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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.10.1916
- Strukturtyp
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- 1916-10-05
- Erscheinungsdatum
- 05.10.1916
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- Deutsch
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Ablaü MMHeMeiGuMaM . . r ^°6.'32Ä.^?at'! 36 M.". ! S«ile barechnet. — 2n dem illust^erten Teil: für Mitglieder ^ 3S Äar» jährlich." Äach'dem Dusländ erfolg« Lleferoag Ü «aUm15-pf^>/^S. 13^ M."^S.26M^. V,^S. ^0 M.o für Nicht" ? über Leidig oder DurA Kre^baod. «^Mchtmit^tteder in tt Mitglieder 40 -Pf.. 32 ^.60 M.. 100 M.^ Deilagen werden k »orl < Nr. 232. Leipzig, Donnerstag den 5. Oktober 1916. 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil Bekanntmachung. Anläßlich des sünsundzwanzigjährigen Bestehens der Deutschen Moden-Zeilung übergab uns Herr Otto Beyer in Leipzig den Betrag von 30V ^ und erwarb damit die immerwährende Mitgliedschaft beim Unterstützungs-Verein. Mit warmem Danke bringen wir dies zur allgemeinen Kenntnis. Berlin, den 2. Oktober 1916. Der Vorstand -es Unterstützungs-Vereins Deutscher Suchhaudler und Vuchhaudlnugs-Eehlllsen. vr.Georg Paetel. Edmund Mangelsdors. Max Schotte. Max Paschke. Reinhold Borstell. Allgemeiner Deutscher Buchhaudluugr-Gehilseu-Berbaud. Anläßlich des sünsundzwanzigjährigen Bestehens der -Deutschen Modenzeitung« wurde uns von Herrn Otto Beyer in Fa. Verlag Otto Beyer in Leipzig die Summe von Dreihundert Mark zugunsten unserer Unlerstlltzungskasse überwiesen, die wir deren drei Fonds zugesührt haben. Indem wir unsere Mitglieder hiervon in Kenntnis setzen, sprechen wir auch an dieser Stelle für diese hochwillkommene Spende unfern herzlichsten Dank aus. Leipzig, 3. Oktober 1916. Der Vorstand. Otto Carlsohn. Richard Hintzsche. Alte und neue Zeitrechnung, Sommerzeit, Osterdatum. Kurze Beleuchtungen und Vorschläge. Von Prof. vr. E. Kolbe. Die mit dem 1. Mai — zunächst Wohl nur versuchsweise — für das Svmmerhalbjahr 1916 angeordnete »Sommerzeit« hat einen wahren Ansturm auf unsere ganze Zeitrechnung in Szene gesetzt und die wunderlichsten Vorschläge, Wünsche, ja geradezu Absonderlichkeiten zutage gefördert. Und das alles soll »sofort« eingefüyrt werden, als ob dies alles nur so von heute auf morgen ginge. Nähmen die in Betracht kommenden Instanzen auch nur die Hälfte aller dieser Weltverbesserungs-Vorschläge an, so würden wir eine geradezu ideale allgemeine Verwirrung erleben. Zürn Glück haben aber ebendieselben Instanzen das Ge fühl, daß wir jetzt Nötigeres und Wichtigeres zu tun haben, als einer Anzahl Nörgler zuliebe in den leidlich gut geordneten Ka lender Konfusion zu bringen. Es dürfte nicht unpassend sein, bei dieser Gelegenheit unsere bisherige Zeitrechnung einer kleinen Betrachtung zu unterziehen und im Anschluß daran den Gegen stand zu erörtern, der im Grunde genommen aIleinin Betracht kommt: die anderweitige Regelung, nach der das in jedem Jahre wechselnde Datum des christlichen Osterfestes zu bestimmen ist. In allen christlichen Kulturländern ist die christliche Zeitrechnung die vorherrschende, allgemein gültige. Sie heißt deshalb die »christliche«, weil sie von der Geburt Christi an zu zählen