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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.11.1916
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- 1916-11-18
- Erscheinungsdatum
- 18.11.1916
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Redaktioneller Teil. ^lk 269. 18. November 1916. 2. In Sachen der Nabattfrage. Nach ausgiebiger Debatte. beschlicht die Versammlung gegen vier Stimmen: »Jedes mündliche oder schriftliche Anerbieten eines Abzuges oder l Nachlasses vom Ladenpreise in zisfcrmähiger oder in unbestimmter! Form an Privatkunden (Universitätsinstitute, Seminare, badische Staatsbüchereien und Wiedervertäufer sind vorerst noch ausge nommen) sowie jede Gewährung eines Skontos oder Rabatts ist mit Wirkung vom 1. Januar 1917 an im Gebiete des Badisch-Pfälzi schen Verbandes verboten.« 9. Einstimmig wurde der Beschluß gefaßt, in den zu ändernden Verkaufsbestimmungen den Zusatz aufzunehmcn: »Das Versenden oder die Abgabe, resp. das Gratisverteilen von Schülerkalendern und Zugaben jeder Art an Schüler im Gebiet des Badisch- Pfälzischen Buchhändler-Verbandes ist verboten. Ein mehrfaches Ver gehen dagegen zieht den Ausschluß aus dem Verband nach sich«. 4. Für die Deutsche Bücherei wird eine einmalige Gabe von 400 und ein jährlicher Beitrag von 20 bewilligt. 5. Als Vorstand für 1917 wurden gewählt die Herren Johann Heinr. Eckardt, 1. Vorsitzender und 1. Schriftführer, Emil Frick, Frei burg, stellvertr. Vorsitzender für Baden, Jacob Peth, stellvertr. Vor sitzender f. d. Pfalz und 2. Schriftführer, Dr. N. Wolfs, Schatzmeister. zugesagt. Er bekam das Geld jedoch nicht, da die Gewerkschaft in Kon kurs geriet, und nun verklagte er den Konkursverwalter auf Zqhlung der 2750 weil ihm das Vorrecht des § 61 Abs. 1 K.-O. zustche. Seine Hlage wurde jedoch sowohl vom Landgericht Hannover als auch vom Oberlandesgcricht Celle abgewiesen. Die Frage, so führte das Oderlandesgericht Celle aus, ob dem Repräsentanten einer Gesell schaft oder dem Vorsitzenden oder Mitgliede des Grubenvorstandes einer Gesellschaft das Vorrecht zustehe, sei allgemein nicht zu beantwor ten. Hier sei sie zu verneinen. Während seiner Tätigkeit als Vor sitzender des Grubenvorstandes habe der Kläger, ein selbständiger Kauf mann, seine Erwerbstätigkeit im vollen Umfange beibehalten und auch seinen Wohnsitz in Hamburg behalten. Seine Tätigkeit als Vorsitzen der des Grubenvorstandes habe ihn im Durchschnitt eine Stunde des Tages in Anspruch genommen. Bei dieser Sachlage könne nicht davon die Rede sein, daß er sich zur Leistung von Diensten bei der beklagten Gewerkschaft verdungen habe. (Aktenzeichen 2II 46/16.) Neue Bestimmungen über Geschäftspapiere hat das Reichs-Post amt auf eine Eingabe der Berliner Handelskammer den Ober-Post- direktionen zugehen lassen. Die Handelskammer hatte mitgeteilt, daß ihr mehrfach Klagen über die nicht einheitliche Handhabung der Be stimmungen über die Abfertigung der Geschäftspapiere, insbesondere der Rechnungen, zugegangen seien. Während in der Provinz viele Postämter handschriftliche Zusätze gestatteten, würden solche Vermerke in Berlin als besondere Mitteilungen für den Empfänger angesehen und die Sendungen daher als Briefe