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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1880
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1880
- Sprache
- Deutsch
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5264 Nichtamtlicher Theit, 283, 6. December, viduelle Auffassung der Landschaft, die von demselben ihm ans gedrungene Empfindung durch Wahl des Standpunktes, des Lichtes, des Umfangs, der Hervorhebung einzelner Punkte vor andern u. ft w, bekundet. Dagegen wird das Bild des Golfs von Neapel, welches nicht selbständig nach der Natur, sondern nach einer schon vorhandenen bildlichen Darstellung abgezeichnet worden, nicht die eigene Allsfassung des Künstlers, nicht die von der Natur ihm ausgedrungene Empfindung an sich tragen, weil die eigene Auffassung, der individuelle Eindruck dem Copirenden fehlt, und er daher nur die Auffassung seines Vorgängers wieder zugeben vermag, kurz, er muß Alles dem Bilde des ersten Künstlers entnehmen, wenn er nicht Gefahr lausen will, ein der Natur nicht entsprechendes Bild anzufertigen. An dem Mangel der selbständigen Ausfassung, an der hervortretenden Ueberein- stimmung mit dem Originale würde schon der Laie die Nach bildung erkennen. Denn die wiederzugebenden Gegenstände fordern die Benutzung derselben Linien, wenn die Abbildung dem Vor bilde gleichen soll, und ob diese Linien aus eigener Ausfassung hervorgegangen sind oder ob sie nur dem Vorbilde entnommen sind, das kann der Laie leichter beurtheilen, als ein Schriftwerk, dessen Worte mit andern gleichbedeutenden vertauscht, dessen Sätze durch Veränderung der Eonstruction unkenntlich gemacht sind. Es kommt hierbei darauf an, daß der schöpserische Gedanke in der Nachbildung derselbe, welcher das Original hervorbrachte, daß die denselben zum Werke gestaltende Form im Originale eine naturwüchsige, in der Nachbildung eine ungekünstelte ist. Es ist dies keine unüberwindliche Schwierigkeit, Denn gerade die Rede, die Sprache ist vorzugsweise geeignet, die Eigenheit des Urhebers auszuprägeü, dem Geisteswerke dessen Charakter auszudrücken. Der Stil offenbart die Eigenheit des Urhebers, welcher sich durch eine Umarbeitung, wie der Plagiator sie ver übt, niemals soweit auslöschen läßt, daß diese Verschiedenheit nicht allenthalben hindurchleuchten und die Art der angewen deten Thätigkeit bei der Bearbeitung eines fremden Werkes hin reichend verrathen sollte. Derselbe wird auch bei den Schrift werken die Verschiedenheit der Aufsassung eines Gedankens, der Wiedergabe der Empfindung, die Eigenartigkeit des Strebens markiren. Wo diese Verschiedenheit der Aufsassung, der Empfin dung in der gestaltenden Bearbeitung desselben Gedankens durch zwei Schriftsteller an zwei Werken nicht erkennbar ist, da urtheilen wir mit Recht, daß das eine Geisteswerk das Original, das andere die mechanische (handwerksmäßige) Vervielfältigung sei. Ist es uns gelungen, klar zu machen, was Plagiat sei, und nachzuweisen, daß mit demselben eine Rechtsverletzung ausgeübt wird, weil darin eine der mechanischen gleiche unbefugte Verviel fältigung eines fremden Geisteswerkes liegt, — ist es uns gelungen, die Grenzen zwischen selbständiger, geistiger Thätigkeit bei dem Schaffen eines Geisteswerkes und der handwerksmäßigen Thätigkeit bei Bearbeitung eines sremden Werkes scharf zu ziehen und damit dem Richter die Handhabe zu reichen, mit welcher er das Plagiat fassen kann, — dann wird man nicht länger anstehen können, die Forderung an die Gesetzgebung gerechtfertigt zu finden, eine solche schriststellerische Fertigkeit zu denjenigen zu rechnen, deren Zwischen treten zum