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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. -ik 259, 7. November 1916. über die Verhältnisse zu gewinnen und allen den Fragen mit Erfolg nachzugehen, die dm Buchhandel seit Jahr und Tag be schäftigten, gleichviel ob sie sich Überproduktion, Auchbuchhandel, Rabattfrags oder Preispolitik nennen. Was wir brauchlcn, sei eine Organisation, wie sie sich der Kaufmannsstand in den Handelskammern geschaffen habe. Wenn der Börsenverein bis her diese Arbeiten habe zurückstellcn müssen, so finde das seine Erklärung in den zahlreichen großen Ausgaben, die während seiner Amtsführung — es sei nur an die Errichtung der Deut schen Bücherei erinnert — an ihn herangetreten seien. Der Buchhandel müsse sich einen Platz an der Sonne sichern, was nur geschehen könne, wenn er in der Lage sei, die Bedeutung seiner Stellung im Wirtschastsletren auch zisfermäßig zu er weisen. Während des Krieges seien bei verschiedenen Anlässen Vertreter des Buchhandels zu den Arbeiten in den vom Reiche eingesetzten Ausschüssen herangezogen worden, und in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Gruppe I des Bundes Deutscher Vereine des Druckgewerbes, Verlages und der Papierverarbei tung habe er wiederholt schmerzlich den Mangel genauer statisti scher Unterlagen über die Natur der verschiedenen buchhändle rischen Betriebe, die Zahl der von ihnen beschäftigten Per sonen sowie ziffermäßiger Nachweise über Umsätze, Ein- und Ausfuhr usw. empfunden. Welche Bedeutung diesen statistischen Unterlagen für die einzelnen Berussstände beizumessen sei, gehe beispielsweise daraus hervor, daß im Gegensatz zu der bisherigen Annahme jetzt auf Grund genauer statistischer Angaben nachge- wiefen sei, daß sowohl die Höhe des Umsatzes als auch die Zahl der in der Papierbranche beschäftigten Personen ungleich bedeu tender seien als die in derchemischenIndustrie. Von dieserFeststel« lungen hänge aber zu einem guten Teile das Interesse ab, das die Allgemeinheit an einem Berussstand habe, wie nicht minder die Ansprüche sich darnach richteten, die er an sie stellen könne. Die Zersplitterung im Buchgewerbe erschwere einen überblick über seine Bedeutung, und der Mangel genauer statistischer Grundlagen mache den Buchhandel unfähig, sich mit Ersolg der Übergriffe einzelner Erwerbszweige bei der Preisfestsetzung zu erwehren. Das habe sich in dem gegenwärtigen Kriege besonders deutlich gezeigt, so daß es an der Zeit sei, hier Wandel zu schas sen. Dazu sei aber in erster Linie der Börsenverein berufen, der diesen Weg ja auch in Einzelfällen bereits beschritten habe, wie die von ihm veranlatzte Goldfriedrichsche Untersuchung der Bücherproduktion des Jahres 1908 beweise. In Richtigstellung einer Einsendung im Börsenblatt, in der Zweifel geäußert wurden, ob für diese Arbeiten der Börsenver ein oder die Errichtung einer »besonderen Stelle« in Aussicht ge nommen sei, wies Herr Geheimrat Siegismund darauf hin, daß in den vielen Unterredungen, die er während seiner Amtszeit darüber mit der Redaktion des Börsenblattes gehabt habe, nie von etwas anderem die Rede gewesen sei, als von einer Über nahme und Ausführung dieser Arbeiten durch den Börsenverein. Welchen Namen man der Neueinrichtung gäbe, sei gleichgültig, nur schassen müsse man sie, wenn man nicht anderen Wirtschafts organisationen gegenüber ins Hintertreffen kommen wolle. Auch der Verleger, dem dieses Amt neue Absatzmöglichkeiten erschließen und ein Helfer bei feiner Arbeit sein wolle, müsse ein Interesse an dieser Neueinrichtung haben, besonders im Hinblick auf das Verhältnis des Verlags zu Kritik und Presse, sowie aus die zahlreichen Fälle von Bllcherbetteleien und anderen Schädi gungen, die nur durch gemeinsames Vorgehen auf organisato rischer Grundlage behoben werden könnten. Demgegenüber erklärte der Erste Vorsteher des Börsenver eins, Herr Kommerzienrat Artur Seemann, zwar seine Zustim mung zu dem Plane, machte aber auf die finanzielle Lage des Börsenvereins aufmerksam, die ihn zur Sparsamkeit und zu einer Einschränkung in seinen Ausgaben zwänge, da die Einnahmen des Börsenblattes während des Krieges wesentlich zurückge gangen seien. In ähnlicher Weise wie seinerzeit Herr Illing seine Bestrebungen zur besseren Ausbildung des buchhändleri- fchen Nachwuchses in eineVerbindung