Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1900
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- 17.10.1900
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- Deutsch
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242, 17. Oktober 1900. Nichtamtlicher Teil. 7925 Verurteilung. Die Zeitschrift »Satyr.. Haftbar keit des verantwortlichen Redakteurs. — Eine Anklage wegen Beleidigung des Polizeipräsidenten v. Windheim führte dieser Tage den Redakteur Gerhard Fließ und den Redakteur, Rcgicrungsassessor a. D. v. Gerlach vor die erste Straf kammer des Berliner Landgerichts I. Als Zeuge war u. a. Polizei präsident v. Windheim erschienen. Der Angeklagte Fließ war eine Zeit lang Redakteur des -Satyr». Es ist bekannt, daß sich gegen dieses auf den Strnßenverkauf berechnete Blatt eine Reihe polizeilicher Maßnahmen richtete und daß eine ganze An zahl von Nummern vom Straßenhandel ausgeschlossen wurde. Mehrere Verkäufer des -Satyr» sind wegen Verbreitung unzüch tiger Schriften angeklagt und verurteilt, einige auch von dieser Beschuldigung freigcsprochcn worden. Fast jede dieser polizei lichen Maßregeln wurde im »Satyr durch höhnende Be merkungen über das Polizeipräsidium erwidert; da aber auch diese Nummern im Strnßenhandcl verboten wurden, so ver öffentlichte der Angeklagte Fließ mit seiner Namensuntcrschrift in der -Welt am Montag» eine -Oeffentlichc Anklage gegen den Polizeipräsidenten v. Windheim». Darin wird der Standpunkt vertreten, daß der Polizeipräsident die ihm nach Z 56 >2 der Ge werbeordnung zustehendc Befugnis -mißbrauche», um ein miß liebiges Blatt zu treffen. Es wird dann die Behauptung auf gestellt, daß diejenigen Nummern, die Angriffe gegen die Polizei enthielten, sofort vom Straßenhandel ausgeschlossen worden seien, Nummern dagegen ohne solche Angriffe, auch wenn der übrige Inhalt sehr drastisch gewesen, für den Straßenverkauf frei geblieben, rind daß andere Zeitschriften unbehelligt geblieben seien, obwohl ihr Inhalt weit gepfefferter und eindeutiger sei als der des -Satyr». Der Artikel erging sich dann in weiteren beleidigenden Behauptungen und beschuldigte schließlich den Polizeipräsidenten v. Windheim in aller Form der -bewußten Willkür und des Miß brauchs der Amtsgewalt». Der Artikel war, wie gesagt, von dem Angeklagten Fließ unterzeichnet; dieser war auf der betreffenden Nummer auch als verantwortlich für den Leitartikel verzeichnet, da v. Gerlach diese Verantwortlichkeit und ein äußerliches Eintreten für den -Satyr- ansdrücklich abgelehnt hatte und deshalb nur -für den politischen Teil- verantwortlich zeichnete. Dessen ungeachtet ist v. Gerlach angeklagt worden, weil die Anklagebehördc auf dem Standpunkte steht, daß Fließ mit der Redaktion der -Welt am Montag» nichts zu thun habe. Nach Verlesung einer ganzen Reihe von Aufsätzen im -Satyr» wurde Polizeipräsident v. Windheim vernommen. Dieser bestritt nachdrücklichst alle ihn beleidigenden Behauptungen des inkriminierten Artikels. Die Polizei habe pflichtgemäß nach ihrem besten Ermessen in jedem Falle von dem § 56^ Gebrauch gemacht, ivo ihrer Ansicht nach Schmutzereien Vorlagen. Es sei direkt unwahr, daß durch Cirkularverfügung besonders scharfe Maßregeln gegen d.n -Satyr» angcordnet worden seien. Der -Satyr» habe in keinem Fall von seinem Recht, das Verwaltungsstreitverfahren einzuleitcn, Gebrauch gemacht. Irrtümlich seien einmal auch in einem Zeitungskiosk Nummern beschlagnahmt worden; er selbst habe, als ihni dies bekannt geworden sei, sofort die Anweisung gegeben, diese Nummern zurückzugcben, da diese Beschlagnahme gesetzwidrig sei. Richtig sei es, daß in den Fällen, wo Beschlag nahmen bei Straßenhändlern stattgefundcn hätten, der Verlag oder die Redaktion nicht benachrichtigt worden sei; dazu liege auch nicht der mindeste gesetzliche Grund vor. Staatsanwalt Kanzoiv betonte, daß nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die Polizei nur das gethnn habe, wozu sie be rechtigt und verpflichtet war. Für die Beleidigungen des Artikels sei auch v. Gerlach mit verantwortlich. Das Gesetz habe gewollt, daß bei Vorlicgen einer Strafthat der verantwortliche Redakteur, der in einem festen Verhältnis zu dem Blatte stehen müsse, ge faßt werden solle. Er beantrage gegen v. Gerlach 200 ^ Geld strafe oder 20 Tage Gefängnis. Bei dem Angeklagten Fließ handle es sich um die schwerste Beleidigung eines hochstehenden Beamten; er beantrage gegen Fließ zwei Monate Gefängnis. Der Gerichtshof verurteilte Fließ zu sechs Wochen Gefängnis, den Angeklagten v. Gerlach zu 150 ^8 Geldstrafe oder fünfzehn Tagen Gefängnis. Der Gerichtshof hielt mit dem Staatsanwalt auch v. Gerlach verantwortlich. Fließ habe Redaktionsgcschäfte nie besorgt, die Verantwortlichkeit als Redakteur habe v. Gerlach zu tragen. Dem Polizeipräsidenten wurde die Befugnis der Urteilsvcröffentlichung zugesprochen; auch auf Vernichtung der Nr. 14 der -Welt am Montag, wurde erkannt. (Voss. Ztg.) Aus der Bibliothek des Vörsenvcre ins. — Zur Feier der Weltausstellung in Paris hat die Imprimsrio Latiovaio ein monumentales Werk über die Geschichte des Buchdrucks und Buch handels i» Frankreich im fünfzehnten und sechzehnten Jahrhundert in Angriff genommen, von dem der erste Band fertig in der Aus stellung zu sehen ist. Der gelehrte Verfasser des Werkes, A. Claudin, der schon so viele Einzelstudien und umfangreiche Werke zur Ge schichte des Buchhandels und Buchdrucks Frankreichs veröffentlicht hat, hat in diesem Werke sein ganzes, so reiches Wissen nieder- gelcgt. (Claudin war z. B. der erste, der auf die Wichtigkeit von Fichcts Brief als Zeugnis für Gutenbcrg als Erfinder der Buch- druckerkunst hinwies.) In seinem soeben erschienenen Katalog Nr. 348 (Lrebivss ein bibliopbilo. IX« söris. 40° anvos) giebt Claudin eine Notiz über Inhalt und Umfang des Werkes. Dieses wird ungefähr fünf Bände in Folio umfassen und 3000 Reproduktionen nach den seltensten aus den französischen Offizinen hervorgegangenen Werken, ferner alphabetische Zusammenstellungen der von den französiscben Druckern verwendeten Typen enthalten. Die beiden ersten Bände behandeln Paris; von diesen wird der erste Band jetzt ausgegeben, der zweite Band ist im Druck. Band 3 ist Lyon gewidmet; zwei weitere Bände enthalten die Geschichte vom Buch druck und Buchhandel im übrigen Frankreich. Der Preis des Werkes wird erst nach Erscheinen des 2. Bandes festgestellt werden, doch nimmt Herr A. Claudin (Paris, 16 Rue Dauphine) schon jetzt vorläufige Subskriptionen auf das Werk an. Die Bibliothek