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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.09.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-09-05
- Erscheinungsdatum
- 05.09.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 20», 5. September 1010. Einschränkung des Bricfvcrkehrs nach dem nichtseindlichen Aus lande. — Zur zweckentsprechenden Durchführung der während des Krieges notwendigen militärischen Überwachung des Nachrichtenver kehrs mit dem Ausland ist es erforderlich, daß der Brieftext der offen anfzuliefernden Privatbriefe nach dem n i ch t f e i n d l i ch e n Ausland, mit Ausnahme der besetzten Teile Belgiens und Nussisch- Poleus, gleichviel vb die Briefe in deutscher oder in einer für den Briefverkehr nach dem Auslande gestatteten fremden Sprache abgefaßt sind, nicht über zwei Bvgenseiten gewöhnlichen Briefformats (Quart) hinausgeht. Die Briefe dürfen keine Anlagen enthalten, in denen sich Nachrichten befinden, sie müssen ferner in deutlicher, ohne weiteres gut lesbarer Schrift mit nicht zu engem Zeilenabstande geschrieben sei», auch dürfen keine Schriftzeilen über Schriftzeilen einer anderen Richtung quer hinweglanfen. Bei Geschäftsbriefen kann, wenn sie im übrigen den vorstehenden Bedingungen entsprechen, der Inhalt den Raum von zwei Bogenseiten überschreiten und die Beifügung von Rechnungen, Preisverzeichnissen und dergleichen geschäftlichen An lagen erfolgen. Zur Verpackung der Briefe nach dem Auslande dürfen nur Umschläge verwendet werden, die aus einer einfachen Papier oder Stofflage, also ohne Futtereinlage aus Seidenpapier oder- anderen Stoffen, hergestellt sind. Bei Briefen, die den angegebenen Anforderungen nicht entsprechen, müssen die Absender damit rechnen, daß sie infolge der Erschwerung des Prüfungsgeschäfts mit mehr wöchiger Verspätung am Bestimmungsort eintrcffen. Bei dieser Gelegenheit wird besonders darauf hingewiesen, daß der Abfluß der nach dem Auslände gerichteten Briefsendungen sich naturgemäß umso regelmäßiger und pünktlicher gestalten wird, je ge ringer die Zahl der zu bearbeitenden Sendungen ist. Es ist daher wünschenswert, daß die Zahl der Privatbriefe nach dem nichtfeind lichen Auslande ans das unabweisbare Bedürfnis beschränkt werde. Ein englisches Lob der deutschen Intellektuellen. — In einer Besprechung der englischen Literatur und ihrer Beachtung im Ausland fühlen die »Daily News« sich zu einem Lob der deutschen Intellektuellen veranlaßt, das in England einiges Aufsehen erregte: »Es ist besonders interessant für die Psychologie der Deutschen«, schreibt das Londoner Blatt, »daß sie trotz des Krieges ein dauernd lebhaftes Interesse für die wertvolle englische Literatur an den Tag legen. Wer die deutschen Zeitschriften und die Bücherlisten der deutschen Verleger objektiv be trachtet, muß zugeben, daß das deutsche Publikum sich in dieser Be ziehung als hochdenkend erweist. Auch während des Krieges sind eine ganze Anzahl englischer Werke in guter deutscher Übersetzung erschienen und mit ebensoviel Verständnis wie Unparteilichkeit beurteilt worden. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Werke, die anläßlich des Shakespeare-Jubiläums in Deutschland herausgegeben wurden. Auf die Gefahr hin, als unpatriotisch bezeichnet zu werden, müssen wir erklären, daß diese Haltung des geistigen Deutschlands einen Sieg der intellektuellen Kultur bei den Deutschen bedeutet, die der Kunst ihres Gegners mit klarem Kopf gegenüberstehen, während der größte Teil des englischen Publikums sich meist in der gehässigsten Weise über die deutschen Bücher ausläßt und eine Aufgabe des Krieges darin erblickt, auch die wertvollen unter diesen Werken ins Feuer zu werfen! . . .« Ausfuhrverbot für mcdiziuifche Werke iu Österreich. — Dem Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler ist vom k. u. k. Ministerium des k. u. k. Hauses und des Äußern folgende Zuschrift zugcgangen: »Die von der k. u. k. Botschaft iu Berlin im Gegenstände der Eingabe vom 19. Dezember 1915 eingeleiteten Schritte sind von der kaiserlich deutschen Negierung zunächst dahin beantwortet worden, daß der Erlaß neuer, die Ausfuhr medizinischer Zeitschriften erleichternder Bestim mungen bevorsteht. Vor kurzem ist nun vom königlich preußischen Kriegsministerium ein Merkblatt aufgestellt worden, das die neuen Grundsätze über die Zulässigkeit der Veröffentlichung und Ausfuhr von Zeitschriften und Werken medizinischen Inhalts enthält. Dem zufolge unterliegt die Ausfuhr von Zeitschriften und Büchern medi zinischen Inhalts, die bereits vor dem Kriege zur Veröffentlichung ge langt waren, keiner Beschränkung. Die während des Krieges erschie nenen medizinischen Werke und Zeitschriften werden von den zuständigen Sanitätsämtcrn geprüft und mit einem Vermerk, daß ihre Veröffent lichung gestattet wird, versehen. Die Ausfuhr der zur Veröffentlichung zugelasscnen Werke unterliegt keiner weiteren Beschränkung. Die ge troffenen Bestimmungen werden für Österreich-Ungarn und das neu trale Ausland gleich gehaudhabt.