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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1880
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- Erscheinungsdatum
- 06.12.1880
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- Deutsch
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5262 Nichtamtlicher Theil. ^ 283, 6. December. Ranzoni, E., drei Geschichten m. 12 Orig.-Jllustr. 8. Geb. * 20. — Weber, Geschichte d. Rheinischen Jäger-Bataillons Nr. 8. von seiner Er richtung 1815 bis zum Jahre 1880. 8. * 4. —; geb. ** 5. 50 ^0" 23^ä.*8' ^ 2. 25; Aöd. * 2. 75 I'686l»ior, ^.) Oausöiiss kari3i6nn68. 16. ^.uü. 8. * 1. 15 Campe, I. H., Robinson Krusoe. Für die Jugend bearb. v. K. Reimer. 8. Geb. * 1. — Philipp, A., u. I. Baron, Hamburger Theater-Dekamerone. 8. * 6. 75 Suse, Th., Gedichte. 8.^' . 3. __ Völschau, I., die Hühnerzucht. 8. * 1. 20 Hie Rom! hie Wittenberg! Kirchliche Zeitfragen. 8. * 1. 20 Hornemann, E., vom Zustande d. Menschen kurz vor dem Tode. 8. * —. 80 Kneipp, S., Fritz, der fleißige Futterbauer. 2. Ausl. 8. * —. 60 Kuhn, K., die Kinder d. Rebellen. Ein Zeitbild aus dem 10. Jahrh. 8. 1. — Gicse, M., Feuerproben. Novellen. 8. * 3. 50 -s Buchholz, P., der Kampf Jakobs. Predigt. 8. In Comm. * —. 30 Klokow, I., die Frau in der Geschichte. 8 * 4. 50; geb. * 6. Marheim, H., Haushalt u. Küche. Ein Rathgeber im gesammten Wirth- schaftswesen. 2. Ausg. 8. ^ Geb. * 3. 50 Fartvell,G., die Anlagev.schmalspurigen Sekundärbahnen u. die Aufbrin gung der Mittel zur Herstellg. derselben. 4. * —. 60 Kienholz, C., u. R. Lindemann, deutscher Liederhain. 19. Ausl. 8. * —. 50 Spieker, Th., Lehrbuch der Arithmetik u. Algebra. 1. Thl. 2. Ausl. 8. L i i * 3. — Wesener, P., griechisches Elementarbuch, zunächst nach den Gramma tiken von Curtius u. Koch bearb. 2 Thle. 8. 2. 10 —. 90."^ 2. Verba auf u* unregelmäß. Verba^ ^6. Ausl. I. so. Jahrbuch f. Entscheidungen d. Kammergerichts in Sachen der nichtstrei tigen Gerichtsbarkeit u. in Strafsachen, Hrsg. v. R. Johow u. O. Küntzel. 1. Bd. t. Hst. 8. * 2. 40 -j- I,anxe, U., Larts v. LLä-Lrasiliev. 2. ^.uü." Lllromolilk. k'ol. * 1. — HanSjakob, H., In den Niederlanden. Reise-Erinnerungen. 2 Bde. 8. * 7. 20 Zechet in Leipzig. Hedllkmauu, 6. äis k'rsimLusrsi in k'rs.nlcrsicli in cler 1. Lälktk ä. 18. 8. * 2. 75 Nichtamtlicher Theil. Das Plagiat. (Schluß aus Nr. 279.) Auch der schaffende Geist bewegt sich, wie wir schon oben sahen, Lei der Erzeugung seines Geisteswerkes in einer zwei fachen Thätigieit: einer zeugenden, deren Frucht der Gedanke, einer gestaltenden, deren Frucht das den Gedanken darstellende Werk ist. Die gestaltende Thätigkcit muß eine Fertigkeit vor finden, welche die Versinnlichung des Gedankens zu vermitteln geeignet ist: Sprache, Schreibkunst re. Diese Fertigkeit ist eine angelernte und wird in ihrer Ausbildung zur Kunstfertigkeit. Weil sie aber angelernt wird, so ist sic nicht das Eigenthüm- liche Dessen, welcher sie besitzt, sondern sie ist unter Denen, welche sie durch Lernen erworben haben, ein Gemeingut. Ohne einen schaffenden Geist kann sie nur bereits Vorhandenes bearbeiten, und entbehrt