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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19161230
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191612306
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
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Nr. 3V2. k iährlich tret G^chSfäpelle od«r AS Marl äi Dostü^erweijung ^^ inner^all» Dr^chra^ kkskche»^ Ri^twitg^d^b ^ Lk ./ö-> -Ig-N-N ^ W Leipzig, Sonnabend den 30. Dezember 1916. 83. Jahrgang. Des Neujahrsfestes wegen erschein! die nächste Nummer Dienstag, den 2. Januar 1917. Redaktioneller Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 136. Auszug aus der Registrande des Börsenvereins. Der Provinzial-Verein der Schlesischen B u ch h ä n d l c r (E. V.) hat in seiner außerordentlichen Haupt versammlung vom 24. September 1916 die völlige Abschaffung des Kunden-Skontos sowie die Gewährung von Bibliotheken- Rabatt nur noch an staatliche Bibliotheken und an die Bres lauer Stadtbibliothek beschlossen. Die erbetene Genehmigung ist vom Vorstand erteilt. Die abgeänderten ZK lauten: 8 6. Rabatt-Verbot. Der vom Verleger bestimmte bzw. der vom Verein auf Grund von K 5 dieser Verkaufsbestimmungen festgesetzte Verkaufspreis ist als «der Barpreis« anzusehen, der auch bei Lieferungen in Vierteljahrsrechnung berechnet wird. Darauf darf bei Verkäufen an das Publikum in keinem Falle irgend ein Rabatt oder Skonto gewährt werden, weder bar noch durch Zuwendung anderer Vorteile, wie z. B. Zugaben, Rabattmarken, Gutscheine, Gutschrift, Gewährung übermäßig langer Zahlungsfristen usw. Das Angebot unzulässiger Vorteile wird der Gewährung gleichgeachtet, einerlei, ob es öffentlich oder unter der Hand geschieht. Berechnung von Verzugszinsen. Es wird emp fohlen, für alle Rechnungsbeträge, die nicht binnen 6 Mona ten beglichen sind, vom Beginn des auf die Lieferung folgenden Vierteljahres ab Verzugszinsen in Höhe von 5 7» zu berechnen. 8 7. Lieferungen an Bibliotheken. Solange die vom Börsenverein mit dem Preußischen Kultusministerium getroffe nen, noch bis zum Jahre 1920 geltenden Vereinbarungen, den Bibliotheken-Rabatt betr., nicht aufgehoben sind, darf auf deutsche Schriftwerke an die Universitätsbibliothek und die Bibliothek der Kgl. Technischen Hochschule in Breslau ein Rabatt von 7!4 7» und an andere staatliche Bibliotheken sowie an die Bres lauer Stadtbibliothek, welche einen jährlichen Bücherbedars von mehr als 10 000 Mark hat, ein Rabatt von 5 7» gewährt werden. Von der Rabattierung sind ausgeschlossen: 1. Zeitschriften, die öfter als zwölfmal jährlich erscheinen; 2. in einzelnen Exem plaren (weniger als 10) entnommene Schulbücher; 3. alle Land karten und Lehrmittel; 4. alle Artikel, welche der Verleger mit weniger als 25 7» rabattiert. An andere städtische, Provinzial- oder sonstige Bibliotheken und Anstalten Rabatt oder Skonto zu gewähren, ist verboten. Die neuen Verkaussbestimmungen treten schon jetzt in Kraft. An städtische und Provinzial-Bibliotheken darf jedoch, sofern bindende Vereinbarungen vorliegen, bis 31. März 1917 — aber keinesfalls länger — zu den bisher geltenden Bedingungen ge liefert werden. Derartige Vereinbarungen sind von den Liefe ranten sofort auf 1. April 1917 zu kündigen. Bekanntmachung. Zur Erleichterung der Sortierarbett in der Bestellanstalt, die jetzt vielfach mit ungeübtem Personal arbeiten muß, ist es notwendig, den Bestellzetteln den Namen des Kommissionärs vor der Adresse in der üblichen Abkürzung beizufügen. Ein Muster wird hier gegeben. Wir bitten, sich bei der Ab fassung der Bestellzettel für das Börsenblatt danach richten zu wollen, und ermächtigen die Redaktion, den erwähnten Zusatz gegebenenfalls selbständig hinzuzufügen. Leipzig, 28. Dezember 1916. Der Ausschuß für das Börsenblatt. Georg Thteme, Max Weg, Vorsitzender. Schriftführer. Vo Muster. Von Vivlrielr keimen (kirnst Vobsen) in Kerl in 81V. 48 erbitte: Äber die „Aufmachung" von Briefen und Drucksachen. In jedem Stand, in jedem Geschäftszweig ist die Reklame, und zwar eine moderne und keine vorsintflutliche, unentbehrlich geworden. Ihr Ziel ist, auf irgend eine Ware, irgend einen Gegenstand, irgend eine Firma aufmerksam zu machen. Somit mutz die von der Reklame ausgehende Wirkung eine sympathische sein. Ihre Mittel, ihre Art und Weise, sich einzuführen, müssen liebenswürdig und angenehm sein. Wenn wir nun die Propa ganda des Wortes, der Schrift, der Drucktechnik usw. von diesem Standpunkt aus betrachten, so werden wir sehen, auf welche einfache Weise die Herzen der Menschen zu gewinnen sind. Wie viele Firmen, wie viele Geschäftsleute, die sonst ganz praktischen Ansichten huldigen, sündigen gegen diese Grundsätze, weil sie veralteten Anschauungen huldigen, zu sparsam sind (am falschen Platz), weil es vorher auch so ging, weil sie es angeblich nicht nötig haben usw. Zeige mir deine Briefe, und ich werde dir sagen, was für ein Geschäftsmann du bist. Der Briefumschlag ist die erste Visitenkarte, die wir abgeben. Auf ihn muß besondere Sorgfalt verwandt werden. Da wird oft am Unrechten Ort gespart. Die Briefumschlagfabrik muß alle ihr« Muster senden, bis man glücklich das billigste und schä bigste Ding erwischt hat. Dann der Druck der Firma. Auch dieser spielt keine Rolle, nur billig mutz er sein! Wundert man sich dann, daß ein Briefumschlag, der so aussieht, schon ehe er geöffnet wird, mißtrauisch betrachtet wird und dem Empfänger der Gedanke aufstcigt: Na, das wird auch etwas Rechtes sein, 1SKS
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