begonnen hat. Hierbei ist aber ein nicht ganz kleiner Irr tum untergelaufen' die »christliche« Zeitrechnung deckt sich nicht ganz mit dem wirklichen Datum der Geburt Christi. Das, was wir »christliche« Zeitrechnung nennen, wurde erst ums Jahr 580 durch einen in Rom lebenden Mönch namens Dionysius, mit dem Beinamen »der Kleine« (oxiKuus), in Vorschlag gebracht. Noch seiner Berechnung sollte die »Empfängnis« Jesu im Jahre Roms 753 erfolgt sein. Auf dieser Grundlage nun fußt die christliche Zeitrechnung, die zwar von Dionysius angeregt und in ihren Einzelheiten genau borgezeichnet, doch aber erst im Jahre 806 nach Karls des Großen Krönung auf dessen Befehl offiziell ein geführt wurde. Dionysius hat sich bei seiner Berechnung leider um vier Jahre geirrt. Jesus ist nämlich unzweifelhaft unter der Regierung des Herodes (Agrippa) geboren worden; dieser aber starb bereits im Jahre Roms 753; dieses Jahr kann nicht das Geburtsjahr des Heilandes sein; zuverlässige, aber recht komplizierte und deshalb hier nicht weiter ausgefllhrte Berech nungen, teils geschichtlich, teils exegetisch, führen uns ganz sicher auf das Jahr Roms 749 als Geburtsjahr des Erlösers, während nach den Angaben des biblischen Berichts das hierauf folgende Jahr 36 das seines Kreuzestodes sein dürste. Die jetzige christ liche Zeitrechnung, die den Tod Jesu im 33. Jahre seines Lebens annimmt, ist also um vier Jahre verkürzt. Sonach mutzte der 1. Januar des Jahres 1 nach Christi Geburt der 1. Januar des Jahres 750 (Rom) und nicht 754 (Äom) gewesen sein; das Jahr 1916 wäre demnach in Wirklichkeit das Jahr 1920 nach Christi Geburt. Aber auch mit dem Jahres-Anfange war man lange recht unsicher. Anfänglich legte man ihn auf den Tag, an dem nach der biblischen Erzählung (LucaS 2) die wunderbare Botschaft an Maria gelangte, also auf den 25. März (das christliche Fest Mariä Verkündigung), das der Evangelist Johannes (Kap. I) mit den wenigen Worten beglaubigt: »ot vordum oaro kaetum est«. Dieser Jahres-Anfang war in Europa lange Zeit fast allgemein ver breitet, in Pisa sogar bis 1745; einige Länder blieben dagegen bei der altrömischen Form und begannen das Jahr mit dem 1. März. Diese verschiedenen Zeitrechnungssysteme bilden, wie leicht erklärlich, beim Studium ältester wie mittelalterlicher Gefchichtsquellen große Schwierigkeiten, die noch durch den großen Spielraum von Tagen vermehrt werden, innerhalb deren nach der astronomischen Regel das Osterfest fallen kann; im Jahr 1347 z. B. ist eine genaue Orientierung ganz unmöglich. Die Natur — besser gesagt: die Astronomie — hat uns unsere Zeitrechnung selbst etwas verwickelt gemacht, indem sie uns in jedem Jahre einen Bruchteil von nicht ganz sechs Stun den schenkt, den wir nun von einem Jahre zum andern schleppen und alle hundert Jahre in besondere Abrechnung bringen müs sen, was wir aber den Herren Astronomen und Kalendermachern überlassen wollen» Viel wichtiger ist eine anderweitige Berech nung des Osterfestes, das bisher in einem Spielraum von etwa fünf Wochen sich bewegte, je nachdem der erste Vollmond nach dem astronomischen Frühlings-Anfang eintrat. Wenn hier eine sowohl die berechtigten kirchlichen Interessen und religiösen Em- 1269
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