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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1916
- Strukturtyp
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- 1916-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1916
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- Deutsch
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„ss 265, 14. November 1916. Bibliographischer Teil. — Anzeigen-Teil. Börsenblatt s. r>. Dlschn. Buchhandel. 7775 E. F. Kahnt Nachfolger in Leipzig. 781V Gebrüder Knauer in Frankfurt n. M. 7798 Krume-»-: Aus der engeren und weiteren Heimat, ans alter und neuer Zeit. Geb. 6 Hans Köhler in München. 7796 Fleiß-Karten. Bilder aus dem Leben Jesu. 25 Darstellungen. Leinweber: Die Biblische Geschichte Alten und Neuen Testaments. Mit 10V Vierfarbendrnckbildchen von Leinweber. Ausgabe Altes Testament 2 Ausgabe L: Neues Testament 2 ^ Ausgabe 6: Altes und Neues Testament zusammen 3 .// 50 Wilh. Gottl. Korn in Breslau. 7808 Felix Kranbauer in Göttingen. 7796 Sziiltenbürger: Ans dem alten Güttingen. Humoristische Erzäh lungen in Göttinger Mundart: Messingsch und Platt. 4. Ausl. 1 . /i 80 E. S. Mittler L Sohn in Berlin. 7811 *Tocchc-Mittler: Das zweite Jahr im Kampf zur Sec. 3. Ausl. 1 .// 25 .s. Georg Müller Verlag in München. 7779. 7801 Zndbatlr. 5 ged. 7 Sexan: Die alte Weise. Novelle. 2 gcb. 3 .//. R Oldenbourg in München. 7810 Abhandlungen zur Volksernährnng. Heft 7. Plank und Gerlach: lieber die Konservierung von frischem Beeren-, Kern- und Steinobst in Kiihlränmen. 3 60 Ncichsvcrlag Hermann Kalkosf in Berlin. 7802 *Wiirtz: Der Wille siegt. 3. Ausl. 1. Band. Lebensschicksale neuer tüchtiger Kriegsinvalider. 1 .// 50 Friß Schröter in Basel. 7786 ^ ^'"0 relißiSs-psvckoloxiscke 8tu-t>e. L. Staackmann, Verlag in Leipzig. 7789 Wildganz: Liebe. Eine Tragödie. 2. n. 3. Ausl. 3 -eb 4 ./i 50 —: Armut. Ein Trauerspiel. 3. Ausl. 3 geb. 4 .F 50 Z. —: Die Sonette an Ead. 5. Taus. Geb. 1 ./i 50 —: In Ewigkeit, Amen. Ein Gerichtsstiick in einem Akt. 1 Süddeutsche Monatshefte Ol. m. b. H. in München. 7807 "Monatshefte, Süddeutsche. Novemberheft: Ans Deutschlands Geschichte. 1 .// 50 4- Ernst Wasmuth A.-G. in Berlin. 7809 Wcndt L Klauwell in Langensalza. 7808 *Sturm: Weltkrieg und Fricdensznstand. Ein Beitrag zur deu^ scheu Nechtspsychologic und zur Lehre von der richtigen Funktion des Rechts. 1 ./i. Georg Wcstermaun in Brauuschwcig. 7794. 95 *Storm: Briefe an seine Kinder. Geb. 5 50 " : Meisternovellcn. Ein deutscher Hausschatz. Geb. 25 "Theodor Storm-Gedcnkbuch. Heransgcgeben von Diisel. Ged. 3 .//. 6 Anzeigen-Teil. Die Blusortimeute ukd der W.N.-Vlkmgel. Laut ihrer Erkläriing vom 28. Oktober (Börsenblatt vom 1. No vember) haben die Barsortimente den Vorstand des Deutschen Ver- legervcreins um gutachtliche Äußerung über die strittige Frage der Abwälzung des W.ll.Stempels ans die Kundschaft gebeten. Irrtümlicherweise ist dieses Gesuch der Barsortimente um gut achtliche Äußerung vom Vorstande der Deutschen Bnchhändlergilde als Anruf eines Schiedsgerichts anfgefaßt worden. Ein Schiedsgericht urteilt, aber begutachtet nicht. Für die Barsortimcnte besteht aber keine Veranlassung, sich in ihren eigenen Angelegenheiten dem Ur teile irgend eines anderen zu fügen, während sic sich andererseits gern