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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 212, 12. September 1916. Persoimlnachrichtm. Gefallen: im Kampfe fürs Vaterland Herr Richard Kober, Lanösturm- mann in einem Infanterie-Regiment, ein langjähriger treuer Mitarbeiter im Hanse K. F. Kochler in Leipzig. Heinrich Roller — Ter Begründer der Nollerschen Kurzschrift, Heinrich Roller, ist in Berlin im Alter von 77 Jahren verschieden. Von Beruf Tischler, bildete er sich selbst weiter und widmete sich der Stenographie und Schriftstellerei. 1875 trat er mit einem eigenen Kurzschrift-System an die Öffentlichkeit, für das er in einer Reihe Schriften sehr energisch und erfolgreich eingetreten ist. ^ SpreWal. Die neuen Berkaufsbestimmungen drs Kreisverrins der Rhein.-Wests. Buchhändler. Der Kreisverein der Rhein.-Westf. Buchhändler hat am 23. Juli d. I. in Bielefeld unter Anwesenheit von 10seines Mitglieder bestandes Beschlüsse gefaßt, die von so großer Tragweite und so großem allgemeinen Interesse sind, daß sich ihre Erörterung an dieser Stelle wohl lohnt. Vorausgcschickt soll werden, daß die Frage, ob der Kreisverein Beschlüsse, wie die nachstehend skizzierten, nach seiner Verfassung und seinem Grundstatut überhaupt fassen konnte, noch an anderer Stelle erörtert werden soll. Hier soll uns nicht die juristische Seite der Sache, sondern die geschäftliche interessieren. Unter Nr. III heißt es: »Der Laden- bzw. Barpreis gilt auch für Verkäufe in Rechnung, wenn die über einen Zeitraum von höchstens 0 Monaten lautenden Auszüge binnen 30 Tagen nach Ablauf dieses 6. Monats bezahlt werden«, und weiter unter Nr. V, Absatz 1: »Für- alle Lieferungen in Rechnung, die innerhalb der unter III genannten Frist nicht beglichen sind, muß eine Zinsberechnung von 2X> "/<, für jedes das Ziel überschreitende Halbjahr cintreten«. Hierbei haben die Verfasser der Vcrlaufsbestimmungen offenbar an das Natengc- geschüft nicht gedacht. Ratengeschäfte werden nicht nur von den buch händlerischen Abzahlungsgeschäften, sondern häufig genug auch von den regulären Sortimenten gemacht. Wie denken sich die Herren die Verrechnung der innerhalb 7 Monate nach der Lieferung noch offen stehenden Posten, und wie kann auch nur einigermaßen richtig die Buchung erfolgen? In Absatz IV heißt es: »Für Zeitschriften, die jährlich mehr als 12mal erscheinen, muß ein vierteljährliches Bezugsgeld erhoben wer den, das sich nach den Ortsbestimmungen richtet, mindestens aber —.15 betragen muß. Für die Erhebung dieses Bezugsgelöes ist es gleichgültig, ob die Zeitschrift zngestellt oder ab geholt wird, und bei Bezug mehrerer solcher Zeitschriften muß diese Gebühr von jeder einzelnen erhoben werden«. Glauben die Herren wirklich, daß jemand, der eine größere Zahl von Zeitschriften bei seinem Buchhändler abzuholen pflegt, für das Vierteljahr einen Aufschlag bezahlen wird? Heißt das nicht mit Gewalt die Abonnenten den Kolportagebuchhand- ! lnngen oder der Post in die Arme treiben? Und was sagen die Ver- ! leger zu dieser Erhöhung der Ladenpreise? In Nr. V, Absatz 2 ist von Lehrmitteln und Schulbüchern die Rede. Diese Begriffe hätten im vorliegenden Falle genau erörtert werden müssen. Sind Lnckenbachs knnstgeschichtliche Tafeln Lehrmittel? Die Tenbnersche Textansgabc von Livius ist zweifellos ein Schulbuch. Ist die Perthessche kommentierte Ausgabe, die sich ein wohlhabender Schüler nebenbei anschafft, ein Schulbuch oder nicht? Wenn das Wör terbuch von Heimchen vorn Lehrer empfohlen wird, und es kauft sich eine größere Zahl von Schillern dieses Wörterbuch bei ihrem Schul- büchcrlieferantcn, so wird der es wohl als ein Schulbuch ansehcn, wahrend der Nachbarsortimcnter, der sonst keine Schulbücher führt, bei dem es aber ein einzelner Junge bestellt, es nicht für ein Schul buch hält. Weiter, was heißt »im Einzelverkanf«? Wenn, mn bei Livins zu bleiben, von 40 Schülern einer Klasse, wie das täglich vorkommt, sich 38 das Buch bei ihrem Schnlbücher-Sortiment bestellen, so erhalten sie einen Kredit, vielleicht von 7 Monaten, während 2 andere Schüler, die die Bücher einzeln bei dem Sortimenter ihres Vaters bestellen, cs bar bezahlen oder 5°/, Aufgeld tragen müssen. Solche Beispiele könnte man viel anführcn. Wir erinnern nur an Privatschnlcn, Internate n. ögl., die auch nicht-internierte Schüler haben. Und nun eine Hauptfrage: Wie soll gebucht werden? Sollen die 5 Prozent, wenn in Rechnung geliefert wird, gleich dranfgeschlagen werden, dann müssen sie eventuell innerhalb 30 Tagen gekürzt wer den, oder soll eine Nevisionsinstanz geschaffen werden, die jedesmal nach 30 Tagen die 5 Prozent hinzubucht? Welcher Kunde wird sich das gefallen lassen? Auch hierbei scheint es wieder darauf abgesehen zu sein, die Kundschaft der Konkurrenz, nämlich den Wiederverkäufcrn, zuzuführen. Wer mehr Zeit hat, kann gewiß eine Reihe von geschäftlichen Vorfällen erdenken, bei denen die Handhabung der Vertan fsbestim- mungen in die Brüche geht. Wir haben diese Zeit nicht, möchten aber den verehrlichcn Vorstand des Kreisvereins fragen, ob es nötig war, mitten im Kriege, wo man fast mit Sicherheit auf eine ungenügende Beteiligung an der Versammlung rechnen konnte, derartig wichtige und die bisherige geschäftliche Praxis vielfach auf den Kopf stellende Bestimmungen zu treffen. Wir Unterzeichneten sind jedenfalls nicht gewillt, uns dieser Ver gewaltigung widerspruchslos zu fügen. Paul Stuermer Alexander Ganz i. Fa. Paul Neubner. i. Fa. M. Lengfeld'sche Bnchh. HL. Die Zahlen der angeführten Paragraphen beziehen sich auf den Auszug der Verkaussbestimmungen. Die Kehrseite. An die vcrehrliche Schriftleitung des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel, Leipzig. Heute von Leipzig znrückkehrend, finde ich das geehrte Schreibet? vom 30. August vor und danke bestens für die freundliche Übersendung des Schriftsatzes der Herren Ganz und Sturmer in Köln. Gegen die Aufnahme in das Börsenblatt mnß ich namens des Kreisvcreins ent schiedenen Widerspruch erheben. Es handelt sich lediglich um innere Angelegenheiten des Vereins, deren Behandlung in dieser Form nur zu Verhetzungen unter den Mitgliedern führen kann. Den Herren steht jede gewünschte Aufklärung zur Verfügung, wenn sie sich an den Vorstand, als die zunächst einzig berufene Stelle, wenden. Einen öffentlichen Federkrieg im Börsenblatt lehne ich um so mehr ab, als die Herren nicht die pflichtgemäße Rücksicht übten, ihre An fragen vorher an den Vorstand zu richten. Sollte die Schriftleitung bzw. der Ausschuß für das Börsenblatt glauben, diesem Widerspruch nicht Folge geben zu können, ersuche ich um gleichzeitigen Abdruck dieses Schreibens und der anliegenden »Antwort« an die Kölner Herren. Mülheim (Ruhr), den 6. September 1016. Mit deutschem Gruß M. N ö d e r, I. Vorsitzender. Antwort. Wat soll einer dorbi dauhn? (Reuter, Stromtid.) 1. Nicht nur den für die Kundschaft bestimmten Auszug, son dern vor allem die beschlossenen »Verkanfsbestimmungcn« lesen. 2. Eine Versammlung besuchen, die laut 3maliger Bekanntmachung »diese Vergewaltigung« beschließen soll und in der für Miß verständnisse und Fragen Aufklärung und Antwort zu haben ist, namentlich, wenn solch wichtige Hauptversammlung an einem Sonntag von 11—3 Uhr mittags stattfindet. 3. Folgenden Satz ans dem Genehmigungsschreiben des Börsen- vcreins still beherzigen: »Der Vorstand spricht gern die er betene Genehmigung ans und hofft, daß die neuen Vorschriften Ihrem verehrlichcn Verein znm Segen gedeihen mögen«. Sapienti sat! Mülheim (Ruhr), den 6. September 1916. Max Röder, I. Vorsitzender des Kreisvercins der Rheinisch - Westfälischen Buchhändler. Dekorationsstoffe. Vor mehreren Monaten hat in Berlin eine Ausstellung von Pa- picrwaren stattgcfnnöen, u. a. von Dekorationsstoffen aus Papier. Kann mir einer der Herren Kollegen sagen, wo diese Stoffe zu haben sind? 6. X -nni.llch ...
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