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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1885
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- 1885-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1885
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- Deutsch
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3264 Nichtamtlicher Teil. 159, 13. Juli. Entscheidungsgründe. 1. Nach Ansicht des Gerichts folgt schon aus der Natur der Sache, daß, wenn bei dem Verleger eines in Lieferungen (Heften) erscheinenden Werkes die Bestellung wegen Lieferung einer gewissen Anzahl des ersten Heftes erfolgt und diese Bestellung von dem Verleger angenommen wird, derselbe rechtlich verpflichtet ist, nun mehr dem Besteller auf dessen Verlangen auch die folgenden Hefte bis zum Schlüsse des Werkes zu liefern. Eben deshalb ist es auch als der mutmaßliche Wille der Kontrahenten anzusehen, — vgl. Annalen des vormal. Kgl. Ober-Appell.-G. Dresden. N. F. V. 427 — daß in diesem Sinne sowohl die Bestellung des ersten Heftes des Werkes seitens des Bestellers als auch die Ausführung dieser Bestellung seitens des Verlegers erfolgt. 2. Der Inhalt der vom Kläger lt. Nr. III behaupteten buch händlerischen Usance entspricht dem vorstehend Gesagten und es ist das Bestehen dieser Usance durch den vernommenen Sachverstän digen bestätigt. 3. Da nun unter den Parteien Einverständnis darüber herrscht, daß der Beklagte früher an der Kläger auf dessen Bestellung die Lieferung von soviel Exemplaren der 1., 2. und 3. Auflage des in Frage stehenden Werkes »Lehrbuch der Anatomie von Ziegler« bewirkt hat, als diejenigen ausmachen, in Bezug auf welche ein schließlich der Freiexemplare der Kläger jetzt die Schlußliefe- rnngen verlangt (s. Nr. I. 3. 4 des Thatbestandes), so erscheint diese Forderung an sich nach dem Gesagten begründet und liquid. Auch inbezug auf die Schlußlieferung der 2. Auflage, von welcher der Kläger 59 für 5 2 Exemplare fordert, geht dem Gerichte kein Bedenken bei. Denn die Lieferung von 7 Freiexemplaren (59 für 52) würde sich zwar streng genommen erst bei der Bestellung von 56 Exemplaren ergeben (9 für 8, s. Nr. I 1 des Thatbestan des). Allein aus der eigenen Aufstellung des Beklagten Bl. 7 er- giebt sich, daß bereits früher von ihm 59 für 5 2 Exemplare ge liefert worden sind, und er hat auch im jetzigen Rechtsstreite nach dieser Richtung hin keinen besonderen Einwand erhoben. 4. Da gegenwärtig der Kläger mit voller Bestimmtheit die Schlußlicferungen von so vielen Exemplaren verlangt, als von welchen ihm die früheren Hefte auf seine Bestellung von dem Be klagten geliefert worden sind, so macht es nichts aus, wenn bei früheren Bestellungen der Kläger nicht immer der wünschens werten Bestimmtheit sich befleißigt haben sollte. Ebenso erscheint es bedeutungslos, wenn in einzelnen früheren Fällen die Parteien sich dahin verständigt haben sollten, daß der Kläger nachfolgende Hefte von einer geringeren Anzahl Exemplaren, als derjenigen der früher bezogenen, vom Beklagten geliefert erhalte. Denn hieraus allein würde sich noch nicht die Folgerung herleiten lassen, daß sol chen einzelnen Vereinbarungen die Tragweite in dem Sinne beizu legen sei, daß, wie der Beklagte angenommen wissen will, die Anwendung der bestehenden »Usance« (s. Nr. 