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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1916-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 158, II. JuU 1916. von etwa G. 7000.— erzielt worden ist, sodaß die Unkosten der Veranstaltung gedeckt werden konnten. Bedauert wird, daß augenscheinlich der Zweck der Messe noch nicht von allen rich- tig begriffen wurde, und daß verschiedene Einsender versäumt hatten, ihrem Vertreter die für etwaige Unterhandlungen nötigen Unterlagen zu geben. Doch meint der Ausschuß fest stellen zu können, daß die Messe, wenn sie in Zukunft noch besser und sorgfältiger vorbereitet würde, ihren Zweck erfüllen und sich als lebenskräftig erweisen dürfte. Dem Bericht des Vorstandes unserer VeieeuiAinA voor äkll Loekbaockol über seine Tätigkeit im Jahre 1915 entnehme ich das Folgende: Zuerst wird des Jahrhundertfestes gedacht und darauf hingewiesen, daß der Verein trotz der schwierigen Zeiten sich entschlossen habe, mit dem Bau eines seiner wür digen Hauses zu beginnen. Der Bau desselben wurde am 39. Dezember 1915 für den Preis von G. 394.890 an die Firma B. L G. Roelofsen zu Amsterdam vergeben, eine Summe, die unter dem ausgeworfenen Betrag blieb. Die Inkasso-Bank in Amsterdam erklärte sich bereit, einen Blanko kredit bis zu G. 150 909 zu eröffnen, sodaß mit einer auf dar neue Gebäude zu nehmenden Hypothek die finanzielle Seite der Unternehmung gesichert ist. Es wurde der Einfach heit halber für den Bau ein kleiner Ausschuß aus den Herren V. Loosjes (Vorsitzender), A. B. van Holkema (Schatzmeister) und vr. A. G. C. de Vries (Schriftführer) eingesetzt. Die Zahl der Mitglieder des Vereins stieg von 726 bis Ende 1915 auf 755. Durch den Tod verlor der Verein die Mitglieder K. Blees Gzn, P. I. Burgersdijk, I. F. Droste, P. GeertS, N. G. van Kämpen, D. A. Kroeseklaas, P. Gouda Quint und R. F. Rikkers. — Der Zettumstände halber und wegen der Fortdauer des militärischen Dienstverhältnisses des Direktors und verschiedener Lehrkräfte mutzte die Eröffnung der Fachschule wieder um ein Jahr verschoben werden. — Im Laufe des Jahres starb der Redakteur des dliourvsblucks voor clen Lookkaockel A. S. de Rochemont. Zu seinem Nachfolger wurde P. Bausch ernannt, nachdem er eine Zeitlang provi sorisch das Amt verwaltet hatte. — über den Pensionssonds für dle Angestellten des Vereins liegt eine neue wissenschaft liche Bilanz vor, die anzeigt, daß der Fonds groß genug ist, um mit den dafür jährlich im Budget der VereeniZinx aus- geworfenen Beiträgen allen Ansprüchen genügen zu können. — Zum Schluß wird wegen seiner Wichtigkeit noch der Be schluß des Vorstandes von Anfang 1916 erwähnt, der eine Regelung der geschäftlichen Schwierigkeiten bezweckt, die sich aus dem Sinken des Markkurses ergaben. Der Ausschuß für das Lestslkuis van ckon Loekbanclol teilt mit, daß im Jahre 1915 in 201915 Sendungen 6 317 136 kg versandt wurden gegenüber 6 995 187 kg in 202 619 Sendungen während des Vorjahres. Der Gewinn stieg auf G. 9230.20 gegen G. 8699.75 im Jahre >914. Auch der Ausschuß für das Meurvsblnck voor den Loek- bLnäol hat Grund zur Zufriedenheit. Die Anzeigen brachten im Kriegsjahr 1915 sogar noch mehr ein als im letzten Friedensjahr, nämllch G. 9197.57'/- gegen G. 9013.06 in 1913. Der Gewinn des dliourvsblncks beträgt G. I398.55V-- Der Bibliothekar der Vorseoiging berichtet über Ankäuse im Betrag von nahezu G. 4500.— und teilt mit, daß die Vorarbeiten zum neuen Katalog jetzt soweit gefördert sind, daß er hofft im Laufe des Jahres 1916 mit der Drucklegung beginnen zu können. Die Tagesordnung für die Jahresversammlung, die am 11. Juli stattfindet, enthält außer den regelmäßig wieder- kehrenden Wahlen usw. als Hauptsache einen Antrag des Vor standes, den Jahresbeitrag von G. 10.