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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.08.1916
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- 1916-08-09
- Erscheinungsdatum
- 09.08.1916
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Redaktioneller Teil. ^ 183, 9. August 1916. Kongreß für Kricgsbeschädigtenfürsorge Köln 1916. — In Ver bindung mit der Ausstellung für Kriegsfürsorge Köln 1916 wird in Köln ein Kongreß der Kriegsbeschädigtenfürsorge stattfinden,, der vom 21. bis 26. August in den verschiedenen Sälen des Gürzenich tagen wird. Die Veranstaltungen gehen aus von der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge, der Kölner Akademie für praktische Medizin in Verbindung und mit Unterstützung des Kriegsministeriums und dem Neichsausschusse der Kricgsbeschädigtenfürsorge, Sitz Berlin. An diesen Kongreß für Kriegsbeschädigtenfürsorge schließen sich die Sondertagun gen provinzieller und lokaler Organisationen an. Bisher haben solche Tagungen augemeldet: die Privat-Angestellteuvcrbäude Kölns, zu sammengeschlossen im Kriegsausschusse der kaufmännischen und tech nischen Verbände Kölns, die deutschen Gewerkvercine Hirsch-Duncker- scher Richtung, der Bund deutscher Bodenreformer, der rheinische Blin- denfürsorgcvercin, die rheinische Landwirtschaftskammer, die christlichen und die freien Gewerkschaften, die katholischen Gesellenvereine, die rheinisch-westfälische Handwerkskammer, der Verband der deutschen ge meinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen. Alle Anfragen, insbesondere über Beteiligung und Teilnahme am Kongreß seitens der Verbände und Einzelpersonen, sind an die Kon greß-Geschäftsstelle Köln, Nheingasse 6, zu richten. 8k. Für Wahrung der Vertragstreue hat der Angestellte keinen Anspruch an den Dienstherrn. Urteil des Reichsgerichts vom 6. Juni 1916. (Nachdruck verboten.) — Der Kaufmann N. stand als Geschäfts führer bei der Firma L. in Diensten, schloß aber noch vor Beendi gung seines Dienstverhältnisses mit einer anderen Firma, die ihm ein höheres Gehalt versprach, einen Anstellungsvertrag ab. Da sein bisheriger Dienstherr Wert darauf legte, ihn zu behalte«, trat er die Stelle nicht an und fand sich mit der neuen Firma durch Zahlung einer größeren Summe ab. Den Ersatz dieses Schadens verlangte er nunmehr von seinem bisherigen Prinzipal, nnd da dieser Zahlung verweigerte, klagte er gegen ihn 5009 ^ ein. Das Land gericht Berlin, sowohl wie das Kammergericht zu Berlin wiesen indessen die Klage ab. Anch seine beim Reichsgericht eingelegte Revi sion blieb erfolglos. Der 3. Zivilsenat des höchsten Gerichtshofes führte aus: Die Vereinbarung der Parteien ging dahin, daß die beklagte Firma dem Kläger, der in Verletzung des mit ihm abgeschlossenen Anstellungsvcrtrags seine Dienste einer anderen Firma zugcsagt hatte, im Falle des Verbleibens in seinen Diensten die Erhöhung des bisher bezogenen Gehalts von 10 200 auf 15 000 bewilligte und ihm die Sicherstellung gegen etwaige Schadenscrsatzansprüche der neuen Firma versprach. Nach der weiteren Feststellung des Berufungs gerichts hat die beklagte Firma, wie der Kläger wußte, diese Ver sprechungen unter dem Drucke der Befürchtung, den Kläger aus seine« Diensten zu verlieren, in dem Bewußtsein abgegeben, daß er den Kläger nur dann halten könne, wenn er ihm dasselbe Gehalt, das die neue Firma ihm versprochen hätte, gewähre. Die Annahme des Berufungsgerichts, daß bei solcher Sachlage der Vereinbarung die rechtliche Wirksamkeit gemäß 8 138 BGG. (Verstoß gegen die guten Sitten) zu versagen sei, läßt keinen Nechtsirrtum erkennen. Es verstößt gegen die guten Sitten und widerstreitet den Grundsätzen geschäftliches Anstandes, wenn der Kläger dafür, daß er dem Beklagten die Vertragstreue wahrte, sich eine so erhebliche Gehaltserhöhung versprechen ließ, und wenn er dem Beklagten dieses Versprechen durch den auf ihn ausgettbtcn Druck geradezu abnötigte. (Aktenzeichen III. 68/16, Wert des Streitgegenstandes 4300—5400 ^.) Die deutschen Universitäten im Kriege. — Im laufenden zweiten Kriegssommer sind an den Universitäten des Reiches 57 000 Studie rende eingeschrieben, wovon 38 800, als in vaterländischem Dienste ste hend, beurlaubt sind. Von den 12 900 Männern, die in den Uni versitätsstädten anwesend sind, stammen etwa 1200 aus dem Ausland, und ein beträchtlicher Teil ist als kriegsbeschädigt oder beurlaubt an die Universitäten zurückgekehrt, so daß die Zahl der Studierenden, die in gar keinem Militärvcrhältnis stehen, recht klein ist, namentlich wenn berücksichtigt wird, daß noch viele der Einberufung harren. Der Besuch der einzelnen Universitäten weicht von dem in Friedensver hältnissen wesentlich ab, da einzelne wegen ihrer Lage weniger besucht, dagegen die Großstadtuniversitäten, abgesehen von Leipzig, stark be vorzugt sind. In Berlin befinden sich diesen Sommer etwa 3500 Stu dierende, in München 2089, Bonn 1411, Leipzig 1172, Breslau 909, Göttingen 844, Heidelberg 817, Marburg 723, Frankfurt 682, Münster 658, Halle 554, Jena 492, Straßbnrg 404, Königsberg 445, Tübingen 416, Kiel 397, Freiburg 345, Würzburg 319, Gießen 309, Erlangen 298, Greifswald 282, Rostock 229. Frankfurt steht demnach bereits an neunter Stelle und hat u. a. schon Halle, Jena und Freiburg überholt. Die beschlagnahmten deutschen, österreichischen und türkischen Gut haben in Frankreich. — Der Gerichtshof in Marseille veröffentlichte eine Aufstellung, nach der die von ihm beschlagnahmten Guthaben deutscher Kaufleute für Warenlieferungen vor dem Kriege etwa 24 Millionen, österreichischer Kauflcute 2Vr Millionen, türkischer Kauf- lcute 9-L Millionen Franken betragen. Lektüre für österreichische Kriegsgefangene. — In der »Osterr.