kleineren Schriften und eine Anzahl von Kantate-Drucksachen aus den siebziger und achtziger Jahren gesandt. Hoffentlich gelingt es allmählich, auf diese Weise eine vollständige Sammlung der Kantate-Drucksachen zusammen zu bekommen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Nockiriv. Xnliguarisobss Vsrrsioüvis dir. 240 von lernst Oarls- baoll in Osickslbsrg. 8". 32 8. 863 klrn. Voi^oioünis unä Orospslrts vor/.ügliob bsvübrtsr nsuepraollliobsr Ovtgrriebtsbüoüsr sto. ilur InnkübrunA swpkoklen von cksr VgrlaAsbuobbanälullA Hör wann 6ssooius in Hallo a/8. 8". Bravrösisobs 8praobo unä Oittsratur. Nonatlioüsr ämroigsr dir. 209 von LI. Osmporti:' ^vtiguariat (?. llanstsin) in Bonn. 8°. 56 8. ckuckaica nnck Bobraica. Xatalog 8 von bl. Ooppolauor (lull.: 1. 8aovgor) in Berlin 0. 8". 98 8. 2054 blrn. Oer Lliollö-Narlct. Organ kür Oliolle-Hauckol nnck Illustrations- rvsseo. Usus Oolgo äer Ouobgervorblioksa Nittllsiluvgon. Osrausgogobsn von 8obüksr L 8obönkelcksr, Vorlagsbuolrbanck- luvg, Oliobe-Vorlag nnck Oliobö-ilgsvtur in Ooiprig. Xlll. ckabr- gang, dir. 14 (20. Oktober 1900). 4". 8. 53—56 wit Xdbil- ckungen nnck 2 Osilagon: Oeistvn, Vignotton nnck In8sra,t-0liob68 kür önollllüncklsr. 4". I n. II. s. 4 8. 8^stematiöobsg Oagorvorr.giobnis gobunckovor Lüobor eto. (rum ^lpbaboiiscllsn Oagorvorr:oiobnis XO. ckallrgang) v. O. Vc> lolcmar inl-oiprig. Nit ausküllrliollsm 8ollIagcvörtor-VerLsiobnis. Ooiprig, 15. Olrtober 1900. 16". VIII, 512 u, 199 8. nsbst ^nroigon- Loilagsn. Osb. Verzeichnis empfehlenswerter Werke aus dem Verlage von I. I. Weber in Leipzig. 16". 95 S. mit Probebildern. Berichtigung. — In der Besprechung von Vilmars Geschichte der deutschen Nationallitteratur in Nr. 247 d. Bl. bitten wir in der zweiten Zeile das Wort -geistlichen- zu berichtigen in -christlichen-. Geschäftsjubiläum. — Herr Julius Abelin Greifswald, dessen Firma u. a. die sehr verbreitete Greifswalder Zeitung ver legt, daneben aber in umfangreicher Weise den Druck von Äerken für fremde Rechnung pflegt, wird am 27. d. M. auf ein fünfzig jähriges Bestehen seines angesehenen Geschäfts zurückblicken können, das er im Jahre 1877 von Fr. Hache übernommen und seitdein sehr erweitert und den Anforderungen der Neuzeit entsprechend ausgerüstet hat. Wir sprechen ihm zu diesem wichtigen Tage unsere aufrichtigen Glückwünsche aus. Ansstcllungspreise. — Das im Verlage der B. Schmiti schen Buchhandlung in Augsburg erscheinende -Neue Augsburger Kochbuch- von Haller ist neuerdings wieder durch Ausstellungs preise ausgezeichnet worden, und zwar in Hamburg und in Straß burg i/E., beidemal im September 1900. Nobel st iftung. — Herrn Professor Franz Reuleaux in Berlin, dem auswärtigen Mitglieds der königlich schwedischen Akademie der Wissenschaften, ist seitens dieser gelehrten Gesellschaft die Auf forderung zugegangen, für die Nobelstiftung Vorschläge von Sti pendiaten aus dem Gebiete der Physik und der Chemie zu machen. Buchhandlungsgehilfen-Verein zu Leipzig. — Der Vuchhandlungsgehilfcn-Vercin zu Leipzig wird die Feier seines 67. Stiftungsfestes am Sonntag den 4. November 1900 in den Sälen des Deutschen Buchhändlerhauses in gewohnter Weise durch Festtafel (um 2 Uhr) und Ball (um 6 Uhr) begehen. Ende des Festes um 12 Uhr. Ein neues russisches Urheberrecht. — Wie die Moskauer Deutsche Zeitung erfährt, ist von der Direktion der Kaiserlich Russischen Musik-Gesellschaft ein Gesetzentwurf