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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1916
- Strukturtyp
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- 1916-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1916
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Rr. 149. Mll S,^^5". »» T': ?°^"0elgenan Dn. ö Mar» n Mitglieder jür die Seile 10 -pk.. jlir >7. 6. 32^5?.^?at't 3S M." 8 «L k»^..<o^, Stellengesuche werden mit 10 "ps. pro ^ q»s iährNch.'^Ä^ 1>«m Ausland ^ «sum für N^ch," ^ MAMüMMWlwerÄMeMWWMW Leipzig, Fretlag den 30. Juni 1916. 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 130. Auszug aus der Registrande des Vorstandes des Börsen- vcreins. Laufende Registrande. 1. Einem Kommissionär, der die Auslieferung und das Inkasso für eine von der Benutzung der Einrichtungen und An stalten des Börsenvereins ausge schlossene Verlagsfirma besorgt«, wurde mitgeteilt, daß dies nur dann nicht gegen die Satzungen des Börsenvereins verstoße, wenn dabei in keiner Beziehung die Einrichtungen und Anstalten des Börsenvereins in Anspruch genommen würden. Ob ein Kommissionär für eine gesperrte Firma überhaupt in irgend einer Form auch eine an sich nicht gegen die Satzungen des Börsenvereins verstoßende ge schäftliche Tätigkeit entwickeln darf, muß der loyalen Gesinnung des Kommissionärs überlassen bleiben. 2. über die Bedeutung der Bestätigung eines Kommissionärs auf dem Bestellzettel seines Kommittenten, daß er das Verlangte cinlöse, hat sich der Vorstand nach Anhörung des Vereins Leipziger Kommissionäre wie folgt geäußert: Die Erklärung des Kommis sionärs gilt als eine Bürgschaft. Vorausgesetzt, daß sie in rechtsgültiger Form erfolgt, muß der Kom missionär gegebenenfalls für seinen Sortimenterkunden Zahlung leisten, falls die Klage gegen diesen erfolglos ist. Die Bürgschaft des Kommissionärs muß völlig zweifelsfrei sein; niemals kann z. B. der Abdruck des Gummistempels unter der Einlösungserklärung den Kommissionär verpflichten, weil nicht sämtliche Bestellzettel und Anfragescheine durch die Hände der maßgebenden Persönlichkeiten eines Kommissions geschäftes laufen können. 3. Auf die Anfrage einer Handelskammer hat der Vor stand erwidert, daß sich über Vorschriften der einzelnen Bundesstaaten, die den Handel resp. den Erwerb antiquarischer Bü cher betreffen, nichts Bestimmtes angeben läßt. Vermutlich werde es darüber nur Vorschriften von städtischen Polizeiverwaltungen geben, die diese im Bereich ihrer Zuständigkeit erlassen haben. So bestehe für Leipzig die Verpflichtung, die Namen der persönlich nicht bekannten Personen, von denen Bll- cherhändler Bücher ankaufen, festzustellen und hierüber eine Liste zu führen. Diese Vorschrift gilt aber nur für die eigentlichen Trödler, dagegen nicht für die Antiquariatsbuchhändler. Sollte eine städtische Ver waltung oder ein Bundesstaat auch dem Antiquariat ähnliche Vorschriften auferlegen und es unter irgend welche Aufficht stellen wollen, so müßten dagegen die schwersten Bedenken erhoben werden. Diese Vorschrift würde auch durchaus nicht gerechtfertigt sein, da die deutschen Antiquare zu den befähigsten und kenntnis reichsten Buchhändlern gehörten und eine derartige Beschränkung durchaus nicht verdienten. Gründungsversammlung einer »Deutschen Buchhändlergilde» als Vertretung des deutschen Sortiments am Freitag, den 19. Mai 1916, nachmittags 3 Uhr im rechten kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses in Leipzig (Portal III). (Stenographischer Bericht.) Tagesordnung: 1. Bericht über die Vorarbeiten des Ausschusses. (Referent: Herr R. L. Prager) 2. Zweck und Ziele der Organisation des Sortiments. (Referent: Herr P a u i N i t s ch in an n) 3. Beschlußfassung über den Name» der Organisation. 4. Beratung der Satzungen. 5. Voranschlag sllr das erste Geschäftsjahr. 8. Beschlußfassung über die Höhe des Jahresbeitrags und über die Erhebung eines Eintrittsgeldes von allen nach der Grün dung eintretendcn Mitgliedern. 7. Wahl des Vorstandes. 8. Anfragen und Anträge der Mitglieder. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Verbandes der Kreis und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel, Herr R. L. Pragcr, Berlin. Vorsitzender: Meine Herren! Indem ich die konsti tuierende Versammlung der neuen Organisation des Sortiments eröffne, begrüße ich Sie alle herzlich. Ich tue das um so mehr, als es in der heutigen Zeit für jeden schwer ist, vom Geschäft abzukommen. Wir haben aber alle den richtigen Gedanken ge habt, daß man auch für die Allgemeinheit Opfer bringen mutz und daß die kleinen Angelegenheiten des einzelnen im Interesse der Allgemeinheit Zurückbleiben müssen. Ich danke im Namen des Ausschusses dem Vorstande des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler dafür, daß er uns diesen Saal freundlich)! überlassen hat. Wir hätten gern auch den Vorstand des Börsenvereins hier gehabt: aber da unsere Sta tuten bei der Hauptversammlung Gäste nicht zulassen, konnten wir auch hier keine Ausnahme machen. Man könnte ja nun sagen: die Statuten sind noch nicht angenommen; aber sie sollen doch im Laufe der Verhandlungen angenommen werden und sollen so- sort in Kraft treten. Infolgedessen würde dann die Anwesenheit von Gästen unzulässig sein, und es könnte doch immer jemand aus der Versammlung erklären, daß von jetzt ab Gäste nicht mehr ge duldet werden können. Das mutzten wir unter allen Umständen vermeiden. Ich habe sodann das Vergnügen, Herrn Thomas zu be grüßen, den Redakteur des Börsenblatts, der in freundlicher Weise unserer Aufforderung, den Verhandlungen beiznwohnen, nachgekommen ist. Ich heiße ihn herzlich willkommen. 845
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