4874 Börsenblatt f d. Dtschn. Buchhandel. Fertige Bücher. ^ 172, 27. Juli 1916. L.H.Beck'sche Verlagsbiuhhavdluug OskarBeL.Müllchen Ti»ch die Herstellung neuer, unveränderter Abdrücke i—stind wir wieder imstande zu liefern: KriegsslmiWtz °°-2> Mit Einleitung, Erläuterungen und Sachregister von vi. Heinrich Rheinstrvm und vr. Leo Blum Roter Leiusnband M. 2.80 Die erläuterte Ausgabe des Kricgssteuergefctzcs vom 21. Juni 1918 lursvriiiiglich „Kriegsgewiimstcuergcsetz" brtitelts von I)r. H Rheinstrom und vr. Vco Blum Ist eines großen Absatzes sicher. Keine Aliicngcscllschast und kein grösserer Steuerzahler kann eine erläuterte Ausgabe dieses wichtigen neuen Gesetzes entbehren! DesWilttgesetz Z»« Mit Einleitung, Erläuterungen und Sachregister von vn Heinrich Nlieinstrom, Rechtsanwalt in München. Roter Leinenband M 4.— Das Kriegssteuergesetz vom 21. Juni 1918 und das Befitz- steucrgesetz vom 3. Juli 1913 finden nebeneinander Anwendung Das neue Kriegssteuergesetz (Kriegsgewinnsteuergesetz) lehnt sich in seinen wichligsten Bestimmungen an das Besitzsteuergesetz an und verweist auf dieses. 8 Wir liefern von den beiden erläuterten Ausgaben von A iNheinstrom, Desitzsteuergesetz, und Nheir-strom-Z L Blum. Kriegssteuergrsetz bar 9/8, 57/50, 115/100V I Mll33^/z^ Rabatt und bitten um Ihre tärige Veiwendung. g Ein Friedens- -» ^eldbrlef « De. Gulislminetti, Feldgeistlicher bei einem Lazarettrupp im Westen, hat soeben bei uns einen neuen Fsldbrles erschei nen lassen. Er bezeichnst ihn selbst als einen Friedsnsssld- briss und spricht sich darin offen u. sreimütig aus über alles, was uns ln dcrHeimat u.was dieTapsern draußen bedrückt. MWriWstMWW Textausgabe mit Einleitung und Sachregister Inhalt: 1. Sicherungsgesetz vom 24. Dezember 1915. — 2. Kriegssteuergesetz (Kriegsgewinnsteuergesetz) v. 2l. Juni 1916. — 3 Post- und Telegraphenabgabengesetz vom 12. Juni 1916. — 4. Frachturkundenstempelgesetz vom 17. Juni 1916. — 5. Warenumsatzstempelgesetz — 6. Tabakabgabengesetz vom 12. Juni 1916. Mit Anhang: Besitzsteuergesetz v. 3. Jult 1913. Roter Leinenband M. 1.80 Nicht nur alle Finanz- und Steuerbehörden sowie die Be hörden der inneren Verwaltung, Magistrats- und Gemeinde behörden, sondern auch alle größeren Industrie- und Gewerbe betriebe, ferner die Rechtsanwälte werden diese handliche und billige Ausgabe der wichtigen Gesetze bei Vorlage sicher behalten. I Tätige Verwendung, um die wir Sie bitten, wird um I Iso lohnender sein, als wir gegen bar mit 40 A rabat-1 Z tteren; dazu Freiexpl 9/8. 57/50, 115 100 Z Obige drei Gesctzansgaben soeben in neuen, unvcräuScrtrn Abdrucken erschienen! Es ist leichter über seine Pflicht zu tun als seine Pflicht So hat er ihn betitelt, und der Künstler hat dem Ganzen das Dild des Drachentöters auf die Stirne gezeichnet! Bezeichnend für Alles. Wir liefern dieses hochbedeutsame Heftchen, das seder Soldat mit Dank und innerer Freude aufnehmen und bewahren wird, zu folgenden Bedingungen: Bezugs- Bedingungen Einzeln M.—.10 ord., M.—.07 fest u.bar 50 Ex. ., 4.- ., 3.- „ „ ,. 100 „ „ 7.- ., „ 5.25 „ „ ,. Ab 500 Ex. jedes Hundert ,, 6.— „ „ 4.50 „ „ „ Sie Können damit einen Masssn-Absatz erzielen. Wie liessrn nur fest oder bar. Weißer Bestellzettel liegt bei. ^ios.Kösel'scheDuchhandlung Kempten München