behandelt. Die Handelskammer stellte daher den Antrag, die Ausführungsbestimmungen zu § 9 der Postordnung dahin zu ergänzen, das; Rechnungen auch dann als Ge schäftspapiere gelten, wenn sie kurze Angaben über Zahlungsweise, Rabatt, Provision, Ort und Tag des Versandes und der Bestellung enthalten. Die Neichs-Postverwaltung hat sich der Berechtigung dieses Antrages nicht verschließen können und die Handelskammer davon in Kenntnis gesetzt, daß der Erlaß einer Verfügung an die Post ämter über die Erläuterung des Begriffs »Rechnungen« im Sinne des § 9 der Postordnung geplant ist. Für diese Anweisung an die Dienststellen hat die Handelskammer dem Reichs-Postamt ihren Dank ausgesprochen, zugleich aber die Reichspost gebeten, auch Mitteilungen über die Beförderung der Ware durch einen Spediteur als zulässig zu bezeichnen. Die Redaktion des Bbl. beabsichtigt, die Geschäftspapiere im Börsenblatt einer ähnlichen ausführlichen Besprechung zu unter ziehen, wie dies mit dem Bücherzettel geschehen ist. Mitteilungen iiber Behandlung sowie etwaige Beanstandungen dieser Sendungen seitens der Postbehörden sind uns daher als Material willkommen. 8k. Bevorrechtigte Forderungen im Konkurse. Urteil des Ober landesgerichts Celle vom 15. Juni 1916. (Nachdruck verboten.) — Nach § 61 Abs. 1 der Konkursordnung sind bekanntlich im Konkurse bevorrechtigt gewisse Forderungen derjenigen Personen, die sich dem Gemcinschuldncr für dessen Haushalt, Wirtschaftsbetricb oder Er werbsgeschäft zur Leistung von Diensten verdungen haben. Diese Ge- setzbestimmung ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum verschie denartig ausgelegt worden. Es besteht jedoch kein Zweifel darüber, daß weder ein dauerndes Verhältnis noch eine persönliche Botmäßig keit des Dienstverpflichteten zu fordern ist, daß auch der Zweck der Vorschrift sich nicht in dem Schutze der wirtschaftlich Schwachen er schöpft. So erklärte z. B. das Oberlandesgericht Celle, daß dem Di rektor einer Aktiengesellschaft, der durch den Anstellungsvertrag seine Berufsarbeit dem Dienste der Aktiengesellschaft widmete, für seine Gehaltsforderung das Vorrecht des § 61 Abs. 1 K.O. zuzuerkenncn sei. Ob auch Dienste anderer Art, die die Tätigkeit eines Dienstver pflichteten nicht ausschließlich in Anspruch nehmen, des .Handlungs agenten, des mit der Führung der Bücher betrauten Bücherrevisors, auf das Vorrecht Anspruch haben, mag im einzelnen Falle zweifelhaft sein: unumgängliches Erfordernis ist aber immer, daß ein eigentlicher Dienst vertrag, nicht etwa ein Werkvertrag oder ein sonst vom Wesen des Dienstvertrags sich entfernendes Verhältnis vorliegt, denn andern-! falls kann nicht wohl davon die Rede sein, daß der Fordernde »sich! zu Dieusten verdungcu habe«. — Interessant in dieser Beziehung ist folgender Fall: Der Kaufmann C. aus Hamburg war im Jahre 1913 Vorsitzender des Grubenvorstandes der Gewerkschaft Hannover in Han-! nover und erhielt für seine Tätigkeit eine Remuneration von 2750 ^! Die deutschen Hochschüler und der Krieg. Zur Friedenszeit zählte man in Deutschland 79 000 Studierende der verschiedenen Hochschulen. Davon stammten 8000 aus dem Auslande, und etwa 4300 waren Da men. Im Laufe des Krieges ging