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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1916
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. ^ 301, 29. Dezember 1916. Und zwar sollen den Bibliotheken aus dem Empfang dieser Werke, die in der Mehrzahl erst nach langen Jahren der Gegenstand wissen schaftlicher Nachfrage sein werden, keine Kosten erwachsen. Vielmehr werden die beteiligten Gewerbe, denen diese Verpflichtung im öffent lichen Interesse auferlegt wird, darin eine billige Gegenleistung er kennen für den besonderen Schutz, den das öffentliche Recht ihren Erzeugnissen zuteil werden läßt. Die Ablieferung der Pflichtexemplare liegt dem Drucker ob, so jedoch, daß für die Erfüllung der Verpflichtung der Verleger in vollem Umfange mit haftet. Demgemäß ist es der Verleger, der die Abliefe rung zu bewirten hat, wenn der Drucker seinen Sitz im Ausland hat. Um Zweifeln über den Umfang des Begriffs »Verlag« zu begegnen, wird hiermit ausdrücklich festgesetzt, daß diese Bestimmung der Verord nung auch für den Selbstverleger und den Kommissionsverleger gilt. Der Ablieferungspflicht unterliegen sämtliche Erzeugnisse des Buchdrucks, der Lithographie, des Kupferdrucks wie aller sonstigen Kunstdruckverfahren, also die Karten, Musikalien und Kunstblätter nicht weniger als die Bücher, Zeitschriften und Zeitungen. Ausgenommen sind nur die sogenannten Akzidenzdrücke, d. h. die Vordrucke aller Art, die Familien- und Geschäftsanzeigen, die Ein ladungen, Besuchskarten usw., gleichviel auf welchem Wege sie her gestellt sind. Erscheint ein Werk gleichzeitig in verschiedenen Ausgaben (z. B. mit und ohne Anhang, mit und ohne Illustrationen, in großer und in kleiner Schrift usw.), so sind dieselben für die Ablieferungspflicht als verschiedene Werke anzusehen. Bezieht sich indes die Verschieden heit nur auf die Ausstattung (z. B. Güte des Papiers, Größe des Randes usw.), so ist nur die bestausgestattete Ausgabe abzuliefern. Für die zuweilen neben der gewöhnlichen Ausgabe hergestellten Luxusexemplare (z. B. Abzüge auf Bütten, Japan usw.) tritt die Ab- gabcpflicht jedoch nur dann ein, wenn ihre Zahl über 50 hinausreicht. Verschiedene Auflagen desselben Werkes gelten für die Abliefe rungspflicht als verschiedene Werke, gleichviel ob von Auflage zu Auf lage Änderungen vorliegen oder nicht. Sonderabdrücke sind nur dann abzuliefern, wenn sie eigene Seiten zählung zeigen. Die Stellen, denen die Annahme und dauernde Aufbewahrung je eines Exemplars obliegt, sind die Universitäts-Bibliothek in War schau, die Öffentliche Bibliothek in Warschau, die Bibliothek der War schauer Gesellschaft der Wissenschaften, die Öffentliche Bibliothek in Lodz, die Bibliothek der Gesellschaft der Wissenschaften in Plock. Indes soll die Bibliothek der Warschauer Gesellschaft der Wissen schaften berechtigt sein, solche Stücke, die ihr für ihre Zwecke unge eignet erscheinen, abzulehnen. Die Hinterlegung der Pflichtexemplare erfolgt nicht bei den Biblio theken unmittelbar, sondern bei den fiir die Zensur vorgesehenen Stellen (Verordnung vom 25. September 1915), die ihrerseits die Weitergabe an die Bibliotheken besorgen. Die Verpflichtung zur Ablieferung der von der Zensur für ihre eigenen Zwecke geforderten Exemplare wird dadurch nicht berührt. Der Tag, an dem das erste Exemplar eines Drucks im Handel er scheint oder auf anderem Wege dem Kreise der Interessenten zuge führt wird, ist zugleich der Tag, bis zu dem die Pflichtexemplare abzu liefern sind. Dies gilt nicht allein für die fertig und abgeschlossen erscheinenden Veröffentlichungen, sondern auch für die einzelnen Liefe rungen von Fortsetzungswerken, für die einzelnen Hefte oder Nummern von Zeitschriften und Zeitungen. Mit jeder Lieferung hat der Lieferungspflichtige ein Verzeichnis der abgelieferten Stücke in zwei gleichlautenden Ausfertigungen vor zulegen, deren eine er mit der Bestätigung des Empfangs zurückcrhält. Die letzte Verantwortung für die Vollständigkeit des Eingangs der Pflichtexemplare liegt bei den Bibliotheken, die unter Heranziehung der Bücheranzeigcn, Bibliographien und sonst tauglicher Mittel mit allem Fleiß darauf zu achten haben, daß ihnen nichts entgeht. Sie richten ihre Reklamationen unmittelbar an die Abgabepflich tigen, wie sic auch ihre Anträge auf Unterstützung ihrer Forderungen durch die Staatsgewalt unmittelbar vor die zuständige Behörde bringen. Die Versäumnis rechtzeitiger und einwandfreier Ablieferung zieht zunächst eine Mahnung nach sich. Wird auch diese nicht spätestens binnen Monatsfrist befriedigend erledigt, so verfällt der Säumige, ohne dadurch der Ablieferungspflicht ledig zu werden, in eine Geld strafe, die mindestens dem dreifachen Ladenpreis der zurückgehaltenen