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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-08-28
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 199, 28. August 1916. Diese Freiheitsberaubung hat 25 Monate gedauert. Endlich, im Februar 1852, gelang es wieder erst den persön lichen Bemühungen des Fürsten Suworow, beim Kaiser den Befehl zu erwirke», datz die Nigaschen und Dorpatcr Buchhändler gegen Kaution aus der Haft zu befreien seien. Das Endurteil des Senats ließ noch mehrere Monate auf sich warten und lautete auf Erhebung einer Geldbuße von 50 Rubeln von jedem Buchhändler und Leihbibliothekenbesitzer. Dieses Urteil beweist in seiner Lächerlichkeit schlagend die voll ständige Unschuld der Opfer russischer Justiz, und das jahrelange Hinschleppen einer Angelegenheit, die längst klargestellt war, liefert den Beweis, daß das Rechtsgefühl, selbst bei der höchsten juristischen Behörde des russischen Reiches, vollständig fehlte. Kaiser Nikolaus I. hatte aber nicht nur in den Ostsee provinzen dem Bildungswesen Zügel angelegt, auch im ganzen Reiche war seine Feindseligkeit gegen jeden Fortschritt zu spüren. Die Zahl der Studierenden an den für das Riesenreich über haupt schon wenig zahlreichen Universitäten wurde auf je 300 beschränkt, und auch nach Dorpat erging im Jahre 1849 eine dahin zielende Verfügung. Wiederum aber bewies der General- Gouverneur Fürst Suworow seinen klaren Blick und hohen Mui, selbst einem Despoten gegenüber, zu welchem Nikolaus I. sich schon damals entwickelt hatte, indem er es verstand, beim Kaiser durchzusetzen, daß die Zahl der Eintretenden für die theologische und di« medizinische Fakultät nicht beschränkt wurde. »Hin sichtlich der übrigen Fakultäten befinde jedoch Se. Kaiserliche Majestät die Zahl von 300 für hinreichend, indem Se. Majestät es für angemessener halte, daß die Söhne des Adels, als Abkömmlinge des alten Ritter st andes, dem Kriegsdienste vor dem Zivildienste den Vor- zug geben. Zu solchem Behufs stehe ihnen die Möglichkeit offen, in die wissenschaftlichen militärischen Institut« oder auch direkt in die Reihen des Heeres zu treten, weshalb auch eine Unib ersitätsb-iIdung kein« unumgäng liche Notwendigkeit sei«. Unendlich viel hat Fürst Suworow für die Provinzen, deren Verwaltung ihm übertragen war, getan. Vielfach mußte er sich die Durchführung der von ihm für richtig erkannten Maß nahmen gegen die Minister in Petersburg, die zumeist wilde Deutschenhasser waren, erkämpfen. Ihm ist der Bau des impo santen deutschen Stadttheaters in Riga zu danken; der Bauten minister hatte sich gegen die Erteilung der Erlaubnis eingesetzt, vom Kaiser direkt hat er sie erreicht. Die Errichtung des baltischen Polytechnikums in Riga hat er durchgesetzt, und zwar bei völliger Gleichstellung mit ähnlichen Anstalten im Innern des Reiches. Die Absolventen der neuen Hochschule sollten vor ihrer Zulassung zum praktischen Ausüben des Berufes, in dem sie ausgebildet waren, noch einem besonderen Examen in Petersburg unterworfen werden, damit wäre das Polytechnikum von vornherein als minderwertig gekennzeichnet worden. Groß war die begeisterte Verehrung, ja Liebe, die Fürst Suworow in der baltischen Bevölkerung gefunden hat, und die ihm auch nach seinem Scheiden aus Riga, ja bis über das Grab hinaus treu geblieben ist. <VI.sSchllchj folgt.) Kleine Mitteilungen. Lieferung von Freiexemplaren ins Feld. — Von verschiedenen Seiten wird jetzt ans dem Felde an Verlagsbuchhandlungen herange- trcten, um sie zur unentgeltlichen Lieferung von Zeitschriften, meist solchen, die der wissenschaftlichen Fortbildung von Studenten, Technikern usw. dienen, zu bestimmen. Als Anlas; hierzu wird bald die Gründung von akademischen Lesehallen, bald die Einrichtung von Hochschulkursen und anderen Veranstaltungen bezeichnet, deren Berechtigung im Hinblick auf die Dauer des Krieges und die Notwendigkeit, wenigstens einiger maßen in Fühlung mit den Fortschritten von Wissenschaft und Technik zu bleiben, gewiß nicht zu verkennen ist. Besonders der Buchhandel hat allen Grund, sich dieses Eifers zu freuen, der über dem, was zeitlich notwendig ist, auch die Forderungen der Zukunft nicht ans dem Auge läßt und eine Brücke von der kampfcrfüllten Gegenwart zu friedlicheren Zeiten schlagen möchte. Wenn man aber diese, der Einfach heit wegen gleich mechanisch vervielfältigten Bittgesuche liest, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die