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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1916
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- Deutsch
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.V 98, I. Mai 1916. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dlschn. Buchhandel. Kommt her! — hier braucht r nich ze wart», Wie uff d'r Jagd nach Brot uu Milch, Hier kriegt 'r — un zwar ohne Kart' n ! — De Geistesnahrungk brombt uu bill'g! -Hier wird mit Hieben nich noch Schläg'n Wie in d'r Buddcrschlacht gerauft, Nee, friedlich sciselt eich entgeg n D'r Buchvcrkäufer: Kommt un kauft! Un daß das Herz recht froh uns boche, Sei eich d'r Wunsch noch usfgehängkt: Dag r ooch ohne Biecherwoche In Zukunft oft ä Buch verschengkt! Otto Wenck. Kleine Mitteilungen. Jubiläen. — An» heutigen 1. Mai kann die Firma Otto Schmemann in Essen (Ruhr) auf ein 50jähriges Bestehen zn- rückblickeu. DaS Geschäft wurde 1866 im damals noch kleinen Essen, das etiva 35 000 Einwohner zählte, von Otto Radkc unter der Firma feines Namens gegründet. Es hob sich bald, sodaß Nadke ihm 1875 eine Druckerei und den Verlag des Essener Generalanzeigers an- gltedern konnte. Den so vergrößerten Betrieb fiihrte er bis 1884 mit gutem Erfolge, in welchem Jahre er das Gesamt-Unternehmen an Alfred Wcrther aus Stuttgart verkaufte. Der neue Besitzer arbeitete mit Fleiß und Geschick und baute den Betrieb weiter ans, bis ihn 1893 ein körperliches Leiden zwang, die Buchhandlung und den General anzeiger an seine Mitarbeiter Otto Schmemann und Georg Thadcn abzutreten. Am 1. Juli 1912 ging dann das Geschäft an Kommerzien rat W. Girardet, Wilh. Girardet und Otto Schmemann über, die nun die Firma Radke, die unter den Vorgängern noch aufrechterhalten war, ganz fallen ließen und Girardet L Schmemann firmierten. Am 1. Juli 1913 wurde das Sortiment wieder von dem Zeitungsunternehmen ge trennt und das erstere von Herrn Schmemann unter der Firma seines Namens übernommen. Er hat es verstanden, sein Geschäft ans der Höhe zu erhalten, sodaß sein Betrieb sogar durch den Krieg wenig oder gar keine Einbuße erlitten hat und sich die Schmemannsche Buchhand lung in der Großstadt Essen des besten Ansehens erfreut. Die 25. Wiederkehr ihres Gründungstages kann ebenfalls am 1. Mai die Firma Friedrich Hassel N a ch f. in Elber feld begehen, die jetzt von Frau Helene Kosbadt geführt wird. Ihr Mann übernahm das Geschäft im Jahre 1916 von dem Gründer der Firma: seit 1914 ist Frau Kosbadt In haberin. — Auf den gleichen Zeitraum ihres Bestehens können auch die Buch- und Papierhandlung Karl Möller in Harsefeld und die Bnch-, Musikalien- und Papierhandlung Al fr. Uschner in Kamcnz (Sachsen) zurückblickcn. Verbot der Aus- und Durchfuhr von Papier, Pappe nsw. Auf Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ans- und Durchfuhr von Waffen, Munition, Pnlver und Sprengstoffen sowie von anderen Artikeln des Kriegs bedarfs und von Gegenständen, die zur Herstellung von Kriegsbedarfs artikeln dienen, bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis: I. Es wird verboten die Ans- und Durchfuhr von sämtlichen Wa ren des elften Abschnittes des Zolltarifs (Papier, Pappe und Waren daraus). II. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle aller bisherigen Bekanntmachungen, die dergleichen Rohstoffe und Erzeugnisse zum Ge genstände haben, mit Ausnahme der Bekanntmachung vom 16. Oktober 1915 Ncichsanzeiger Nr. 246 vom 18. Oktober 1915 —, betreffend die Ausfuhr und Durchfuhr von Postkarten. III. Das Verbot unter I erstreckt sich nicht auf folgende Waren und Nummern des Statistischen Warenverzeichnisses: Waren der Nummer 656 6, Waren der Nummer 657 mit Ausnahme der durch die unter II bezeichnete Bekanntmachung vom 16. Oktober 1915 betroffenen Postkarten, Waren der Nummern 658 und 659, Waren der Nummern 661 und 662, Waren der Nummern 668, 669, 670, 671, Waren der Nummer 672 mit Ausnahme von Patronenhülsen, Waren der Nummer 673 6. Berlin, den 27. April 1916. Der Reichskanzler. Im Aufträge: Müller. (Deutscher Ncichsanzeiger Nr. 166 vom 28. April 1916.) Ein Briefumschlag für vier Briese. Zur Ersparnis von Papier hat die württembergische Postverwaltung eine bemerkenswerte Neue rung eingeftthrt. Es handelt sich um Briefumschläge, die in vier Adressenfelder cingeteilt sind und mit Verschlußmarken verschlossen werden. Diese Marken werden von den württembergischen Postanstal- ten zum Preise von ^ Pfg. für 1000 Stück abgegeben. Selbst diese vierfach benutzbaren Umschläge können fortgelafsen werden, wenn man einseitig beschriebene