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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
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^ I4S, 3V. Juni IS16. Redaktioneller Teil. Zusammenstellung der Relchsobgaben im Post- und Telegraphcnoerkehr. Lfbe. Nr. Gegenstan 1. Briefe u> im Orts- und Rachbarortsverkehr d) im sonstigen Verkehr 2. Postkarten 3. Pakete Als Reichsabgabe wird ein Zuschlag zu d den Post- und Telegraphengeblihren erhoben in Höhe von 2'/. Pf S 2'/- „ I. bis zum Gewichte von 5 Kilogramm oj aus Entfernungen bis 75 Kilometer einschließlich . . . . d> aus alle wetteren Entfernungen II. beim Gewicht über 5 Kilogramm auf Entfernungen bis 75 Kilometer einschließlich . . . . dj auf alle weiteren Entfernungen 5 1» 10 20 von jeder Sendung 4. 7. 8. S. 1V. Briefe mit Wertangabe a> aus Entfernungen bis 75 Kilometer einschließlich b> aus alle wetteren Entfernungen Postaustragsbriese Telegramme Rohrpostbrtefe und Rohrpostkarten Anschlüsse an ein OrtS-, Vororts- oder Bezirksfern- sprechnctz Ortsgespräche von Teilnehmeranschlllssen gegen Grund gebühr, Gespräche im Vorortsverkehr, tm Bezirks verkehr und im Fernverkehr Fernsprech-Nebenanschlüsse 5 10 5 „ . 2 lvon jedem Worte, mindestens " jlü Ps. von jedem Telegramm 5 „ von jeder Sendung 1Ü v. H. I von jeder Pausch- > ober Grundgebühr 1V °. H. 1V v. H. < von der Gebühr für 1 jedes Gespräch j von der Gebühr für j jeden Nebenanschluß Anmerkungen: I. Er m äßigungc n. Zu Ar.!». Für dringende Gespräche ist die Reichsabgabe nur in Höhe der Abgabe für nicht dringende Ge spräche zu erheben. II. Befreiungen. Bo» der Reichsabgabe sind frei: a> <Zu 8 1) Sendungen, die an Angehörige des Heeres und der Marine gerichtet sind oder von ihnen her rühren, wen» sie Porto- oder Gebllhrenvergllnstigungcn genießen. st) lZu 8 1) Sendungen tm Verkehr mit dem Auslande, soweit Verträge mit anderen Staate» entgcgcnstehen. o> (Zu Nr. 3j Gewöhnliche Pakete, die nur Zeitungen oder Zeitschriften enthalten, wenn die Zeitungen oder Zeit schriften vom Verleger an andere Zeitungsvcrlegcr oder an Personen geschickt werden, die sich nicht gewerbsmäßig mit Sem Vertriebe dieser Zeitungen oder Zeitschriften befassen. Die Postanstaltcn sind berechtigt, zum Zwecke der Prüfung des Pakctinhalts die Öffnung der Pakete an Amtsstellc zu verlangen oder selbst vorzunehmen. Die näheren Bestimmungen werden durch die Postord nung erlassen. <l) (Zu Nr. lij Pressetelegramme, das sind an Zeitungen, Zeitschriften oder Nachrichtenbureaus gerichtete Tele gramme in offener Sprache, wenn ihr Inhalt ans po litischen, Handels- oder anderen Nachrichten von allge meiner Bedeutung besteht, die zur Veröffentlichung in Zeitungen und Zeitschriften bestimmt sind. Die näheren Bestimmungen werden durch die Telegraphenordnung erlassen. III. 1! b e r ga n g sv o r s ch r i fte n. a) iZu Rr. Ist) Bei Briefen, die nach den bisherigen Vor schriften frcigemacht sind, wird in bim ersten beide» Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nur die Reichsabgabc, nicht das gesetzliche Znschlagporto von 10 Pfennig uacherhobcn. st) <Zu Nr. 8 und 1V> Jeder Teilnehmer ist in den ersten beiden Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes berechtigt, seinen Anschluß mit einmonatiger Frist zu kündigen. Sprechfaul. Ketzerisches. Vor einiger Zeit machte ein Sortimenter oder zünftig gelernter Ladenbuchhändlcr den Vorschlag, diese möchten sich von den Auch- Buchhändlcrn unterscheiden dadurch, das; sie auf ihrem Firmenschilde anbrächten: »Mitglied des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler«. Davon ist auf das dringendste abzuraten. Die große Menge des harmlosen Volkes ist auf »Börse« und »Börsenverein« nichts weniger als gut zu sprechen, das würde man bald empfinden. Auch »Zunft« und »zünftig« haben eine üble Nebenbedeutung. Ein Thüringer Fabrikant, dem ich die Leipziger Buchhändler-Börse*) zeigte, sagte: »Schönes Gebäude, ein bißchen altertümlich, klostermäßig und in die Erde gesunken für ein Börsengebäude. Also darin wird in Büchern spekuliert, deshalb sind diese auch so teuer«. Ich erwiderte darauf, daß es richtiger das »Amtshaus des Deut *) Heißt richtig: Deutsches Buchhändlerhaus. In Leipzig ist aller dings die Bezeichnung »Buchhändler-Börse« noch sehr beliebt. Red. scheu Buchhändler-Vereins« heißen müßte und darin gar nicht spekuliert würde, höchstens würden die Verleger einmal im Jahre darin inne, daß sie sich ganz wo anders verspekuliert Hütte,!. Er schüttelte sein mächtiges Haupt und wollte nicht begreifen, daß man etwas Börse nenne, was gar keine sei. Als er später auch noch das »Börsenblatt«, »Eigentum des Börsenvereins«, liegen sah, bekam er Schüttelfrost und stöhnte: »In dem Börsenblatt vom Börsen- vcreine ist ja nicht einmal ein Kurszettel zu finden, nicht einmal die Sorten- und Wechselkurse sind verzeichnet«. Dann erleichterte er sein Herz durch den Ausruf (verfeinert): Die Buchhändler und Apotheker sind die vcr -wegensten Subjekte, die auf Gottes Erdboden umherlaufen! Ich erklärte ihm, daß fortschrittlich gesinnte Leute vor Jahr zehnten — lange vor Ofenhcim, Ritter von Pvntenrin, Strousberg und Eimer — eine Abrechnungsstelle für den Buchhandel geschaffen hätten, der sie den damals beliebten und gar nicht anrüchigen Namen Buchhändler-Börse gegeben hätten: ans Pietät sei der Name bei- vehalten worden. Übrigens würde auch mir statt dessen »Amtshaus der Deutschen Buchhändler« und »Amtsblatt des Deutschen Buch handels« entschieden besser gefallen, aber es sei ketzerisch, Derartiges zu denken oder gar zu äußern. Nun, glücklicherweise, lange kann es nicht mehr dauern, dann wird dieser Ketzer ohnehin verbrannt, wie es sich gehört. 955
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