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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.08.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-08-09
- Erscheinungsdatum
- 09.08.1916
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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183, 9. August 1916. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. seien aus Frankreich für die Gemeindebibliothek zwei Broschüren in schwedischer Sprache von einem Pariser Professor zugesandt worden. Der Inhalt sei natürlich sehr einseitig französisch gefärbt und wimmele von gehässigen Ausfällen gegen Deutsch land und den Deutschen Kaiser. Wie der Übersetzer ein Schwede sei, so scheine auch die Versendung von Schweden aus geleitet zu werden. Er fragt entrüstet, ob die maßgebende Behörde davon Kenntnis habe. Hier liegt ein ähnlicher Fall vor, wie wir ihm schon früher in den aus Rußland stammenden unzähligen Propa ganda- und »Aufklärungsbroschüren« begegnet sind, die direkt mit der Post an schwedische Offiziere und Geistliche verschickt wurden. Auch ein anderer Einsender hat sich über die Überschwemmung der Volksbibliotheken mit Berichten über deutsche Greueltaten beschwert. Wenn ich nicht irre, handelt es sich diesmal um die »Dokumente« der belgischen Untersuchungs kommission. -» Da ich den Krieg streife, will ich auch «ine von der Zeitung »Sveusira vassbiackst« in Stockholm veranstaltete »Kriegsaus stellung« erwähnen. Unter Mitwirkung von Offizieren, Kriegs berichterstattern und privaten Sammlern war eine große Anzahl interessanter Gegenstände, Dokumente und Bilder (darunter viele Originalzeichnungen von Sven Hedin) zusammcngebracht wor den. Sogar zwei mit Depilationen versehene Bände aus der Privatbibliothek des serbischen Königs Peter, die in Belgrad »ge rettet« worden waren, konnte man dort sehen. Die Verbindungen mit Deutschland scheinen seit längerer Zeit recht mangelhaft zu sein. Besonders Briefe und Postpakete sind unglaublich lange unterwegs — selten weniger als acht Tage. Zum Vergleich mag erwähnt werden, daß ein Brief oder Kreuz band von Paris (obschon der Weg über England geht) nicht länger läuft. Überhaupt sind unsere Auslandsverbin dungen in der letzten Zeit sehr erschwert worden und die Frachtkosten enorm gestiegen, während der Auslandkurs stark gefallen ist. Daran verdienen natürlich die Kaufleute auch ungeheures Geld. Besonders die Verbindungen mit Amerika werden mit jedem Tage problematischer, weil die Engländer konsequent jeden Dampfer verschleppen und die Post durchsuchen. Kurz vor Weihnachten antwortete die schwedische Regierung auf die Postbeschlagnahmen durch Beschlagnahme der ganzen eng lischen Paketpost nach Rußland und umgekehrt. Es lagerten da mals allein in Göteborg über 59 VOÜ englische Postpakete. Als eine weitere Maßnahme hat die schwedische Regierung vor kurzem Holzstoff und Papier mit Ausfuhrverbot be legt. Die natürliche Holzmasse läßt man einstweilen frei, um noch «inen Trumpf in der Hand zu haben. Die Londoner Presse ist darob in heftige Erregung geraten und schreit aus allen Kräften, Schweden solle sich nur nicht überheben und sich erdreisten, Repres salien auszuüben, denn England habe bisher dem kleinen Lande ein schon übertriebenes Entgegenkommen gezeigt, und würde leicht ohne weiteres die ganze Einfuhr von Rohstoffen, deren die schwe dische Industrie nötig bedarf, abschneiden können. England habe innerhalb des britischen Reiches unermeßliche Naturreichtllmer und würde nun schnell anfangen, sein Papier aus einheimischen Produkten herzustellen. Das alles ist natürlich nur Prahlerei, denn