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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-09-13
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1916
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- Deutsch
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Nr. 213. WNMöMMMMhMbel Exemplare z^n^eigeoer?Gebrauch kosten^e 3<> Mark!! Mitglieder^ür die ^oile^^f., für 6. 32 D^. f^att 36^.. ^ >?hrUch?^!,ch N O^S^oMu sür Mch " ^ LEf^Mumd^Mr1?liv^rAiL'ö'eMeN^^^M'WNÄV Leipzig, Mittwoch den 13. September 1916. 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Wie ermittele ich meinen Warenumsatz? Eine Betrachtung des Gesetzes über einen Warenumsatz st empel vom 26. Juni 1916 in seiner Wirkung auf den Buchhandel nebst einer Anleitung zur richtigen Ermittelung der Warenumsatzsumme. Von Adelbert Kirsten-Leipzig. (Fortsetzung zu Nr. 210—L12.H Ermittelung des Waren- oder Zahlungsumsatzes im Verlag. a) Bei doppelter Buchführung. Bequem würde es sein, wenn man einfach die Summe des Warenumsatzes, wie sie die Habenseite des Warenkontos oder wie der Verleger es nennt: Verlags-Konto, Verlagsabsatz-Konto oder Verlagslager-Konto, zeigt, anzugeben brauchte. Dies ist aber nicht möglich, weil auf dem Verlags-Konto nicht bloß die Bar-, sondern auch die in Rechnung und in Kommission versandte Aus lieferung gebucht wird, welch letztere ja nicht abgabepflichtig ist. Wir stellen unsere Umsatzsumme deshalb noch mit Hilfe des Kassa- Kontos, des Debitoren- oder Sortimenter-Kontos, des Kom missionär-Kontos und einiger anderen Konten zusammen. An Hand eines Beispieles wird die Erklärung leichter und verständ licher sein. Wir finden folgende Posten aus der die Zahlungen empfangende Sollseite vom Kassa-Konto. Erläuterungen: Bilanz-Konto .... 300 31 (Vortrag vom Vorjahre). Verlags-Konto . . 27300 „ (Vorauslieferung). Kommissions-Ver- (Barverkauf aus dem Kommissions- lags-Konto . . . 1000 „ Verlag). Bank-Konto 26200 „ (Barentnahmen von der Bank). Kommissionär-Konto . 3600 „ (Zahlungen des Kommissionärs). Postscheck-Konto . . . 2600 „ (Entnahmen vom Postscheckamt). Zeitschrift-Bezugs- geld-Konto . . . 5800 „ (Zeitschrift-Barausiieferung).' Zeitschrist-Anzeigen- ^Konto 1000 „ (Barbezahlte Anzeigen). Sortimenter-Konto 12000 „ (Sortimenter-Zahlungen). Sortimenter-Konto. . 300 „ (Bezahlung für Rückwechsel). "Wechsel-Konto. . . . 400 „ (Bar eingezogene Wechselbeträge). Verlags-Konto. . . . 6000 „ (Bar vereinnahmter Verkaufspreis des Verlags-Konto . . 1600 „ (Erlös für verkaufte Verlagsvorräte dieser Werke). Kreditoren-Konto . . 600 „ (Rückzahlung von Professor N. für ihm gewährtes Darlehen). Ilnkosten-Konto . . 400 „ (Verkaufspreis für Makulatur, Kisten, Bandeisen n. a. 200 31. Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen 200 31). Geschäfts-Einrich- (Erlös für eine gebrauchte Schreib- tungs-Konto. . . 300 „ Maschine). Kapital-Konto. . . . 10000 „ (Bareinlage des Besitzers). Auf der Habenseite des Kassa-Kontos finden sich folgende Posten: Verlags-Konto . . 300 3t (Zahlung für Barremittenden). Kommifsions-Kre- (Zahlung an die Verfasser von Kom- ditoren-Konto. . 500 „ mifsionsverlagswerken für deren An teil am Absatz). Um diese beiden Beträge sind die Zahlungsumsatzsummen niedriger anzugeben. Bezüglich der an die Verfasser von Kom- missions-Verlagswerken zu zahlenden Summen erscheint es aller dings auch zweifelhaft, ob dieser von mir für richtig gehaltene Abzug seitens der Steuerbehörden anerkannt werden wird. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß diese an die Verfasser zu zahlenden Summen als Warenumsatz des Kommissionsberlegers betrachtet werden und von diesem voll zur Umsatzsteuer anzumelden sind. Im allgemeinen handelt es sich beim Kommissionsverlag ja nicht um bedeutende Umsätze, so daß diese Frage nicht von großem Belang ist. Anders ist es jedoch mit den Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, worüber an dieser Stelle noch einige Worte gesagt werden sollen. Es handelt sich bei Anzeigen nicht eigentlich um Waren, sondern um Werk- und Mietverträge, und die aus dem Anzeigenteil vereinnahmten Summen bilden im Grunde genommen nicht Warenumsatz. Man kann deshalb auch Zweifel hegen, ob der Anzeigenumsatz unter dieses Gesetz fällt. Obgleich ich der Meinung bin, daß der Gesetzgeber die Anzeigenumsätze nicht von der Umsatzsteuer befreit lassen will, und dieser Meinung auch im vorliegenden Beispiel durch Ein stellen einer entsprechenden Summe Ausdruck gegeben habe, kann, sofern bis zum ersten Zahlungstermin im Januar 1917 eine bestimmte Entscheidung seitens der Regierung hierüber nicht erfolgt, doch versucht werden, den Anzeigenumsatz bei Zeitungen und Zeitschriften für die Warenumsatzsteuer außer Ansatz zu lassen. Der Wortlaut des Gesetzes gestattet ja eine solche Aus legung. Auch Einnahmen aus Leihbibliothek und Lesezirkel fallen ge wissermaßen unter Miel- und Leihvcrträgc, nicht unter Wa renumsatz, so daß die hieraus vereinnahmten Beträge ebenfalls unberücksichtigt bleiben können. Bei den oben erscheinenden Summen von 5000 3t und 1500 3t für die von uns verkauften Verlagswerke ist zu beachten, daß der Steuerbehörde nur der Betrag von 1500 3t für die Vorräte, nicht aber auch die für die Abtretung des Verlagsrechts gezahlten 5000 3t anzugeben sind, da Verlagsrechts nicht als »Waren«: gelten. Wir finden dann folgende Eintragungen auf der Haben seite vom Kassa-Konto. . . . 12000 »0 (Zahlungen für Lieferungen in Rech- Kommissionär- Konto 2000 „ (Zahlungen an den Kommissionär). Wechsel-Konto. . . 0000 „ (in Zahlung genommene Wechsel). Postscheck-Konto. . 3700 „ (Zahlungen der Sortimenter an das Postscheckamt). Bank-Konto.... 8500 „ (Überwiesene Zahlungen). Verlags-Konto. . . . 12000 „ (Remittenden und Disponenden). Konto 300 „ (Gutschriften, Skonti, Meßagio). Gewinn- und Verlust- (Abschreibung uneinbringlicher Forde- Konto 600 „ rungen). Bei den Sortimenterzahlungen <12 000 3t> befinden sich 3500 .<t Zahlungen ausländischer Firmen. Da Warenliefe rungen in das Ausland nach dem Gesetz steuerfrei bleiben, ist die Absetzung dieser Auslandszahlungen von der Gesamtsumme be rechtigt. — Von der obigen Wechselsumme im Betrage von 6000 3t sind am Jahresschluß erst 5000 3t eingelöst worden, in- 1193
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