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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.10.1916
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- 1916-10-07
- Erscheinungsdatum
- 07.10.1916
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^ 234, 7. Oktober 1916. Redaktioneller Teil. zu können glaubt, dann sollte den Verweisungen die größte Auf merksamkeit geschenkt werden; sie müßten noch ganz bedeutend vermehrt werden. Alle neu entstehenden Firmen müßten aber eindringlich darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie im Interesse der Benutzer des Adreßbuchs die Pflicht haben, ihre Firma handelsgerichtlich so eintragen zu lassen, daß ihr Per sonenname an der Spitze steht. Denn für eine Firma, die ihre Auffindbarkeit nicht absichtlich erschweren will, kann es gleich gültig sein, ob die Bezeichnungen: Buchdruckerei, Verlag u. dgl. vor oder hinter ihrem Personennamen stehen, für den Benutzer aber ist dies nicht gleichgültig. Nach und nach würden dann die Firmen, die jetzt dem Suchenden so viele Mühe und unnötige Arbeit machen, in die Minderzahl geraten und mit der Zeit ganz verschwinden. VV. 8. Anmerkung der Red. Der Schwerpunkt dieser Ausführungen liegt u. E. nicht in den Vorschlägen zur Umgestaltung des Adreßbuchs, sondern in den Schlußbemerkungen, besonders in der Mahnung an neue Firmen, bei der handelsgerichtlichen Eintragung Rücksicht auf die Stel lung zn nehmen, die ihnen dadurch rein äußerlich in der Firmenwelt des Adreßbuchs angewiesen wird. Deshalb wenden sich auch diese Vorschläge weit weniger an oder gegen die Redaktion des Adreßbuchs, als vielmehr gegen die konstruktive Art, mit der bet der handels gerichtlichen Eintragung von Firmen vielfach verfahren wird. Der Mangel an »Firmenwahrheit«, oft nur hervorgerufen durch den Wunsch, das Sein dem Schein zu opfern, ist ein Zeichen der Zeit, wenn auch kein erfreuliches. Die Adreßbuch-Redaktion hat sich mit diesen han- delsgcrichtlichen Einträgen abzufinden, und wie es ungerecht wäre, den Statistiker für die hohe Zahl der unehelichen Geburten oder der Todesfälle verantwortlich zu machen, so kann auch die Redaktion nicht dafür in Anspruch genommen werden, daß Herr Müller oder Herr Schulze cs vorzichen, ihre schlichtbürgerliche Namen hinter eine Zentral stelle oder ein Weltbüro verschwinden zu lassen. Denn daran, daß eine Firma so in das Adreßbuch ausgenommen werden muß, wie sie handelsgerichtlich lautet, ist unter allen Umständen festzuhalten, wenn die Redaktion nicht jeden festen Boden unter den Füßen verlieren will, und zwar muß dieser Wortlaut den H a u p t e i n t r a g bilden, wäh rend allen anderen Einträgen nur die Nolle von Notbehelfen oder Verweisungen zuerteilt werden kann. Die Verweise vor den Hauptein- trag zu stellen, würden wir für ebenso unzweckmäßig halten, wie die Anordnung der Gruppen: Verlag, Verlagsanstalt usw. nach anderen Gesichtspunkten, als sie gegenwärtig für die Einordnung maßgebend sind. Wenn daher der vorstehende Artikel dazu beitragen würde, der in der Buchhänölerwelt eingerissenen Firmen-Verwilderung zu steuern, so würden wir diesen Erfolg mit weit mehr Enthusiasmus begrüßen als Auseinandersetzungen liber die zweckmäßigste Ermittlung und Ein ordnung »wirklicher Namen« oder »brauchbarer Kennworte«. Darüber werden die Meinungen ja doch immer auseinandergehen. Von jedem Benutzer eines Adreßbuchs wird man zudem verlangen müssen, daß er sich ein wenig darin umsieht und sich mit seiner Anordnung vertraut macht, was namentlich den jüngeren Bcrufsgenossen nur von Nutzen sein kann. Daraus folgt aber weiter, daß gerade von einer Adreßbuch- Redaktion eine gewisse konservative Stellung eingenommen werden muß, so daß wir keine andere praktische Nutzanwendung für sie aus diesem Artikel folgern können, als die, durch sorgfältige Verweisun gen den Benutzern des Adreßbuchs das Aufsuchen tunlichst zu er leichtern. Tenien-Almanach für das Jahr 1917. Mi Kalendarium und Bildern. 8°. 