Freitag, den 14. Füll 1916. Umschlag zu ^ 161. Das bereits ln dritter, stark vermehrter und verbesserter Auflage erschienene Werk von N l)r. Ernst Röthlisberger a. o. Professor der Rechte an der Universität Bern Der interne und der internationale SchutzdesUrheberrechts in den Ländern des Erdballs har allseitig beifällige Aufnahme gefunden, da es in knapper und üb ersichtlicher Form alles Wissenswerte auf dem Gebiete des Urheberrechts enthält. Von den außerordentlich günstigen Besprechungen, die das Werk des geschätzten Autors erfahren hat, seien nachstehend einige angeführt. Ldrsenblatt für den Deutschen Buchhandel: De« deutschen Buchhändler, insbesondere dem Verleger wird das nützliche Buch bald ein unentbehr licher Rargeber sein; gern auch dürsten Rechtsanwälte, Rechrsgelehrre und Richter sich seiner bedienen, um das schwierige, vielen noch fernliegende Rechrsgebict zu beherrschen, nicht weniger auch manche Auroren jeglicher Richtung. Auf diesem Umwege wird auch das Sortiment es schätzen lernen und gern zu dem vollen Erfolge beitragen, der seinem großen Nutzungswerte entspricht und ihm aus innigster Überzeugung gewünscht sein soll Geistiges Eigentum, Zeitschrift für Literatur- und Pressewesen: In Heft ll habe ich, gelegentlich der Besprechung eines anderen Werkes von Professor Dr. Ernst RSrhlis- berger, auf dessen große Verdienste auf dem Gebiete der Lommenrierung des internationalen Urheberrechts hingewiesen. Auch das vorliegende Werk hat bereits viel zur Klärung der schwierigen und verwickelten Materie beigerragen; es ist ein Hilfsmittel zur raschen Orientierung auf dem Gebiete des Urheberschutzes in der ganzen Welt und gibt auf die in der Praxis stets wiederkehrcnden Fragen nach der Dauer, nach der Erlangung und nach der Erteilung de» Schutzes knappe und doch genaue Auskunft. Das Buch umfaßt in seiner neuen Form lS5 Seiten; es wird denjenigen Auroren und Verlegern, die sich für die Wahrung ihrer Rechte im internationalen Verkehr interessieren, wie den Rechtsanwälten und Richtern ein zuverläsjmer Wegweiser sein, wer die Gesetze und Verträge der verschiedenen Kulturländer in urheberrechtlicher Hinsicht verstehen »iS, bedarf eines derartigen Beraters unbedingt. Abgesehen von Ueber- sichtsrabellen über die Gesetze und Verträge der verschiedenen Länder, enthält das Buch Auszüge aus den in den Lulrurstaaren geltenden Urheberrechtsgesetzen, wobei ein Hauptaugenmerk auf die Schutzfristen, die Be- dingungen und Förmlichkeiten gerichtet ist. In erster Linie sind die als schuyfähig erklärten Werke behandelt, es ist der sachliche Geltungsbereich der Gesetze abgrgrenzt, alsdann sind die Rechtsmittel und Rechtsfolge» -usammengesteLr, sodaß man bei« Aufschlagen des betreffenden Landes sofort erkenne» kann, ob sich die Betretung des Rechtsweges überhaupt lohnt, ob Verjährung ein getreten ist, uf«. Das Buch reiht sich würdig den von mir bereits «sprechenen Werken RSthlisbergers an, die man gar nicht genug wegen ihrer Gründlichkeit u»d Klarheit rühmen kaun. Gehesttt M.I .— ord., M. «.8S n«tt«, M. 8.5S bar In Ganzleinen gebunden M. — ord., M. 4.— bar wir bitten bas verebrllche Sortiment, sich für das Werk lebhaft zu verwenden und e» «len Interessenten vorzulegen. Als solche kommen in 8ragc: Schriftsteller, Komponisten, bildende Künstler und sonstige Autoren, Bibliotheken, Handelskammern, Konsulate, Gerichte, Professoren, Richter. Rechtsanwälte usw. Hierbei machen wir noch besonders daraus aufmerksam, daß wir da« Werk, vielfachen wünschen entsprechend, auch gebunden abgeben; bedingt können wir jedoch nur geheftet und nur ln beschränkter Anzahl liefern. Roter SesteLzettrl anbei! Verlag de- BörsenvereinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. «3WWWWWWWWWWWWWWWWW WM WW WWW WWWWWWWWMmssk V