Veröffentlichungen gleichkommt, in keinem Falle aber weniger als zwanzig Rubel beträgt. Bücherei des LiebcsgabendepotS beim General-Gouvernement Warschau. — Als sich im Februar und März 1916 die Lesestoffluten der Neichsbücherwochen auch in reichem Maße nach dem Osten ergossen, wurde vom Territorialdelegierten der freiwilligen Krankenpflege im Generalgouvernement Warschau, dem Fürsten Salm-Neifferscheidt, der Gedanke angeregt, das wertvolle Lesematerial für das gesamte Gcneral- Gonvernement zu verwenden. Bereits am 15. Mai 1916 konnte die Bücherei dem allgemeinen Lesevcrkehr zugänglich gemacht werden. Die Räume der Bücherei liegen für die in Warschau ansässigen Leser ebenso günstig wie für die auswärtigen, in dem alten russischen Zollgebäude, das sich im Zentrum der Stadt, unmittelbar beim Wiener Bahnhof befindet. Der ehemalige Konferenzsaal der Zolldirektion, ein gut be leuchteter und ventilierter Oberlichtsaal, ist nach entsprechenden Um bauten zum Hauptausgaberaum ausgestaltet worden. Im Kulturleben der Deutschen in Warschau und dem General-Gouvernement Warschau spielt die Bücherei jedenfalls eine wichtige Nolle. Das Städelschc Kunstinstitut zu Frankfurt a. M., diese große mit Lehrzwccken verbundene Galerie und Sammlung im Besitze der reichen und kunstfreundlichen Stadt, feiert jetzt den 100. Gedenktag seines Bestehens. Es wurde im Dezember 1816 von einem wohlhabenden Frankfurter Bürger, Johann Städel, in gemeinnütziger Absicht mit einem Vermögen von 1 200 000 Gulden und einem Wohnhaus gegründet. Den Wert seiner Gemälde schätzt man heute auf wenigstens 30 Mil lionen Mark. Die dazu gehörige Fachbibliothek enthält 8200 Bände archäologischen und kunsthistorischen Inhalts, während die Kupferstich sammlung über 80 000 Blätter aller Schulen umfaßt. 15 000 Blätter deutscher, niederländischer und italienischer Meister, 15 000 Photo graphien und 800 Gemälde, nach Ländern und Zeitabschnitten geordnet, vervollständigen die überaus wertvollen Schätze dieser Anstalt. dersonlllllllchrichtell. Wilhelmine v. Hillern f. — Am 25. Dezember ist die Roman schriftstellerin Wilhelmine v. Hillern im 81. Lebensjahre in Hohenaschau in Oberbayern gestorben. Sie war eine Tochter der berühmten Ber liner Schauspielerin und Schriftstellerin Charlotte Birch-Pfeiffer und wandte sich zunächst der Bühne zu, der sie bis zu ihrer 1857 erfolgten Verheiratung mit dem badischen Kammerherrn und späteren Land gerichtspräsidenten Hermann v. Hillern angehörte. Den ersten großen Erfolg auf schriftstellerischem Gebiete errang sie mit dem Roman aus dem bayerischen Volksleben »Die Geyer-Wally«, der auch von ihr dramatisiert wurde. Von ihren übrigen Romanen fanden besonderen Anklang »Ein Arzt der Seele«, »Und sie kommt doch«, »Am Kreuz«, »Ein alter Streit« und »Der Gewaltigste«. Auch auf dramatischem Gebiete hat sie sich später noch versucht und der »Geyer-Wally« das Lustspiel »Die Augen der Liebe« und das Drama »Das heilige Recht« folgen lassen. Valentin Rose f. — Am ersten Weihnachtsfeiertag ist in Berlin der frühere Direktor der Handschriftenabteilung der Königlichen Biblio thek Geh. Neg.-Nat Or. Valentin Rose im Alter von 87 Jahren ge storben. Wissenschaftlich hat er sich namentlich auf dem Gebiete der Aristoteles-Forschung hervorragende Verdienste erworben. Durchlesen! Die Verordnung, nach der im ganzen Reiche die Wirtshäuser nun früher, meist um 10 Uhr abends, zu schließen sind, soll die Ge müter so mancher Schoppenstecher und »Stammtischgenossen« bei Wah rung ihrer »wirtschaftlichen Interessen« zu dem Stoßseufzer veran laßt haben: »Es wird alles schwieriger, selbst auf sein ,Quantum* zu kommen: da bleibt nichts andres übrig, als zur Erlangung der so nötigen Bettschwere einige Schoppen zuhause zu trinken und die an regende Stammtisch-Unterhaltung teilweise durch Lesen zu ersetzen!« Es gilt auch hier »durchzuhalten«! In Würdigung dieser Lage der Dinge sollte der Buchhandel, das Sortiment, nicht unterlassen, zur Befriedigung des brennender gewordenen »Wissensdurstes« durch reges Angebot guter Zeitschriften und Bücher zu wirken. »Aus diesen Grün den« ergänzte ich die empfehlenswerten Stuttgarter Mahnungen und Hinweise über das Buch (Nr. 286) durch folgenden Weisheits-Satz im Anzeigenteil der Ortspresse: »An den langen Winterabenden bieten gute Bücher die beste Gesellschaft bei behaglicher Un terhaltung und Belehrung.« Buchhändler, gehet hin und tuet des- oder dergleichen! Zweibrücken. Jacob Peth. Verantwortlicher Redakteur: E mil Thomas. — Verlag: Ter Bvrsen v c r c i n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse derRcdaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 lBuchhündlerhauS). 1564
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