- ungar. Buchhändler-Correspondenz« lesen wir: Die seit Beginn dieses Jahres bestehende Sammclstelle für Lektüre unserer in Feindesland in Gefangenschaft zurllckgehaltenen Offiziere und Mannschaften (Wien IV, Karlsplatz 13) sorgt eifrigst dafür, daß den schon abgegangenen um fangreichen Sendungen weitete reichhaltige Lagerbibliotheken in aus reichender Zahl so rasch wie möglich, jedenfalls aber noch vor An bruch des kommenden Winters, folgen. Denn wenn auch nun durch die Möglichkeit der Versendung von Büchern an einzelne Kriegsge fangene durch die neu errichtete Abteilung II des Gemeinsamen Zentral- nachweisburcaus einzelnen eine Erleichterung ihres Loses geboten wer den kann, so muß doch für die breite Masse und für die, die sich nicht mit der Heimat in Verbindung setzen können, ausreichend gesorgt wer den. Auch erwachsen gerade dieser Sammelstelle, die sich die Massen versendung guter Lektüre zum Ziel gesetzt hat, besondere Aufgaben, wie die Versendung von Gebet- und Erbauungsbüchern, die Ausstattung der Arzte mit wissenschaftlichen Handbüchern, die Mithilfe bei der Ver hinderung von Seuchen durch Aufklärung mittels Merkblätter gegen Cholera, Typhus, Ruhr, die Hebung der Stimmung in den Lagern durch Versendung von Musikinstrumenten, Noten, Liederbüchern usw. Von Interesse dürfte auch sein, daß für die nächsten Sendungen von der türkischen Botschaft in Wien eine größere Zahl von Koranen für die österreichischen und türkischen mohammedanischen Soldaten gespendet wurden. Wie dem einzelnen die Liebesgabe seiner Angehörigen in Form eines Buches Trost und Zuversicht einflößen wird, so soll die Gesamtheit der Kriegsgefangenen sich dessen bewußt werden, daß die Heimat sich ihrer dankbar erinnert, sie nicht vergißt und mit den besten Büchern unserer heimischen Dichter und Denker grüßt. Gar mancher wird in den Bibliotheken reiches Studienmaterial finden und in der Lage sein, seine durch den Krieg unterbrochenen Arbeiten fort zusetzen; Anregung und Beschäftigung, Belehrung und Heiterkeit wer den diese Bücherkisten in den sibirischen wie in den italienischen Lagern verbreiten. Auch ist nun in einer früher gar nicht erwartet gün stigen Weise für die richtige Ankunft dieser oft wertvollen Bücher sendung ausreichend gesorgt. Zur Förderung der Ziele der Sammel stelle hat bas k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht nicht nur einen namhaften Geldbetrag bewilligt, sondern auch gestattet, daß die diesem Ministerium unterstehenden Bibliotheken in ihrem Besitze befindliche entbehrliche wissenschaftliche Werke im Wege dieser Für- sorgestelle den Gefangenen zuwenden. Auch hat das fürst erzbischöfliche Ordinariat in Wien eine größere Geldsumme für den Ankauf von Gebetbüchern gespendet. Wenn auch momentan für die nächsten Lagerbibliotheken reichliches Material vorhanden ist, so muß doch immer wieder um Bücher- und Geldspenden gebeten werden, um alle Lager in den feindlichen Staaten allmählich versorgen zu können. Sprechsaal. <Ohne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendunge« den Bestimmungen tiber die Verwaltung des Börsenblatts.j Geschäftsgeist. (Vgl. Nr. 178.) »Der Menschheit ganzer Jammer faßt mich an« bei nachfolgenden Beispielen unserer Verlegcrei: 1. Ein sehr großes Geschäft verlangt zweimal von mir einen Saldo von 5 Pfg. (n. d. nicht Mk.), trotzdem es von dem vier Wochen vor Fälligkeit eingesandten Betrag weder Zinsen noch Meß-Agio gutbrachte. 2. Ein Verleger einer sehr großen Stadt verlangte von mir im Juli einen Saldo von 15 Pfg., den er schon im Mai mit Barfaktur er hoben hatte. Fortsetzung könnte folgen! 1^. Es dürfte wohl zweckmäßiger fiir beide Teile sein, von einer Fortsetzung abzusehen. Denn dadurch würde auch nichts anderes be wiesen, als was heute schon jeder weiß, nämlich daß es, wie der Berliner sagt, »so'ne und so'nc« gibt. Wenn daran einmal erinnert wird, so kann das nichts schaden: zu einer Verallgemeinerung liegt aber auch dann noch kein Grund vor, wenn hüben und drüben zu den zwei Fällen noch ein paar weitere Beispiele angeführt würden. Red. Verantwortlicher Redakteur: Emtl Thomas. — Verlag: Ter Vvrse» v e r(St n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (BuchhändlerhauS). 1060
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