Zwecke der mechanischen Vervielfältigung eines Geistes- werkes die Nachbildung nicht zu einem rechtmäßigen selbständigen Geisteswerke macht, und demzufolge die llmstilisirung eines fremden Geisteswerkes durch die (mechanische, handwerksmäßige) Kunst zu schreiben als ein dem verbotenen Nachdrucke an Strafbarkeit gleich- zustellendes Plagiat anzuerkennen, welches zu den Verletzungen des Urheberrechts nach dem Gesetze vom 11, Juni 1870 gehört, der selben Strafe verfällt und die Verpflichtung zur vollen Entschädigung nach sich zieht. Eine postalische Unebenheit. Unter dieser Ausschrift bringt der Herausgeber der „Papier- Zeitung", Hr, Carl Hosmann in Berlin V,, Potsdamer Str, 134, nachstehende Aufforderung, welche die besondere Beachtung des Buchhandels verdient: „Im deutsch-oesterreichischen Postverband kosten Drucksachen unter Streifband bis zu 50 Gramm Gewicht 3 Pf , von SO bis 250 Gramm Gewicht 10 Ps, Porto, Im Weltpostverband kosten Streisbandsendungen für je SO Gramm Gewicht L Ps, Hierbei, sowie bei allen anderen Portosätzen ist offenbar der Grundsatz festgehalten worden, daß für die Beförderung im Welt- postverkehr etwa das Doppelte zu zahlen ist, wie für den Verkehr im Inland, Eine Streifbandsendung, die zwischen SO und 100 Gramm wiegt, kostet jetzt: im Weltpostverband 2x5 --- 10 im Inland 10 Ps, Hierin liegt offenbar eine Abweichung von dem angeführten Grundsatz zum Nachtheil des Inlandes, welche der Abhilfe bedarf Wir haben durchaus nicht die Anmaßung zu glauben, daß unsert- (der Papier-Zeitung) wegen eine Aenderung in den besteh enden Portosätzen getroffen werden könnte, wissen aber aus per sönlichem Verkehr, daß sich viele Fachblätter in gleicher Lage be finden, Auch die Tagespreise wie das ganze Druck-Verlags-Geschäst, in weiterem Sinne das ganze Publicum, empfindet häufig die Härte der unverhältnißmäßigen Erhöhung des Portos einer Streis- bandsendung, die das Gewicht von 50 Gramm überschreitet. Wenn trotzdem bis jetzt seitens der Betheiligten keine erheblichen An strengungen behuss Aenderung oder Erweiterung der bestehenden Bestimmungen gemacht wurden, so liegt dies einzig und allein daran, daß die große Menge in öffentlichen Dingen stets aus An regung von anderer Seite wartet. Wir wollen hiermit den Anstoß gegeben haben und bitten um Einsendung von Zustimmungserklärungen Einzelner sowie von Fachvereinen, Gewerbevereinen und Handelskammern, Da die von uns gewünschte Einschaltung eines Jnland-Porto- satzes von 5 Pfennig für Streifbandsendungen von 50 bis 100 Gramm vom Reichspostmeister (ohne Gesetz) verfügt werden kann, da sie die Bestimmungen des Weltpostvereins nicht berührt, da sie im Gegentheil die bestehenden Portosätze einheitlicher ge staltet, indem sie auch diese Position in Einklang mit dem Grund gedanken setzt, so ist an einem Erfolg unseres Gesuches nicht zu zweifeln, wenn durch zahlreiche Unterschriften nachgewiesen wird, daß die Ein- schallung dieses Portosatzes die Interessen des Handels und der Gewerbe fördert und von einer großen Zahl der Betheiligten ge wünscht wird. Wir rechnen besonders darauf, daß sowohl die politische, wie die Tagespreise sich der Sache annehmen und sie ihrem Leserkreis dringend empfehlen wird; denn ohne zahlreiche Unterstützung können wir nichts ausrichten. Die eingehenden Zustimmungs schreiben werden wir s, Z, der an den Reichspostmeister zu richten den Eingabe anschließen," Perjonalnachrichten. Am 30, November ist der langjährige verdienstvolle Leiter der „Kölnischen Zeitung", Herr Wilh, Schultze infolge eines Schlagflusses gestorben.
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