2) für das Verhält nis der Parteien zu einander betreffs des fraglichen Werkes über haupt ausgeschlossen sein solle. Auch der vernommene Sachverstän dige hat sich in derselben Weise, wie vorstehend, geäußert (s. das Protokoll Bl. 28d). Nach dem Gesagten ist dem vom Beklagten in der fraglichen Beziehung geltend Gemachten (s. Nr. III lit. a. bis b des Thatbestandes) eine rechtliche Folge nicht zu geben. So viel aber das lt. Nr. III lit. I des Thatbestandes vom Beklagten Behauptete anlangt, so würde dem Rechte, auf der Erfüllung eines Vertrages zu bestehen, der Umstand, daß der Forderungsberechtigte einen gleichartigen Gegenstand wie denjenigen des Vertrages schon anderswoher erlangt hat, allenfalls nur, nach der Analogie von K 858 des B. G. B., dann entgegengestellt werden können, wenn seinerseits die Geltendmachung des Rechtes auf Vertragserfüllung wider den Verpflichteten gegen Treue und Glauben und gegen die Handlungsweise eines redlichen Mannes verstieße; für die An nahme aber, daß dies im vorliegenden Falle auf seiten des Klägers zutreffe, gebricht es an jedem Anhalte. 5. Hätte der Kläger in der That, wie der Beklagte behauptet (s. Nr. III des Thatbestandes), in einem anderen Streitfälle der Par teien sich der Nichtbeachtung einer bestehenden Usance gegen den Beklagten schuldig gemacht, so folgt doch hieraus, wie ohne weiteres erhellt, für den Beklagten nicht das Recht, seinerseits in dem jetzt vorliegenden Falle sich der Erfüllung der an sich ihm gegen den Kläger obliegenden rechtlichen Verpflichtung zu weigern, und es steht ihm dieses Recht insbesondere nicht nach dem Geiste einer Gesetzgebung zu, nach welcher sogar bei einem und demselben Ver trage der eine Kontrahent von dem Vertrage nicht einseitig deshalb zurücktreten und dessen Erfüllung verweigern kann, weil der Gegner noch nicht erfüllt hat; vgl. H 864 des B. G. B. 6. Die Entscheidung hinsichtlich der Prozeßkosten entspricht der Bestimmung von § 87 der C. P. O. Im übrigen wird auf tz 650 der C. P. O. verwiesen. Auktionsprrise. (Siehe auch Nr. 147.) Bei der im März bei Porquet in Paris stattgehabten Ver steigerung der Bibliothek des Herrn Lebarbier de Tinant wurden folgende hervorragende Preise erzielt: Lore beats Claris VirAi'ois. (LImanaob aut 1527 bis 1541.) 8°. 112 Llatt. Laris o. I., äs l'imp. Oerwaio Laräou^n. Ootisebe Obarabtere, auk LerAameot Aeäruoiit: 525 Lres. Lss Lrovineiales. OoloAne 1684, L. Winkelt. Llit äsm Wuppen äss Oralen Lo^m: 2500 Lres. Oivini Llatovis opera. 8 Läe. 16". Oenevas 1592, apnä I. Ltoer. Linbä. äss 16. äabrb.: 1005 Lres. LImauaed iconoloAique 1765—69, 71—74, 76—81 Illustr. von Oravelot. Lrsts Lorw. 15 Läe. icl. 12". Laris o. ä., Lattrs. Liter Linbä.: 1000 Lres. Leoonäe suite ä'estainpes pour servir ä Lbistoire äss moäss et äu eostums en Lranee äans Is 18. siede. 8". Laris aonse 1776, Noreau. Illustr. llndesebvitten. Linbä. von 'Lbibaroo-äol^: 1205 Lres. Lvacrsoo, Lapbo, Lion st Uosebus. 4". kapkos et Laris 1773, ober Le Loueber. 6i. Lap., alter Linbä.: 965 Lres. Oviäe, ilstamorpkosss, traä. p. 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Log. ksAentsnausAabs, mit äsn Wappen äes Lrau^ois äs Lloot- moreuv^, äue äs Luxembourg, uuä äe Oolbert-Leignela/, seiner Oewaklin: 1315 Lres.
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