Künftig erscheinende Bücher. ^ ivk, g. Mai ISi6. Im Tenien-Verlag zu Leipzig erscheint in wenigen Tagen: Der Krieg, die Gemeinden und die Gastwirtschaften — von <I Reetz VereinSanwalt des Deutschen Vereine für Gasthausreform —Stettin I Mark >cr hat ein Mann, der mitten im Leben steht, dessen Blick durch eine Fülle tatsächlicher HHErfahrungen und Beobachtungen in Fragen der Sozialpolitik besonders geschärft ist, zur Feder gegriffen, um einen hochinteressanten, ganz neuartigen Beitrag zu den zahlreiche» Rcforinvorschlägcn für den § Zä der Reichsgewerbeordnung zu liefern. An der Hand einer geschichtlichen Untersuchung über die Entwicklung der Rechtsnormen, die im heutigen § Zä der Gewerbe-Ordnung ihren gesetzlichen Niederschlag gesunden haben, wird über zeugend nachgewicsen, daß der Grund für die auf diesem Gebiete heut unzweifelhaft herrschenden Mißstände darin zu suchen ist, daß man die Unterscheidung, die das Allgenieine Landrecht mit gutem Grunde zwischen Gastwirtschaften, als einer VerkchrSangclegenhcit einerseits und Alkohol- vcrtricb andererseits machte, fallen ließ und beide Gewerbezweige in ihrer gesetzgeberischen Behandlung einander gleichstellte. Die Vorschläge des Verfassers gehe» nun dahin, den WwtschaftSbetricb und den Kleinhandel mit Spirituosen in mehr oder weniger großem Umfange zu kommunalisieren. Mit Recht wird ausgeführt, daß sich eine solche Einrichtung in diesem Kriege recht segensreich bemerkbar gemacht hätte; denn der Umstand, daß die in den einzelnen ArmcekorpSbczirkcn in verschieden großer Aus dehnung ergangenen — militärisch ja notwendigen — Alkoholverbote für viele Existenzen des er wähnten Gewerbes ruinös wirkten und wirken mußten, sei zu einer, wenn natürlich auch ungewollten Ursache für viele in der Not begangene Zuwiderhandlungen solcher Gewerbetreibender gegen mili tärische Anordnungen geworden. Und außerdem, so meint der Verfasser, läge in einer solchen Verstadtlichung ein Gegengewicht gegen die im Braucreigcwerbc sich mehr und mehr bemerkbar machende und durch den Krieg noch bedeutend geförderte Konzentration der einzelnen Betriebe; denn diese würden auch in späteren FriedcnSzeiten Existenzen mit wirtschaftlich schwachen Schultern, wie cs die Gast- und Schankwirte nun einmal seien, in bedrängte Lebenslage bringen und damit oft zur Straffälligkeit führen. Dazu komme noch, daß sich voraussichtlich nach dein Kriege gegen die Gefahren, die aus dein Kneipenlcben der dann sehr zahlreichen Rentenempfänger und aus der während des Krieges erklärlicherweise eingeriffenen Verwahrlosung der Jugend erwachsen dürfte», zahlreiche Eingriffe in den Betrieb der Wirtschaften als notwendig erweisen würden, die natürlich für die Inhaber derselben in pekuniärer Hinsicht nachteilig wirken würden und müßten. Jede Behörde und si'der sozialpolitisch irgendwie Interessierte ist Käufer de« Buches!