mit demBuchhandels- und Werbeamt im Börsenblatt brachte, suchte Herr Richard Linne- mann, der 1. Vorsteher des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, bei dieser Gelegenheit das Interesse der Versammlung aus die 1378 Einrichtungen der Leipziger Buchhändler-Lehranstalt zu lenken, indem er besonders auf die an dieser Schule bestehende Höhere Abteilung zur Ausbildung jüngerer Buchhändler hinwies. Nach dem Herr Prager dann noch einmal für das Buchhandels- und Werbeamt eingetreten war und erklärt hatte, daß nicht daran zu denken sei, die Lampe unter die neue Saat zu halten, um sie rascher zum Reisen zu bringen, sondern eines aus dem andern sich ent wickeln solle, wurde folgende Resolutton einstimmig ange nommen : Die Versammlung hat mit Interesse die im Börsenblatt erschienenen Artikel über das Buchhandels- und Werbeamt ausgenommen und ersucht den Vorstand des Börsenvereins, Ostermesse 1917 einen Antrag auf Einsetzung eines Arbeitsaus schusses zwecks weiterer Versolgung der in diesen Artikeln be handelten Fragen auf die Tagesordnung zu stellen. »Ein Tag der Gunst, ist wie ein Tag der Ernte, Man muß geschäftig sein, sobald sie reift.« In längeren Ausführungen verbreitete sich Herr Oscar Schuchardt über den Warenumsatzstempel, mit Geschick und Ein dringlichkeit überall das hervorhebend, was besonders für den Buchhandel von Interesse ist. Er wies darauf hin, daß es sich nicht um eine Besteuerung des Waren Verkehrs, sondern der Warenumsätze handle, und daß alles, was nicht Zahlung für Ware oder Lieferungsumsay sei, nicht von der Steuer er griffen werde. Infolgedessen blieben die Leihbibliotheken ebenso von der Steuer befreit wie Zeitungsinserate und Drucksachen, zu denen der Auftraggeber das Papier geliefert habe. In bezug anf die Lieferung von im Inlands bezogenen Büchern an das Ausland stellte sich Redner gleichfalls aus den Standpunkt, daß sie der Besteuerung nicht unterlägen, während im Inlands her - ge stellte, für das Ausland bestimmte Bücher zur Steuer herangezogen würden, mit andere» Worten, daß der exportierende Sortimenter günstiger gestellt wäre als der Verleger, der seine Artikel direkt ins Ausland liefere. Herr Schuchardt wies ferner auf den Quittungsstempel und das was nach Einführung des Warenumsatzstempels noch von ihm übrig geblieben ist, hin und versuchte an der Hand praktischer Beispiele das Wesen des neuen Gesetzes und seine Anwendung in der Praxis des Buchhandels näher zu erläutern. Dabei wurde eine Reihe Einzelfragen, wie die Regreßpflicht gegenüber den Behörden, die Notwendig keit der 5jährigen Aufbewahrung der Unterlagen für die Nach prüfung, die verschiedenen Arten der Besteuerung (gemäß 8 81 des Gesetzes) und die Gebundenheit an den einmal gewählten Lieferungsstempel von ihm berührt, so daß die Versammlung ein fast vollständiges Bild der Anwendung und Wirkung des Warenumfatzstempels auf unseren Berus erhielt, obwohl der Redner wiederholt etwas optimistisch darauf hinwies, daß ein abschließendes Urteil über das Gesetz erst nach Veröffentlichung der (damals noch nicht erschienenen) Ausführungsgrundsätze gewonnen werden könne. Reicher Beifall lohnte Herrn Schuchardt für seine sachkun digen Ausführungen, die Herrn Prager Gelegenheit gaben, sich über die Steuerfreiheit des Exporteurs zu verbreiten und die Abwälzung des Stempels auf die Konsumenten als dem Geiste des Gesetzes zuwiderlaufend zu bezeichnen. Damit war man bei dem Punkte angelangt, der die Herren Nitschmann, Diederichs und Paetsch auf den Plan ries, um Front gegen die von einigen Verlegern und den Barsortimenten erfolgte Belastung des Wa- renumsaystempels zu machen. Ihre Ausführungen machte sich die Versammlung durch Annahme der nachstehenden Resolution zu eigen, die einstimmige Annahme fand: Die Vorsitzenden-Zusammenkunft der Kreis- und Orls- vereine, die am 21. und 22. Oktober d. I. in Goslar getagt hat, hat folgende Entschließung gefaßt: Das Sortiment ist gar nicht in der Lage, die Abwälzung des Warenumsatzstempels, wie es die Barsorlimenter und etliche Verleger verlangen, zu tragen, hält diese Abwälzung auch für durchaus dem Geiste des Gesetzes zuwiderlaufend. Sie empfiehlt den Mitgliedern der Kreis- und Ortsvereine, in allen Fällen die Zahlung des Warenumfatzstempels zu ver-
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