« Der Haß gegen Deutschland als Unterrichtsgcgenstand. Wie sich die englische Negierung anstrengt, im Volke den Haß gegen Deutsch land zu nähren und zu schüren, geht ans einer Verordnung hervor, der zufolge in den englischen Schulen die Kinder jetzt über die »deut schen Greuel- und Barbarentaten« unterrichtet werden müssen. Die Unterlagen dazu bieten die Grenelgeschichten, wie sie von der Presse fortwährend anfgetischt werden. Die deutsche Beleuchtungstcchnische Gesellschaft hält am 16. Sep tember in Nürnberg ihre 3. Jahresversammlung ab. Von den Vorträgen seien die folgenden erwähnt: vr. Norden, Berlin: »Die Technik der Kathodenstrahlen«; I)r. Meyer, Berlin: »Uber die Grenzen der Lichterzeugung durch Temperaturstrahlung, das sogenannte mecha nische Äquivalent des Lichts und die jetzt gebräuchlichen Glühlampen«; Or. N. A. Halbertsma, Frankfurt a. M.: »Uber Fabrikbeleuchtung«. Persoualnachrichteii. Auszeichnungen anläßlich der Einweihung der Deutschen Bücherei. — Se. Majestät König Friedrich August hat aus Anlaß der Ein weihung der Deutschen Bücherei eine Neihe von Auszeichnungen ver liehen, und zwar den Herren Oberbürgermeister 1)r. Dittrich den Titel und Nang als Geheimer Nat, Stadtverordnetenvorsteher Justizrat 1)r. Nothe deu Titel und Nang als O b e r j u st i z r a t, Verlagsbuchhändler Artur Seema n n , Erstem Vorsteher des Bör senvereins, den Titel und Nang als Kommerzienrat, Direktor der Universitätsbibliothek zu Leipzig, Geheimem Hosrat Dr. pliil. Boyseu das Komturkreuz 2. Klasse des Albrechtsordeus, Geheimem Hofrat Karl Siegismund in Berlin, 2. Vorsteher des Börsen vereins, das Offizierskreuz dieses Ordeus, Verlagsbuchhändler Hofrat Arthur Meiner in Fa. Joh. Ambr. Barth in Leipzig die Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse dieses Ordens und dem Verlagsbuchhändler Hofrat 1)r. Erich Ehler mann in Dresden das Ritterkreuz 1. Klasse dieses Ordens. Ferner wurden den Herren Baurat Baer, Vorstand des Neubauamts der Deutschen Bücherei in Leipzig, sowie Baurat Pusch daselbst das Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechts- ordens verliehen. Earl Jul; f. — Der Tiermaler Carl Jutz ist im 78. Lebens jahr in Pfaffendorf bei Koblenz gestorben. Die Galerie in Karls ruhe besitzt seine bedeutendsten Werke, von denen »Gefliigelhof«, »Ein Regentag im Schwarzwald«, »Gervldsauer Mühle« genannt seien. Sprechsaal. jOhne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Lieferung von Probe-Nummern. Nach der Bekanntmachung über Druckpapier, vom 20. Juui 1916, veröffentlicht im Börsenblatt Nr. 143, vom 23. Juni 1916, ist nach 8 8 die »Lieferung von Frei- und Werbeexemplaren von solchen Zei tungen, Zeitschriften oder sonstigen periodisch erscheinenden Druck schriften, die ganz oder teilweise auf maschineuglattem, holzhaltigem Druckpapier hergestellt sind, verboten, gleichgültig, ob die Lieferung auf längere oder kürzere Zeit erfolgt«. Die Fassung dieses Satzes läßt es unklar, ob nur die fortlaufende Lieferung von Frei- und Werbeexemplaren verboten ist, oder auch die einmalige Lieferung einer bestellten oder nichtbestellten Probe- nummer, bzw. die einmalige Lieferung von mehreren, eventl. auch vor der Verordnung erschienenen älteren Probenummern. Da bei jedem Zeitschristenhändler täglich Probenummern verlangt werden, so wäre es wünschenswert, wenn in dieser Angelegenheit völlige Klar heit für den Zeitschriftenhandel geschaffen würde. Br. L Co. Die in Frage stehende Verordnung bezweckt die Ein schränkung des Papierverbrauchs, so daß wir cs nicht als unzulässig ansehen würden, wenn ältere, schon gedruckt vorliegende Probenummern bei Bestellungen Verwendung finden. Auch die einmalige Lieferung neuerer Probe nummern, die von Interessenten ausdrücklich ein gefordert werden, ist zulässig. Verboten ist nur,' und zwar bei empfindlichen Strafen, die unverlangte Lieferung von Frei- und Werbeexemplaren, da durch die Verordnung einer Verschleuderung des Materials vor gebeugt und der Papierverbrauch tunlichst eingeschränkt werden soll. Eine wcitergehcnde Beschränkung liegt jedoch u. E. nicht im Sinne dieser Verordnung, am wenigsten eine solche, die den Verkehr des Zeitungsverlegers mit Interessenten seines Blattes ohne Not empfindlich schädigen würde. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Ter Börjenvercin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhaus). 1164
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