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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 131, 8. Juni 1916. Behandlung, wie sie ans der Mehrzahl der holländischen Zeitungen erkennbar ist, haben wir geglaubt, hinwegsehen zu müssen, weil es uns zwecklos erschien, mit Worten dagegen anzukämpfen, und der gesunde Sinn des holländischen Volkes wohl selbst im Laufe der Zeit erkennen wird, daß seine LebenSinteresscn nach keiner Richtung hin von Deutschland bedroht werden, auch wenn wir noch näher an seine Grenzen Heranrücken sollten. Das darf uns aber nicht abhalten, mit aller Schärfe gegen das Vorgehen eines holländischen Buch händlers zu protestieren, der, seit Jahren in enger Verbindung mit dem deutschen Buchhandel stehend, sich nicht gescheut hat, die deutsche Regierung der Fälschung zu beschuldigen. Hier der Sachverhalt: In der Abendausgabe ^ ans Seite 1 vom 9. Mai des »Nienwe Notterdamschc Courant« findet sich unter der Überschrift »Een Protest« eine Darstellung von Martinus Nijhoff, die der holländische Buchhändler in dem »NieuwSblad vvor den Boekhandel« veröffentlicht hat. Es heißt da: Von dem deutschen Konsulat in Rotterdam wurde vor kurzem eine Broschüre verbreitet unter dem Titel: »Värit68 ki8toricsU68, ck'apres Ü68 ckocunwnt8 Üi8tviiciu68 kranyam. krsuee et ^nZleterre. un neutre«. Das Buch geht darauf aus, das französische und englische Volk zu entfremden. A r g c r n i s c r r e g e n d im höchsten Maße ist, baß der Verbreiter, die.deutsche Regierung, sich nicht gescheut hat, auf dieses Brich als -Herausgeber den Rainen eines bekannten fran zösische» Verlegers zu drucken, und noch, um diese Täuschung vollkommen zu machen, schließlich eine fiktive Druckerei als in Paris wohnhaft genannt w i r d.*) So müssen also die französischen Leser durch die Fälschung anuehmen, daß dieses Pamphlet von einem ihrer besten Verleger in Paris gedruckt und herauSgegebeu worden ist. Der Name dieses Ver legers wird dadurch für immer mit einer Schmähschrift verbunden, die die Feinde seines Vaterlandes für nötig finden zu verbreiten. Alphonse Lemerre, dessen Name für dieses Buch mißbraucht wird, schreibt mir auf meine Frage nach Exemplaren dieses Buches fol gendes: Die Broschüre ist das Werk deutscher Fälscher. Diese Bro schüre ist in Deutschland veröffentlicht worden unter meinem Namen und in der Schweiz verbreitet. Das ist eine Fälschnng, aber unsere Gegner haben noch andere Fälschungen auf dem Gewissen. Ich habe übrigens in allen Zeitungen gegen diese unehrenhafte Handlung pro testiert. Es ist nötig, daß dieser Protest in allen zivilisierten Ländern be kannt wird. Obwohl uns Zivilisation und Kultur abgesprocheu werden, halten wir es für unsere Pflicht, diesen Protest auch zur Kenntnis unserer Leser zu bringen, damit sie sich klar werden, was Herr Martinus Nijhoff, Haag, unter Neutralität versteht. Daß die deutsche Regierung mit der von Herrn Nijhoff behaupteten -»Fälschung« nichts zu tun hat, bedarf ivohl keiner Erwähnung. Bekanntmachung bctr. Aus- und Durchfuhr von Karten, Gelände beschrcibnngen usw. (vgl. Nr. 94). Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom -31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Aus- und Durchfuhr von Waffen, Munition und Pulver usw., bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis: Unter Aufhebung der Bekanntmachung von 28. April 1915 - Neichsanzeigcr Nr. 98 vom 28. April 1915 - und der Bekanntmachung vom 3. August 1915 Reichsanzeiger Nr. 182 vom 2. August 1915 — wird für die Aus- und Durchfuhr von Karten, Geländebeschreibnn- gen usw. folgendes bestimmt: I. Es dürfen weder aus- noch durchgeführt werden: 1. nach dem feindlichen Auslande Karten und Geländebeschrci- bnngeu jeder Art: 2. nach den, neutralen und verbündeten Auslande, außer Öster reich-Ungarn lletzteres siche Ziffer 3), a) folgende Erscnbahnkartcn: a. die Übersichtskarte der Eisenbahnen Deutschlands im Maß stabe 1:750 WO (bearbeitet im Reichseiseubahnamt), b. die Übersichtskarte der Verwaltungsbezirke der Königlich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Eisenbahndirek tionen 1:1 909 099 (bearbeitet im Ministerium der öffent lichen Arbeiten), c. die Übersichtskarte der vereinigten Preußischen und Hessi schen Staatseisenbahnen 1:690 000 (bearbeitet im Mini sterium der öffentlichen Arbeiten), d. die Karte der deutschen Eisenbahnen und ihre Anschlüsse ini Ausland 1:899 909, HerauSgegebeu vom Gea-Verlag; °'°) Von uns gesperrt. Red. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Ter B 0 rsen 724 6) Karten, die von deutschen Militär- und Marincbehörden herausgegeben sind; c) Geländebeschrcibungcn, Reliefkarten, die deutsches, österrei chisch-ungarisches und besetztes feindliches Gebiet des Ostens und Westens betreffen, und zwar Karten a. im Maßstabe von 1:1 bis 1: 100000 einschließlich, wenn sic bereits vor dem 2. April 1915 bestanden haben, b. im Maßstabe von 1: 1 bis 1:300000 einschließlich, wenn sic »ach dem 2. April 1915 entstanden sind. (Neue Auflagen älterer Karten, die keine wesentlichen Änderungen enthalten, gelten nicht als neucntstandene Kartenwerke); 6) Geländebcschreibuugcu, Reliefkarte», die Gebiete der Baltan- länder, Kleinasiens, Ägyptens und Persiens betreffen, und zwar ohne Rücksicht auf den Maßstab; 3. nach Österreich-Ungarn a) die unter Nr. 2u und d genannten Karlen; 1)) Karten im Maßstab von 1:1 bis 109 000 einschl., Relieskart.eu ohne Rücksicht ans Maßstab und Geländebeschreibungcn von a. dem Gebiet des deutschen Schutzstreifens. Der Schutzstreifen umfaßt im Sü-en das Gebiet südlich der Linie Salzburg, Rosenheim, Weilheim, Dietmannsried, im Westen das Gebiet von Württemberg, Hohenzollern, Elsaß-Lothringen, der Rheinpfalz und dann weiter nach Norden einen Grenzstreifen von etwa 100 Km, im Norden das Küstengebiet in einer Breite von etwa 100 km, b. dem im Osten und Westen besetzten feindlichen Gebiete, c. dem engeren Kriegsgebiet und der Umgebung von befestig ten Plätzen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie; 4. nach dem besetzten feindlichen Gebiet des Ostens und Westens die unter Nr. 3 a und b genannten Geländebeschreibungen, Re liefkarten und Karten. Die Ausfuhr anderer Karten ist aber von der Zustimmung der dortigen Befehlshaber, also des Generalquartier meisters, des Oberbefehlshabers Ost, der Generalgonverneurc von Warschau und Belgien, abhängig. II. Ausnahmen. Dem Aus- und Durchfuhrverbot unterliegen nicht: 1. alle Sendungen an außerhalb des Reiches befindliche deutsche Militär- und Zivilbehörden, 2. solche Sendungen, die von den militärischen Prüfungsstelleu zur Ausfuhr freigegeben und mit einem entsprechenden Vermerk ver sehen sind. Berlin, den 3. Juni 1916. Der Reichskanzler. Im Aufträge: Müller. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 130 vom 3. Juni 1916.) Persollalnachrichten. Verleihungen des Eisernen Kreuzes. Mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse wurde ausgezeichnet Herr G u st a v Philipp, Leutnant und Regimentsadjutant eines Infanterie-Regiments im Osten, Prokurist der Verlagsbuchhandlung E. Regenhardt G. m. b. H. in Bcrlin-Schöuc- berg, während das Eiserne Kreuz 2. Klasse nachstehenden Herren ver liehen wurde: Julius Müller j n u., Leutnant im Infanterie-Regiment Nr. 121, Inhaber des Österreichischen Verlags-Instituts in Wien; Richard Schick, Gehilfe im Hanse Amelang'sche Buch- und Kunsthandlung in Eharlottenburg. Wilhelm Heering f. — Die deutsche botanische Wissenschaft ist von einem schweren Verlust betroffen worden: Or. Wilhelm Heering von den Botanischen Staatsinstituten in Hamburg ist bei Verdun auf dem Schlachtfelde gefallen, vr. Heering hielt Vorlesungen über Pflanzengcographie und systematische Botanik, leitete die botanischen Exkursionen und war Geschäftsträger der Schleswig- Holsteinischen Naturdenkmalpflege. Es sind verschiedene botanische und pflanzengeographische Werke von ihm erschienen, u. a. ein forst botanisches Buch für Schleswig-Holstein. Heering, der in Fachkreisen als einer der hervorragendsten Gelehrten der botanischen Wissenschaft galt, war 1876 in Altona geboren. verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlcrhanS).
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