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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1916
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- Deutsch
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^ 139, 19. Juni 1916. Redaktioneller Teil. immer betont und mit Erfolg betonen dürfen, daß die Rücksicht auf den Mittelstand und seine Kräftigung eine zwingende Notwendigkeit ist, und ich habe stets Verständnis gesunden. Und, meine Herren, ich habe nicht mit den allerhöchsten Behörden zu verhandeln Gelegenheit gehabt. Wenn ich bei den untergeordneten Stellen dieses Verständnis finde, wieviel mehr darf ich es bei den Ministerien erwarten! (Vorsitzender: Die fünf Minuten sind vorüber!! — Ich bin gleich sertig! Herr vr. de Gruyter hat uns ein Schreckgespenst hingemalt, welche Zustände kommen können, wenn Sie heute unsern Antrag annehmen. Meine Herren, das Schreckgespenst, »was da vielleicht kommen wird«, ist uns immer wieder von neuem hier vorgesührt worden. Die Zustände, die nach Annahme des Antrages kommen werden, werden nicht viel schlimmer sein können, als sie sein werden, wenn Sie den Antrag ablehnen. Darüber müssen Sie sich klar sein. Meine Herren, Herr vr. de Gruyter hat gesagt: »wir müssen am Ladenpreis festhalten, weil wir nicht anders können«. Ich antworte ihm darauf: das Sortiment muß an dem heutigen Antrag festhalten, auch aus dem einfachen Grunde, weil es nicht anders kann. Eine bessere Lösung hat bisher nicht gefunden werden können, und die zeitigen Verhältnisse sind für das Sortiment unhaltbar. Und nun lege ich die Entscheidung in Ihre Hände. (Bravo! und Händeklatschen.! Herr vr. Otto Bielefeld-Freiburg i. B.: Ich möchte nur ganz kurz einen Irrtum berichtigen, der vorhin begangen wurde. Es wurde, wie übrigens auch in den juristischen Gutachten, die Ihnen vorliegen, wesentlich aus unsere Satzungen Bezug genommen, und es wurde die Frage gestellt, warum denn die Satzungen nicht geändert würden. Meine Herren, hier liegt der Kern der Sache nicht. Wenn 8 3 der Satzungen aufgehoben wird, so ändert das an der Rechtslage garnichts. § 21 des Verlagsrechtsgesetzes ist und bleibt das große Hindernis für den Antrag, den Sie gestellt haben, und ich muß sagen: ich bewundere die Eleganz der Herren, die hier über das Gesetz mit einer Leichtigkeit hinwegvoltigieren, als ob es kein Gesetz und keine Gerichte gäbe. § 21 des Verlagsrechtsgesetzes bestimmt, daß der Autor hineinzureden hat, und es gibt Autoren, die das in schikanöser Weise tun, und wenn es im ganzen Deutschen Reiche nur einen schikanösen Autor gäbe — ich kenne einen solchen, meine Herren, ich kenne auch das Gericht, das das erste Urteil in der Sache erlassen wird, ich kenne auch die Firma, die dabei die Leidtragende sein wird und die dann vor der Frage steht, ob sie dem Börsenverein den Streit zu verkündigen hat zu Durchführung dieses Beschlusses —, ich sage: wenn es im ganzen Deutschen Reiche nur einen einzigen Autor gäbe, der sagte: »auf Grund von z 21 des Verlagsrechtsgesetzes dulde ich das nicht, ich verlange Vertragsauflösung oder ich verlange, daß du auf Nichtigkeitserklärung dieses Beschlusses klagst», dann haben Sie einen unhaltbaren Zustand; dann haben Sie hier die Preiserhöhung, hier die Unterlassung der Preiserhöhung, Sie haben nachträglich die Anfechtung, Sie haben ein Durcheinander, wie es garnicht ärger sein kann. Dieser Verleger hat etwas von dem Urteil gehört, jener nicht; dieser richtet sich danach, jener nicht. Der Börsen verein weiß schließlich nicht, was er machen soll. Er ist zu guter Letzt womöglich noch haftbar. Meine Herren, vergessen Sie nicht: die Rechtsfrage ist doch die ausschlaggebende Frage; alle Nützlichleitsfragen, die ja berechtigt sind, treten ihr gegenüber in den Hintergrund. Es Hilst uns garnichts: wenn wir wirtschaftlich noch so sehr berechtigt sind, diese Preiserhöhung — wie wir ja alle zugeben — vorzunehmen, und wir können es rechtlich nicht tun, so muß die Sache unterbleiben. Vorsitzender Herr Geheimer Hofrat Karl Siegismund-Berlin: Das Wort hat Herr Seemann. <Rufe: Schluß der Debatte!! — Ja, meine Herren, die Stellungnahme des Börsenvereinsvorstandes zu der Sache müssen Sie doch noch anhören! Der