für die Regelung der Autorrechte auf musikalische Erzeugnisse ausgearbcitet und der Kommission für die Zusammenstellung eines neuen Civil- gesetzkodex übergeben worden. Noch im lausenden Jahre soll dieser Gesetzentwurf dem Reichsrat zur Durchsicht eingereicht werden. An seiner Zusammenstellung haben hervorragende Komponisten, ausübende Musikkünstler, Verleger musikalischer Werke und praktische Juristen teilgenommen. Die wesentlichsten Be stimmungen des Entwurfs bestehen in folgendem: Die Dauer für die Nutznießung des Autorrechts, worunter nicht nur das Recht des Komponisten auf die Veröffentlichung seiner Werke, sondern auch die öffentliche Aufführung derselben verstanden wird, ist in dem Entwurf auf fünfzig Jahre nach dem Tode des Komponisten festgesetzt. Das Recht der Herausgabe aller Kürzungen, Auszüge und Potpourris aus seinen Werken steht den: Autor zu, ebenso hat er auch das Recht, gesondert das Libretto seiner Opern, Kantaten u. s. w. drucken zu lassen. Dagegen werden alle Transkriptionen, Phantasieen und Varia tionen über fremde Werke nicht als eine Verletzung des Autor rechts angesehen, sondern als Produkt einer selbständigen schöpfe rischen Thätigkeit. Kein einziges musikalisches Erzeugnis darf, wenn das Autorrecht in der Ausgabe desselben gewahrt ist und um so weniger, falls cs noch nicht veröffentlicht worden ist, ohne Einwilligung des Komponisten öffentlich aufgeführt werden. Sogar die Ausführung desselben auf Orgeln, Leierkasten u. dergl. wird nur mit Erlaubnis des Komponisten gestattet. Im Entwurf wird ein Unterschied geinacht zwischen absichtlicher und unabsicht licher Verletzung des Autorrechts. Im ersten Falle hat der schuldige Teil alle Verluste des Komponisten zu ersetzen, im zweiten nur im Umfang des selbst erzielten Gewinnes. Als Gesetzes verletzung werden folgende selbständige Handlungen angesehen, die mit einem musikalischen Werk oder dessen Text vorgenommen werden: 1. mechanische Reproduktionen desselben, wenn sie nicht ausschließlich zur eigenen Benutzung geschehen; 2. die Verbreitung einer größeren Anzahl von Exemplaren, als kontraktlich aus bedungen; jede Abänderung des Musikwerkes bei seiner Heraus gabe; 4. die Herausgabe von Auszügen, Potpourris und Ueber- lragungen; 5. die Herausgabe des Librettos, selbst auch in ver kürzter Form oder in der Uebersetzung; 6. die Herausgabe des musikalischen Erzeugnisses in verschiedenen Sammelwerken, tem porären Ausgaben u. s. w., selbst dann, wenn solches zu wissen schaftlichen Zwecken geschehen sollte. Abgesehen von der gesetzlichen Bestrafung kann der geschädigte Teil auch die Vernichtung und Wegnahme der Klischees, Matrizen und anderer Werkzeuge oder Hilssmittcl, die bei der ungesetzlichen Veröffentlichung des Werkes in Anwendung kamen, verlangen, ebenso die Vernichtung aller noch nicht in den Handel gelangten Exemplare. Die an der un gesetzlichen öffentlichen Ausführung Schuldigen sind auf Verlangen des Komponisten verpflichtet, ihm die von ihnen erzielten Brutto einnahmen in doppeltem Betrage zu bezahlen. Personalnachrichten. Gestorben: am 24. Oktober im Alter von einundvierzig Jahren der Buch händler Herr Ernst Haase, Inhaber der Buchhandlung Ernst Haase in Berlin 1>V., die er im Jahre 1886 mit seinem Freunde Heinrich Mues unter der Firma Haase L Mues gegründet hatte und deren alleiniger Besitzer er seit August 1895 war.
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