man weiß in Schweden ganz gut, daß die Bestrebungen, die Holzmasse innerhalb des Britischen Reiches her- zustellen, bisher gescheitert sind, und daß der schwedische Rohstoff wegen seiner unvergleichlich besseren Beschaffenheit vor gezogen worden ist. Aus Norwegen kommt freilich auch Holz masse, sie reicht aber nicht annähernd aus, um nur einen Bruch teil des Bedarfs zu decken. Die schwedischen Papier- und Holz stofffabrikanten sehen mit größter Ruhe dem Kommenden ent gegen und sind auf noch schärfere Maßnahmen gefaßt; denn jeder begreift, daß eine derartige Industrie sich nicht über Nacht ins Leben rufen läßt. Die englischen Zeitungen sprechen auch neben den traditionellen Prahlereien die Befürchtung aus, wegen Pa piermangels in einer nahen Zukunft Format und Umfang ver- ringern zu müssen. Ob Wohl dadurch auch die Lügen und der moralisch vergiftete Pesthauch dieser Presse verringert werden würden? Zum Schluß möchte ich von einem Erfolg der deutschen Buch kunst in Schweden berichten. In der Bücherabteilung der Firma Nordiska Kompaniet in Stockholm wurde in der Weihnachtszeit ein Exemplar der Guienberg-Bibel des Insel-Verlags in Leipzig ausgestellt und viel bewundert. Es hat auch einen Käufer ge funden und somit praktisch seinen Zweck erfüllt. L. ?. L. Verbotene Schundliteratur. Zu der in Nr. 80 veröffentlichten Liste der verbotenen Schundliteratur (1—135) ist inzwischen ein die Nrn. 136—201 umfassender Nachtrag im Königlich Preußischen Zentral-Polizei- Blatt Stück 10 387 erschienen. Eingeleilet wird die Liste mit nachstehender Bekanntmachung. Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich hiermit für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg:*) I. Druckschriften, die von dem Polizeipräsidenten in Berlin in den amtlichen Listen (veröffentlicht im Preußischen Zentral-Polizei-Blatt) als »Schundliteratur« bezeichnet sind oder künftig bezeichnet werden, und die deshalb gemäß § 56, Ziffer 12 der Gewerbeordnung vom Feilbieten und Aufsuchen von Bestellungen im Umherziehen aus geschlossen sind, dürfen auch im st e h e n d e n Gewerbe nicht feilgehalten, angekündigt, ausgestellt, ausgelegt oder sonst verbreitet werden. II. Druckschriften, die auf der Liste der »Schundliteratur« (I) stehen, dürfen auch nicht unter verändertem Titel feilgehalten, angekündigt, ausgestellt, ausgelegt oder sonst verbreitet werden. Dies gilt sowohl für den Hausierbetricb als anch für das stehende Gewerbe. III. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand bestraft. IV. Diese Verordnung tritt am 1. April 1916 in Kraft. Berlin, den 22. März 1916. Der Oberbefehlshaber in den Marken, von Kessel, Generaloberst. (8e1eot. 0. Nr. 69 288.) Diese Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf die von mir am 27. März 1916 veröffentlichte Amtliche Liste mit 135 Nummern, sowie auf die nachstehende 1. Fortsetzung mit 66 Nummern, insgesamt also 201 Nummern. Die unter Nummer 3 und 4 der Amtlichen Liste vom 27. März 1916 aufgeführten Druckschriften »Bunte Sammlung interessanter Erzählungen« (Heilbronn, Verlag Otto Weber) und »Deutsche Noman-Woche« (Leipzig, Verlag Vogel K Vogel G. m. b. H.) werden hiermit von der Amtlichen Liste der Schundliteratur ge strichen, fallen also nicht mehr unter das vor stehende Verbot, nachdem die Detektiv- und Kriminalgeschichten, sowie einige andere anstößige Hefte, die das Verbot veranlaßt hatten, ans diesen Sammlungen entfernt worden sind. Berlin, den 28. Juli 1916. Der Polizeipräsident. *) Vgl. hierzu auch die Kleinen Mitteilungen im Bbl. Nr. 135 und 141. 1055
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