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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1885
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- Deutsch
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293, 19. Dezember 1885. Sprechsaas. 6545 ^ Sprechsaal. Aus früheren Tagen. Beim Durchforschen der Berichte über die Verhandlungen der Generalversammlungen des Börsenvcreins in den zwanziger und dreißiger Jahren fand ich in dem Bericht über die Ver handlung am Kantatesonntag 1827 nachstehenden Passus: — Er (der Vorsitzende) ging alsdann aus mehrere eingerissene Mißbräuche — und die seit einiger Zeit überhandnehmenden Taschen ausgaben, zu 2 Groschen das Bändchen, über. Nach mancherlei sehr lebhaften Diskussionen, in denen sich durchgängig der allgemeine Wider wille gegen diese Unternehmungen darlegte, und aus denen der große Nachteil derselben sür die solide Litteratur, sowie auch für alle Zweige des Handels hervorging, vereinigte man sich zuletzt dahin, diese verderblichen Taschenausgaben einstweilen ihrem Schicksale zu überlassen, und daß cs bei der so sichtbaren Übereinstimmung aller Anwesenden gegen sie, bei ihrem offen baren Nachteil sür das Handelsinteresse nicht einmal nötig erscheine, bestimmte Maßregeln gegen sie zu nehmen, indem es wohl nicht fehlen könne, daß diese Erscheinungen, bei dem Mangel reeller buchhändlerischer Förderung, sich bald wieder in sich selbst auf- lösen und folglich oo ipso nicht von Bestand sein könnten; um so weniger, als sich die all gemeine Entgegenwirkung so unverhohlen kund gegeben. Hierauf stellte der Vorsteher folgende Fragen an die Versammlung: 1) »Finden Sie die Zweigroschen-Ausgaben dem Gedeihen der Litteratur, den soliden Unter nehmungen und dem Buchhandel überhaupt schädlich?« — woraus ein allgemeines Ja erfolgte. 2) »Wollen Sie solche Unternehmung i» Ihrem Geschäftskreise fördern, somit unterstützen?« — Nein, war die einstimmige Antwort. — In der Generalversammlung am Kantate- sonntag 1829 berichtete der Vorsitzende u. a. »z. B. über die in so sichtbarer Abnahme be griffenen sogenannten Zweigroschen-Ausgaben«. Die Abnahme der Zweigroschen-Ausgaben sollte allerdings nicht von langer Dauer sein; in den vierziger Jahren lebten sie neu aus, und heute stehen sie mit verwandten Er scheinungen in vollster Blüte. Ob man zur Erkenntnis gelangt ist, daß sie »dem Gedeihen der Litteratur und den soliden Unternehmungen« nicht schädlich seien? Es scheint säst so. U. 6. Zum Kampf gegen die Schleuderei. Aus Hermannstadt liegt derRedaklion ein umfangreiches Aktenstück vor, welches in Form einer Denkschrift eine a» das dortige evangelische Landeskonsistorium gerichtete und ausführlich be gründete Bitte von sechs deutschen Buchhandlungs firmen Siebenbürgens enthält und am Schlüsse den erwirkten Bescheid des Landcskonsistoriums an die untergebenen Stellen abschriftlich wieder- giebt. Die Denkschrist saßt in einer breiten und weit zurückgreifenden Darstellung alle die Bestrebungen zusammen, welche mit Erfolg darauf gerichtet waren, den deutschen Buch- Lweiundfünfzitstcr Jahrgang. Handel auf seinen gegenwärtigen anerkannt hohen Standpunkt zu heben, und betont namentlich die noch fortdauernden Anstrengungen der jüngsten Vergangenheit, welche ihm diese Höhe zu erhalten bezwecken, indem sie der gemeinschädlichen Preisunterbietung und der allzu rücksichtslosen Konkurrenz Schranken auf erlegen. Es wird zum Schluß die Mitwirkung der hohen und einflußreichen Behörde mit folgenden Worten erbeten: „ geruhe ein Hochlöbliches Landes-Konsi- storium in geeignet scheinender Weise sein moralisches Gewicht bei den unterstehenden Gymnasien, bei den Presbyterien in Gym nasialstädten, bei den Bezirks-Konsistorien re. in die Wagschale zu legen, damit die Schleuder« im Bereiche der evangelischen Landeskirche sür ihre verderbliche Thätigkeit keinen Raum finden möge". Hieraus erging seitens des Landes-Konst- storiums folgender Bescheid an die unterstehenden Behörden: In der Eingabe vom 14. April d. I., von welcher ein gedrucktes Exemplar mitfolgt, haben die Buchhändler Georg Meyer- Schmie d i ck e, Franz und LudwigMichaelis, in Hermannstadt, M. Haupt in Bistritz, Friedrich Hedrich in Mediasch, Heinrich Zeidner in Kronstadt und Carl Herrmann in Schäßburg an das Landesconsistorinm sich mit der Bitte um geeignet scheinende Unter stützung des heimischen deutschen Sortiments buchhandels gegenüber dem buchhändlerischen »Schleudcrthum« gewendet. Zur Begründung dieses Ansuchens haben