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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1900
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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ihr. Auf Anordnung der Behörden wird häufig die Druckerei einer zu liberalen Zeitung aufgehoben, und die Re dakteure werden ins Gefängnis gesetzt. Um dem zu entgehen, erscheinen manche chinesische Zeitungen unter europäischer Firma und melden als Redakteur (allerdings nur zum Schein) irgend einen Ausländer an. Bei solcher Verdeckung kann die chinesische Regierung nichts thun. Vor einiger Zeit machte eine Zeitung in Tien-tsin, an deren Spitze fast ausschließlich Chinesen standen, heftige Angriffe gegen die Behörden. Die Regierung beschloß, die Zeitung zu strafen; aber letztere ging rechtzeitig in japanische Hände über, und den Behörden war dadurch die Möglichkeit genommen, gegen sie vorzugehen. Die älteste chinesische Zeitung ist die Pekinger Zeitung«. Ihre Gründung wird in die Zeit der Sungdpnastie gesetzt, die 970 n. Chr. zu herrschen begann und 1366 erlosch. Es ist dies kein offizielles Organ im gegenwärtigen Sinne des Wortes, sondern nur eine Zeitung, die mit der Erlaubnis der Regierung erscheint. Sie teilt der Bevölkerung die kaiserlichen Erlasse und die Verordnungen der höheren Regierungsinstitute mit Redaktionelle Erläuterungen und Anmerkungen sind nicht gestattet. Sie sind auch nicht nötig. Weil bei der Bestimmung der Belohnungen oder Strafen immer die Entscheidungsgründe ausführlich angegeben werden, so können sich die Leser schon selbst annähernd eine Meinung über ihre Regierung bilden. Die »Pekinger Zeitung« erscheint täglich und wird von allen gebildeten Chinesen in allen Teilen des Reiches gelesen. Gedruckt wird sie mit beweglichen Holzlettern. Sie besteht gewöhnlich aus 10 — 12 dünnen zimmetfarbigen Blättchen, die zusammengeheftet werden. Rote Linien teilen jede Seite in 10 Spalten, und jede Spalte enthält 14 Schriftcharaktere. Fast jede Nummer des halboffiziellen Organs wirft ein grelles Licht auf die Vergehen der Mandarinen In der Nummer vom 4. Januar 1897 waren z. B. zehn Fälle sehr grober Verletzung von Dienstpflichten angeführt, die von höheren Staatsbeamten begangen worden waren. Außer der »Pekinger Zeitung« erscheinen alle Blätter in Schanghai und in einigen anderen Hafenstädten. Die bedeutendste Zeitung in Schanghai ist »Lobs-rvu-sLbs-piro« (»Laufende Nachrichten«). Sie hat ein längliches und schmales Format, weil die Chinesen die Worte untereinander setzen und von oben nach unten lesen. Jede Nummer hat acht Seiten. In der rechten Ecke der letzten Seite (denn der Chinese liest von rechts nach links) befindet sich der Titel; an beiden Seiten desselben stehen Monat und Datum, nach chinesischer und europäischer Zeitrechnung. Nach dem Muster englischer Zeitungen ist die erste Seite mit zahlreichen An zeigen angefüllt. Die zweite Seite nehmen Schriftstücke von politischer Bedeutung ein: kaiserliche Erlasse, Diensterhöhungen von Beamten u. s. w. Dann folgen ausländische Telegramme. Da die chinesischen Zeitungen keine eigenen Telegramme haben, so entnehmen sie solche den englischen und japanischen Blättern, aber immer mit gewissenhafter Angabe der Quelle. An den ausländischen Teil schließt sich der chinesische mit Korrespondenzen aus den Provinzen. Zuletzt stellt sich der Leitartikel ein: hier werden wichtige Fragen des inneren Lebens erörtert, aber auch die äußere Politik. Die Zeitung hat auch ihre Reporter, und der Chronik wird viel Raum zugeteilt. Auf der letzten Seite sind wieder zahlreiche An zeigen — der chinesische Kaufmann hat schon lange ihre Nützlichkeit erkannt. »Lobs-rva-sobs-pao« ist ein ernstes Litteraturblatt. Das Volk aber liest die färb- und charakterlose Zeitung »LvtcknZ- ovsn-tao« (»Nachrichten«). Dann erscheinen noch einige andere Zeitungen. Es giebt sogar illustrierte Zeitungen; die popu lärste ist »Huo-po«, eine Art humoristischen Blattes, das sich zur Hauptaufgabe gemacht hat, die Europäer zu verspotten. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in länglichem Format mit einem grünen Umschlag. Jede Nummer enthält 12—20 Seiten Abbildungen und einige Seiten Text. Wer sich in China auf dem Gebiete der Journalistik Hervorthun will, muß vor allen Dingen eine gründliche Kenntnis der chinesischen Klassiker haben. Für den chinesischen Journalisten hat die Originalität weit weniger Bedeutung als das Vermögen, in seine Arbeiten die Aussprüche be rühmter alter Schriftsteller geschickt einzuflcchten. In dem »Handbuch der chinesischen Citate« von Stuart Lockhart heißt es unter anderen!: »Man kann fast behaupten, daß bei den Chinesen Citieren und Stil eia und dasselbe ist. Citieren ist bei ihnen eine der ersten Bedingungen der litterarischen Kunst. Ein Chinese, der nicht versteht, selbst in den ge wöhnlichsten Artikeln Phrasen anzuwenden, die in den Büchern der Vergangenheit enthalten sind, kann auf den Namen eines Litteraten nur in dem Grade Anspruch machen wie etwa ein Europäer, der mit der Orthographie und der Grammatik auf gespanntem Fuße steht«. Die Zeitungen werden in China sehr gern gelesen, weil es unter den Chinesen fast gar keine Leute giebt, die des Lesens und Schreibens unkundig wären. Interesse für sie haben sowohl die Mandarinen, als die Kaufleute, das. einfache Volk, ja sogar die armen Kulis. Schließlich sei noch auf einen Umstand hingewiesen. Auf jeder chinesischen Zeitung kann man folgende Be merkung finden: »Schätzet das Papier, auf dem etwas ge druckt ist; das Verdienst davon ist ohne Grenzen.« Dieser Rat wird im allgemeinen gut befolgt; in den Verkaufs läden, den verschiedenen Anstalten u. s. w. sammelt man sorgfältig die Zeitungen, liest sie immer wieder, bis sie so abgenutzt sind, daß inan sie kaum mehr berühren kann. Dann kommt ein Mann von einer speziellen Gesellschaft, die dafür sorgt, daß jedes beschriebene oder bedruckte Blätt chen Papier ein würdiges Ende finde, und nimmt die Zeitungen nach VVgn-miao mit; in diesem Litteraturtempel iverden sie in einein besonders dazu erbauten Krematorium verbrannt. Kleine Mitteilungen. Post. Zeitungsgebühr für außergewöhnliche Zei tung sbeilagen. — Nach H 10 des Gesetzes über das Posttax- wesen im Gebiet des Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871 in der Fassung der Novelle vom 20. Dezember 1899 wird vom 1. Januar >901 an bei Berechnung der Zeitungsgebühr neben den nach der Dauer der Bezugszeit und der Anzahl der in der Woche erfolgenden Ausgaben zu bemessenden festen Gebühren auch das Jahresgeivicht der Zeitung in Berücksichtigung gezogen. Das Porto für Druck sachen, die als außergewöhnliche Zeitungsbeilagen zur Einlieferung gelangen, beträgt nach H 8 der Postordnung vom 20. März d. I. für jedes einzelne Bcilageexemplar 'st Pfennig. Als außergewöhn liche Zeitungsbeilagen sind solche Drucksachen anzusehen: 1. die nach Form, Papier, Druck oder sonstiger Beschaffenheit nicht als Bestandteil derjenigen Zeitung oder Zeitschrift er achtet werden können, mit der die Versendung erfolgen soll; 2. die zwar als regelmäßige Nebenblätter zu Zeitungen er scheinen, aber auch unabhängig von der Hauptzeitung für sich allein bezogen werden können. Um nun diese Borschriften der Postordnung mit der erwähnten Gesetzesbestimmung in Uebereinstimmung zu bringen, ist dem Bundcsrat eine Vorlage zur Zustimmung zugegangen, wonach vom 1. Januar 1901 an für alle Zeitungen mit regelmäßigen Neben blättern, mögen diese selbständig zu beziehen sein oder nicht, die Gebühr nach gleichen Grundsätzen festgestellt werden soll, und zwar so, daß für die Nebenblätter lediglich deren Gewicht bei Ermittelung des Gewichts der Hauptzeitung mit berücksichtigt wird. Für die übrigen außergewöhnlichen Zeitungsbeilagen soll dagegen eine besondere Gebühr beibehalten und diese vom Gewicht der Beilagen abhängig gemacht werden. In Aussicht ist genommen, entsprechend der für je 1 des zahlungspflichtigen Gewichts der Zeitungen gesetzlich bestimmten Gebühr von 10 H, bei außer gewöhnlichen Zeitungsbeilagen 'st H für je 25 Z einer Beilage erheben zu lassen. (Allgem. Ztg.)
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