Soeben erschienen: Kriegssteuergesetz vom 21. VI. 1916 A <Krtegsgewinnsteucr> nebst Besihsteuergeseh vom 3. VII. 1913 und Gesetz über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne vom 24. XII. 1915 für den praktischen Gebrauch erläutert von Dr. )ur. Fritz Koppe und l)r. rer. pol. Paul Varnhagen Rechtsanwalt und Syndikus, Berlin Berlin Mit zahlreichen Beispielen, Tabellen und ausführlichem Sachregister Ladenpreis: in Leinen gebunden M. 4.— XVI und 243 Seiten Barrabatt 357. (M. 2 60 bar) und 7/6 (BarauSlieferunz bei L. A. Ktttler, Leipzig) Kommissionsrabatt 307» (M. 2.80 netto) 2 Probeexemplare bar mit 50°/o Rabatt Den Verfassern dieser soeben zur Ausgabe gelangten kommentierten Ausgabe des Kriegssteuergesetzes ist es in ausgezeichneter Weise gelungen, die an sich schwierige Materie, deren Verständnis durch das Ineinander- greifen von Kriegssteuer-, und zwar sowohl der Zuwachsabgabe, als auch ber Vermögensabgabe, ferner Besitzsteuer., Wehrbeitrags-- und Rücklagegeseh und durch die mancherlei neuen Grundsätze aus steuerrecht- lichem Gebiete noch erschwert wird, durch zweckmäßige lückenlose Zusammenstellung der Vorschriften beider Gesetze zu einem Ganzen zusammenzufvrmen. Insbesondere sind die Vorschriften des Kriegs- und Besihsteuergesetzes in weitestem Maße er läutert und allenthalben dort, wo die Erfassung und der Zweck der einzelnen Bestimmungen Schwierigkeiten bereiten können, mit zahlreichen Beispielen »ersehen. Ein besonderer Vorzug dieser Ausgabe ist, daß das „Desitzsteuergesrtz", auf das sich das Kriegssteuergesetz aufbaut und das für da» Verständnis des Kriegsstenergesetzes unumgänglich notwendig ist, in sehr praktischer Weise im Zusammenhang mit dem Kriegssteuergesetz be arbeitet worden ist. Der Beantwortung der im Kernpunkte des allgemeinen Interesses stehenden Fragen z. B. der stillen Reserven und Abschreibungen, der Behandlung der Wertpapiere, des Grundbesitzes, der Luxusgegenstände, der Auskunftspflicht der Banken und Sparkassen, der Rücklagen für die Oberleitung in di« Friedenszeit, der Bilanz- berichtigung usw. ist besondere Beachtung geschenkt. So werden Einzelfragen in großer Zahl entstehen, deren richtige und erschöpfende Beantwortung für die Beteiligten von größter Wichtigkeit und erheblichster Tragweite ist. Es ist zu empsehlen, sich genügend mit Exemplaren zu versehen, zumal die Nachfrage, infolge der Besteuerung aller Bermögsn, die weniger als 1ü Prozent während de« Krieges verloren haben, eine wesentlich größere sein wird. Firmen, die sich besonders für diese Ausgabe interessiere« wollen, bitten wir, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Interessenten sind: Erwerbsgesellschaften aller Art «.Branchen, Kaufleute u.Industrielle, Rechtsanwälte, Handelskammern, Bibliotheken, Negierungs-, Finanz u. Steuerbehörden, K»«munal»erwaltunzen usw. Bestellzettel anbei! Prospekte kostenlos. Wir bitten zu verlangen! Industrieverlag Spaeth Sr Linde, Berlin L. 2 ^ (Verlag der „Deutschen Steuer-Zeitung")