148 S. Leipzig 1916, Lenien-Verlag. Preis 50 ^5 ord. Nachdem der Insel-Verlag schon geraume Zeit die stark ausgeprägte Form des Almanachs als Vertriebsmittel eingeführt hat, sind ihm andere, auch der Lenien-Vcrlag in Leipzig, nachgefolgt. Ergab sich doch dadurch ein Mittel, dem Bücherfreund tiefere Einblicke in die Werk statt des Verlegers zu gewähren und ihn über die von ihm vertretenen Sonderbcstrebungen in einer Art und Weise zu unterrichten, wie sie zwangloser und gründlicher kaum möglich war. Diese Publikationen schlugen ähnliche Wege wie die sogenannten Vertriebszeitschriften ein, indem sie sich nicht wie die nach herkömmlichen Grundsätzen bearbeite ten Verlagskataloge auf die Wiedergabe von Titeln, Inhaltsangaben, Urteilen usw. beschränkten, sondern dem Leser vorzugsweise Tcxt- uud Bildprobeu darboten, um ihn mit der Schreibweise und Anschau ung der Autoren bekannt zu machen. Das beigegebenc Kalendarium bot Gelegenheit, ans den Leser noch besonders einzuwirken und seinen Eindruck zu verstärken, als habe er es nicht mit einem wohlausgedachten Vertriebsmittcl, sondern mit einer selbständigen Publikation zu tun, um die es schade wäre, wenn sie den üblichen Weg anpreiscnder Druck sachen in den Papierkorb einschlüge. In Wirklichkeit hatte man ein Zwitterding von Lesebuch und Katalog geschaffen, das in vielen Fällen wohl seinen Zweck erfüllen mochte, sicher aber auch bei manchen seiner Leser insofern eine entgegengesetzte und unbeabsichtigte Wirkung aus übte, als man sich mit Lese- und Stichproben und damit mit einer ober flächlichen Bekanntschaft der betreffenden Autoren begnügte und nur in seltenen Fällen an den Kauf eines vollständigen Buches dachte. Der Almanach wurde also als willkommener Lesestoff hingenommen, und ein Teil der mit ihm beabsichtigten Wirkung verpuffte, weil viele Leser viel zu oberflächlich veranlagt sind, um die Fülle des darge botenen Stoffes gründlich durchzuarbeiten und das für sie Geeignete sich durch Kauf zum dauernden Besitztum zu machen. Dieser Umstand darf uns natürlich nicht veranlassen, die fleißige Verlegerarbeit, die in den Blättern des Almanachs zum Ausdruck kommt, und das eifrige Bemühen zu verkennen, einer Reihe von Autoren, die es verdienen, Geltung in der Literatur und auf dem Büchermärkte zu verschaffen, wenn wir uns auch sagen müssen, daß vieles, was der Lenien-Vcrlag an das Licht der Öffentlichkeit gebracht hat, zum Heile der Welt und der ruhmbegierigen Autoren besser ungedrnckt geblieben wäre. Neben bekannten Namen findet sich eine ganze Reihe von Büchern, die den Gedanken nahelegen, daß es sich um Selbstkostenverlag handelt. Viele werden daher nnr mit Vorsicht an die Lektüre des Almanachs Heran gehen, so sehr dieser durch gefälliges Ansehen, vorzüglichen Druck, hübschen Buchschmuck usw. besticht. Wie aus dem Inhalte ersichtlich ist, bewegt sich der Verlag vorzugsweise auf rein literarischem, ins besondere schönwissenschaftlichem Gebiete. Daneben finden wir poli tische Schriften, z. B. eine interessante Abhandlung von I)r. Milan Kovaeevie: »Die Kroaten kommen« mit eingehenden statistischen Daten, eine Stilprobe aus »Kurt Engelbrecht, Krieg, Kunst und Leben« und — was manchen unserer Berufsgenosscn interessieren dürfte — auch einen Ausschnitt aus dem iu Vorbereitung befindlichen Buche von Wilhelm Zirges: »Aus einem vielbcwegten Leben« unter dem Sonder titel: »Erlebnisse eines deutschen Buchhändlers in Paris« (Anfang des 19. Jahrh.). Uber eine Anzahl zeitgemäßer Erscheinungen des Ver lages unterrichtet ein besonderer Anhang mit Wiedergabe der Titel verschiedener Werke. I^iscator. Kleine Mitteilungen. Aus der Deutschen Bücherei. — Der Direktor der Deutschen Bücherei, Herr vr. Gustav Wahl, hat sein Entlassungsgesuch ein gereicht und gedenkt schon in nächster Zeit aus seinem Amte zu scheiden. Die Vereinigung Münchener Verleger wählte in ihrer Hauptver sammlung vom 4. Oktober den bisherigen Vorstand neu, der sich demnach aus folgenden Herren zusammensetzt: Erster Vorsitzender Hans von Weber, zweiter Vorsitzender Professor P. N. Coßmann, erster Schriftführer Hugo Bruckmann, zweiter Schriftführer I)r. Rich. Landauer, zurzeit im Felde, vertreten durch Reinhard Piper, Kassen wart Ernst Reinhardt. Bekanntmachung, betreffend zwangsweise Verwaltung rumänischer Unternehmungen. Vom 28. September 1916. — Im Wege der Vergeltung wird auf Grund des § 9 der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. No vember 1914 (Neichs-Gesetzbl. S. 487) folgendes bestimmt: Die Vorschriften der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 in der Fassung der Verordnung vom 10. Februar 1916 (Neichs-Ge setzbl. S. 89) werden auch gegenüber rumänischen Staatsangehörigen für anwendbar erklärt. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Or. Helfferich. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 235 vom 5. Oktober 1916.) Zusendung von Waren ohne Bestellung. — Die Handelskammer zu Hannover teilte dem Deutschen Handelstag am 20. September folgendes mit: »Auch unsere Geschäftsstelle leidet sehr unter den un verlangten Zusendungen von Waren, insbesondere Büchern. Wir haben grundsätzlich auf alle diese Angebote in keiner Weise ge antwortet, lassen die Waren liegen und geben sie nur wieder heraus, 1279
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