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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.08.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-08-07
- Erscheinungsdatum
- 07.08.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 181, 7. August 1916. Kleine Mitteilungen. Bekanntmachung über Druckpapier (vgl. Nr. 167). — Einem vom Deutschen Buchdrnckervereiu in Leipzig gestellten Anträge entsprechend hat die Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe G. m. b. H. in Berlin die Frist für die Einsendung der Fragebogen, aus denen die In der Bekanntmachung über Druckpapier vom 16. Juli 1916 vor- gcschriebeueu Anzeigen zu erstatten sind, um zwei Wochen, d. h. bis zum 21. August 1916 verlängert. In Ergänzung unserer Mitteilung in Nr. 180 drucken wir nach stehend die Bekanntmachung aus dem Deutschen Neichsanzeiger Nr. 182 vom 4. August 1916 ab: Auf Grund des § 1 der Be kanntmachung, betreffend die Errichtung einer Neichsstelle für Druckpapier, vom 31. Juli 1916 (Neichs-Gcsctzbl. S. 863) wird der Negierungsrat im Neichsamt des Innern 9! ii h e zum Vor freuden der Reichsstelle für Druckpapier, der Amtsrichter im Reichs- Justizamt Or. Trendelen bürg zum Vertreter des Vorsitzenden ernannt. Berlin, den 3. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Or. Hclfferich. Klägerin bezogen habe. Er hatte erklärt, daß er mit der Beklagten im schärfsten Wettbewerbe stehe; die Offenlegung seiner Bezugsquelle sowie die Angabe der Hohe seines Einkaufs könne ihm geschäftlich er heblichen Schaden zufügen, die ihm unfreundlich gesonnene Beklagte könne, wenn sie den Umfang seines Geschäfts genauer erfahre, über die Bedeutung oder Geringfügigkeit seines Geschäfts Angaben machen, die ihm in seinem Kundenkreise schaden würden, der beiderseitige Absatzbezirk sei der gleiche, und wenn er genötigt werde, die bezogenen Warenarten anzugeben, bestehe die Gefahr, daß sich die Beklagte gerade auf diese Sorten werfen und ihn durch Unterbieten verdrängen werde. Diese Darlegungen sind, so führt das Oberlandesgericht aus, geeignet, k?n Zeugen zur Verweigerung seiner Aussage zu berechtigen. Die Aufdeckung einer Bezugsquelle und der Umfang des Bezugs können für den Kaufmann den Gegenstand eines gewerblichen Geheimnisses bilden. Daß ihre Offenbarung hier eine Schädigung des Zeugen zur Folge haben kann, leuchtet angesichts der von ihm vorgetragenen Er wägungen ein. (Aktenzeichen Bs. VI. 24/16.) Post. — Die ungarische Sprache ist fortan auch im Postverkehr zwischen Deutschland und dem Generalgouvernement Warschau einer seits und dem österreichisch-ungarischen Verwaltungsgebtet in Polen, dem Generalgouvernement Lublin, andrerseits zugelassen. Warnung für Berliner Buchhandlungen! — Aus Berlin wird uns geschrieben: Eine Schwindlerin besuchte in den letzten Tagen Berliner Buchhandlungen unter dem Vorwand, Romane wie Günther, »Die Heilige und ihr Narr« und andere Werke kaufen zu wollen. Beim Bezahlen stellte sich heraus, daß sie ihr Portemonnaie in der Straßen bahn verloren hatte. Sie ersucht dann, das gekaufte Werk schleu nigst an die Adresse eines Potsdamer Ingenieurs unter Nach nahme zu senden, und bittet schließlich, ihr doch das Fahrgeld für die Rückfahrt nach Potsdam vorzustreckcn, welcher Betrag mit nachge- nommcn werden solle. Die Sendung erweist sich als unbestellbar, da der Adressat an der angegebenen Adresse unbekannt ist. Sollte die ca. 29jährige Schwindlerin fernerhin Berliner Kollegen mit Bestel lungen bedenken, so wird ihnen empfohlen, die Bestellerin durch einen Schutzmann feststellen zu lassen. Es wäre erwünscht, wenn ge schädigte Firmen dem Geschäftsführer der »Bestellanstalt für den B. B.« ihre Adresse angeben würden. Gründung eines Instituts für Zeitungskunde an der Universität Leipzig. — Die an den Vereinigten staatswissenschaftlichen Seminaren der Universität Leipzig von Geh. Hofrat Prof. vr. Karl Bücher ge gründete Abteilung für Zeitungskunde wird vom kommenden Winter semester ab als ein besonderes Institut für Zeitungskunde ausge baut werden. Die Leitung des neuen Instituts übernimmt sein Schöpfer, Geh. Hofrat Prof. Or. Karl Bücher, der aus der Leitung der Vereinigten Staatswissenschaftlichen Seminare scheidet und auch die ordentliche Professur für Nationalökonomie insoweit niederlegt, als er nur noch Vorlesungen und Übungen auf dem Gebiete des Zeitungs wesens abhalten wird. Der ordentliche Lehrstuhl für Nationalökonomie soll demnächst durch Neubcrufung anderweitig besetzt werden. Geheim rat Bücher hat für das Wintersemester 1916/17 eine Vorlesung über »Geschichte des Zcitungswesens« und Übungen im Institut für Zei tungskunde angekündigt. Außerdem werden in seinem Aufträge Fach kurse abgehalten, und zwar Übungen über politische Zeitungskunde und Übungen über Herstellungstcchnik und Kostenberechnung. Verteilung der Bücher aus dem Ertrage der RcichSbuchwoche. — Im Armceverordnungsblatt Nr. 36 vom 29. Juli 1916 ist folgende Be kanntmachung des Kriegsministeriums (Zcutral-Departement Nr. 1279/7. 16 Z. 1) Berlin vom 25. Juli abgedruckt: Zwecks planmäßiger Verteilung des dank der allgemeinen Opfer willigkeit durch die Neichsbuchwoche eingcgangenen reichen Ertrages an Büchern und Zeitschriften ist es erforderlich, daß die Truppenteile und Lazarette im Felde und in der Heimat etwaige Wünsche an Lese stoff nicht bei den einzelnen Sammelstellen, sondern an den »Gesamt ausschuß zur Verteilung von Lesestoff im Felde und in den Lazaretten« in Berlin N.W. 7, Neichstagsgebäude, anmelden. Diese wird die ein gehenden Bestellungen auf die Landes- und Provinzialsammelstellen je nach den daselbst vorhandenen Beständen verteilen. In Vertretung: v. Franseck y. Erhöhung der Verkaufspreise für Vordrucke. — Infolge wesent licher Erhöhung der Herstellungskosten sind die Verkaufspreise für Frachtbriefe (deutsche und internationale), für Vordrucke zu Zoll- und Steuerpapieren und für statistische Anmeldescheine (Abschnitt I Ziffer 1—7 des Nebengebührentarifs im Deutschen Eisenbahn-Gütertarif, Teil I L) mit Gültigkeit vom 1. August d. I. auf das Doppelte der bis herigen Sätze erhöht worden. Die Gebühren für die Ausfüllung der vorbezcichneten Vordrucke sind hingegen unverändert geblieben. Bei Frachtbriefen mit eingedrucktem Frachturkundeustempel, die infolge Änderung des Neichsstempelgesetzes über Frachturkunden zum Ver kauf gelangen, erhöht sich der tarifmäßige Verkaufspreis noch um den Betrag des eingedruckten Stempels. Aus der Comenius-Gesellschaft. — Der bisherige zweite Vorsitzende der Comemus-Gesellschaft, Prinz zu Schönaich-Carolath, wurde zum Ehrenvorsitzenden der Gesellschaft ernannt. In die dadurch frei ge wordene Stelle eines zweiten Vorsitzenden wurde Bibliotheksdirektor Prof. Or. Wolfstieg gewählt. Ferner wurde beschlossen, Stadtschulrat Ör. Reimann-Berlin, Neg.-Nat Prof. Or. Dziobek-Charlottcnburg, Oberlehrer Or. Arthur Buchenau-Charlottenburg und Verlagsbuch händler Unger-Berlin zu Vorstandsmitgliedern zu wählen. Alter Bibeleinbaud aus Siebenbürgen. — Wie das »Korrcspon- öenzblatt des Vereins für siebenbürgische Landeskunde« (Hermanu- stadt, Siebenbürgen) berichtet, fanden sich auf der Innenseite der Ein banddecke einer alten Bibel in Schäßburg folgende Inschriften: »1697 die 11 Oktober Hab ich daß Buch lassen ein binden hir zu schpurg Ich Johannes Baumgarnerus. Darunter schrieb wohl ein späterer Besitzer der Bibel: »Die Wahrheit ist gestorben Aber noch nicht begraben Wer geld hat- der kan sie noch haben Andreas Konst.« Der Einband selbst, der laut oben angeführter Inschrift das Werk eines Schäßburger Buchbinders ist, macht diesem alle Ehre. Er besteht aus dunkelbraunem Leder mit reicher Pressung; die Ecken sind durch getriebene Messinghülsen geschützt. Letztere, die ein stark gotisierendes Ornament aufweiscn, können aber auch von einem älteren Einband stammen. 8k. Zeuguisvcrwcigerung vor Gericht einem Konkurrenten gegen über. — Jeder ist vor Gericht zur Zeugenaussage verpflichtet, soweit nicht gesetzlicher Grund zur Zeugnisvcrweigerung vorliegt. Gestattet ist die Zeugnisverweigerung u. a. über Fragen, deren Beantwortung dem Zeugen zum unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden ge reichen würde oder über Fragen, die ein Gewerbegcheimnis verletzen. Davon ausgehend hat das Oberlandesgericht Hamburg in seiner Ent scheidung vom 23. März d. I. das Recht der Zeugnisvcrweigerung einem Kaufmann zugesprochen, der die Aussage darüber verweigert hatte, ob und in welchem Umfange er gewisse Warensorten von der Persoualllachrichteli. Gefallen: am 20. Juli im Westen Herr Fritz Richter, Soldat in einem Neserve-Jnfanterie-Negiment. Er hatte von 1905 bis 1900 bei P. Pabst in Leipzig seine Lehre bestanden und war in diesem Hause bis zu seiner Einberufung am 1. Oktober 1914 geblieben, von 1910 an als Leiter des Barsortiments. Von vorzüglichen Charaktereigenschaften, hat er sich stets als fleißig, strebsam und zuverlässig erwiesen, so daß ihm ein gutes Gedenken ge wiß ist. 1048
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