mit der Durchführung dieser Bildungsbestrebungen betrauten Herren sich die Sache doch recht einfach machen, wenn sie glauben, sich das literarische Material auf dem nicht mehr ungewöhnlichen Wege des Bücher- und Zcitschriften- bettels beschaffen zu können. Man glaubt, den kundigen Thcbancr im Geiste zu hören, wie er seinen minder erfahrenen oder gänzlich ratlosen Helfern an dem Werke die Versicherung gibt, daß wenigstens die Frage der Beschaffung der literarischen Hilfsmittel keinerlei Schwierigkeiten biete. Die Lösung zeigt sich dann in Gestalt eines Rundschreibens, in dem »der verehrliche Verlag« um Unterstützung »dieses vaterländischen Unternehmens« durch kostenlose Lieferung der und jener Bücher oder Zeitschriften, meist ergänzt durch »sowie Ihnen geeignet erscheinender Neuerscheinungen Ihres Verlags«, ange gangen wird. Der Buchhandel hat sich der Pflicht, zu helfen und sein Scherflcin zu dem Liebcswcrke für die Soldaten im Felde beizntragcn, nicht ent zogen und gern und freudig seine Vorratskammern giHffnet, um daraus hinzugeben, was ihm geeignet erschien. Uber diese freiwilligen Lei stungen hinanszugchen aber halten wir für unangebracht, ja für direkt schädlich, da dadurch nur dem Glauben, daß Zeitschriften und Bücher nichts kosten, ständig neue Nahrung zugeführt wird. Soweit es sich dabei um Zeitungen und Zeitschriften handelt, möchten wir zudem daran erinnern, daß nach 8 8 der Bekanntmachung über Druckpapier vom 20. Juni 1916 die Abgabe von Frei- und Werbeexemplaren von Zeitungen, Zeitschriften oder sonstigen periodisch erscheinenden Druck schriften, die ganz oder teilweise ans maschincnglattem, holzhaltigem Druckpapier hcrgcstcllt sind, verboten ist, gleichgültig, ob die Liefe rung auf längere oder kürzere Zeit, ob sie durch Verleger oder durch Mittelspersonen erfolgt. Eine Ausnahme hiervon machen nur die Pflichtexemplare an Behörden und die Abgabe von Beleg- oder Frei exemplaren an Inserenten, Mitarbeiter, Lazarette und Soldatcnhcimc. Deutsche Zeituugsarbeit im besetzten Gebiet. — Unter den Sonder- ansstellungcn der Kölner Ausstellung für Kriegsfürsorge ist besonders die Ausstellung der Presse-Abteilung des Oberbefehlshabers Ost bemer kenswert. Unter der Leitung des Hauptmanns Pertkau wird hier die gesamte neugegründete Presse, die aus einer großen Reihe von deut schen Organen und fremdsprachigen (jiddisch, polnisch, litauisch, weiß russisch) besteht, gezeigt. Die ausgestellten Drucksachen, die sämtlich in militärisch betriebenen Druckereien hergestcllt werden, bieten im Zusammenhang mit den Zeitungen ein vollständiges Bild des Lebens in den besetzten Gebieten. Bibliothcksdicbstählc. — Im Juni und Juli mußte man in der Universitätsbibliothek in Leipzig die Beobachtung machen, daß fort gesetzt Bücher abhanden kamen. Anfang August gelang es, den Dieb abzufasscn, es war der schon oft und schwer bestrafte Drogist Paul Reiche aus Kreiense, der nicht nur in der Leipziger Universitäts bibliothek wertvolle Bücher gestohlen hat, sondern auch in der Biblio thek der Universität in Halle. Die Bücher hat er an Antiquare ver kauft, nachdem er die Eigcntumseintragungen und Stempel geschickt aus den Büchern entfernt hatte. Wegen der in Leipzig begangenen Diebstähle, bei denen ihm Bücher im Werte von 450 ./i in die Hände gefallen waren, hatte sich Reiche vor der Fericnstrafkammer v zu verantworten. Er gestand die Diebstähle ein, behauptete aber, in Not gehandelt und von dem Erlös aus den Büchern seinen Lebens unterhalt bestritten zu haben, da er keine Arbeit habe finden können. Ein Teil der gestohlenen Bücher hat wieder zur Stelle geschafft werden können. Das Gericht sah sich nicht in der Lage, dem Angeklag ten mildernde Umstände zuzubilligen. Wegen Nückfalldiebstahls wurde er zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt, wovon zwei Wochen durch die Untersuchungshaft verbüßt gelten, die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihm auf fünf Jahre aberkannt. Personalnachrichten. Emanucl Wcrthcimcr f. — Der Sprnchdichter Emanucl Wert heimer ist am 25. August in Berlin im Atter von 70 Jahren gestorben. Seine bei der Deutschen Verlags-Anstalt in Stuttgart hcrausgcgcbenen Aphorismen sind auch ins Französische und Spanische übersetzt worden. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Derlei«: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 28 lBuchhändlerhauL). 1124
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