Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-09-21
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19160921
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191609219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19160921
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
- Monat1916-09
- Tag1916-09-21
- Monat1916-09
- Jahr1916
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 220, 21. September 1916. Redaktioneller Teil. Höhe seines Gewinns an dem Verlagswerk und würde sich ganz und gar von dem in diesem Gesetz maßgebenden Grundsatz der reinen Umsatzbcrstenerung entfernen. Deshalb ist es auch wie derum nicht richtig, wenn Herr Kirsten bei seiner einschrän kenden Äußerung in Nr. 213 den Betrag, den der Verleger an den Verlaggebcr des Kommissionsverlag-Artikels abzufiihren hat, in die Stempclpslicht einbezieht. Dieser Betrag hat theoretisch gar nichts hiermit zu tun, es handelt sich rein und klar nur »m den Umsatz, um diesen aber ganz. Gemischte Betriebe. Endlich weicht auch die Meinung Kirstens über den Warenumsatz innerhalb der gemischten Betriebe von meiner schon geäußerten Ansicht ab. Ich kann nicht sagen, daß mich Herr Kirsten eines Besseren belehrt hätte. Wo hin kämen wir, wenn wir uns so von den kaufmännischen Grund sätzen entfernen wollten, daß wir bei einem Betriebe, der Driukerci und Verlag umfaßt, nicht die beiden Seiten eines Gcsamtbetriebes als geschäftliche Einzelwesen betrachten woll ten, und wenn wir als Umsatz nur das ansehen wollten, was aus diesem Gesamtbctricbe heraus an fremde Rechnung geht? Wir kämen dahin, daß auch jede Personal-Union bei zwei ge trennten Betrieben berücksichtigt werden müßte, und wo wäre da die Grenze zu ziehen? Es ist nicht richtig, daß in solchem Falle beide Geschäftsabteilungen im Rechtssinne nur einen Betrieb bilden. Wenigstens im allgemeinen kann man dies nicht behaupten, und es kann m. E. nur das schon in meinem ersten Artikel betonte Merkmal, das sich nach der ordentlichen kauf männischen Buchführung in solchen Betrieben richtet, maßgebend sein, und daraus hat man die Erkenntnis zu holen, ob cs sich um einen gemeinsamen Betrieb oder um verschiedene unter einem Dach oder in einer Unternehmerhand vereinigte Betriebe handelt. Elise Hofmann-Boffe (Leiterin der Leipziger Fach- schule für Bibliothektechnik und -Verwaltung): Die Frau im Dienste der volkstümlichen Bibliothek. Eine Auskunft für weitere Kreise über den Beruf der Bibliothekarin an der volkstümlichen Bibliothek. (Schriften der Zentral stelle für volkstümliches Büchereiwesen Heft 2.) 8°. 33 S., Leipzig 1915, T h e o d. Thomas Verlag. Brosch. ^ —.60 ord. Unter den Bernsen, die einen gewissen Reiz ans die gebildete Frauenwelt auszuüben vermögen, dürfte der der Bibliothekarin nicht an lebtcr Stelle stehen, besonders jetzt in Kriegszeiten, in denen ein großer Teil der männlichen Arbeitskräfte im Heeresdienst gebunden ist. Bernfswahlfiihrer dürfen deshalb ans Interesse in Frauenkreisen rechnen, besonders dann, wenn cs sich ivie hier um die Erlangung von Stellen handelt, die einen ansreichenden Lebensunterhalt, eine ge wisse Sicherheit in der Altersversorgung und daneben auch Ansehen nach außen hin gewährleisten. Die Rücksicht ans die für die Existenz der Gesamtheit kämpfenden Männer fordert dabei allerdings gebiete risch die Vermeidung einer Gefahr, nämlich denjenigen, die den be treffenden Beruf ergreifen wollen, nicht lediglich die Vorteile des selben in rosigen Farben auszumalen, sondern Licht und Schatten so zu verteilen, daß der Leser oder in unserem Falle die Leserin weiß, woran sie ist und sich sagen kann, ob ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausfüllung eines solchen Postens ansreichen. Diese Rücksicht sollte man schon deshalb walten lassen, um den heimkehrenden Kriegern so viele Existenzmöglichkeiten offen zu halten, wie es nur irgend angeht. Die Pflicht der Dankbarkeit und Anerkennung könnte sogar unter Um stünden die Beseitigung bereits cingearbeiteter weiblicher Arbeitskräfte verlangen, soweit diese anderweitig verwendet werden können. In dessen ist es nicht unsere Sache, dieses Problem, das uns sicher noch manche Sorge bei der Reorganisation unseres sozialen Lebens nach dem Kriege machen wird, hier anzuschneiden, sondern wir müssen erst abwarten, welche Zustände dann eintreten und welche Forderungen im allgemeinen und im besonderen erhoben werden müssen, um nach Mög lichkeit wieder ein gewisses Gleichgewicht in der Verwendung männlicher und weiblicher Arbeitskräfte herbeizuführen. Da sich bereits vor dem Kriege die Verwendung geeigneter Frauen ini Bibliothcksdienste bewährt hat, so können wir wohl annehmcn, daß ihnen im Frieden diese Möglichkeit der Betätigung nicht genommen wer den kann. Das Maß an Wissen und Können, das dann ge fordert werden wird, diirste sich freilich