daher der Fähigkeit, Urheberschaft an dem Be arbeiteten zu erwerben, welche nur dem aus dem Zusammen wirken des schaffenden Geistes mit der Kunstfertigkeit Hervor gegangenen beigelegt werden kann. Diese Kunstfertigkeit — wir verstehen hiermit jede Fertig keit, Geisteswerke sinnlich darzustellen — ist ebenso etwas mecha nisch Erworbenes wie alles Auswendiglernen, und was nur mit ihrer Hilse nachgebildet wird, ist mechanisch nachgebildet. Man wird daher den richtigen Weg betreten, wenn man sagt, das was durch eine solche Kunstfertigkeit aus einem Gegebenen ge staltet worden ist, verletzt den Urheber dieses Gegebenen an seinem Urheberrechte. Sieht dieses Urheberrecht noch unter ge setzlichen: Schutze, so ist die Verletzung strafbar; wo nicht, so wird das Werk wenigstens durch Anmaßung der Urheberschaft unsittlich. Um den Unterschied zwischen der Anwendung, welche der Urheber von der Kunstfertigkeit macht, den eigenen Gedanken zum Geisteswerkc auszubilden, und derjenigen Anwendung, welche der unbefugte Nachbild»» von ihr macht, um das fremde Werk sich anzueignen, klarer darzustellen, halten wir uns, weil bei demselben das Mechanische der Arbeit besser in die Augen fällt, an das Kunstwerk. Die Mittel, mit denen das Werk der bil denden Kunst zur Anschauung gebracht worden ist, sind den Sinnen gewohntere, und darum allgemeiner faßbar, weil sic aus der sichtbaren Umgebung des Menschen genommen sind. Jeder mit gesunden Sinnen begabte Mensch kennt die Gestalt des Menschen, des Thieres, der Gebäude, Bäume, Berge u. s. w., er weiß auch, daß der Künstler bei der Anwendung dieser An schauungen sich bewußt gewesen ist, daß sie selbst nicht das dem Künstler Eigene sind, sondern die Mittel der Darstellung seines Kunstgedankens. Aber weil dem Anscheinenden diese Mittel bekannte sind, unterscheidet der Betrachtende diese schneller von dem Eigenthümlichen des Künstlers und begreift leichter, ob mit demselben ein selbständiges Geisteswerk hervorgebracht, oder ob ein fremdes Werk umgesormt worden ist. Bei dem Schrift werke, bei dem Notenwerke ist die Unterscheidung des Eigenen im Geisteswerke von den dazu verwendeten allgemein bekannten Theilen der Gestaltung weit schwieriger, weil die Darstellungs mittel kein von den Anschauenden sofort zu fassendes Bild, son dern nur so kleine, einzelne Bcstandtheile bieten, daß deren Ver bindung zu einem Ganzen des Gesammteindruckes einer An schauung entbehrt. Diese Schwierigkeit bewirkt aber nur, daß die Erkenntniß des Mißbrauchs fremder Geisteswerke sich auf einen engeren Kreis von Personen beschränkt, als dies bei Kunst werken der Fall ist. Es sind nicht bloß Worte als die Mittel anzusehen, mit denen der Gedanke des Schriftstellers zum Geistes werke herausgebildet wird, und darum ist auch die Vertauschung von Worten nicht das Mittel, ein fremdes Geisteswerk zu einem eigenen zu machen. Auch Satzbildungen sind Gemeingut, und wenn mit anderen Worten und anderen Sätzen weiter nichts wiedergegeben wird, als derselbe bereits in dem Originalwerke gegebene Gedanke, so ist nichts geschehen, als daß mit der
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