dieselben auf die unleugbaren Verdienste des deutschen Buchhandels um die Wissenschaft, Kunst und Literatur im Allgemeinen, dann unter eingehender Schilderung und Charak- terisirung der einschlägigen beiderseitigen Vorgänge und Gepflogenheiten, und unter Berufung aus Anssprüche von Vorständen des süddeutschen Buchhändlcrvereines in Stutt gart und des Börscnvereines der Deutschen Buchhändler in Leipzig — darauf hingewiesen, daß es nicht nur das Interesse eines ge ordneten Buchhandelsbetriebes, sondern ein allgemeines deutsches Kulturinteresse sei, die Leistungsfähigkeit des soliden deutschen Buch handels und den Bestand seiner bewährten Usancen gegen die Gefährdung durch das in der Eingabe dargestellte Gebaren der so genannten »Schleuder«« in Schntz zu nehmen. Es liegt nicht im verfassungsmäßigen Berusskreise des Landesconsistoriums die materielle und technische Benachtheiligung des deutschen Buchhandels durch das Preisunter bieten einzelner seiner Vertreter zum Gegen stände einer auf directe Abhilfe gerichteten Schlnßfassung zu machen. Zur Regelung der hieraus Einfluß übenden Beziehungen zwischen den Verlegern und den verschiedenen Organen und Vermittlern des Büchervertriebcs sind andere Factoren berufen. Für die Stellungnahme des Landes consistoriums zur vorliegenden Bitte kann nur die Erwägung der alternativen Frage bestimmend sein, ob die idealen Ziele mensch licher Kultur und Gesittung überhaupt und in unserer Landeskirche insbesondere, durch die Würdigung der Bestrebungen und Usancen des berufsmäßigen Verlags- und Sortiments buchhandels oder aber durch die Unterstützung des »Schlenderthums« besser gefördert werde» ? Wenn erwogen wird, daß bei dem ge regelten Buchhandelsbetricb das Verständniß und das innerliche Interesse sür die Kultur- sörderung durch gediegene Preßerzeugnisse als ein das kausmännisch-geschäftliche Moment weit überragendes vorauszusetzen, hingegen beim Schleuderthum das materielle Krämer interesse als das überwiegende Thätigkeils- motiv anzusehen ist, wie dies aus den Aus führungen der Eingabe (deren Richtigkeit in Anbetracht des angezogenen Quellenmaterials nicht bezweifelt werden kann) hervorgeht: so kan» das Landesconsistorium, welches, wie angedeutet wurde, diesen Gegenstand nur von der idealen Seite in Betracht ziehen kann und will, keinen Augenblick zögern, sich für die Anschauung zu erklären, daß es auch sür die Angehörigen, beziehungsweise sür die kirchlichen und Schul-Corporation«, unserer Kirche moralisch geboten erscheint, bei der Deckung des Bücherbedarfes ihrer Bibliotheken die Bestellung lediglich im Wege des ein heimischen Sortiments-Buchhändlerszu machen und damit zugleich die edlen Zwecke und Re sultate einer gesunden Entwicklung des deut schen Buchhandels überhaupt und auch im Bereiche dieser Landeskirche in würdiger Weise mitzufördern und herbeizuführen. Von dieser hierortigen Auffassung der Sache wolle das Löbliche Kenntniß nehmen und nach eingehender Jnbetracht- nahme der in der eingangs erwähnten Ein gabe enthaltenen sachlichen Ausführungen, dieselbe in vorkommendcn Fällen würdigen und verwirklichen. Hermannstadt, 19. Juni 1885. Aus der Sitzung des Landesconsistoriums der evangelischen Kirche A. B. in Siebenbürgen. O. G. D. Deutsch, w. p. Karl Fritsch, m. p. Bischof. Schriftführer. Zur Börsenblattfrage. Zur Umgestaltung der Börsenblatt-Inserate. Der Münchener Buchhändlerverein hat in seiner September-Versammlung einmütig die Änderung in der bisherigen Druckeinrichtung des Inseratenteils des Börsenblattes als einen bedenklichen Mißgriff erkannt und beschlossen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß so schnell als möglich die bis Ende v. M. bestandenen, vor vierzig Jahren ins Leben gerufenen, damals als ein erlösender Fortschritt begrüßten und seitdem unansgesetzt bewährten Vorschristen wieder in Kraft treten. Einer der in Paragraph 11 der »Be stimmungen, das Börsenblatt und seine Ver waltung betreffend« vorgesehenen »außerordent lichen Fälle«, durch welchen dem Börsenblatt- ausschuß die beliebte Änderung gestattet gewesen wäre, ist nicht nachgewiesen worden und vermag nach unserer Ansicht auch nicht nachgewiesen zu werden. Die noch vor der öffentlichen Kundgebung dieser unserer Überzeugungen bekannt gewordenen Anregungen des »Vereins Dresdener Buch händler«, welche sich auf die inzwischen bereits zu Tage getretenen Wahrnehmungen stützen, be grüßen wir und schließen uns ihnen gern an, 8S6
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