steigern, je mehr der Wettbewerb männlicher Arbeitskräfte sich wieder bemerk bar machen wird. Man wird deshalb in Frauenkreisen gut tun, die Erwartungen, die man an den verhältnismäßig jungen Beruf der Bibliothekarin zu knüpfen geneigt ist, nicht allzu hoch zu spannen und bei seiner Wahl sich genau zu prüfen, ob man ihm wirklich in jeder Beziehung gewachsen ist. In dieser Beziehung müssen wir der Schrift Elise Hoffmann- Bosses die Sachlichkeit und den Ernst zubilligen, mit denen ein solches Thema in jetziger Zeit behandelt wexdcn muß. Es werden keine über triebenen Hoffnungen geweckt, und das Maß von Wissen und Können, das für die Betätigung im volkstümlichen Bibliotheksdienste verlangt wird, ist wahrlich kein geringes, besonders dann, wenn die Arbeit über das rein Mechanische hinausgehcn und die Frau als Bücherkennerin und Beraterin des Publikums auftreten soll. Wir sind ganz der Mei nung, daß z. B. der Besitz eines guten Gedächtnisses und gute Vor bildung einer zehnklassigen höheren Mädchenschule nicht ausreichen, daß vielmehr eine besondere praktische und theoretische Weiterbildung dazu gehöre, um den Forderungen gerade dieses Bibliotheksdienstes zu genügen. Ja, darüber hinaus werden ein Ansichselbst-Arbciten, die Erlangung einer gewissen Erfahrung und persönliche Reife, sowie körperliche Tüchtigkeit verlangt, nicht zu vergessen auch besondere Eig nung, z. B. der Besitz einer guten Handschrift und gute Umgangs formen. Das ist so viel, daß man wohl sagen kann, daß nur ein kleiner Teil der Bewerberinnen, an denen es gewiß nicht fehlt, im Ernstfälle in Frage kommen kann. So selten wie wirklich kenntnis reiche, erfahrene und umgängliche Verkäufer in den Buchläden zu finden sind, so selten, ja noch viel seltener werden die weiblichen Ar beitskräfte vorhanden sein, die sich (abgesehen von den rein mechanischen Arbeiten, an denen es ja im Bibliotheksdienstc nicht fehlt) den in geistiger und persönlicher Beziehung an sie gestellten notwendigen Forderungen gewachsen zeigen werden. Noch seltener wird die Ver bindung von Fähigkeiten für mechanische Arbeiten und geistige und persönliche Betätigung für den volkstümlichen Bibliotheksdicnst in der Frauenwelt auftreten, wie sie der Verfasserin für die vollkommene Ausfüllung des Berufes einer Bibliothekarin vorschwebt. Wo das allerdings der Fall ist, müssen wir zugcstehen, daß es unbillig wäre, diese geeigneten Persönlichkeiten ans Frauenkreisen von einer Be tätigung im Interesse des bildungsbedürftigen Publikums abzuhalten. Das Schlußkapitel der Schrift ist der Fachschule für volkstümliches Bibliothekswesen gewidmet, die der Leitung der Verfasserin unter steht. Sie hat, wie auch die Zentralstelle für volkstümliches Bücherei- wescn, ihren Sitz in Leipzig, was hier berichtigend bemerkt sei, da in dem Aufsätze »Der Zug des Buches« (Bbl. dir. 187) irrtümlich Köln als Sitz der Zentralstelle angeben wurde. Eine solche Fachschule ist wohl imstande, vorhandene Kenntnisse zu erweitern und vorhandene Anlagen und Fähigkeiten sich entfalten zu lassen. Man ist in dieser Beziehung im volkstümlichen Büchereiwesen weiter gelangt als im Buchhandel, wo eine Verkäuserschule noch viel Gutes stiften könnte. Freilich darf man den Wert solcher Schulen oder Kurse auch nicht über schätzen. Können sie doch wie die Kunstschulen nur unter der Vorbe dingung arbeiten, daß das Schülermaterial außer dem guten Willen die nötige Veranlagung mitbringt, wenn überhaupt Erfolge erzielt werden sollen. Der die Frage völlig erschöpfende Inhalt gliedert sich in fünf Kapitel: I. Aufgaben, Arbeitsgebiete und Arbeitsweisen der volks tümlichen Bibliothek, II. Die Frau in der volkstümlichen Bibliothek, III. Die Aiistellungsverhältnisse der Frauen an deutschen volkstüm lichen Bibliotheken, IV. Die Ausbildung der Bibliothekarinnen, V. Die Fachschule für Bibliothektechnik und -Verwaltung zu Leipzig. Den Bernfsgenossen, die mit dem Gedanken umgehen, ihre in der Bücherwelt ausgewachsenen Töchter dem Berufe der Bibliothekarin zuzuführen, sei das Studium dieser Schrift ans Herz gelegt. Auch könnte wohl der Fall eintreten, daß sich die Kundschaft hier und da an den Buchhändler mit der Bitte um Auskunft wendet: dann darf er die Schrift der Verfasserin als zuverlässig und erschöpfend in jeder Beziehung empfehlen. I^lseator. Kleins Mitteilungen. Das Kriegsarchiv für Völkerrecht in Kiel. — Uber die Organi sation des beim Kgl. Seminar für internationales Recht an der Uni versität Kiel begonnenen Archivs für Völkerrecht unterrichtet eine Denkschrift des Direktors Prof. Hr. Th. Niemeycr, aus der die »Voss. Ztg.« einen Auszug veröffentlicht. Das Seminar, das im Februar 1914 als erstes und bisher einziges Institut dieser Art ins Leben ge rufen wurde, erscheint seiner wissenschaftlichen Bedeutung nach vor- 1223
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder