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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19160731
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
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^ >75, 31. Juli 1916. Redaktionellei Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. stand einnimmt, wo neben den Büchern Zeitungen und Zeit schriften, soweit ihr Inhalt spezifischen »Kriegscharalter« hat, znm Verkauf aufliegen, erübrigt es nur noch, von den in der Mitte aufgestellten Vitrinen zu sprechen, die die Kunstblätter, Mappcnwerke und Skizzenbücher von Kriegszeichnern und -Ma lern enthalten. Doch da sich das Kapitel »Kunst« nicht mit ein paar Worten abtun lässt und nicht mehr Raum zu näherem Eingehen zur Verfügung steht, so soll es bei dem bloßen Hinweis auf die »Art« bleiben, in der diese Werke ausgelegt sind. Meist sind sie aufgeschlagen, so daß dem Beschauer eine Seite mit einer besonders wirkungsvollen Zeichnung cntgegensieht; durch die Glasplatte des Tisches ist aber jede direkte Berührung ver hindert. Ebenfalls unter Glas befinden sich die »Kriegszeitun- gen«, unter ihnen manches wertvolle Stück, wie die Nummern vom 9. und 10. Oktober 1914 der »Karotte ckos Lräsnnes«, die damals noch unter dem Titel »Ke reveil cku Herd« erschien und, obwohl der Vcrlagsort der Zeitung, Lille, am Vorabend feiner Eroberung durch die Deutschen stand, nichts von dem dro henden Ereignis zu berichten wußte. Neben den Zeitungen der einzelnen Truppenkörper, der IV., VII., XII. Armee befinden sich die Festnngszeitnngcn von Lille, Borkum, Krakau, die Belgrader Nachrichten in zweisprachiger Ausgabe, Streffleurs Feldzeitung in den Sprachen der österreichisch-ungarischen Monarchie, aber auch zahlreiche Privatzeitungen, die von großen Fabriken und Kaufhäusern als Gruß aus der Heimat an ihre Angestellten im Felde gesandt werden und trotz des Vermerks, daß sie ausschließ lich für diese und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien, der Leitung der Kricgsliteraturgruppe in großer Zahl zur Verfügung gestellt wurden. Auch der Pavillon der »Tiroler Soldaten-Zei- tung« enthält, wie bereits mitgeteilt, eine hübsche Auswahl von Kriegszeitungen, die sich in ihren bedeutendsten Vertretern mit dem Bestände der Kriegslitcratnrgruppe decken. Doch sind in dieser einzelne Zeitungen, und zwar jene, von denen Nummern jüngsten Datums vorhanden sind, der näheren Betrachtung und Lektüre zugänglich gemacht, indem in mehreren aufliegenden Mappen die jeweiligen letzten Nummern der »Karotte äss Lr- äennes«, der »Liller Kriegszeitung«, der »Krakaner Zeitung«, der »Belgrader Nachrichten« und anderer vereinigt sind. Sehr interessant sind auch die Flugblätter aus Przemysl, während dessen zweimaliger Belagerung, die bis znm 5. März 1915 aus gegeben wurden und Radiotelegramme in deutscher und pol nischer Sprache enthalten. Die bunten Farben, in denen die Blätter erschienen (blau, grün-gelb, rot), zeigen deutlich, daß auch die Papiernot sich fühlbar machte, bis sie zur gänzlichen Einstellung des Unternehmens führte. — Als Quellenmaterial ist diesen Flugblättern sowohl als den Kriegszeitungen hohe zu künftige Bedeutung sicher, in der »Kriegsliteratur-Ausstellung« aber bilden sie eine wertvolle Ergänzung der vorhandenen Bü cher, da sie dem Gesamtbilde noch einzelne, besonders lebhafte Farbentöne aufsetzen. Wer mit Aufmerksamkeit und innerer Anteilnahme den Aus stellungsraum durchwandert, wird einen starken Eindruck mit sich nehmen; denn hier entfaltet sich die Blüte der Leistungsfähig keit, des deutsch-österreichischen Buchhandels, der trotz Kräfte mangel, Papicrnot und Teuerung in seiner Schaffenskraft nicht erlahmte, stets bereit, allen Regungen des Geisteslebens wür digen Ausdruck zu verleihen. Kleine Mitteilungen. Neue Verordnung über die Presse im Bereich des Oberbefehls habers Ost. — Die Verordnung über die Presse v. 5. 12. 1915 (unter Berücksichtigung der Abänderung v. 3. 2. 1916, Ziffer 71, v. 28. 2. 1916, Ziffer 96, v. 3. 3. 1916, Ziffer 122 des Befehls- und Verord nungsblatts Ob.-Ost) ist aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt. Diese neue Verordnung über die Presse v. 10. Juli 1916 bestimmt im besonderen folgendes: I. Periodische Presse. Will jemand im Gebiete des Oberbefehlshabers Ost Zeitungen, Zeitschriften oder ähnliche periodische Pressercrzcngnisse hcrausgeben, so wendet er sich wegen der Zensur an die nächste Pressestelle Ob. Ost, die das Weitere veranlaßt. Die Herstellung, die Herausgabe und die Verbreitung einmal be stehender Zeitungen darf nicht ohne Erlaubnis des Oberbefehlshabers Ost eingestellt werden. Sämtliche Zeitungen, Zeitschriften usw., die im Gebiete des Ober befehlshabers Ost hergestellt werden, unterliegen der vorherigen mili tärischen und politischen Zensur am Herstellungsort. Die oberste Zensurstellc für das gesamte Gebiet des Oberbefehls habers Ost ist die Presseabteilung beim Ob. Ost. Die Einfuhr von Zeitungen und Zeitschriften und deren Verbrei tung ist nur durch die deutsche« Zeitungsvertriebsstellen (Feldbuch handlungen) gestattet. Zivilpersonen im Befehlsbereich des Oberbefehlshabers Ost dürfen durch die Post beziehen: a) sämtliche im Postgebiete des Oberbefehlshabers Ost hcrausge- gebenen Zeitungen; d) sämtliche in deutscher Sprache im Deutschen Reiche erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften; e) von im Generalgouvernement Warschau erscheinenden Zeitun gen die Deutsche Warschauer Zeitung, Deutsche Loözer Zeitung, Neue Lodzer Zeitung; ä) die Zeitungen nichtdeutscher Sprache: »Latlrolik«, Erscheinungsort Benthen, »vriSQuik polgki«, Erscheinungsort Czenstochau, »Ii,u88Üi ^V^'68tui1c«, Erscheinungsort Berlin. II. Bücher, Karten und sonstige Druckschriften. Für die Herstellung, die Herausgabe und die Verbreitung von Büchern und sonstigen Druckschriften im Gebiete des Oberbefehls habers Ost und für ihre Zensur gelten die Bestimmungen im gleichen Sinne wie zu I. Dies gilt auch für die Verbreitung solcher Bücher und sonstiger Druckvorschriften, die bereits vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erschienen waren. Anträge sind an das der Presseab- teilnng Ob. Ost angegliederte »Buchprüfnngsamt Ob. Ost« unmittel bar zu richten. Nur aus dem deutschen Reichsgebiet dürfen Bücher und Druck schriften ein geführt werden, wenn für diese die Ausfuhr von dort erlaubt ist. Bücher militärischen und politischen Inhalts, die nach dem 31. Dezember 1913 erschienen sind, ferner Bücher für Schule und Kirche dürfen aber nur eingeführt und verbreitet werden, wenn das Buchprüfnngsamt Ob. Ost, an das solche Anträge zu richten sind, dies genehmigt. Zu diesem Zwecke muß der Besteller vom Buchprüfungsamt Ob. Ost Formulare beziehen, in die er nach Vordruck die Bücher einträgt, die er einführen will. Die ansgefüllten Formulare sind doppelt und in deutscher Sprache vorznlcgen. Bücherpakete bis zu 1 Gewicht dürfen von nicht reichsdentschen Einwohnern durch die Post nur nach den von dieser Behörde heraus gegebenen Bestimmungen eingeführt werden. Jeder Absender muß auf jede einzuführende Sendung und die Begleitpapiere schreiben: »Nach der Verordnung über die Presse des Oberbefehlshabers Ost zur Einfuhr in dessen Gebiet zugelassen«, und seine Unterschrift und Firma darunter schreiben. Absender und Em pfänger sind in gleicher Weise für den Inhalt der Sendung verant- antwortlich. Die Strafbestimmungen sind dieselben geblieben, wie in der früheren Verordnung über die Presse. Übertretung der Verordnung wird bestraft mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und mit Geldstrafe bis zu 50 000 .//, oder mit einer dieser Strafen. Außerdem kann die Einziehung von Druckerei-Einrichtungen, durch die verbotene Schriften und Bücher hergestcllt sind, und die Beschlagnahme der Schriften und Bücher, sowie die Schließung solcher Geschäfte, die sich mit dem Ver trieb bzw. der Verbreitung befaßt haben, verfügt werden. Von seiten des Oberbefehlshabers Ost. Der Chef des Generalstabes gez. Lndenüorff, Generalleutnant. Die Httndertfiinfzigjahrfcier der Bergakademie Freiberg. — Mitten im Kriege begeht die Bergakademie Freiberg ihre Hundert- fünfzigjahrfeicr. Die würdige Art, in der die Hochschule auch im Weltkriege zu feiern versteht, bewies die Einleitung der Festlichkeit durch die Sitzung des Großen Ausschusses am 28. Juli, die sich mit der Errichtung der Jubilüumsstiftnng beschäftigte. Mehr als 200 000 Mark haben ehemalige Schüler und die der Bergakademie nahestehen den industriellen Kreise zu diesem Zwecke aufgebracht. Es sollen 100 000 Mark der Forschertütigkeit des Lehrkörpers, der übrige Teil der Ausbildung der Hörerschaft dienen, insbesondere ist hierbei an 1015
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