des Börsenvereins wird nach einer Mitteilung des Direktors der Im- xriwsrio Latiouals das Werk zum Geschenk erhalten; wir werden nach dem Eintreffen des ersten Bandes darauf zurückkommen. Deutsche Verlagsanstalt in Stuttgart. — Der Brutto gewinn aus dem Geschäftsjahre 1899/1900 beträgt 394189 >8 17-H. Nach Abschreibungen im Betrage von 73878 ^/8 78 verbleibt ein Nettogewinn von 320310^/8 39-^. Hiervon erhalten die Aktionäre eine Vordividende von 5"/§ des Aktienkapitals (von 3000000 >8) -- 150 000 ^8. Der Nest beträgt 170310 ^8 39 0). Von diesem gehen noch 21796 ^/8 56 0) ab für 15"/g Tantiemen an Vor stand und Aussichtsrat. Zur Verfügung der Generalversamm lung stehen daher 148 513 .-L 83 -ß und der Gewinnoortrag aus >898/99 mit 3184 ^88^-- 151 697 ^8 91 H. Es wird beantragt, 1. eine Superdividende von 4"/y zu verteilen (-- 120 000 V8), 2. den Beamten und Arbeitern die seither üblich gewesene Re muneration im Betrage von 25 000 ^88 zu bewilligen, 3. den Rest von 6 697 ./8 91 tantieinefrei auf neue Rechnung vorzutragen. Liebesgaben für unsere Soldaten in China. 5. Geber liste. (Vgl. Börsenblatt Nr. 185, 190, 194, 202, 2l3) — Für die -Chinatruppen» gingen noch von folgenden Firmen und Personen Büchcrspenden ein: Basscrniann, Fr., München. Bauer, E., i/Hausc Brcitkopf ck Härtel, Leipzig. Lühr L Dirks, Garding. Roth, Emil, Gießen und von Fräulein von Zastrow, Schwerin. Allen gütigen Gebern herzlichen Dank. Tie Bücher wurden ve hiesigen Sammelstelle übergeben. Conrad Kiehne in Bremen. Deutsche Universität in Prag. — An der deutschen Universität in Prag wurden für das Wintersemester 1900/1901 1113 Hörer eingeschrieben. Davon kommen ans die theologische Fakultät 32, auf die juristische 547, auf die medizinische 284, auf auf die philosophische 231, auf die Pharmacie 19. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Daobmoisksr's Ditsrarisobor Novaksboriobt kür Lau- nnä InASnisur rvisssnsobakksn, Llsktrotoobnik u. vsrrvanäts Osbists. Usipm^, Vsrla» von Ilaolimoistsr L Ural. VI. llabrAauc». dir. 10 1. Oktober 1900. 6°. 8. 161—184. Lobst Loblüssol kür äsn lluobbänclisr. L. k. Looblor, Doipri^. DaAor-Vsruoiobnis Asbuvclsnor Ilüobor unci Atlanten. Octobor 1900. Nauasoript kür Duebbänälsr. XI. 4". XVI, 534 8. mit DoilaAsn-LnbavK. 6sb. — Dasselbe. LbtsilvvA kür Dsbrmittsl. Laobträ^o (OKI. 1900) Lum UaAerverLgiobnis vom Narr 1900. Li. 4". 4 8. — Dittsrarisoüer 8ortimsnts-Lata1oA 1900 1901. Au^loiob 8aob- rSAister rum aipbabetisobon DaAorvorLoiobnis vom Oktober 1900. LI. 4°. IV, 478 8. Osb. Deutsche Bauausstellung, Dresden. Berichtigungen. Ergänzung. — In Nr. 241 d. Bl. auf Seite 7884 ist bei der Mitteilung der Preise in der Abteilung «Baulitteratur» der Deutschen Bau-Ausstellung zu Dresden infolge Druckfehlers die Firma -L. Werner in Dresden» als mit der König!, bayerischen Staatsmedaille ausgezeichnet genannt. Es soll heißen: L. Werner in München, wie hiermit berichtigt fii. Unter -Ausstellungs medaillen» mutz es heißen: H. Keller, Frankfurt a M. (nicht Heller). Außerdem ist ergänzend noch zu erwähnen, daß wegen ihrer Verdienste um die Ausstellung auch die Firma Curt R. Vin- centz in Hannover eine Ausstellungsmedaille erhalten hat. 1060*
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