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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1916
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- 1916-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1916
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Nr. 236. Leipzig, Dienstag den 10. Oktober 1918. 83. Jahrgang NetuLtionEer Teil Eine Buchhandels-Hochschule. Ein Beitrag zur Lehrlingsausbildung. Von Alfred M e tz n e »Berlin. Mit großem Interesse habe ich die Ausführungen gelesen, die mein alter Freund und Mitkämpfer Hermes-Tübingen in Nr. L24 des Börsenblattes über die Lehrlingsausbildung ge macht hat. So sehr ich ihm darin zuslimme, daß eine bessere Ausbildung des Nachwuchses eine der Hauptaufgaben sein mutz, an deren Lösung Chefs und Gehilfen in gleichem Matze inter essiert sind, so sehr bezweifle ich, daß sich der bon ihm gemachte Vorschlag, den bestehenden Pflichtfortbildungsschulen besondere Fachkursc für den Buchhandel anzugliedern, praktisch wird durch- führen lassen. Ich halte aber djcsc besonderen Fachkurse auch gar nicht für erforderlich, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen, sondern stehe auf den, Standpunkt, datz es zunächst nur wünschenswert scheint und genügt, datz sich der Buchhändlerlehrling neben dem, was erpraktisch im Geschäft lernt, vor allen Dingen tüchtige kaufmännische Kenntnisse anzneignen sucht. Den» mehr noch als bisher wird in Zukunft jeder Buchhändler, der vorwärts kommen will, in erster Linie ein tüchtiger Kauf mann sein müssen. lim das zu werden, dazu genügen aber nach meiner Ersah rang im allgemeinen die Kenntnisse, die sich der Schüler höherer Lehranstalten mit dem Einjährigen-Zeugnis erworben hat, genau so wenig wie die, die der Volksschüler mitbringt. Ja ich habe oft genug erlebt, daß Lehrlinge mit dem Einjährigen-Zeugnis viel weniger anstellig und geeignet waren, als solche ohne das Zeugnis, weshalb m. E. die von Hermes erwähnte Leipziger Sitzung auch mit Recht zu dem Beschluß gelangte, datz von der Forderung irgendeines Mindestmaßes von Schnlkenntnisscn ebenso abzusche» fei wie bon jeglichem Zwange zur Ableistung von Prüfungen. Was dagegen unbedingt als Mindestmaß gefordert werden mutz, nicht nur für den Buchhandel, sondern für jeden, der Handlungs-Gehilfe, Handels-Herr werden will, ist, datz jeder Lehrling während seiner Lehrzeit eine gute kauf- m ü nnischc Fortbildungsschule besucht, wo ihn die Grundlagen kaufmännischer Spezialkenntnisse gelehrt werden. Auch der Buchhandlungslehrling braucht in erster Linie Kenntnisse im k a u fm änn i s-ch e n Rechnen (das bekanntlich wesentlich anders gehandyabt wird als das in höheren und Volksschulen ge lehrte), in Handelskorrespondenz mit dazugehöriger Beherrschung der deutschen Sprache, womit es oft genug auch bei Schülern mit Einjährigem-Zeugnis stark hapert, in kaufmännischer Handschrift, Stenographie und Schreibmaschine, in H a n d c I s g e o g r a p h i e und Warenkunde (wobei es dem angehenden Buchhändler durch aus nichts schadet, wenn er auch von anderen Branchen etwas erfährt und lernt), in einfacher und doppelter Buchführung und vor allen Dingen in fremden Sprachen, die ihn so gelehrt wer den müssen, wie sie im Handel gebraucht werden. Wenn der junge Buchhandlungslehrling sich bestrebt, sich in der Fortbil dungsschule in diesen Fächern tüchtige Kenntnisse anzueigncn, so hat er reichlich genug zu tun, und es ist gar nicht nötig und erforderlich, daß er dabei neben seiner beruflichen Tätigkeit, die er als Lehrling im Geschäft auszuübeu hat, noch besondere Fach kurse besucht, die ihn vorläufig ohne nennenswerten Nutzen nur stark belasten und von der Erwerbung kaufmännischer Grund kenntnisfe ablenken würden. Grundsätzlich sollten deshalb nicht nur für den Buchhandel, sondern für den gesamten Handel folgende Leitsätze ausgestellt und anerkannt werden: 1. Handlungs-Lehrlinge dürfen nur dort eingestellt und aus gebildet werden, wo gute kaufmännische Fortbil dungsschulen bestehen, die jeder Lehrling und jugendliche Angestellte ohne Rücksicht aus seine frühere Schulbildung bis zur Beendigung des 18. Lebensjahres zu besuchen hat. 2. Die Unterrichtszeit in diesen kaufmännischen Fortbildungs schulen ist in Vereinbarung mit den Handelsherren so festzusetzen, daß dem Lehrling genügend Gelegenheit bleibt, im Geschäft durch praktische Arbeit die nötigen prakti schen Kenntnisse zu erwerben, ohne datz er durch zu frühen oder zu späten Besuch der Schulstunden körperlich und geistig überlastet wird. 3. überall, wo Handlungslehrlingc eingestellt und ausgc- bildet werden, sind durch die berufenen Organisationen öffentliche Auskunstsstellen einzurichten, die die Zufüh rung und Einstellung der schulentlassenen Jugend in die einzelnen Lehrstellen überwachen und regeln, die Höchst- zahl der in jedem Geschäft einzustellenden Lehrlinge fcst- setzcn, Beschwerden entgegennchmcn, Auskünfte erteilen und den jungen Leuten überhaupt mit Rat und Tat zur Seite stehen, so datz sie sowie Eltern und Erzieher wissen, wo sie Hilfe finden, wenn sie solcher bedürfen. Diese Aus kunftsstellen könnten auch den Betrieb in den Fortbil dungsschulen sowie in den einzelnen Geschäften über wachen und dafür sorgen, daß der Ausbildung des Lehr lings sowohl in der Schule wie auch im Geschäft die ge nügende Sorgfalt gewidmet wird. Gerade aus diese Einrichtung wird besonderer Wert zu legen sein, ja m. E. wäre es durchaus wllnschens- und erstrebenswert, wenn es durch gesetzliche Bestimmungen erreicht werden könnte, datz Lehrlinge überhaupt nur durch Vermittlung dieser Aus kunftsstellen eingestellt werden dürften, die für alle Beteiligten überaus segensreich wirken könnten. Jedes Geschäft, das einen Lehrling einzustellen wünscht, müßte hier seine Wünsche melden. Die Auskunftsstelle könnte sich auf Grund dieser Meldungen mit den Schulen in Verbindung setzen, um von dort die geeigneten zur Entlassung gelangenden Schüler überwiesen zu erhalten und nach den gegenseitigen Wünschen zu verteilen. Eltern und Er zieher wüssten, wohin sie sich um Rat und Auskunft wenden könn ten. Wenn irgendwo, tut m. E. gerade hier solche Einrichtung not, die dem jetzt herrschenden Chaos und allzu freien Wett bewerb ein Ende macht. Wird so für eine richtige Auswahl und im Anschluß daran durch gute kaufmännische Fortbildungsschulen auch für eine möglichst umfangreiche Ausbildung des Lehrlings in den allge meinen kaufmännischen Wissenschaften gesorgt, so wird auch der Buchhandlungslehrling schnell in der Lage sein, seinem Geschäft gute Dienste zu leisten, ohne datz er in der Schule noch au be- IL8S
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