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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-03-11
- Erscheinungsdatum
- 11.03.1916
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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.»? 59, 11. März 1916. Vermochte Anzeigen. Börsenblatt s. d Dlschn. Buchhandel. 1635 5. Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober l9l7 vollständig kostenfrei ausbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Ntederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurllcknchmen Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst beliehen. 6. Zeichnungsscheine sind bet allen Reichsbankanftalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen, Lebensversicherungs- gesellschasten und Kreditgenossenschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. Die Zeichnungsscheine für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Post- anslallen ausgegeben. 7. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach der Zeichnung statt. Über die Höhe der Zuteilung entscheidet die Zeichnungs- stelle. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zetchnungsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen aus Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden. r. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 31. März d. I. an jederzeit voll bezahlen. Sie find verpflichtet: 30»/, des zugeteilten Betrages spätestens am 18. April d. I., 2»°/» . . » „ „ 24. Mai d. I., 25»/, . „ . . . 23. Juni d. I.. 25°/, . . . „ . 20. Juli d. I. zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen find zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch die Zeichnungen bis zu 1ÜÜ0 Mark brauchen nicht bis zum ersten Einzahlungstermin voll bezahlt zu werden. Teilzahlungen sind auch aus sie jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt. Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen: die Zeichner von ^4 MV: Ivo am 24. Mai, ^t tvv am 23. fluni, Ivo am 2V. Jntt die Zeichner von 200: tvv am 24. Mai, lOO am 20. Juli: die Zeichner von ^ 100: 100 am 20. Juli. Die Zahlung hat bet derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. Die am 1. Mai d. I. zur Rückzahlung fälligen 8V VÜÜ VÜÜ Mark 4»/, Deutsche Reichsschatzanweisungen von 1912 Serie II werden — ohne Ztnsschein — bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzug der Stllckzinsen bis 30. April in Zahlung genommen. Die im Laufe befindlichen unverzinslichen Schatzscheine des Reichs werden — unter Abzug von 5°/, Diskont vom Zahlungslage, srühestens aber vom 3>.März ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit — in Zahlung genommen. ». Da der Zinsenlauf der Anleihen erst am I. Juli 1916 beginnt, werden auf sämtliche Zahlungen für Reichsanleihe 5^,, für Schatzanweisungen 4>/r°/, Stückztnsen vom Zahlungstage, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum 30. Juni 1918 zu Gunsten des Zeichners verrechnet; auf Zahlungen nach dem 30. Juni hat der Zeichner die Stückztnsen vom 30. Juni bis zum Zahlungslage zu entrichten. Wegen der Postzeichnungen siehe unten. Beispiel: Von dem in Ziffer 4 genannten Kaufpreis gehen demnach ab: l. Bei Begleichung von Rcichsanleihe s) bis zum 31 März d) am IN. «pr'l e) am 24. Mai II. bei Begleichung von Rei«dschatzanwe,su„gen -t> bis zum 3> MS', s) am 18 April k) am 24. Mai 5A Sn'ckz'nse" für 90 Tage 72 Tage 38 Tage 4VsV Stiickz nien für 9" Tage 72 Tage ^8 Taue -- 1,25 3l > 0,50 k o,oo3l ".45*/. 07 25 k 07 50 k »4 - K Tatsächlich zu zahlender Betrag also nur 03,87°°,, 04,10«,, 04,55°,» der Be.og -iso nur, Schn.db^ 07,05 k 07,30 ^ 97,80 A Bei der Reichsanleihe erhöht sich der zu zahlende Betrag sür jede 14 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, um 20 Pfennig, bet den Schahanweisungen für jede 4 Tage um 5 Pfennig für se >00 Nennwert Bet Postzeichnungen (siehe Ziffer l, letzter Absatz) werden auf bis zum 31. März geleistete Vollzahlungen Zinsen sür 90 Tage (Beispiel la), auf alle anderen Vollzahlungen bis zum 18. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen sür 72 Tage (Beispiel Id) vergütet. !0. Zu den Stücken von >000 Mark und mehr werden für die Reichsanleihe sowohl wie sür die Schatzanweisungen aus Antrag vom Retchsbank-Direktorium ausgestellte Zwischenscheine ausgegeben, über deren Umtausch in endgiltige Stücke das Erforderliche später öffentlich bckanntgemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werden mit größtmöglicher Beschleunigung scrtiggestellt und voraussichtlich im August d. I. ausgegeben werden. Berlin, im Februar 1916. Reichsbank-Direktorium. Havenstetn. v. Grimm.
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