Börsenvereinsvorstand soll nachher seine Haut zu Markte tragen; da müssen wir Ihnen doch erst einmal unsere Meinung sagen, ehe wir hören, was Sie bestimmen. Herr Artur Seemann-Leipzig: Der Antrag Paetsch erscheint in seiner jetzigen Fassung dem Vorstand nicht annehmbar, weil der Vorstand befürchten muß, daß eine sehr große Menge von Konsequenzen daraus erwachsen können, die sich gar nicht vorhersehen lassen. Sie werden doch nicht wünschen, daß wir eine Masse unfruchtbarer Prozesse führen, die dem Börsenverein aufgehalst werden, und die mit Erfolg durchzusühren er nicht hoffen darf. Was würde denn aus Ihrem Beschluß werden, wenn, wie Herr vr. Bielefeld angedeutet hat, eine Nichtigkeitsklage gegen diesen Beschluß angestrengt und von dem Kläger gewonnen werden sollte? Außer einer Blamage des Börsenvereins hätten Sie dann gar nichts erreicht. (Sehr richtig!! Ich möchte Sie bitten, das zu vermeiden. Die Sache ist doch zu ernsthast. Man kann das nicht übers Knie brechen. Wir haben mit dem rechtskundigen Syndikus über die Sache gesprochen und haben schwere Bedenken. Insbesondere die Worte: «beschließt die Haupt- Versammlung« machen den Eindruck, als ob ein Zwang beabsichtigt sei; es soll aber keiner sein. Die Entscheidung darüber liegt in den Händen des Richters, dem wir vor Anstrengung eines Prozesses die Entscheidung gar nicht abnehmen können. Gut achten darüber einzuholen, ist mißlich. Das eine kann bejahend, das andere verneinend sein. Auf derartige unbestimmte, viel deutige Erklärungen hin kann man nichts erreichen. Wenn Sie eine Resolution fassen und sagen: »Angesichts der anerkannten Notlage des Sortiments erklärt die Hauptversammlung«, ist schon viel mehr gewonnen; dann haben wir es mit einer Willens meinung zu tun, die keinen Zwang ausübt. (Zuruf.) Wollen Sie damit nur eine Ansicht äußern, so läßt sich das hören; sobald Sie aber rechtliche Konsequenzen daran knüpfen, können wir, der Vorstand, die Verantwortung nicht übernehmen, weil wir die Sache den Gerichten gegenüber zu vertreten hätten. Ähnlich verhält es sich mit dem nächsten Satze: «Es wird als wirtschaftlich notwendig anerkannt«. Ich würde em pfehlen, zu sagen: »Es wird als wünschenswert angesehen« oder: »Es wird aus wirtschaftlichen Gründen als wünschenswert an gesehen«. Dann ist es eben eine reine Meinungsäußerung, die schließlich niemand zwingen soll. Ob Sie aber damit etwas erzielen, ist eine andere Frage, die ich nicht entscheiden möchte. Der Vorstand glaubt, daß mit dem Antrag vr. Ehlermann wesentlich mehr zu erreichen sein wird, und empfiehlt Ihnen daher diese Fassung. Herr vr. B. Lehmann-Danzig: Meine Herren, als Sortimentsbuchhändler möchte ich Sie dringend bitten, den Antrag Nitschmann anzunehmen. (Zuruf: Es gibt keinen Antrag Nitschmann! Den Antrag Paetsch!) — Den Antrag Nitschmann, wie er hier vorliegt. (Widerspruch. — Zuruf: Den Antrag Paetsch!) — Nennen Sie ihn Antrag Paetsch, wenn Sie wollen! Vorsitzender Herr Geheimer Hosrat Karl Siegismund-Berlin: Meine Herren, wir wissen doch alle, was der Herr Redner meint; wir wollen die Sache doch nicht aufhalten. Herr vr. Lehmann, fortfahrend: Also ich bitte Sie, den Antrag Paetsch anzunehmen. Er ist nach meiner Überzeugung für jeden Verleger ohne irgendwelche juristische Verbindlichkeit. Er sagt: die Versammlung soll es als wirtschaftlich not wendig anerkennen — ich habe es nur im allgemeinen niederschreiben können —, daß ein Teuerungszuschlag vom Sortiment erhoben werden darf. Welcher Richter könnte sich gegen irgendeinen Verleger wenden, weil der Börsenverein heute beschlossen hat, die Meinung auszusprechen, daß er den Aufschlag für notwendig erklärt? Wen will man denn anklagen? Den Börsenverein oder die Verleger? Meine Herren, ich frage Sie: was sollen alle Beteuerungen, daß Herr vr. Bielefeld zwölf Jahre Amtsrichter gewesen ist? (Heiterkeit.) Gestatten Sie mir, daß ich eine Erfahrung aus meinem Leben mitteile. Ich habe in einer handelsrechtlichen Angelegenheit einen mir verwandten Geheimen Justizrat, einen alten Handelsrichter in Berlin, gefragt, was er dazu meine, und er erwiderte mir: Das kommt auf die Entscheidung des Richters an! (Heiterkeit.) Meine 78Z
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