die Zahl der Ausländer auf etwa 2000 zurück, da die feindlichen weggewiesen wurden und andere aus blieben, wogegen die Zahl der Studentinnen auf etwa 5600 stieg. Im letzten Sommer, für den jetzt die Zahlen vorliegen, war die Ziffer der eingeschriebenen Studierenden auf 70 000 gesunken, wovon auf die Universitäten 57 000 entfielen, auf die Technischen Hochschulen 10 000, die Landwirtschaftlichen 150, die Bergakademien etwa 30, die tierärztlichen Hochschulen etwa 50 und die Handelshochschulen etwa 400, während die Forstakademien geschlossen waren. Im Felde oder in militärischer Verwendung standen aber etwa 45 000 Universitätsstuden ten oder 85 Prozent ihrer Friedensziffer, 9000 Techniker oder 91 Pro zent, etwa 700 Landwirte oder 87 Prozent, 550 Bergleute oder 90 Pro zent, 1200 Tierärzte oder 92 Prozent, 1400 Handelshochschüler oder 77 Prozent. Von den Studentinnen waren etwa 300 im Krankenpflcge- dienst verwendet. 1870/71 waren von 13 785 Univcrsitätsstudenten etwa 4400 oder 32 Prozent ansgezogen. PersimalllachrWell. Gefallen: in den letzten schweren Kämpfen Herr Paul Böhme, Soldat in einem Infanterie-Regiment, ein strebsamer, seinem Beruf mit Lust und Liebe ergebener Mitarbeiter der Firma Hug L Co. in Leipzig. Adolf Oppenheim f. — Der langjährige Münchener Vertreter der »Voss. Ztg.«, Adolf Oppenheim, ist am 16. November im 71. Lebens jahre einem Blutsturz erlegen. Anfänglich Bühnenangehöriger, be tätigte er sich später erfolgreich als Bllhnenschrtftsteller. Zahlreiche Lebensbilder berühmter Persönlichkeiten, Schauspiele, Schwänke und Lustspiele haben ihn zum Verfasser. Melchior de Vogue -f-. Wie die »Voss. Ztg.« berichtet, ist in Paris der Archäologe Marguis Charles Jean Melchior de VoguS im Alter von 87 Jahren gestorben. Seine Studien bewegten sich vornehmlich auf dem Gebiete der Baukunst Syriens in den ersten christlichen Jahr hunderten. Von seinen Werken sind zu nennen: »I-«s Sxlises ck« la lerre-Lainte«, »I>s tample cie ^srnsalem«, »klSmoires cke Villan;« usw. Henryk Sienkiewicz s. — Nach einer Meldung der Tageszei tungen ist der polnische Romanschriftsteller Henryk Sienkiewicz im Alter von 70 Jahren in Vevey einem Herzschlag erlegen. Seine zahl reichen Romane, deren Stoff meist der geschichtlichen Vergangenheit des polnischen Volkes entlehnt ist (»Mit Feuer und Schwert«, »Sint flut«, »Pan Wolodyjowski«, »Ohne Dogma« u. a ), haben außerordent lich hohe Auflagen erlebt und sind auch in Deutschland weit verbreitet. Am bekanntesten wurde sein Roman »()uo vaciis?«, in dem er seine epische Kraft in einer überaus starken und packenden Darstellung ent faltete. Auf »tzuo vnckis« folgten noch »Die Kreuzritter«, »Auf dem Felde der Ehre«, »Strubel« u. a., deren Bedeutung jedoch nicht an jenes Werk heranrcicht. Von seinen Landsleuten wurde er durch Schenkung des Gutes Olagorek geehrt, auch war er 1906 Nobelpreis träger. Bcrantwortltcher Redakteur: SmilThoma«. — Verlag: TerBdrseunerein der Deutschen Buchhändler,n Lev"«g. Deutsches BuchhSndlerhauS Druck: Ramm L Seemanu. SämtUch in Leipzig. - Adresse derNedakttvn und Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 2« lBiichhLndlerhauSi 1428
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