Bogen faltet und mit der Marke verschließt; ein Verfahren, das noch den Vorzug hat, den Postaufgabestempel mit dem Schriftstück zu vereinigen. Technische Büchereien. — Von dem Frankfurter Bezirksverciu des »Vereins deutscher Ingenieure« ist vor kurzem die Errichtung öffent licher technischer Büchereien in verschiedenen Teilen des Reiches ange regt worden. Im Vorstandsrat des HanptvercinS hat nun Professor Kollmaun mitgeteilt, daß in diesem Frühjahr in Frankfurt a. M. die erste öffentliche technische Bibliothek Deutschlands eröffnet werden soll, und zwar in Anlehnung an die öffentliche Nothschildsche Biblio thek, die besondere Räume dafür zur Verfügung stellt. Viele Indu strielle haben bereits Beiträge zur Beschaffung von Büchern bewilligt. Man will neben der Zeitschriftenliteratur hauptsächlich neuere Werke anschafsen und durch bequeme Einrichtungen und ausgedehnte Bc- uutzungsstunden jedem Gelegenheit geben, sich leicht und kostenlos über alles Zeitgemäße aus der technischen Literatur zu unterrichten. Bulgarischer, flämisch-niederländischer, polnischer, ungarischer und türkischer Sprachunterricht in Leipzig. — Die Waffenbrüderschaft und die politische Interessengemeinschaft, die der Weltkrieg geschaffen hat, müssen sich zu einer inneren Annäherung der beteiligten Völker ver dichten als Grundlage für den gesunden kulturellen und wirtschaftlichen Austansch, der in Zukunft zwischen ihnen kräftiger entwickelt werden muß. Dem Verständnis dafür muß insbesondere vorgearbeitet wer den durch die Erlernung ihrer Sprachen. Hören wir doch, daß bei den Bulgaren und den Türken ebenfalls ein lebhafter Drang nach der Beherrschung der deutschen Sprache erwacht ist und daß sie eifrig bestrebt sind, unsere Sprache zu erlerne». Die Ungarn, Polen, Flamen und Holländer werden wir auch besser verstehen, wenn wir ihre Sprache sprechen können. Von diesen Gedanken geleitet, hat der Ver ein für Volkswohl, Gemeinnützige Gesellschaft für Leipzig und Um gegend, seinen seit Jahrzehnten bewährten Abend-Unterrichtskürsen der verschiedensten Fächer für Herren und Damen aller Berufe mit Hilfe tüchtiger Lehrkräfte auch Kurse für diese Sprachen angegliedert. In der ersten Maiwoche beginnen dort wieder neue Unterrichtskurse für Anfänger in Bulgarisch, Flämisch-Niederländisch, Polnisch, Tür kisch und Ungarisch zu volkstümlich billigen Preisen. Zugleich finden auch wieder Fortsctzungskurse in Englisch, Französisch, Polnisch, Rus sisch, Spanisch, Türkisch und mehreren anderen Fächern für Fortge schrittene statt. Wir verfehlen nicht, auch die Angehörigen des Leip ziger Buchhandels auf diese billige und bequeme Einrichtung znr Be reicherung des sprachlichen Wissens aufmerksam zu machen. Ausstattung von Waren mit Kricgswahrzeichen. I» den »Mitteilungen des Vereins Deutscher Ncklamefachleute E. V.« lesen wir: Eine Buchhändlerfirma hatte im Herbst 1914 einen Kalender für das Jahr 1915 herausgegeben, der auf der Vorderseite des Umschlags die Bezeichnung »Kriegskalender« trägt und den inmitten der deutschen Reichsfarben das Bild des Deutschen Kaisers ziert. Einen gleichen Kalender für das Jahr 1916 gab sie im Herbst 1915 heraus. Im Herbst 1915 ließ eine andere Vcrlagsfirma den von ihr heraus- gcgebenen Kalender für das Jahr 1916 ebenfalls unter der Bezeichnung als »Kriegskalender« und unter ganz ähnlicher Ausstattung, insbe sondere unter Verwendung der Neichsfarben und des Bildes des Kaisers, erscheinen. Die erstere Firma war der Meinung, daß sie für die Aufmachung des Kalenders Ausstattungsschutz erworben habe gemäß dem 8 15 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894, wonach es verboten ist, zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr Waren und deren Umhüllung mit einer Ausstattung zu versehen, die innerhalb beteiligter Verkehrskrcise als Kennzeichen gleichwertiger Waren eines anderen gelten. Sie rief des halb den Schutz des Gerichts an. Das Obcrlaudesgericht wies die Klage ab, indem es verneinte, daß die Ausstattung geeignet sei, im Verkehr als besonderes Kennzeichen des Kalenders der Klägerin zu dienen. Denn sehr bald nach dem Beginn des gegenwärtigen Krieges habe sich in weitem Umfange das Bestreben der Geschäftswelt gezeigt, durch Ankuüpfen an die durch de» Krieg hcrvorgerufeucn Erinne rungen und Empfindungen des Publikums den Absatz der angebvtenen Waren zu fördern. Hierzu gehöre die häufig zu beobachtende Er scheinung, den Waren durch Zusammensetzung ihres NamcnS mit dem Worte .Krieg« eine Bezeichnung zu geben, die sie für da« Publikum 511
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