Vermischte Anzeigen. ^ 59, 11. März 1918. 4'Irl» Deutsche Reichsschatzanweisungen. ^1» Deutsche Reichsanteihe^ »nkün-bar bis 1924. lvierte Kriegsanleihe.) Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden 4V-T Reichsschatzanweisungen und S2> Schulöverschreibungen öes Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Sie Echulöverschreibungen sinö seitens öes Reichs bis zum 1. Oktober 1924 nicht künübor; bis üahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt werüen. Die Inhaber können jeöoch über die Cchulöverschreibungen wie über jröes onöere Wertpapier jrüerzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw) oerfügen. Seöingungen. I Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden von Sonnobenü, öen 4. März, an bis Mittwoch, öen 22. März, mittags 1 Uhr bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Ziveig- anstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Scchnndlung (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central - Genoffenschaftskassc in Berlin, der Königlichen Hanptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkaffen und ihrer Verbände, jeder deutschen Lebcnsversicherungsgefellfchaft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen. Zeichnungen aus die 5»/» Reichsanleihe nimmt auch die Post an allen Orten am Schalter entgegen. Aus diese Zeichnungen kann die Vollzahlung am 31. März, sie muh aber spätestens am 18. April geleistet werden. Wegen der Zinsberechnung vgl. Ziffer 9, Schlußsatz. 2. Die Schatzanweisungcn sind in 10 Serien eingeteiit und ausgefertigt in Stücken zu: 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und >00 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres. Der Zinsenlaus beginnt am 1. Juli 1910, der erste Zinsschein ist am 2. Januar 1917 fällig. Welcher Serie die einzelne Schatz- anweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Die Reichsfinanzverwaltung behält sich vor, den zur Ausgabe konnnenden Betrag der Reichsschatzanweisungen zu begrenzen; es empfiehlt sich deshalb für die Zeichner, ihr Einverständnis auch mit der Zuteilung von Reichsanleihc zu erklären. Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Die Auslosungen finden im Januar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt; die Rückzahlung geschieh! an dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli. Dis Inhaber der ausgelosten Stücke können statt der Barzahlung viereinhalbprozentige bi« 1. Juli 1932 unkündbare Schuldverschreibungen fordern 3. Die Neichsanleihe ist ebenfalls in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinstcrminen wie die Schatzanweisungen ansgefertigt. 4. Der Zeichnungspreis beträgt; für die 4>/r"/o Reichsschatzanweisungen S8 Mark, „ „ S"/j> Neichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden, S8,so Mark, „ „ 50/, „ , wenn Eintragung in das Neichsschuldbuch mit Sperre bis 15. April 1917 beantragt wird, <»8,20 Mark für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen (vgl. Ziffer 9).