vo>i Gutachten anderer Herren, deren Objektivität und Erfah rung sic vertrauen, leiten lassen. Das Gutachten liegt nunmehr vor und lautet: »Zur Beantwortung der Frage, ob die Abwälzung der Umsatz steuer nach dem Gesetz zulässig ist, bedarf cs u. E. nicht erst eines Nechtsgutachtens, vielmehr scheint uns die rechtliche Zulässig keit der Abwälzung außer jedem Zweifel zu stehen. Der Gesetz geber ordnet diese Frage überhaupt nicht, ausgenommen die vor Inkrafttreten des Gesetzes getätigten, aber nicht ausgeglichenen Geschäfte. Bei allen anderen unterliegt die Abwälzung der freien Vereinbarung zwischen den Parteien. Etwas anderes ist die Frage nach der Absicht des Gesetzgebers bei Auferlegung dieser Steuer und nach den Grundsätzen, die zwischen den Parteien bei ihrer Entscheidung über die Abwälzung maßgebend sei« sollen. Wie bereits in unserer Kundgebung im Börsenblatt vom 4. No vember dargelegt, glauben nur, daß nach dem Willen des Gesetz gebers jeder die ans seinen Umsatz entfallende Steuer selbst tragen soll, jedoch ohne diesen Grundsatz zu zwingendem Recht zu machen. Eine Abweichung von ihm wird daher zulässig erscheinen, wenn dar aus Gründen der Billigkeit gerechtfertigt und aus allgemeinen wirt schaftlichen Gesichtspunkten möglich erscheint. Erstere sprechen gewiß für den von den Barsortimenten einge nommenen Standpunkt, und wir verkennen nicht, daß gerade die Barsortimcnte durch die Umsatzsteuer schwerer getroffen werden als so mancher andere Geschäftsbetrieb, zumal in dieser ohnehin so schweren Zeit. Trotz dem lebhaften Wunsche, dem an sich berechtigten Wunsche der Barsortimentc zu entsprechen, haben wir dennoch nicht geglaubt, dieser Erwägung ein durchschlagendes Gewicht beilegen zu dürfen. Es würde vielmehr einen Mangel an Folgerichtigkeit und Billigkeit bedeuten, wenn man etwa das Barsortimcnt allein von dem Grund satz, daß jeder die seinen Umsatz treffende Steuer tragen soll, aus nehmen wollte; an Folgerichtigkeit: denn man kann nur gleiches Recht für alle schaffen, nicht de» einen so, den andern anders behan deln: an Billigkeit: denn auch das Sortiment ist in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage und ebenso wie das Barsortiment bei Ein- und Verlauf in enge Grenzen eingeschlossen. Das Sorti ment vermag aber die Steuer nicht oder nur znm kleinen Teile abznwülzen.« Die Barsortimente finden in diesem Gutachten ihre Ansicht be stätigt, daß sic nach dem Gesetz berechtigt waren, den sie treffende» W.U.Stempel abznwälzen. Alle entgegengesetzten Behauptungen, so wie das ans solche bezugnehmende Vorgehen gegen sie müssen die selben deshalb erneut als nicht ans dem Boden des gütigen Rechtes stehend bezeichnen. Die Barsortimcnte haben jedoch versprochen, sich dem Gutachten des Vorstandes des Deutschen Vcrlegervereins anzu- schlicßen. Da dasselbe trotz Feststellung der rechtlichen Zulässigkeit die Abwälzung des W.U.Stempels aus das Sortiment nicht befürwortet, halten sic sich an ihr Wort gebunden und verzichten somit ans die weitere Berechnung des W.U.Stempels. Durch die Erklärung des Vorstandes des Deutschen Verlegervercins im Börsenblatt vom 4. November hat das Vorgehen des Vorstandes der Deutschen Bnchhändlergilde in dieser Angelegenheit bereits cnt- 1038
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