— auf G. 15.— zu erhöhen und einen Antrag des Lorresponäentsebaps (etwa mit Kreisverein zu übersetzen) s'KravenbLge, daß die Versamm lung sich dahin ausspreche, daß es wünschenswert sei, das ^ärosbook voor ckon diocksrlancisoben Loekbanckei und Lrink- man's 1-ijst van boskon im Verlag der VereoniginA erscheinen zu lassen, und den Vorstand beauftrage, die dazu nötigen Schritte bei dem jetzigen Verleger A. W. Sijthoff in Leiden zu tun. 906 In Band 14 des Osarboek van bst gonootsedap Lmstoioäamnin (Verein für die Geschichte von Amsterdam) veröffentlicht Professor I. H. Schölte eine durch Porträts und Faksimiles von Titelblättern und ähnlichem reich illustrierten Artikel über den deutschen Dichter Philipp von Zefeu, der einige Jahre in Holland lebte und dessen Roman »Adriatische Rosemund« auch zum Teil in Holland spielt. Es werden auch Gedichte in niederländischer Sprache von ihm genannt. Ich erwähne dies hier, weil man solch einen Aufsatz an jener Stelle wohl nicht erwarten dürste. ?. dl. Gesetz über einen Warenumsatzstempel. Pom 26. Juni 1916. Dieses Gesetz wird im Reichs-Gesetzblatt Nr. 148 in folgendem Wortlaut veröfentlicht: A r t i k e l I. 1. Die §8 76 bis 83 und die Tarifnummer 10 des Reichsstempel- gesctzes vom 3. Juli 1913 (Reichs-Gesetzbl. S. 639) werden aufgehoben. Für die bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Händen der Steuerpflichtigen vorhandenen ungebrauchten gestempelten Scheck vordrucke und Scheckstempelmarken wird nach näherer Bestimmung des Bundesrats Ersatz des Steuerwerts gewährt. 2. Im 8 111 Abs. 2 des Neichsstempelgesetzes wird die Zahl >81« gestrichen. 3. 8 "6 Abs. 2 Satz 2 und 8 117 Abs. 2 des Reichsstempel gesetzes werden gestrichen. Artikel II. Im Tarif zum Reichsstempelgesetze werden hinter Nr. 9 folgende Vorschriften eingestellt: > 2 3 . Nr. Gegenstand der Besteuerung ^ert - teuersa > send Mark Pf- Berechnung der Stempelabgabc 10. Warenumsätze Anmeldungen der Gewerbe treibenden (8 78> über be- zahlte Warenlteserungen 1 des Gesamtbe trags der Zah lungen in Ab- stusungen von 10 Pfennig für je volle IVO Mark. Ausländische Werte sind nach den Vorschrif ten über die Erhebung des Wechselstempels umzurechnen. (In der Rubrik »Gegenstand der Besteuerung« folget, dann folgende) Z u s ä tz e. 1. Als Bezahlung der Lieferung gilt jede Leistung des Gegenwerts, auch wenn sie nicht durch Barzahlung erfolgt. Bei Tauschgeschäften gilt jede der beiden Leistungen als Be zahlung der anderen. 2. Als Warenlieferung gilt die entgeltliche Übertragung beweg licher Sachen auch dann, wenn sie ohne vorgängige Bestellung erfolgt. Als Warenlieferung gilt auch die Lieferung von Gas, elektrischem Strome und Leitnngswasser. Als Waren gelten nicht Forderungen, Urheber- und ähnliche Rechte, Wertpapiere, Wechsel, Schecks, Banknoten, Papiergeld, Geldsorten und amtliche Wertzeichen auch nicht Grundstücke und den Grundstücken gleich gestellte Rechte. 3. Den Warenlieferungen stehen Lieferungen aus Werkverträgen gleich, wenn der Unternehmer das Werk aus von ihm zu be schaffenden Stoffen herzustellen verpflichtet ist und es sich hierbei nicht bloß um Zutaten oder Nebensachen handelt. 4. Wird bei Abwicklung mehrerer Kauf- oder Anschaffnngsgeschäfte, die zwischen verschiedene» Personen über dieselben Waren oder über Waren gleicher Art abgeschlossen sind, die Ware nur ein mal in Natur übertragen, so gilt dies nur als Warenlieferung desjenigen, der die Ware in Natur überträgt.
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